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Jemand erfharung in der Gründung einer Gesellschaft??


slee2018

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Hallo,

nach einem Gespräch mit meinem Steuerberater, hat er gemeint ob ich und ein Kollege nicht vielleicht in betracht ziehen sollten eine Gesellschaft zu gründen. Um unser Kryptoportfolio zu verwaltet und die Gewinne nach Gesellschaftervertrag aufzuteilen.

Da würde ich gerne Wissen ob jemand Erfahrung damit hat. Und wenn ja hat es sich gelohnt? oder ist es steuerlich besser als wenn man nur einzeln agiert?

Falls jemand irgendwelche Literatur-Quellen hat, wo ich mich tiefer mit dem Thema beschäftigen kann, wäre super.

 

mfg

 

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52 minutes ago, Adriana Monk said:

Na ja, ich denke, das muss Du abwaegen. Das Problem fuer mich ist, wenn ich eine Firma habe muss ich alle Trades einreportieren. Wenn ich also 200K im Jahr haben, dann muessen die auch irgendwo in das System der Behoerden (nicht DE) stehen. Einfacher ist das dann, wenn ich einfach nur ne Abrechnung als Privatperson mache. Eine GmbH in DEmacht die Dinge nicht unbedingt einfacher, ich wuerde mir das Reporting sehr genau ansehen.

Es gibt ne Moeglichkeit in Estland. Bitcoin ist da so besteuert, dass Du keine Steuern zahlst, aber wenn Du Geld aus der Firma nimmst und dann nur 20%. Jetzt haben die heimischen Finanzaemter noch ein Begehren, was von Kuchen abzuhaben. Da gibt es Formeln zur Abrechnung mit den Finanzbehoerden. Das wuerde ich mir mal ansehen. Estland ist da sehr human fuer sowas.

 

Die Schweiz auch ??

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das ist typisch Steuerberater, die haben leider alle keine Ahnung (was natürlich daran liegt, dass es neu und auch beim finanzamt ungeklärt ist).
Der Grund ist vermutlich, weil der steuerberater denkt, dass euer Trading bereits gewerblich sein könnte? Das ist quatsch, am Besten mit Daytrading vergleichbar, zb hier:
https://www.geldtipps.de/geldanlage/themen/ist-daytrading-eine-gewerbliche-taetigkeit

Auch steuerlich hat es sogut wie keine Vorteile, mal abgesehen davon, dass du viel mehr Regeln beachten musst.
Es könnte sich lohnen, wenn du über viele Jahre agierst und deine Gewinne reinvestierst. Einfach weil das Geld in deinem Unternehmen bleibt und du weniger als die ~45% Steuern zahlst, die du Privat zahlen müsstest. Wenn du es dir auszahlst, zahlst du zwar auch wieder Steuern, aber über viele Jahre könnte es sich lohnen, weil du mehr Geld zum reinvestieren hast. Doch ob Bitcointraidng noch viele Jahre existieren wird, weißt du vorher nicht.

Die Regel die ich für mich gefunden habe:
Wenn es legal ist, Geld als Privatperson zu verdienen, dann mach es auch privat und nicht als Gewerbe!

Der User Jokin hatte dazu noch andere hilfreiche Links und Infos gepostet, bzw wir hatten so einen Thread schonmal vor kurzem (vor ~2-3 Monaten).. finde ihn aber gerade nicht mehr.

Bearbeitet von Serpens66
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Zusätzlich ist es unerlässlich, wenn man die GmbH zu zweit gründet sich vorab ein paar Dinge zu überlegen:

- Wie sollen die Anteile aufgeteilt werden

- Wie sollen evtl. Gewinne ausgeschüttet werden und in welcher Aufteilung

- Wer ist für welche Verluste verantwortlich

- Wie sieht das Ganze aus, sollte einer der beiden im Falle von Verlusten nicht liquide sein

Nicht vergessen, Gewinnausschüttungen benötigen z.B. Immer einen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter.

Nur ein paar Dinge, aber ich würde hier im Vergleich zu den möglichen Vorteilen zu viel Konfliktpotential im Unternehmen sehen.

BG

G.

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vor 14 Stunden schrieb red_g:

- Wie sollen die Anteile aufgeteilt werden

- Wie sollen evtl. Gewinne ausgeschüttet werden und in welcher Aufteilung

Im Grunde genommen geht es nur darum.

Folgende Situation:

Kollege hat Betrag X auf mein Konto gesendet und ich hab mit seinem und meinem Anteil Y Coins gekauft. Jetzt nach 2 Jahren habe ich Z erwirtschaftet. Die Trades die in den letzten Jahren stattgefunden haben, habe ich versteuert und werde die für letztes Jahr versteuern.

Aber wie sende ich ihm seinen Gewinnanteil zu. Es ist ein ordentlicher Betrag. Außerdem wollen wir die Coins noch halten ca 1 bis 2 Jahre.

Wir habe uns folgendes überlegt.

Vielleicht statt im seinem Betrag X + Gewinn zu senden, überschreibe ich Ihm seine Coins. Aber da habe ich gar keine Ahnung was das FA dazu sagt. Nämlich ich könnte einen Privat Kredit von ihm aufgenommen haben und nach einer Einigung akzeptiert er die Coins statt EURO. Aber was ist mit dem Wertzuwachs?

Der Steuerberater meinte vielleicht eine Gesellschaft zu gründen. Aber eine Gesellschaft unterliegt ja anderen vorschriften und einen steuerlichen Vorteil hat man erst nach 10 jahren soweit ich weiss.

Somit suche ich einen Weg die Gewinne aufzuteilen und so wenig Steuer bzw Geld abzudrücken wie möglich.

 

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Das stellt sich nicht so einfach dar.

Ihr müsstet also eine Gesellschaft gründen, wie bringst du nun die Coins da hinein? 

Du kannst die Coins ja nicht einfach so einbringen. Du würdest ja der Firma ein Gesellschafterdarlehen geben.

Die Ausschüttung erfolgt üblicherweise gemäß Gesellschafteranteilen oder in gut begründeten Fällen als sog. asymmetrische Ausschüttung. 

Die Frage die hier eindeutig im Raum steht ist, war das was du gemacht hast als gewerbliche Tätigkeit einzustufen. Wenn ja würde es kompliziert, wenn nein? Würde ich ihm seine Coins schicken, sofern schon steuerfrei ist das dann für dich erledigt.  Er müsste halt wieder die 1 Jahresfrist abwarten. Oder ihr zahlt einen Teil des Gewinnes aus, versteuert das und die anderen Coins werden 1 Jahr gehalten und dann aufgeteilt.

Alles keine Beratung und ohne Gewähr. 

BG

G.

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vor 1 Stunde schrieb red_g:

Würde ich ihm seine Coins schicken, sofern schon steuerfrei ist das dann für dich erledigt.  Er müsste halt wieder die 1 Jahresfrist abwarten

Das wäre natürlich optimal. Interressieren würde mich ob dieser Fall unter Schenkung fällt.

Im Fall einer Schenkung würde dan der Verkehrswert der Coins zur Berechnung der Steuern herangezogen werden.

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@slee2018,

naja in irgendeinen sauren Apfel werdet ihr sicher beißen müssen.

Ganz ohne wird das Ganze nicht funktionieren.

Es hängt natürlich von der Höhe des Betrages ab ob sich die Konstruktion  einer Kapitalgesellschaft lohnt.

Hier gibt es unendlich viele Möglichkeiten, aber das kann ein versierter Steuerberater sicher besser erklären.

Wenn der Betrag groß genug ist, würde ich mir ehrlicherweise überlegen eine namhafte Kanzlei zu konsultieren und die sollen euch etwas basteln.

Die Schwierigkeit besteht ja letztlich nicht in der Konstruktion und Umsetzung des Ganzen, sondern darin, dass das Finanzamt dies als Geschäftslösung anerkennt und nicht als Versuch wertet Steuern nicht abzuliefern, also als Umgehungskonstruktion klassifiziert. Dann hast du zwar wunderbar eine Gesellschaft gegründet und eingeführt, alle Kosten hierfür aufgewendet, aber am Ende des Tages müsst ihr eure Kryptogewinne wieder mit dem privaten Steuersatz versteuern.

Sucht euch also eine namhafte Kanzlei und lasst euch dort ordentlich beraten und erarbeitet gemeinsam eine Lösung innerhalb der Grenzen des Gesetzes.

Das wird etwas Geld kosten, aber so seid ihr nicht nur auf der sicheren Seite, sondern auch noch mit reinem Gewissen unterwegs. Steuervergehen verjähren meines Wissens erst nach 10 Jahren und das ist eine sehr lange Zeit.

BG

G.

 

 

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