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Steuerliche Behandlung des bitcoin.de-Kickbacks


kellop

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Wie behandelt ihr den Kickback steuerlich, den man bei Nutzung der bitcoin.de-Trading-API erhält? Mir fallen z.B. folgende Ideen ein:

  • den Kickback zum entsprechenden Trade zuordnen und rechnen, als hätte man eben weniger Coins verkauft bzw. mehr Coins gekauft
  • den Kickback als Schenkung betrachten, wodurch für die entsprechenden Coins keine Anschaffung vorliegt und diese somit bei Verkauf steuerfrei sind

Gibt es dazu bisher schon irgendwo weitere Informationen? Ich konnte keine finden.

Bearbeitet von kellop
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vor einer Stunde schrieb kellop:

Wie behandelt ihr den Kickback steuerlich, den man bei Nutzung der bitcoin.de-Trading-API erhält? Mir fallen z.B. folgende Ideen ein:

  • den Kickback zum entsprechenden Trade zuordnen und rechnen, als hätte man eben weniger Coins verkauft bzw. mehr Coins gekauft
  • den Kickback als Schenkung betrachten, wodurch für die entsprechenden Coins keine Anschaffung vorliegt und diese somit bei Verkauf steuerfrei sind

Gibt es dazu bisher schon irgendwo weitere Informationen? Ich konnte keine finden.

Richtig ist: Man verrechnet es mit den Gebühren und passt so den EK oder VK Preis an.

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vor 2 Stunden schrieb kellop:

wodurch für die entsprechenden Coins keine Anschaffung vorliegt und diese somit bei Verkauf steuerfrei sind

Für die Coins dürfte sehr wohl eine Anschaffung zum Preis „0“ vorliegen.

vor 1 Minute schrieb wilson76:

Für eine korrekte steuerliche Berechnung ist es ein Alptraum, da man sich für einen einzigen Trade die Infos aus 3 CSV 
Datein zusammensuchen muss...?!

Wieso 3?

Den CSV-Export und gut is ... die Fidorgebühren fasse ich als Gesamtsumme zusammen.

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  • 2 Monate später...
Am 9.5.2018 um 10:32 schrieb Jokin:

Für die Coins dürfte sehr wohl eine Anschaffung zum Preis „0“ vorliegen.

So war auch meine erste Auffassung. Damit ist der gesamte Erlös als Gewinn zu verbuchen und wird damit quasi wieder von den vorher aufgeführten Gebühren abgezogen..

Ich hatte noch die flinke Überlegung, ob man das so machen muss, oder ob man den Kickback als "Geschenk" nimmt und als Anschaffung zum aktuellen Preis verbucht... Aber wenn ihr das auch nicht anders macht, bleibe ich einfach mal bei meiner 0-Preis Lösung.

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Ich hab in meiner Auswertung keine "Geschenke" drin, denn dadurch wuerde ich mir bei entsprechend grossen Betraegen neue Probleme mit Schenkungssteuer und sowas schaffen.

Wohlgemerkt: Das ist alles eine risengrosse Grauzone in die ich mich nicht zu weit hineinwagen will indem ich im Zweifel die "einfache" Variante bevorzuge auch wenn diese steuerlich unguenstiger sein koennte (ich hab meine Lendinggewinne komplett als 0-Euro-Trades verbucht und so die 25%-Besteuerung links liegen lassen und zu meinem persoenlichen, weit hoeheren, Steuersatz verbuchen lassen weil ich eh nur sehr geringe Gewinne aus dem Lending hatte)

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