Willcox Geschrieben 1. Mai 2018 Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 Vergebt mir, dass ich so grundlegende Fragen stelle, die sicher schon oft beantwortet wurde. Ich habe auch wirklich gesucht, versprochen, aber nichts gefunden. 1a) In meiner Steuersoftware gibt es die Felder: Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft Nebenkosten der Anschaffung Wo trage ich die Gebühren ein, die die Börsen behalten haben? 1b) Und wo stehen die Gebühren im cointracking Steuerreport? 2) Niemand kann erwarten, dass ich eine Million Trades per Hand eintrage. Dabei werde ich mich auch mehrfach vertippen, und somit ungewollt falsche Angaben machen. Ist es in Ordnung, wenn ich einmalig die Gesamtsummen eintrage, und die Trade-Details als Anlage beifüge? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Hab schon bei einer Krypto-erfahrenen Steuerberater-Kanzlei in Frankfurt nachgefragt. Die wollen 4.000-6.000 Euro für ihre Dienste. Ich will steuerehrlich sein, aber es wird einem so schwer gemacht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ibins_180 Geschrieben 1. Mai 2018 Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 Hey Willcox, 1a) Meinst du die Gebühren die bei Trades entstehen, oder die Gebühren die bei Transfers zwischen Börsen/Wallets entstehen? 2) Einmalig die Gesamtsumme bei Cointracking eintragen oder bei der Steuererklärung? Oder wie meinst du das? Thema Steuerberater: https://steuerberater-quermann.de/?c=steuerliche-Behandlung-von-Bitcoins Kannst bei ihm mal nachfragen. Ich glaub er ist sogar hier im Forum Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Willcox Geschrieben 1. Mai 2018 Autor Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 Hallo ibins_180, danke für die Antwort. Gibt es denn einen Unterschied zwischen den Gebühren? Gebühren sind Ausgaben und schmälern den Gewinn, oder? Ich habe bei Cointracking eine Gebührenkalkulation gefunden, aber die steht extra, und ist im Steuer-Report nicht eingearbeitet. Mit "Millionen Trades eintragen" (zumindest viele) meine ich in der Steuererklärung, in meinem Steuerprogramm. In Cointracking ist alles eingepflegt, dank Börsen (csv)-Import. Ich werde das auf jeden Fall so machen: Die Gesamtsummen im Steuerprogramm angeben, also Summe Kaufpreise, Summe Verkaufspreise, Summe Gebühren. Und die Aufschlüsselung gibt es als Anlage. Damit erspare ich dem Finanzbeamten eine Menge Rechenarbeit, und er soll mir dankbar sein. Stellt sich nur die Frage, wie verrät mir Cointracking die Summe der Gebühren, die ich absetzen kann, und wo in der Steuererklärung schreibe ich die dann hin? entweder Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft oder Nebenkosten der Anschaffung ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 1. Mai 2018 Teilen Geschrieben 1. Mai 2018 vor 4 Stunden schrieb Willcox: 1a) In meiner Steuersoftware gibt es die Felder: Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft Nebenkosten der Anschaffung Wo trage ich die Gebühren ein, die die Börsen behalten haben? Nebenkosten der Anschaffung ... (das andere Feld ist z.B. fuer Deine Internetkosten oder die Lizenskosten fuer Cointracking) vor 4 Stunden schrieb Willcox: 1b) Und wo stehen die Gebühren im cointracking Steuerreport? Die sind in den Trades schon mit eingerechnet. Jedoch solltest Du pruefen ob auch alle Gebuehren enthalten sind, mitten in 2017 aenderte sich der Import in cointracking.info, sodass die Gebuehren nicht mehr mit eingerechnet wurden. vor einer Stunde schrieb Willcox: Die Gesamtsummen im Steuerprogramm angeben, also Summe Kaufpreise, Summe Verkaufspreise, Summe Gebühren. Und die Aufschlüsselung gibt es als Anlage. Damit erspare ich dem Finanzbeamten eine Menge Rechenarbeit, und er soll mir dankbar sein. Na logisch gibst Du nur die Gesamtsummen an. Den Anhang musst Du nur auf Nachfrage einreichen. vor einer Stunde schrieb Willcox: Stellt sich nur die Frage, wie verrät mir Cointracking die Summe der Gebühren, die ich absetzen kann, und wo in der Steuererklärung schreibe ich die dann hin? Du weisst was Du vorher an Fiat hattest (01.01.2017). Du weisst was Du nachher an Fiat und an Coins inkl. deren Anschaffungswert hast (31.12.2017). Nun kannst Du anhand Deines ausgewiesenen Gewinns die noch fehlende Differenz ermitteln, die in Gebuehren aufgeraucht ist. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Willcox Geschrieben 2. Mai 2018 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 Danke schön! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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