hasilein Geschrieben 14. Juni 2018 Teilen Geschrieben 14. Juni 2018 (bearbeitet) Da mir mein Steuerbescheid bereits vorliegt, mal ein paar Worte zu meinem Vorgehen und den Erfahrungen (Finanzamt ist das einer Großstadt in NRW): Zu versteuern war ein mittlerer 4stelliger Betrag, der allerdings fast komplett mit Altverlusten aus Aktien (vor 2009) verrechnet werden sollte. Ich habe die relevanten Verkäufe (etwa eine Hand voll) einzeln in das Formular SO eintragen. Gehandelt wurde nur bei Bitcoin.de, Werbungskosten habe ich keine angegeben, da Bitcoin.de die Gebühren ja bereits in den Kursen bzw. Stückzahlen berücksichtigt. Die Berechnung des Gewinns nach FiFo erfolgte mit Excel (und zur Kontrolle mit dem CoinTracer). Obwohl ja zunächst nicht gefordert, habe ich vorsorglich Screenshots von Bitcoin.de und Ausdrucke der Berechnungen eingereicht. Mit den Unterlagen halte ich es immer so, wenn neue Sachverhalte erstmals in der Steuererklärung auftauchen und bin damit immer gut gefahren. Denke dass so manche Rückfrage in der Vergangenheit dadurch vielleicht vermieden werden konnte. Ergebnis der Steuerprüfung: Es gab keine Nachfragen, es wurden keine weiteren Unterlagen/Nachweise eingefordert, Unterlagen bekam ich zurück und es wurde alles 1:1 so anerkannt. Nachdem ja allerlei zu lesen war von Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften, evtl. Umsatzsteuerpflicht, welches Berechnungsverfahren anerkannt wird, wie Nachweise zu erfolgen haben und ob eine reibungslose Verrechnung mit Altverlusten klappt etc. war ich ja auch gespannt, was passiert. Die Antwort: Nichts. Nun ist mein "Fall" auch sowohl von den Summen her als auch von der Anzahl der Transaktionen überschaubar, aber vielleicht ist die Erfahrung trotzdem für den ein oder anderen hilfreich oder beruhigend. Ich habe Anfang des Jahres nochmal Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist, aber unterhalb der Freigrenze von 600 EUR realisiert. Ich weiß nicht, was das Jahr noch bringt und große Teile könnte ich inzwischen zum Glück steuerfrei außerhalb der Spekulationsfrist verkaufen. Aber ich würde, auch wenn die Freigrenze von 600 EUR nicht überschritten wird, diese Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist vermutlich nächstes Jahr wieder proaktiv angeben und mir die Steuerfreiheit vom Finanzamt so offiziell bestätigen lassen. Bearbeitet 14. Juni 2018 von hasilein 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 14. Juni 2018 Teilen Geschrieben 14. Juni 2018 (bearbeitet) Ich bin derzeit dabei zu klären in wiefern bereits die Verluste von diesem Jahr auf die Gewinne des letzten Jahres anrechnen lassen BEVOR die Steuererklärung abgegeben wird. Ich lasse meine Steuererklärung von Ernst und Young erstellen - ich bin gespannt was dabei heraus kommt, denn ich will hohe Nachzahlungen für 2017 von vorn herein vermeiden. Und natürlich habe ich meine Verluste auch realisiert - mittlerweile hab ich alle Bitcoins wieder verkauft, die ich für 7000 Euro/BTC bis sogar 13000 Euro gekauft hatte und dafür neue Bitcoins für unter 6000 Euro/BTC gekauft. (der Verkauf erfolgte nun an der einen Exchange und der Neukauf an einer anderen Exchange um das steuerrechtlich sauber zu trennen) Bearbeitet 14. Juni 2018 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 14. Juni 2018 Teilen Geschrieben 14. Juni 2018 vor 4 Stunden schrieb hasilein: Zu versteuern war ein mittlerer 4stelliger Betrag, der allerdings fast komplett mit Altverlusten aus Aktien (vor 2009) verrechnet werden sollte. Ist das denn so vorgesehen?! Ich dachte man kann nur Gewinn/Verlust aus derselben Einkommensart (privates Veräußerungsgeschäft) gegenrechnen und Aktien sollten doch Kapitalertragssteuer sein? Oder war das 2009 anders? Wobei es mich auch nicht wundern würde, wenn der Finanzbeamte es dennoch akzeptiert hat, würde das Bild "die haben 0 Ahnung" nochmal unterstreichen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hasilein Geschrieben 14. Juni 2018 Teilen Geschrieben 14. Juni 2018 Ja, vor 2009 war es anders, 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Vorher galten für Aktien die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte. Wer kurzfristig anlegte, zahlte seinen persönlichen Einkommenssteuersatz, wer länger als 1 Jahr hielt, konnte die Gewinne steuerfrei realisieren. (Aus meiner Sicht (bin eher der Hodler) die bessere Variante, die die Aktienkultur gerade in Hinblick auf die Altersvorsorge gefördert hätte. Jetzt ist es egal, ob man eine Aktie 10 Sekunden oder 10 Jahre hält.) Hatte man aus dieser Zeit noch Verluste, konnte man diese nur noch bis Ende 2013 mit "neuen" Gewinnen aus Aktien nach dem 01.01.2009 verrechnen. Danach eben nicht mehr. So hatte ich noch ein paar Altverluste nutzlos herumliegen, die ich nur mit privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen konnte. Da ich aber z.B. nicht Immobilien kaufe und verkaufe hatte ich keine entsprechenden verrechenbare Gewinne. Dann kam die Bitcoin und die Altverluste waren doch noch zu etwas zu gebrauchen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jscr Geschrieben 14. Juni 2018 Teilen Geschrieben 14. Juni 2018 vor 12 Stunden schrieb hasilein: Da mir mein Steuerbescheid bereits vorliegt, mal ein paar Worte zu meinem Vorgehen und den Erfahrungen [...] Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht und die Details, sowas finde ich persönlich sehr wertvoll. Ich glaube, das ist für viele andere auch sehr interessant und je mehr Berichte dieser Art wir hier haben, desto besser ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ldoH Geschrieben 15. Juni 2018 Teilen Geschrieben 15. Juni 2018 Hallo, die Steuererklärung ist einfach sehr kompliziert aufgebaut. Da tut sich jeder normale schwer! Gruß idoH Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulli Geschrieben 15. Juni 2018 Teilen Geschrieben 15. Juni 2018 vor 2 Stunden schrieb ldoH: Hallo, die Steuererklärung ist einfach sehr kompliziert aufgebaut. Da tut sich jeder normale schwer! Gruß idoH Es gibt eine Vielzahl von Programmen, mit der jeder "Normale" seine Steuererklärung relativ einfach machen kann. Kompliziert ist es in der Regel nicht. Man muss sich damit natürlich befassen. Hier geht es um die Berechnung von Veräußerungsgeschäften, daher passt dein relativ allgemein gehaltener Beitrag nicht...falls du nur, wie in anderen Threads einfach Beiträge sammeln wolltest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 15. Juni 2018 Teilen Geschrieben 15. Juni 2018 vor 10 Stunden schrieb ldoH: Hallo, die Steuererklärung ist einfach sehr kompliziert aufgebaut. Da tut sich jeder normale schwer! Gruß idoH Ach komm schon - die zehn Zeilen sind doch wohl nicht schwer auszufuellen! ... schwer ist lediglich das Zusammentragen der Informationen um zu jeder Veraeusserung eindeutig zu sagen wann und zu welchem Preis die Anschaffung getaetigt wurde, wenn man recht oft und wild hin- und hertradet. Aber das hat mir der Steuererklaerung an sich nix zu tun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bstiii Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 Am 15.6.2018 um 15:49 schrieb Jokin: Ach komm schon - die zehn Zeilen sind doch wohl nicht schwer auszufuellen! ... schwer ist lediglich das Zusammentragen der Informationen um zu jeder Veraeusserung eindeutig zu sagen wann und zu welchem Preis die Anschaffung getaetigt wurde, wenn man recht oft und wild hin- und hertradet. Aber das hat mir der Steuererklaerung an sich nix zu tun. Muss ich eigentlich bei der Anlage SO dann jeden einzelnen Kauf und Verkauf bzw. Tausch auch aufführen? Oder reicht es wenn ich den Gewinn an sich eintrage und nur auf Nachfrage die Trade-Aufstellung nachreiche? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 18. Juni 2018 Teilen Geschrieben 18. Juni 2018 vor 4 Stunden schrieb bstiii: Muss ich eigentlich bei der Anlage SO dann jeden einzelnen Kauf und Verkauf bzw. Tausch auch aufführen? Oder reicht es wenn ich den Gewinn an sich eintrage und nur auf Nachfrage die Trade-Aufstellung nachreiche? Ich hab meine zig-tausend Trades nur zusammengefasst und lediglich meinem Steuerberater die Komplettaufschluesselung zur Verfuegung gestellt. Das reiche ich erst auf Nachfrage ein. Meine Steuererklaerung gebe ich so spaet wie moeglich ab, da ich meine Steuernachzahlung erst 2019 erhalten moechte (da ziehe ich dann Bitcoins mit steuerfreiem Gewinn raus um davon die Steuern zu begleichen) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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