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Gewerblich auf privat.


Artur577

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Hallo zusammen

Ich habe vor, aus Spass an der Technik, mir einen kleines Mining rig aufzubauen mit zu Beginn 7 rx580er gpus. Da ich alles richtig machen will werde ich ein Gewerbe mit kleinunternehmerregellung anmelden und alles private strickt vom gewerblichen trennen( 2 cointracking ACC, je ein privates und geschäftliches wallet und und und ). Jetzt wollte ich mal fragen wie ich privatentnahmen von Gewerbe wallet an's private wallet richtig in cointracking Eintrage. Wäre super wenn das jemand weiß.

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Ich weiß, dass es nicht rentabel ist will aber einfach mich daran erfreuen. Hatte immer schon Spass an so Sachen. Ich will einfach keine Probleme min FA  bekommen. Wie sollte man den seine Coins  irgendwann  in der zukunft auszahlen können , wenn man keinen herkunftsort hat. Da wird es bestimmt mit der Zeit noch viele Probleme min FA geben und ich bin sicher viele werden mit einer zu laschen Einstellung einiges Tages wegen  Steuerhinterziehung  hohen Strafen bekommen. Dagegen will ich mich halt absichern.

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vor 1 Stunde schrieb Artur577:

Hab mir durchgelesen aber das gilt ja ausschließlich für private ein und verkaufe und hat nix mit mining zu tun oder habe ich das falsche gelesen?

Beim Mining (mit eigener Hardware) setzt die 1. Steuerpflicht bei Auszahlung auf Dein Wallet ein ... 25% Kapitalertragssteuer

Dann beginnt die bekannte Haltefrist von 12 Monaten für Deine Coins.
Verkaufst Du innerhalb dieser Frist und erzielst einen Gewinn, ist dieser wiederum steuerpflichtig.

Erschwerend kommt hinzu: Da dies 2 unterschiedliche Steuerarten/Einkünfte sind, kannst Du eventuelle Verluste bei einem Veräußerungsgeschäft (Trading) nicht gegen Gewinne die der Kapitalertragssteuer unterliegen, also Mining, gegenrechnen (und umgekehrt).

Bei Deinem momentanen Setup ist das schon eine Menge Aufwand.
+ den ganzen Rattenschwanz den das Gewerbe nach sich zieht

Hinweis: Ich bin mir nicht wirklich 100%ig sicher, ob mit dem Zeitpunkt der Auszahlung aufs Wallet (und Fälligkeit der Kapitalertragssteuer)
die Haltefrist für Veräußerungssgeschäfte greift ... vielleicht kann das jemand bestätigen oder entsprechend korrigieren

Bearbeitet von cryptomaniac
Ergänzung
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Steuern werden nur bei tausch in FIAT  fällig.

Am 3.5.2018 um 14:08 schrieb cryptomaniac:

Beim Mining (mit eigener Hardware) setzt die 1. Steuerpflicht bei Auszahlung auf Dein Wallet ein ... 25% Kapitalertragssteuer
 

 

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vor 13 Stunden schrieb vTorus:

Das gewerblich zu betreiben ist unsinn, außer du vermarktest dein RIG. 


Laut Bundesfinanzministerium gibt wohl so etwas wie "privates Mining".
Allerdings sind die hierbei erzielten Gewinne nur bis 256 Euro im Jahr steuerfrei,
alles darüber wird wie gehabt mit dem pers. Einkommenssteuersatz versteuert.
Kosten können aber auch hier in Abzug gebracht werden.

 

vor 13 Stunden schrieb vTorus:

Steuern werden nur bei tausch in FIAT  fällig.

Diese Aussage bezieht sich auf das Mining?
Nach meinem Kenntnisstand setzt der steuerpflichtige Ertrag mit dem "Zufluss" ein, unabhängig davon ob Du in Fiat tauschst oder nicht.
Es gilt als relevant wann Du die Coins gegen Fiat tauschen könntest, Betonung liegt auf könntest.
D.h. die Steuerpflicht tritt zum Zeitpunkt des Einganges der geminten Coins auf Dein Wallet ein.

Bearbeitet von cryptomaniac
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Am 3.5.2018 um 14:08 schrieb cryptomaniac:

Beim Mining (mit eigener Hardware) setzt die 1. Steuerpflicht bei Auszahlung auf Dein Wallet ein ... 25% Kapitalertragssteuer

Ich hinterfrage meine Aussage mal selber ...
Kapitalertragssteuer auf geminte Coins ist Blödsinn da kein Staking .... oder???
Hat jemand entsprechende Links zum Thema?

Zur Besteuerung Gewerbe/Privat hier eine nett gemachte, übersichtliche, Gegenüberstellung:
https://www.winheller.com/fileadmin/redaktion/dateien/downloads/besteuerung-kryptowaehrungen-deutschland-2018.pdf

Bearbeitet von cryptomaniac
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vor einer Stunde schrieb cryptomaniac:


Laut Bundesfinanzministerium gibt wohl so etwas wie "privates Mining".
Allerdings sind die hierbei erzielten Gewinne nur bis 256 Euro im Jahr steuerfrei,
alles darüber wird wie gehabt mit dem pers. Einkommenssteuersatz versteuert.
Kosten können aber auch hier in Abzug gebracht werden.

 

Diese Aussage bezieht sich auf das Mining?
Nach meinem Kenntnisstand setzt der steuerpflichtige Ertrag mit dem "Zufluss" ein, unabhängig davon ob Du in Fiat tauschst oder nicht.
Es gilt als relevant wann Du die Coins gegen Fiat tauschen könntest, Betonung liegt auf könntest.
D.h. die Steuerpflicht tritt zum Zeitpunkt des Einganges der geminten Coins auf Dein Wallet ein.

Laut meinem SB ist beim Mining der Wert bei Erhalt des Coins als Anschaffungswert zu dokumentieren. 

Bearbeitet von vTorus
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vor 2 Minuten schrieb vTorus:

Das Thema ist aber trozdem nicht klar, denn ich persönlich sehe als Anschaffungskosten die Kosten der Hardware (Abschreibungen) und die Betriebskosten.

Doch ist es, das ist klar geregelt 
Die Anschaffungskosten eines Coins ist der Preis/Kurs zum Zeitpunkt des Erhaltes.
Deine Betriebsausgaben vermindern nicht die Anschaffungskosten des Coins, sondern den zu versteuernden Gewinn.

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vor 1 Minute schrieb cryptomaniac:

Doch ist es, das ist klar geregelt 
Die Anschaffungskosten eines Coins ist der Preis/Kurs zum Zeitpunkt des Erhaltes.
Deine Betriebsausgaben vermindern nicht die Anschaffungskosten des Coins, sondern den zu versteuernden Gewinn.

Stimmt!

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Die viel wichtigere Frage ...
Greift noch §23 EStG beim "privaten Mining" oder unterliegen auch diese Einnahmen dem §15 EStG, also Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Bei letzterem entfällt nämlich die Steuerfreiheit, bei einem Verkauf/Tausch, nach 1-jähriger Haltefrist.

Einzige Lösung wäre dann wohl, die Coins über eine "Privatentnahme" zu entnehmen und das unter Einbeziehung
des SB entsprechend zu dokumentieren. Ab dem Zeitpunkt der Entnahme würde dann die Spekulationfrist beginnen.

Bearbeitet von cryptomaniac
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vor 4 Stunden schrieb cryptomaniac:

Die viel wichtigere Frage ...
Greift noch §23 EStG beim "privaten Mining" oder unterliegen auch diese Einnahmen dem §15 EStG, also Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Bei letzterem entfällt nämlich die Steuerfreiheit, bei einem Verkauf/Tausch, nach 1-jähriger Haltefrist.

Einzige Lösung wäre dann wohl, die Coins über eine "Privatentnahme" zu entnehmen und das unter Einbeziehung
des SB entsprechend zu dokumentieren. Ab dem Zeitpunkt der Entnahme würde dann die Spekulationfrist beginnen.

Bei einem Umsatz von wenigen 100€ denke ich wird kein Finanzamt einen gewerblichen Hintergrund sehen.

Ich vermiete meine Miner u.a. an mich selbst, gegen Rechnung §15. Die Erlöse aus den Coins unterliegen dann dem §23.

Es ist aber grundsätzlich ein Thema für den Steuerberater. 

Bearbeitet von vTorus
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vor 6 Minuten schrieb vTorus:

Bei einem Umsatz von wenigen 100€ denke ich wird kein Finanzamt einen gewerblichen Hintergrund sehen.

Die Umsatzhöhe ist irrelevant für die Feststellung ob Gewerbe oder nicht.
Unter Umständen reichen Regelmäßigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht als Tatbestand aus.

 

vor 23 Minuten schrieb vTorus:

Ich vermiete meine Miner u.a. an mich selbst, gegen Rechnung §15. Die Erlöse aus den Coins unterliegen dann dem §23.

Nur Interessenhalber, dieses Konstrukt stammt von Deinem SB?

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vor 4 Stunden schrieb cryptomaniac:

Nur Interessenhalber, dieses Konstrukt stammt von Deinem SB?

Die Erlöse aus dem Verkauf der Coins unterliegen nicht  der Umsatzsteuer, also können auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Da das Unternehmen weitere Leistungen anbietet ist es für mich sinnvoller das zu trennen.

Bearbeitet von vTorus
nicht nötig
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Das war nicht meine Frage.
Und Umsatz- bzw. Vorsteuer waren hier auch garnicht explizit das Thema,
keine Ahnung warum Du darauf immer rumreitest.

Es ging ursprünglich um die Einordnung, gewerblich oder nicht gewerblich und
die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen nach dem EStG.

3 Posts vorher warst Du noch der Meinung wenig Umsatz = kein gewerblicher Hintergrund,
und das Du Deine Miner an Dich selbst vermietest. Letzteres habe ich nur hinterfragt.

Jetzt redest Du plötzlich von einem Unternehmen, Serverhousing, Ausland ...

Alles gut, lass uns das jetzt hier beenden ?
 

Bearbeitet von cryptomaniac
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