HansWurst Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 Hallo, mir ist klar, dass hier niemand Steuertipps geben kann. Mich würden aber eure Erfahrungen interessieren. Klar ist, dass die Kryptos nach einem Jahr Steuerfrei ist. Klar ist auch, dass ein Wechsel zwischen den Währungen innerhalb dieses Jahres die Zeit erneut auf ein Jahr verlängert. Nun frage ich mich allerdings, wie das ist, wenn ich (z.B.) am 1.1.18 Bitcoins kaufe, gleich drauf in EOS tausche und dann am 2.1.19 wieder in Bitcoins tausche um sie gleich drauf in EUR zu tauschen. Stellt dann der Tausch EOS zu Bitcoin ein Problem dar? EOS in EUR tauschen ist (anscheinend) nicht möglich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 JEDER Trade, egal ob Crypto->Fiat oder Crypto<>Crypto ist steuertechnisch relevant. Nicht zu kompliziert denken, jeden einzelnen Trade betrachten. Wenn Coin weniger als 12 Monate gehalten, dann muss der Gewinn versteuert werden, mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Diese Frage wurden hier bereits unfassbar oft beantwortet. Benutze doch die Suchfunktion und lies dich ein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jscr Geschrieben 2. Mai 2018 Teilen Geschrieben 2. Mai 2018 Hallo HansWurst, vor einer Stunde schrieb HansWurst: Klar ist, dass die Kryptos nach einem Jahr Steuerfrei ist. Klar ist auch, dass ein Wechsel zwischen den Währungen innerhalb dieses Jahres die Zeit erneut auf ein Jahr verlängert. Du hast die Antwort dir doch quasi schon selbst gegeben, denk es mal Schritt für Schritt durch: vor 58 Minuten schrieb HansWurst: Nun frage ich mich allerdings, wie das ist, wenn ich (z.B.) am 1.1.18 Bitcoins kaufe, gleich drauf in EOS tausche und dann am 2.1.19 wieder in Bitcoins tausche um sie gleich drauf in EUR zu tauschen. Stellt dann der Tausch EOS zu Bitcoin ein Problem dar? EOS in EUR tauschen ist (anscheinend) nicht möglich. Wie Amsi schon sagte, jeder Trade ist eine steuerelevante Veräußerung nach §23 EStG. Für dein Beispiel: 1.) 01.01.2018 Trade EUR --> BTC: Anschaffung BTC 2.) 01.01.2018 Trade BTC --> EOS: Veräußerung BTC, Anschaffung EOS --> Falls zwischen 1.) und 2.) ein Gewinn durch Kursanstieg BTC entstanden ist, ist dieser steuerpflichtig, weil < 1 Jahr gehalten 3.) 02.01.2019 Trade EOS --> BTC: Veräußerung EOS, Anschaffung BTC --> Falls zwischen 2.) und 3.) ein Gewinn durch Kursanstieg EOS entstanden ist, ist dieser nicht steuerpflichtig, weil > 1 Jahr gehalten 4.) 02.01.2019 Trade BTC --> EUR: Veräußerung BTC --> Falls zwischen 3.) und 4.) ein Gewinn durch Kursanstieg BTC entstanden ist, ist dieser steuerpflichtig, weil < 1 Jahr gehalten @Amsi Ich weiß, hatten wir schon x-mal, aber falls jemand in Zukunft diesen Thread findet, gibts hier gleich eine Erklärung anhand eines Beispiels ? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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