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Drei Fragen zur Steuererklärung (cointracking, LIFO & Erfahrungswerte)


THHH

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Hallo zusammen!

Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?

2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?

3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?

Viele Grüße!

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vor 8 Stunden schrieb Jokin:

Ja

Ja

Noch niemand wird jetzt einen Bescheid für 2017 haben.

Doch habe meinen Bescheid seit 3 Wochen, hatte dann brav meine Nachzahlung geleistet von meinen angegebene Gewinnen und damit war die Sache gegessen. Keine Rückfragen kein gar nichts. Spannend wird es erst nächstes Jahr wenn ich dann meinen "Verlust" den ich gerade realisiert habe, gegenrechnen will. Bin gespannt ob Sie den dann auch so einfach akzeptieren oder ob ich dann meine Steuerreports von Cointracking nachweisen muss.


Rahmeninfo: bei mir ging es nur um Gewinne im sehr geringen 4-stelligen Bereich.

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Ein Steuerbescheid kann schon mal 2-3 Monate dauern, wenn es länger dauert, kann man mal höflich nachfragen. Die Bearbeitungszeiten der FInanzämter sind auch nicht unbedingt vergleichbar. Die sind alle unterschiedlich schnell. Bei mir dauert es auch immer mindestens 10 Wochen. 

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vor 13 Stunden schrieb JustRic:

Doch habe meinen Bescheid seit 3 Wochen, hatte dann brav meine Nachzahlung geleistet von meinen angegebene Gewinnen und damit war die Sache gegessen. Keine Rückfragen kein gar nichts. Spannend wird es erst nächstes Jahr wenn ich dann meinen "Verlust" den ich gerade realisiert habe, gegenrechnen will. Bin gespannt ob Sie den dann auch so einfach akzeptieren oder ob ich dann meine Steuerreports von Cointracking nachweisen muss.


Rahmeninfo: bei mir ging es nur um Gewinne im sehr geringen 4-stelligen Bereich.

 

Hmm, warum hast Du nicht bis zum 31.12. gewartet?

... ich halte derzeit meinen Steuerberater hin, damit er eben NICHT die Steuererklaerung zu frueh einreicht.

Denn nur so kann ich den Betreg, der fuer die Nachzahlung faellig ist noch zum Traden benutzen.
... es kommt sogar noch schlimmer. Wenn ich jetzt schon meine Nachzahlung leisten muesste, muesste ich meine Coins aus dem Steuerschlaf holen und haette dessen Kursgewinne auch noch zu versteuern.

Ich setze ganz gezielt darauf, dass ich meine Steuernachzahlung erst Anfang 2019 leisten muss ... ist ja auch nicht gerade wenig Geld.

 

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Am 7.5.2018 um 01:16 schrieb Jokin:

Noch niemand wird jetzt einen Bescheid für 2017 haben. 

pauschale, haltlose Aussage - kennst du alle Finanzbehörden in Deutschland und hast bei denen alle nachgefragt oder woher weißt du das? ;)

 

vor 9 Stunden schrieb Jokin:

... ich halte derzeit meinen Steuerberater hin, damit er eben NICHT die Steuererklaerung zu frueh einreicht.

Was gibt es da "hinzuhalten"? Dachte da gibt es sowas wie ein Vertrauensverhältnis zwischen dir und dem Steuerberater, warum sprichst du dann nicht mit ihm? Hab für 2016 auch einen Riesenbatzen nachzahlen müssen, Steuererklärung war schon Mitte 2017 fertig, wurde aber erst Ende Februar (2018!) eingereicht, um dem FA die Steuerschuld nicht "vorzeitig" in den Rachen zu werfen.

Verstehe deine Aussage, aber mit Hinhalten des Steuerberaters hat das mal gar nichts zu tun :lol:

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vor 2 Stunden schrieb Fantasy:

pauschale, haltlose Aussage - kennst du alle Finanzbehörden in Deutschland und hast bei denen alle nachgefragt oder woher weißt du das? ;)

Ja, sorry - war haltlos. Ich hätte nie vermutet, dass schon Steuerbescheide für 2017 raus sind ?

vor 2 Stunden schrieb Fantasy:

Dachte da gibt es sowas wie ein Vertrauensverhältnis zwischen dir und dem Steuerberater, warum sprichst du dann nicht mit ihm?

Ich hab EY beauftragt, dort läuft das alles über ein Online-System - wenn ich alle meine Angaben gemacht habe, dann wird die Steuererklärung erstellt und eingereicht. 

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Bei einem so hohen Betrag und eventuell sehr vielen Trades (Vermögensbewegungen) würde ich meinen Steuerberater mal ganz dringend auf das Thema "Ist es noch privat oder schon gewerblich" ansprechen.

Hier mal ein kleiner Beitrag zu diesem Thema. Neben der reinen Steuerthematik ist das wohl das heißeste und am wenigsten beachtete Thema. Das Thema wird sehr bald sehr aktuell werden wenn ich richtig informiert wurde.

https://www.finanzgefluester.de/gewerblicher-bitcoin-handel/

 

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vor einer Stunde schrieb schneidrian:

Bei einem so hohen Betrag und eventuell sehr vielen Trades (Vermögensbewegungen) würde ich meinen Steuerberater mal ganz dringend auf das Thema "Ist es noch privat oder schon gewerblich" ansprechen.

Halbwissen! Es kommt nicht auf die Höhe des Umsatzes an. Gewerblich oder privat wurde hier schon in einem anderen Thread diskutiert.

Sowohl Finanzgeflüster als auch @Jokin als auch ich haben jeweils verschiedene Ansichten und Meinungen, ob wann und wie Trading als "gewerbsmäßig" eingestuft wird oder werden kann.

Bearbeitet von Fantasy
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Gewinnstreben ist tatsächlich relevant, auch wenn der BGH bislang keine Grenzwerte vertritt. Dauerhafte Tätigkeit und Einnahmeabsicht haben in anderen Bereichen schon gereicht, siehe Ebay, Trödelmarkt und der Schrauber von nebenan (BGH, NStZ 1995, 85; hL). Manche hat es schon mit 20 oder 40 Transaktionen getroffen, andere mit 100.

Es kann auch jeder seine eigene Sichtweise haben, jedoch weiß ich dass bereits Verfahren laufen. Ob es schon Urteile gibt, hab ich als Hodler nicht verfolgt. Die aktuelle Rechtslage sieht ja lt. EStG wie folgt aus:

"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt."

Oder auch OLG Frankfurt 21/03/2007 6W27/07

"Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus."

Als Fazit kann man jedoch festhalten, viele, regelmäßige und dauerhafte Bewegungen sind hier brandgefährlich. Im übrigen ggf. auch rückwirkend. 

Aber tatsächlich war mein Beitrag nur als Anregung gedacht sich in diese Richtung bei Zweifeln beraten zu lassen. Falls ich etwas über Urteile in den Kommentaren erfahre schreibe ich gerne was dazu. Bitte nicht als Kritik, Bevormundung oder Aufforderung verstehen sondern als freundschaftliche Anmerkung als die es sich gedacht war. 

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vor 5 Minuten schrieb schneidrian:

"Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus."

Du meinst also, das Eintauschen von einer Waehrung in eine andere ist mit "Anbieten entgeltlicher Leistungen" gleichzusetzen?

Sorry, aber das ist es nicht.

Dazu gibt es in der Tat Gerichtsurteile.

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Du meinst also, das Eintauschen von einer Waehrung in eine andere ist mit "Anbieten entgeltlicher Leistungen" gleichzusetzen?

Sorry, aber das ist es nicht.

Dazu gibt es in der Tat Gerichtsurteile.

Das trifft den Kern. Genau hier hüpft das Komma. Ist das was wir als Währung bezeichnen tatsächlich eine solche? Handelt es sich hier tatsächlich um Geld? 

Bislang wird alles als Gegenstand oder Sache betrachtet, zumindest steuerlich. 

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bitcoins-kryptowaehrungen-geld-bgb-hgb-schulden-zinsen/&ved=2ahUKEwil5piz5vbaAhXQDuwKHe30CMQQFjAEegQIBBAB&usg=AOvVaw1KHeuBHSJIKBO_YJAlwvXP

Wenn dem so sein sollte, und es bald tatsächlich Urteile darüber gibt ob Cryptos nun eine Währung, Geld, Securities, Rohstoff oder was auch immer sind - und auch als solches offiziell (Staaten, Banken, etc.) betrachtet werden- dann geht es im Crypto Markt erst so richtig rund und die Regulierung muss dann kommen, siehe sec fomo. 

Das ist wohl die entscheidende Frage über die Art des Fortbestandes unserer Cryptos. Reine Technologie? Wertpapier? Geldanlage? Offizielles Zahlungsmittel? 

Ich denke wir haben die selbe Sichtweise. Nach diesem Boom letztes Jahr werden die entsprechenden Urteile in den nächsten wenigen Jahren fallen. 

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vor 11 Stunden schrieb schneidrian:

Das trifft den Kern. Genau hier hüpft das Komma. Ist das was wir als Währung bezeichnen tatsächlich eine solche? Handelt es sich hier tatsächlich um Geld? 

Bislang wird alles als Gegenstand oder Sache betrachtet, zumindest steuerlich. 

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bitcoins-kryptowaehrungen-geld-bgb-hgb-schulden-zinsen/&ved=2ahUKEwil5piz5vbaAhXQDuwKHe30CMQQFjAEegQIBBAB&usg=AOvVaw1KHeuBHSJIKBO_YJAlwvXP

Wenn dem so sein sollte, und es bald tatsächlich Urteile darüber gibt ob Cryptos nun eine Währung, Geld, Securities, Rohstoff oder was auch immer sind - und auch als solches offiziell (Staaten, Banken, etc.) betrachtet werden- dann geht es im Crypto Markt erst so richtig rund und die Regulierung muss dann kommen, siehe sec fomo. 

Das ist wohl die entscheidende Frage über die Art des Fortbestandes unserer Cryptos. Reine Technologie? Wertpapier? Geldanlage? Offizielles Zahlungsmittel? 

Ich denke wir haben die selbe Sichtweise. Nach diesem Boom letztes Jahr werden die entsprechenden Urteile in den nächsten wenigen Jahren fallen. 

Richtig!

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Gibt es zum Thema FIFO vs. LIFO grundlegene Vor-/Nachteile?

LIFO würde mich mich auf die Schnelle vorteilhafter klingen, da hier/einfacher/schneller die Steuerfreiheit/Haltedauer von 1 Jahr überschritten werden könnte - da alte Coins erstmal unangetastet bleiben und nur bei "Unterdeckung" entsprechend verkauft werden.

Andererseits kann es wiederum ja auch interessant sein, Verluste (kurzfristig) zu realiseren.

Oder gibt es bei LIFO Fallstricke?

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vor 2 Stunden schrieb cryptonix:

Gibt es zum Thema FIFO vs. LIFO grundlegene Vor-/Nachteile?

LIFO würde mich mich auf die Schnelle vorteilhafter klingen, da hier/einfacher/schneller die Steuerfreiheit/Haltedauer von 1 Jahr überschritten werden könnte - da alte Coins erstmal unangetastet bleiben und nur bei "Unterdeckung" entsprechend verkauft werden.

Andererseits kann es wiederum ja auch interessant sein, Verluste (kurzfristig) zu realiseren.

Oder gibt es bei LIFO Fallstricke?

Ob LIFO oder FIFO besser ist, hängt von dir persönlich ab.
LIFO ist besonder gut, bzw fast schon "Pflicht" wenn du sowohl Coins holden, als auch ein wenig traden willst. Denn mit FIFO würdest du ständig deine Coins die du eig holden willst verkaufen und somit niemals die Jahresfrist erreichen. Aber dafür gibts auch andere Lösungen, wie zb die Coins strikt voneinander trennen (coins auf nen wallet und nicht bewegen, sodass sie eindeutig von getradeten coins getrennt sind).

 

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