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Excel-Tabelle nicht glaubwürdig??


slee2018

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Hi,

nach meiner Erfahrung ist eine einfache Excel-Tabele die alle Trades Dokumentiert nicht gerade glaubwürdig. Kann ja leicht manipuliert werden.

Da würde mich eure Erfahrungen interressieren.

Ob das mit Excel einfach durchging,

oder von euch Nachweise angefordert wurden. Wenn ja welch?.

MFG

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Das ist Deine Entscheidung.

Ich zumindest hatte es gemacht, weil es fuer gar nicht mal so dumm erachte genau denjenigen zu fragen was er haben will, der die Sachen von mir erhalten wird.

Nicht nur das, ich hab auch recht lange mit der Steuerfahndung telefoniert, denn die sind es, die die Unterlagen am Ende pruefen wenn es zum Verdacht der Steuerhinterziehung kommt. Der Finanzbeamte checkt nur ob das halbwegs plausibiel ist, was er da vorgelegt bekommt.

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vor 23 Stunden schrieb Coiner1337:

Früher haben sogar Unternehmen Einnahmeüberschussrechnungen per Excel angefertigt. Wichtig ist nur, dass es plausibel ist. So wurde mir es gesagt, hatte mir die gleiche Frage auch schon gestellt :D. Fälschen kann man im Prinzip ja eh fast alles. 

Hab beim FInanzamt angerufen. Die haben gesagt gegen eine Excel Tabelle ist nichts einzuwenden. Wenn der zuständige sachbearbeiter irgendein Beweis bräuchte würde der sich melden.

Zitat:"Den die ihre Angaben entsprechen ja der Warheit, deshalb müssten Sie auch Belege haben".

Daraufhin sagte ich. Fast jede Exchange bietet nur CSV oder Excel Dateien an zur Dokumentation, aber die kann ja jeder Fälschen. Würde dan auch ein Screenshot reichen?

Die Antwort war: Ja das Thema ist relativ neu und wir haben noch keine Ahnung wie es richtig zu Behandeln ist.

Im Endeffekt kommt es mir so vor, dass das Finanzamt noch keine Ahnung hat wie so eine Krypto Exchange funktioniert und deshalb eine ordentliche Dokumentation ausreicht. Natürlich spielt man mit dem Feuer wenn man darauf hofft, dass Sie keine Nachweise verlangen.

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Das kommt immer auf den Einzelfall und den Sachbearbeiter an. Kannst ja mal probieren ein Fahrtenbuch per Excel einzureichen ;) have phun ;)

 

Ansonsten werden alle FA nun auf Krypto geschult. In FA Wiesbaden /Frankfurt ist es schon passiert - aber es dauert bis da alle FA natürlich geschult sind.

 

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vor 19 Minuten schrieb Kuang11:

Das kommt immer auf den Einzelfall und den Sachbearbeiter an. Kannst ja mal probieren ein Fahrtenbuch per Excel einzureichen ;) have phun ;)

 

Ansonsten werden alle FA nun auf Krypto geschult. In FA Wiesbaden /Frankfurt ist es schon passiert - aber es dauert bis da alle FA natürlich geschult sind.

 

Und selbst dann kommt es auf den Sachbearbeiter an. Es sind auch nur Menschen. Manche übereifrig. Manche lustlos oder trotz Schulung, Regeln und Gesetze unwissend.

Man kann zum Beispiel auch keine Domain absetzen, da sie ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut darstellt und jederzeit wieder – auch nach Jahren – verkauft werden könnte. Anders als zum Beispiel bei einem PC, dem eine "Nutzungsdauer" in Jahren zugeteilt wird. Trotzdem geht das bei manchen Sachbearbeitern durch. Sind halt nur Menschen.

Bearbeitet von Deliciiouz
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Auf Nachfrage des Finanzamtes würde ich die Excel-Tabelle zusammen mit den CSV-Dateien der Börsen und ggf. Screenshots der Trades von den jeweiligen Börsen vorlegen.

Wir leben heute nun mal in einer digitalen Welt und da gibt es keine gestempelten und gegengezeichneten Urkunden mehr :)

Bearbeitet von BTC-Hunter
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vor 6 Stunden schrieb Deliciiouz:

Man kann zum Beispiel auch keine Domain absetzen, da sie ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut darstellt und jederzeit wieder – auch nach Jahren – verkauft werden könnte. Anders als zum Beispiel bei einem PC, dem eine "Nutzungsdauer" in Jahren zugeteilt wird. Trotzdem geht das bei manchen Sachbearbeitern durch. Sind halt nur Menschen.

Absetzen und Abschreiben sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Du setzt auch nicht die Domain ab, sondern lediglich die für die Domain anfallenden Kosten für die Registrierung bzw. Verlängerung.

Der Fall den Du ansprichst liegt vor, wenn Du eine Domain kaufst.
Hierbei kannst Du die Kosten (Kaufpreis) weder absetzen (als Betriebsausgabe) noch abschreiben.

 

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Gegen eine ordentlich gepflegte und übersichtliche Excel Liste spricht nichts laut meinem zuständigen Finanzamt.

Ich habe dieses Jahr nicht einen einzigen Beleg für irgendwas hinzugefügt und den Steuerbescheid und mein Geld schon wieder bekommen.

Grundsätzlich braucht man nichts weiter mitgeben. Wichtig ist nur -gerade weil die Mitarbeiter aktuell erst geschult werden- alle Unterlagen aufzubewahren, da die Steuerfahndung im Verdachtsfälle auch Jahre später noch auf deine "abgeschlossene" Steuererklärung zurückkomme kann.

 

Sprich wenn sie in 2 oder 3 Jahren soweit sind, können sie immernoch deine heutige Erklärung abgehen.

 

 

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