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Legaler Trick zur Steuervermeidung?


HiGer

Empfohlene Beiträge

[...]Bei der Frist werden immer die erstgekauften Bitcoins auch wieder als veräußert angesehen (First-in-first-out-Prinzip, FiFo), das begünstigt in der Regel den Steuerschuldner.[...]

Ob FiFo oder LiFo, steht meines Wissens noch nicht fest. Siehe hier, letzter Absatz.

Ich habe übrigens vor einiger Zeit hier eine Sammlung von Infos und Links zum Thema Steuern zusammengestellt. Sobald mir Neuigkeiten bekannt werden, trage ich die dort nach. Sorry, dass ich hier auf ein Fremdforum verweise, aber ich möchte die Liste nicht zweimal pflegen.

Bearbeitet von Leerer Akku
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  • 1 Jahr später...

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/

 

Du musst deine Bitcoins nicht versteuern, wenn

 

  • ein Jahr zwischen Erwerb und Verkauf liegt oder
  • dein Gewinn im Jahr unter 600 Euro liegt

 

 

Tschuldige die vielleicht dumme Frage. Wenn der Gewinn unter 600 Euro liegt, muss man angeben/nachweisen das oder wie man mit den BTC gehandelt hat?

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  • 1 Monat später...

Kurze Frage zwischenrein, wollte kein extra Thema aufmachen. 

Ich bin Student, ergo mache ich gar keine Steuererklärung. Wo sollte ich mich denn melden, falls ich innerhalb eines Jahres mehr als 600€ mit BTCs machen sollte?

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Als Azubi hatte ich Einkünfte, musste dennoch keine Erklärung machen. Gibt es denn bei BTC´s keinen Freibetrag, vergleichbar mit Aktien? siehe http://www.finanzen.net/lexikon/boersenlexikon/Aktiengewinne_versteuern_Freibetrag

du musst keine einkommenststeuererklärung machen, wenn dein Jahreseinkommen unter ~ 8000€ liegt.

Du musst BTC gewinne in einer Einkommenstuererklärung nicht erwähnen, wenn der Gewinn daraus unter 600€ im Jahr liegt

Bearbeitet von Serpens66
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  • 1 Jahr später...

Hallo,

 

kann mir jemand sagen, wie sich folgender Fall gestaltet?

 

1. Bitcoins werden gekauft

2. Wertentwicklung steigt innerhalb eines Jahres auf umgerechnet über 600€

3. Würde ich die Bitcoins nun verkaufen, müsste ich in diesem Fall Steuern für den gesamten Gewinn bezahlen

4. Mach ich aber nicht

5. Ich bezahle stattdessen lieber direkt mit den Bitcoins Waren wie z.B. Computer oder Lebensmittel bei Händlern, die Bitcoins akzeptieren

 

Ist das nun legal, wenn ich die Bitcoins/den Gewinn mit keiner Silbe in meiner Steuererklärung erwähne?

(Bzw. wenn ich erst gar keine Steuererklärung mache, was an sich ja nicht verboten ist, wenn man die Vorraussetzungen dafür erfüllt)

Bearbeitet von Lopu
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gewinn ist gewinn - egal ob in euronen oder säcken Kartoffeln

 

Das mag nach alter Schule so sein. Richtig!

 

Aber seit der EZB tickt die Finanzwelt/Wirtschaft anders.

Will man sein "Gewinn" bewerten, einfach mal den Preis des Geldes, den Zins, als Messlatte nutzen.

Wie viel Zinsen bekommt man auf sein Euro-Konto für das Geld?

 

Mein Tipp: Behaltet eure Bitcoins!

 

Axiom

Bearbeitet von Axiom0815
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was hat dein post mit der ausgangsfrage zu tun? und es gibt nicht nur euronen - in diesem sinne: immos, boden, edelmetalle usw usf

 

"...Wie viel Zinsen bekommt man auf sein Euro-Konto für das Geld?..." - und es gibt nicht nur zinsen - wie viel fremdwährung bekommt man denn für seine euronen momentan? ;P

 

"...Mein Tipp: Behaltet eure Bitcoins!..." - und meiner: streut aktuell auf gold ;P

Bearbeitet von boardfreak
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Ich muss mich auch nochmal in diese Diskussion einklinken :)

 

Bisher konnte noch keiner etwas zu dem Sachverhalt sagen - wenn man Bitcoins kauft, diese im Wert steigen und man dann dafür Waren kauft. Wenn ich das mal auf FIAT ummünze - wenn ich Euro in Dollar tausche und der Dollar steigt muss ich ja auch keine Steuern zahlen sondern kann die Dollar ausgeben.

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"...Bisher konnte noch keiner etwas zu dem Sachverhalt sagen - wenn man Bitcoins kauft, diese im Wert steigen und man dann dafür Waren kauft..." - ich wiederhole:gewinn ist gewinn - egal ob in euronen oder säcken kartoffeln

 

"...Wenn ich das mal auf FIAT ummünze..." - crypto ist KEINE währung - und sowieso http://www.fremdwaehrungskonto.info/besteuerung

 

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

Bearbeitet von boardfreak
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Das würde dann vermutlich heissen:

 

Bitcoins gekauft, Bitcoins steigen im Wert mit Bitcoins werden Waren gekauft = keine Steuern

Bitcoins als Anlage gekauft, Bitcoins steigen, Bitcoins verkauf innerhalb 12 Monaten = Steuern

 

Lt. der genannten Webseite:

 

"Durch Fremdwährungsanlagen können Sparer auf verschiedene Arten Gewinne erzielen:

  • Kursgewinne durch Währungsspekulationen
  • Zinserträge für Guthaben auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto in Fremdwährung
  • Zinserträge oder Dividenden aus Wertpapieren als Fremdwährungsanleihen"

 

Keiner der 3 Punkte fallen an wenn man die Bitcoins nicht als Anlage kauft sondern um damit Waren zu kaufen ... sollte man dann natürlich auch tun. Wird aber dann noch komplizierter wenn man mit Bitcoins - IOTAS kauft und mit IOTAS dann Moneros ... oO

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unfassbar - ich texte mit einer wand

 

1) "...Bitcoins gekauft, Bitcoins steigen im Wert mit Bitcoins werden Waren gekauft = keine Steuern..." - OHNE WORTE bzw ich wiederhole erneut: gewinn ist gewinn - egal ob in euronen oder säcken kartoffeln

 

2) "...Keiner der 3 Punkte..." - ich wiederhole: crypto ist KEINE währung

 

3) "...sollte man dann natürlich auch tun. Wird aber dann noch komplizierter wenn man mit Bitcoins - IOTAS kauft und mit IOTAS dann Moneros ... oO..." - ich rate dir dringendst dein finanzamt oderund einen steuerberater zu kontaktieren

 

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

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was hat dein post mit der ausgangsfrage zu tun?

 

Ich mache damit deutlich, dass die Gewinne des Bitcoins (teilweise) die Verluste des Euros sind.

 

"...Mein Tipp: Behaltet eure Bitcoins!..." - und meiner: streut aktuell auf gold ;P

 

Gold ist immer ein guter Tipp. Solange noch genug Papiergeld da ist, um Gold nach unten zu manipulieren, sollte man das Geschenk mitnehmen.

 

Axiom

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@boardfreak

 

Ich bin schlichtweg noch neu auf dem Gebiet - also sorry das du dich wiederholen musstest :)

 

"ich rate dir dringendst dein finanzamt oderund einen steuerberater zu kontaktieren"

Das habe ich bereits getan und warte auf Antwort - hier zu Fragen kann ja trotzdem nicht schaden - dafür ist das Forum ja vermutlich auch da.

 

1) "OHNE WORTE bzw ich wiederhole erneut: gewinn ist gewinn - egal ob in euronen oder säcken kartoffeln"

Lt. deinem Link ja eben nicht: http://www.fremdwaehrungskonto.info/besteuerung - wenn ich Dollar nicht zur Anlage umtausche sondern um in den USA etwas zu kaufen wäre das lt. diesem Link kein "Steuerrelevanter Gewinn" ... wenn ich den Dollar natürlich mit Gewinn wieder in Euro wechsel schon.

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Es gbit in der tat noch viele ungeklärte Dinge bezüglich Btc und steuern.
Aber dein Fall mit BTC zu bezahlen gehört nicht dazu.
Es ist egal ob du die BTC gegen Euro, oder Altcoins oder Kartoffeln tauscht. Du musst für die Steuer den Trade immer gedanklich aufspalten in "Verkauf BTC für EUR und kauf von Kartoffeln für EUR". Wenn bei dem gedanklichen Verkauf der BTC gegen EUR Gewinne anfallen, musst du die versteuern, auch wenn du vllt garkeine EUR besitzt (sondern nur Kartoffeln/altcoins)

 

Das war jetzt meine vorherige Ansicht.

Allerdings sagt dein Link ja tatsächlich aus, dass es auch davon abhängt, was man beabsichtig. Ich denke also schon, dass es die Möglichkeit gibt, dass man keine Steuern zahlen muss (wenn die btc nicht zur spekulation, sondern nur zur Bezahlung angeschafft worden sind). Allerdings wird diese Einschätzung subjektiv vom Finanzamt vorgenommen. Und sicher immer zu deinem Nachteil. Dh. darauf sollte man sich wirklich nicht verlassen.

Bearbeitet von Serpens66
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"...Allerdings sagt dein Link ja tatsächlich aus..." - jetzt fang du nicht auch noch an ;) gebtsmühle an: crypto ist KEINE währung

 

ps: und nun schauen wir uns alle mal in aller ruhe die url des links an und sagen ahhhsoooo

Bearbeitet von boardfreak
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Ahhhhhhhhhh :) Der Coin ist gefallen!

 

OK ^^ aber gut das du dran geblieben bist boardfreak

 

Als was gelten Coins denn offiziell - gibt es dafür eine Einstufung ala Aktie etc.

 

@serpens66 sorry das ich dich mit in die Verwirrung geholt hab :P

Bearbeitet von Funky
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es geschehen noch wunder ;)

 

anderes wirtschaftsgut https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

 

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

demnach kann Bitcoin aber auch als "Fremdwaehrung" betrachtet werden.

 

 

Und so ist es im Uebrigen auch ... Bitcoins sind eine Nicht-Euro-Fremdwaehrung, deren Kauf und Verkauf steuerlich als privates Verauesserungsgeschaeft betrachtet wird.

 

Und natuerlich sind Bitcoins eine "Fremdwaehrung" - genaugenommen sind dies auch "Muscheln" und "Goldstuecke" auch "Omas Topflappen" kann als "Fremdwaehrung" eingesetzt werden, wenn sich die Handelspartner ueber einen Tauschwert einig sind.

Bearbeitet von Jokin
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