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Kryptowährungen in der Steuererklärung (Praxis + offizielle Informationen)


seppomaster

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Nachdem es bald soweit ist und die Deadline für die Steuererklärung immer näher rückt und ich gerade selbst dabei bin meine Kryptos in der Steuer zu integrieren, will ich mit euch mein Wissen teilen und habe meine Gedanken dazu zusammen geschrieben. Vl. hilft es ja dem ein oder anderen ein bisschen. P.s. Anmerkungen sind gerne erwünscht. ;)

Stichtag in Österreich war gestern der 30. April, an dem die Einreichfrist für seine Steuererklärung für das Steuerjahr 2017 ausläuft. Bei elektronischer Übermittlung über Finanzonline hat man bis 30. Juni Zeit, wer sich eine steuerlichen Vertretung dazu holt, in der Regel auch länger. In Deutschland sieht die Frist etwas anderes vor. Hier hat der Steuerzahler mit seiner Steuererklärung bis 31. Mai, bzw. mit plausibler Begründung bis zum 30. September Zeit.

Eines vorweg, bevor der informative Teil des Beitrags beginnt: Keine Steuern zu zahlen und dem Thema wenig bis gar keine Relevanz zu schenken  birgt auf lange Sicht ein sehr hohes Risiko. Denn vergangene erfolgreiche Gerichtsverfahren zur Übergabe von Nutzerdaten bekannter Krypto-Börsen wie z.B. 13.000 Coinbase Accounts an die US-Steuerbehörde (IRS) haben gezeigt, dass behördliche Institutionen sich dieses Stück vom Kuchen nicht nehmen lassen werden. So wird auch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einiges daran setzen, Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit Kryptowährungen zu unterbinden.

Wie sieht die Situation in Österreich aus?
“Kryptowährungen wie Bitcoins sind derzeit nicht als offizielle Währung anerkannt. Sie stellen auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich dabei um sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter. Diese unkörperlichen Wirtschaftsgüter gelten als nicht abnutzbar.” - BMF, Österreich

Was heißt das nun genau? Oder noch wichtiger wie sieht dadurch die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen aus? Bitcoin und andere Kryptowährungen unterliegen nach derzeitigem österreichischem Recht der Einkommensteuerpflicht. Das heißt Gewinne oder Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen beeinflussen direkt bzw. indirekt den Einkommenssteuersatz. Im  Falle dass keine zinstragende Veranlagung vorliegt, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft anzusehen, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Achtung: Nicht nur der Transfer von Krypto zu FIAT, sondern auch der Transfer innerhalb zweier Kryptowährungen (z.B. Bitcoin zu IOTA) ist ein zu versteuernder Tausch. Denn aus steuerlicher Sicht liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Dies verkompliziert die korrekte Berechnung der Steuerschuld maßgeblich.

Wie sieht die Situation in Deutschland aus?
Das deutsche Bundesministerium für Finanzen teilt die Ansicht, dass Kryptowährungen den Charakter eines Zahlungsmittels haben, jedoch keine Währung sind und dadurch beim Tausch zwischen Bitcoin/Altcoins zu FIAT keine Mehrwertsteuer anfällt. Was jedoch bei einem Verkauf seiner Coins/Tokens sehr wohl zu beachten ist, ist die Einkommensteuer, die wie in Österreich bei einer Haltedauer von unter einem Jahr anfällt. Eine steuerliche Freigrenze liegt bei einem Gewinn bis höchstens €600 im Jahr (ebenso in Österreich).
Achtung: Diese Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.

Welche Informationen sind dabei für die Steuererklärung wichtig?

  • Anschaffungsdatum und -zeit des Coins/Tokens
  • Anschaffungskurs zum Zeitpunkt des Kaufs (Durchschnittlicher Marktwert - z.B. Coinmarketcap - oder genauer Kurswert der jeweiligen Börse)
  • Genaue Menge
  • Börse bzw. Plattform über die der Coin/Token erworben wurde
  • Veräußerungsdatum und -zeit
  • Veräußerungskurs zum Zeitpunkt des Verkaufs (Durchschnittlicher Marktwert - z.B. Coinmarketcap - oder genauer Kurswert der jeweiligen Börse)
  • Berechnungsmethode (In Österreich ist FIFO Standard und Pflicht, sofern Anschaffungszeitpunkt und -kosten nicht lückenlos dokumentiert sind. In Deutschland kann der Trader bei der ersten Erklärung einmal zwischen FIFO und LIFO wählen.)


Wie geht man am besten vor?

  1. Als erstes gilt es, sich einen Überblick zu verschaffen (Auf welchen Börsen wurde gehandelt? Wann haben Ein- und Auszahlungen stattgefunden? Welche Berechnungsmethode wird verwendet?)
  2. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Zum Einen kann man manuell alle Transaktionshistorien von jedem Exchange herunterladen, um damit zum Steuerberater zu gehen, welcher dann Unmengen an Stunden/Kosten braucht, um alles korrekt zu berechnen. Zum Zweiten gibt es Tools wie www.blockpit.io, cointracking, usw., welche es ermöglichen die Transaktionen von den großen Exchanges per API Schnittstelle einzulesen und sich einen Report samt Steuerberechnung ausgeben zu lassen. Das erspart dir nicht nur Zeit, sondern aufgrund der optimierten Aufbereitung in Form einer PDF auch Kosten, im Fall, dass du dir zusätzlich steuerrechtliche Unterstützung besorgst.
  3. Berechnungsmethode wählen (hat man einmal eine Berechnungsmethode [FIFO, LIFO, ...] gewählt, dann muss diese beibehalten werden, auch in den Folgejahren). Bei der First-in-first-out Methode wird der Coin einer jeweiligen virtuellen Währung der zuerst gekauft wurde auch wieder zuerst verkauft. Bei der Last-in-first-out Methode ist es so, dass der letzte erworbene Coin wieder als erstes veräußert wird.
  4. Verluste aus Veräußerungen durch Kryptowährungen kannst du direkt mit deinen Gewinnen gegenrechnen. Achtung: Nur mit Gewinnen aus Kryptowährungen! Nicht mit Aktiengewinnen etc.
  5. Im Falle der Verwendung von Blockpit fallen Punkt 3 und 4 weg, da dies Schritte durch das Tool erledigt werden.
  6. Für welche Variante man sich auch entscheidest, der letzte Schritt ist es, seine Steuererklärung entweder In Papierform, online oder mit einem Steuerberater gemeinsam beim Finanzamt einzureichen.


Warum ist die Dokumentation von Transaktionen so wichtig?
Zum einen natürlich aufgrund der Steuerberechnung. Denn die Verjährungsfrist im Fall von Steuerhinterziehung beträgt 5 Jahre. Im Verdachtsfall kann sogar 10 Jahre rückwirkend ermittelt werden. Wer also keine lückenlose Transaktionshistorie aufzeigen kann, wird auch Probleme haben, diese für eine plausible Steuerberechnung heranzuziehen. 
Ein zweiter, jedoch ebenso wichtiger Punkt ist, dass virtuelle Währungen künftig den Bestimmung der Geldwäscherichtlinie unterworfen werden. Demnach hat man bspw. als Finanzinstitut die Sorgfaltspflicht, dass entsprechenden Zahlungseingänge über €10.000 hinsichtlich Herkunft und Versteuerung zu verifizieren sind. Als Nutzer von virtuellen Währungen bin ich wiederum verpflichtet die entsprechende Dokumentation und den Nachweis der Mittelherkunft zu erbringen. Bin ich als Nutzer/Bank-Kunde dazu nicht in der Lage, muss die Zahlung vom Finanzinstitut abgelehnt werden und der Hinweis wird an Steuerbehörden weitergereicht. Ein “Auszahlen” von Kryptowährunsgewinnen ab einer gewissen Höhe wird daher nur mit einer entsprechenden Dokumentation möglich sein.


Quellen
Informationen zu steuerlichen Spezialfällen wie Mining und die verwendeten Quellen finden sich nachfolgend:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/est-einkommensteuererklaerungspflicht.html
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/est-einkommensteuererklaerungspflicht.html
https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/steuerliche-behandlung-der-kryptowaehrungen_230130_431018.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bearbeitet von seppomaster
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Gut geschrieben!

Du könntest der Vollständigkeit halber noch erwähnen, dass du im Team von Blockpit bist, aber sonst top. ;)
Habt ihr mittlerweile die (auch hier) ausgeschriebene Stelle besetzt?


"Keine Steuern zu zahlen und dem Thema wenig bis gar keine Relevanz zu schenken  birgt auf lange Sicht ein sehr hohes Risiko." - dem kann ich nur voll und ganz zustimmen!

Ich bin mir sehr sehr sicher, dass ein beachtlicher Anteil von Tradern sich keine oder keine großen Gedanken machen. Da wird munter gekauft und verkauft und am Ende heißt es, ich hab doch nicht in Fiat gewechselt, was soll ich versteuern?
Oder wie viele noch immer der Meinung sind, Gewinne sind fix mit 25% zu versteuern.

Ich befürchte da werden einige noch ein böses Erwachen haben.
Deshalb ist es auch wichtig, dass wir Aufklärung leisten - in dem Fall du, daumen hoch!

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vor 23 Minuten schrieb Amsi:

Gut geschrieben!

Du könntest der Vollständigkeit halber noch erwähnen, dass du im Team von Blockpit bist, aber sonst top. ;)
Habt ihr mittlerweile die (auch hier) ausgeschriebene Stelle besetzt?


"Keine Steuern zu zahlen und dem Thema wenig bis gar keine Relevanz zu schenken  birgt auf lange Sicht ein sehr hohes Risiko." - dem kann ich nur voll und ganz zustimmen!

Ich bin mir sehr sehr sicher, dass ein beachtlicher Anteil von Tradern sich keine oder keine großen Gedanken machen. Da wird munter gekauft und verkauft und am Ende heißt es, ich hab doch nicht in Fiat gewechselt, was soll ich versteuern?
Oder wie viele noch immer der Meinung sind, Gewinne sind fix mit 25% zu versteuern.

Ich befürchte da werden einige noch ein böses Erwachen haben.
Deshalb ist es auch wichtig, dass wir Aufklärung leisten - in dem Fall du, daumen hoch!

Danke ;)
Ja haben wir, ab Juni haben wir alle unsere offenen Stellen bis auf eine besetzt. 

Bezüglich der Aufklärungsarbeit bin ich voll bei dir. Nachdem unsere ressourcen vorhanden sind, möchte ich einen größeren Fokus auf Foren legen und nochmehr dazu beitragen. :) 

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Bezüglich Praxis könntest du noch ergänzen wie genau man zb die Anlage SO für Deutschland ausfüllen muss. Also was genau in welches Feld.

Und was ich mich frage, vllt weiß es ja wer:
Wie kann man sich vor zukünftigen Entscheidungen absichern, wenn man nicht verpflichtet ist direkt alle x-tausend Trades an die Steuererklärung anzuhängen?
Ich mein besonders bezüglich Forks, oder Staking oder sonstige Sonderfälle, gibt es aktuell keine richtige Regelung, nur Ideen was wohl  sein könnte.
Nun such ich mir davon eine mögiche Regelung aus, die mir im Vergleich zu anderen möglichen Regelungen Steuern spart und sage dem Finanzamt ich muss x versteuern.

Ohne irgendeine Doku weiß das Finanzamt nicht wie ich was behandelt habe. Falls die das nun also so ohne weiter nachzufragen akzeptieren, aber dann in 2-3 Jahren genaue Regelungen festgesetzt werden, kann ich dann noch für andere Vorgehensweisen bestraft werden, zb wenn sie diesbezüglich dann genaue Dokus anfordern? Also LIFO/FIFO ist hoffentlich kein Problem, selbst wenn später FIFO Pflicht werden sollte, aber ganz extremes Beispiel, dass ich jegliche Forks einfach komplett weglasse, weil ich der Auffassung bin, dass dies kein steuerrechtlicher Vorgang ist. Kann mir dann später deswegen Steuerhinterziehung vorgeworfen werden?
Bzw. anders: wie verhindere ich, dass mir später irgendwas vorgeworfen wird, obwohl ich es nach besten Wissen gemacht habe?
 

Bearbeitet von Serpens66
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vor einer Stunde schrieb Amsi:

Freut mich!

Gerne auch einen eigenen Thread für Blockpit erstellen, wenn du möchtest.
Wenn man sich mit Fragen etc. so an dich/euch wenden kann.

gerne, wobei ich hier noch gerne etwas reputation aufbauen möchte, damit das hier nicht so rüberkommt, dass ich als "Neuling" advisory gebe^^ 

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vor 59 Minuten schrieb Serpens66:

Bezüglich Praxis könntest du noch ergänzen wie genau man zb die Anlage SO für Deutschland ausfüllen muss. Also was genau in welches Feld.

Und was ich mich frage, vllt weiß es ja wer:
Wie kann man sich vor zukünftigen Entscheidungen absichern, wenn man nicht verpflichtet ist direkt alle x-tausend Trades an die Steuererklärung anzuhängen?
Ich mein besonders bezüglich Forks, oder Staking oder sonstige Sonderfälle, gibt es aktuell keine richtige Regelung, nur Ideen was wohl  sein könnte.
Nun such ich mir davon eine mögiche Regelung aus, die mir im Vergleich zu anderen möglichen Regelungen Steuern spart und sage dem Finanzamt ich muss x versteuern.

Ohne irgendeine Doku weiß das Finanzamt nicht wie ich was behandelt habe. Falls die das nun also so ohne weiter nachzufragen akzeptieren, aber dann in 2-3 Jahren genaue Regelungen festgesetzt werden, kann ich dann noch für andere Vorgehensweisen bestraft werden, zb wenn sie diesbezüglich dann genaue Dokus anfordern? Also LIFO/FIFO ist hoffentlich kein Problem, selbst wenn später FIFO Pflicht werden sollte, aber ganz extremes Beispiel, dass ich jegliche Forks einfach komplett weglasse, weil ich der Auffassung bin, dass dies kein steuerrechtlicher Vorgang ist. Kann mir dann später deswegen Steuerhinterziehung vorgeworfen werden?
Bzw. anders: wie verhindere ich, dass mir später irgendwas vorgeworfen wird, obwohl ich es nach besten Wissen gemacht habe?
 

Danke für den Input, das wäre auch einer meiner nächsten Blogpostings geworden, weil ich jetzt schon öfters gefragt worden bin, wie man seine Kryptosteuern richtig einträgt.


Da bin ich voll bei dir, natürlich ist es im eigenen Interesse so viel an Steuern zu sparen wie man kann, alles im legalen Bereich versteht sich, und trotzdem hat man derzeit diese Unsicherheit, da keine klare Regelung, wie sicher man aufgrund solcher Entscheidungen ist. Das Verrückte ist, dass man leider selbst beim FA nur sehr ungenaue Auskunft bekommt, und über "Spezialfälle" wie Airdrops, Forks usw. braucht man gar nicht erst zu fragen beginnen. 

Ich habe auf jedenfall eine ganz genaue Dokumentierung meiner Trades , über Blockpit, nicht nur aufgrund des steuerlichen Aspektes, sondern auch als eine Art "Proof-of-origin", wenn ich auscashe und die Bank wissen will, wo ich die Coins herhabe. Letzte Sicherheit meiner Meinung nach wäre es trotzdem, wenn du deine Trades und Historien fein säuberlich aufbereitet hast, du damit bei größeren Mengen noch mit einem Steuerberater einen Termin machst. Rein als Absicherung und Zeichen dafür, dass du alles nach derzeitigem Stand nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast.

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vor 2 Stunden schrieb Serpens66:

Ohne irgendeine Doku weiß das Finanzamt nicht wie ich was behandelt habe. Falls die das nun also so ohne weiter nachzufragen akzeptieren, aber dann in 2-3 Jahren genaue Regelungen festgesetzt werden, kann ich dann noch für andere Vorgehensweisen bestraft werden, zb wenn sie diesbezüglich dann genaue Dokus anfordern? Also LIFO/FIFO ist hoffentlich kein Problem, selbst wenn später FIFO Pflicht werden sollte, aber ganz extremes Beispiel, dass ich jegliche Forks einfach komplett weglasse, weil ich der Auffassung bin, dass dies kein steuerrechtlicher Vorgang ist. Kann mir dann später deswegen Steuerhinterziehung vorgeworfen werden?
Bzw. anders: wie verhindere ich, dass mir später irgendwas vorgeworfen wird, obwohl ich es nach besten Wissen gemacht habe?
 

Steuerhinterziehung wird dir normalerweise nicht gleich vorgeworfen, du hast es ja nach deinem besten Wissen versucht korrekt abzubilden. Das Schlimmste in diesem Fall wäre wohl eine Nachzahlung.

Persönlich würde ich hier auch je nach Geldsumme um die es geht anders handeln. Sind es ein paar Hundert Euro, so hat man wohl kaum harte Strafen zu erwarten, sollte nicht alles 100% richtig dokumentiert sein. Wird bei kleinen Summen auch eher nicht auf Herz und Nieren geprüft, kostet denen ja auch Ressourcen.

Wenn die Summe aber größer wird, lohnt es sich definitiv etwas Geld in einen Steuerberater zu investieren und sich dadurch abzusichern (der übernimmt ja dann grundsätzlich die Haftung). Eine gut aufbereitete Transaktionshistorie spart hier sicher einiges an Geld, wenn sich der Steuerberater nicht aus einzelnen Orderbook-CSVs und Exchange Screenshots selbst alles zusammenbasteln muss.

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Danke für die Informationen!

Ist es also tatsächlich so, dass man zwischen LIFO und FIFO wählen kann? Dachte bisher immer, dass FIFO Pflicht ist. Muss man in einem kurzen Nebenschreiben dann darauf hinweisen, dass man z.B. LIFO wählt und dieses Verfahren auch weiterhin anwenden wird?

Zudem noch nachgefragt: Weiß jemand von euch ob es ausreicht, wenn man die entsprechenden Outputs von einem Tool wie z.B. Cointracking mit ausgibt, sofern man die Daten dort ordentlich gepflegt hat?

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Am 1.5.2018 um 05:48 schrieb Serpens66:

Wie kann man sich vor zukünftigen Entscheidungen absichern, wenn man nicht verpflichtet ist direkt alle x-tausend Trades an die Steuererklärung anzuhängen?
Ich mein besonders bezüglich Forks, oder Staking oder sonstige Sonderfälle, gibt es aktuell keine richtige Regelung, nur Ideen was wohl  sein könnte.

Solange Du nach bestem Wissen und Gewissen handelst, wird Dir da niemand einen Strick draus drehen.

Ich stelle mir da immer den Steuerprüfer auf meiner Couch vor, der selber erklären muss warum ich etwas falsch gemacht habe und an welcher Stelle ich gegen geltendes Recht vorsätzlich verstoßen habe.

... wenn das Recht nicht eindeutig ist und zudem kein Vorsatz vorliegt: Who cares ...

Dazu kommt noch, dass bei bitcoin.de, kraken.com und bitfinex.com die Daten sehr gut exportierbar und aufbereitbar sind. Bei Binance hingegen ist das ja eine reine Katastrophe. Aus dem Grund werde ich Bitfinex wie einen einzelnen Trade behandeln - ich summiere alle Deposits auf, ziehe alle Withdrawals ab und ermittle dann meinen Endbestand zum Tageskurs. Somit habe ich eindeutig den generierten Gewinn ... da liegt eh nix länger als 12 Monate. Weiterhin sehe ich zu, dass ich so wenig wie möglich aus Binance raus und in Binance rein schiebe. So bin ich steuerlich absolut safe ohne haarklein die ganzen Airdrops, Forkcoins, Referral-Boni und GAS-Ausschüttungen manuell dokumentieren zu müssen.
(die Exportdateien hab ich natürlich und Screenshots ebenso)

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Am 3.5.2018 um 11:56 schrieb Jokin:

 

... wenn das Recht nicht eindeutig ist und zudem kein Vorsatz vorliegt: Who cares ...

 

ich vermute, du hattest noch nie eine Steuernachprüfung, die über 7 Jahren andauerte und letztlich kurz vor Gericht steht ... Nicht alles, was unklar ist, ist dem Finanzamt egal. Die gehen bei, aus ihrer Sicht, offensichtlicher Steuerhinterziehung auch in fraglichen Fällen vor Gericht und unterstellen dir Vorsatz...

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das tat der besagte, jangjährige steuerberater in oben beschriebenem fall auch, auch wenn es um das konstrukt einer GmbH + einer Ltd. ging. sind äpfel und birnen. Ich weiß. Hat nichts mit Veräußerungsgeschäften zu tun. aber es geht mir nur um die aussage "... wenn das Recht nicht eindeutig ist und zudem kein Vorsatz vorliegt: Who cares ..." 

das würde ich so für das Finanzamt nicht unterschreiben

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Hallo ich bin gerade verzweifelt dabei mir irgendwie einen Überblick zu verschaffen über meine ganzen Trades und sonstigen Vorgänge. Aber um so länger ich mir das antue um so verzweifelter werde ich. Ich habe dummerweise nicht darüber nachgedacht, meine vorgänge sauber zu dokumentieren. Jetzt stehe ich vor dem Problem dass es mich total überfordert.

Daher Frage ich mich ob es nicht möglich ist einfach herzugehen und die Summe die ich investiert habe mit der Wertstellung vom 31.12.2017 gegenzurechnen und die Differenz zu versteuern. Da die Summe insgesamt nicht in einem unteren 4 stelligen Bereich liegt, halte ich die höhere Steuernachzahlung für deutlich angenehmer als die Aufbereitung sämtlicher Transaktionen. 

 

Bsp.: 1,5 btc für 10000€ gekauft danach mit verschiedenen Währungen getradet ohne Übersicht Stand 31.12.2017 = 2 BTC a 12000€

wenn ich jetzt dem Finanzamt einen Gewinn von 9000€ angebe wäre ich doch auf der sicheren Seite oder ist dies nicht so einfach möglich?

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vor 7 Stunden schrieb Bobbe1981:

wenn ich jetzt dem Finanzamt einen Gewinn von 9000€ angebe wäre ich doch auf der sicheren Seite oder ist dies nicht so einfach möglich?

Kläre dies mit dem Finanzamt und nicht mit dem Forum.

vor 6 Stunden schrieb vTorus:

Für die Steuer wichtig ist doch nur der Handel mit Fiat.

Falsch.

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Kläre dies mit dem Finanzamt und nicht mit dem Forum.

Falsch.

Aussage meines Steuerberaters Anfang des Jahres. Sind Kryptowährung in Deutschland mittlerweile neu eingestuft worden?

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Und ein weiteres Mal:

http://www.crypto-tax.at/tipp/14-ist-das-trading-von-kryptowaehrungen-steuerpflichtig

Ist zwar unsere Rechtslage in Österreich, aber üblicherweise ist der Unterschied zwischen Ö und D im Steuerrecht sehr gering.

Dabei bedenke auch, dass bis zu 10 Jahre rückwirkend vom Finanzamt geprüft werden kann. Ist eine lange Zeit wenn man sich nicht sicher ist, ob das was man angegeben hat, tatsächlich richtig war.

@vTorus, gib diesen Link mal deinem Steuerberater und Frage ihn ob er nun seine Meinung ändert und wenn nein warum.

Lass dir dann seine Einschätzung, dass nur der Tausch in und von FIAT steuerlich relevant ist,  in Form eines Gutachtens von ihm schriftlich geben. Wäre gespannt ob er das Gutachten ausstellt. Wenn er dann falsch liegt gäbe es nämlich evtl. die Möglichkeit, dass er zumindest in Argumentationsnot kommt.

 

BG

G.

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Gerade eben schrieb red_g:

Und ein weiteres Mal:

http://www.crypto-tax.at/tipp/14-ist-das-trading-von-kryptowaehrungen-steuerpflichtig

Ist zwar unsere Rechtslage in Österreich, aber üblicherweise ist der Unterschied zwischen Ö und D im Steuerrecht sehr gering.

Dabei bedenke auch, dass bis zu 10 Jahre rückwirkend vom Finanzamt geprüft werden kann. Ist eine lange Zeit wenn man sich nicht sicher ist, ob das was man angegeben hat, tatsächlich richtig war.

@vTorus, gib diesen Link mal deinem Steuerberater und Frage ihn ob er nun seine Meinung ändert und wenn nein warum.

Lass dir dann seine Einschätzung, dass nur der Tausch in und von FIAT steuerlich relevant ist,  in Form eines Gutachtens von ihm schriftlich geben. Wäre gespannt ob er das Gutachten ausstellt. Wenn er dann falsch liegt gäbe es nämlich evtl. die Möglichkeit, dass er zumindest in Argumentationsnot kommt.

 

BG

G.

Bin gerade dabei das zu klären. Ich betreibe die Geschichte gewerblich und habe Umsätze im 6 stelligen Bereich. Diesbezüglich ist es mir wichtig auf der sicheren Seite zu sein.

 

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@vTorus,

dann ist es ja noch wichtiger, dass du dich intensiv damit beschäftigst.

Wenn du alles geklärt hast, wäre es nett wenn du Deine Erkenntnisse hier ins Forum stellst.

 

BG

G.

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vor einer Stunde schrieb red_g:

@vTorus,

dann ist es ja noch wichtiger, dass du dich intensiv damit beschäftigst.

Wenn du alles geklärt hast, wäre es nett wenn du Deine Erkenntnisse hier ins Forum stellst.

 

BG

G.

Mein  Steuerberater ist , was die Besteuerung durch den Tausch zwischen Kryptowährungen (nicht Krypto gegen FIAT)  angeht, derzeit überfragt.

Er kontaktiert das BMF und ich werde das Ergebnis anschließend  berichten.

Bearbeitet von vTorus
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vor 11 Stunden schrieb vTorus:

Für die Steuer wichtig ist doch nur der Handel mit Fiat.

Bitte beachten, jeder getätigte Tausch auch von "Kryptopaaren" wie z.B. BTC zu ETH ein steuerlich zu berücksichtigender Vorgang. Nicht nur Krypto zu Fiat.

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vor 2 Minuten schrieb seppomaster:

Bitte beachten, jeder getätigte Tausch auch von "Kryptopaaren" wie z.B. BTC zu ETH ein steuerlich zu berücksichtigender Vorgang. Nicht nur Krypto zu Fiat.

Hast du Quellen zu Deiner Aussage?

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