ap7fxm Geschrieben 7. Juni 2018 Teilen Geschrieben 7. Juni 2018 Hin und wieder verleihe ich auf BITFINEX ein paar EUR und BTC (und andere Kryptowährungen). Wie muss ich das versteuern? - In welchem Land? (Land der Handelsplattform, Deutschland oder irgendwie in beiden?) - Welcher Steuersatz gilt? (Einkommenssteuer oder Abgeltungssteuer)? - Welche Unterschiede gelten ggf. jeweils für EUR und BTC? - Bei BTC: wie errechnet sich der Gewinn?... Vielen Dank für eure Erfahrungen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 8. Juni 2018 Teilen Geschrieben 8. Juni 2018 vor 21 Stunden schrieb ap7fxm: - In welchem Land? (Land der Handelsplattform, Deutschland oder irgendwie in beiden?) In dem Land wo du steuerpflichtig bist, also vermutlich Deutschland. vor 21 Stunden schrieb ap7fxm: - Welcher Steuersatz gilt? (Einkommenssteuer oder Abgeltungssteuer)? Abgeltungsteuer vor 21 Stunden schrieb ap7fxm: - Welche Unterschiede gelten ggf. jeweils für EUR und BTC? Eigentlich keine. Bei Kryptowährungen verlängert sich die Haltefrist dann auf 10 Jahre (gilt für die Veräußerung dieser). vor 21 Stunden schrieb ap7fxm: - Bei BTC: wie errechnet sich der Gewinn?... Umrechung in Euro, wenn du sie einfach hältst, dann Jahressumme. Das wären meine Auffassungen. Ich bin kein Steuerberater. Kann nicht garantieren, dass das für dich so passen würde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 8. Juni 2018 Teilen Geschrieben 8. Juni 2018 vor 3 Minuten schrieb Amsi: Bei Kryptowährungen verlängert sich die Haltefrist dann auf 10 Jahre (gilt für die Veräußerung dieser). Korrektur: Dies gilt ausschliesslich fuer Immobilien: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Da steht: " Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre; " Und in Satz 1 steht " Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten " ... bleibt dennoch die Frage wieso der 10-Jahres-Zusatz nicht direkt in Satz 1 steht ... der hat in Satz 2 nix zu suchen. (oder ich bin zu doof das Gesetz korrekt zu interpretieren) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 8. Juni 2018 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2018 Erstmal vielen Dank euch beiden. Beruhigend, dass ich nur in Deutschland versteuern muss und mich nicht mit den Regeln im Ausland beschäftigen muss. - Noch offen ist für mich: wie die Gewinnermittlung bei verliehenen Kryptos in der Praxis sinnvoll funktioniert? Die Gewinnausschüttung erfolgt bei Bitfinex täglich, ich handle während des verliehenen Zeitraums mit der entsprechenden Krptowährung und halte die Zinsen letztlich nur kurz. Die Gewinne 100% korrekt nachzuhalten wäre extrem aufwändig, zumal ich die Kryptos parallel auch in USD handle. Da werde ich mit umrechnen nicht mehr fertig... Erledigt das eine Plattform wie Cointracking zuverlässig und komfortabel? - Bzgl. der 10 Jahresfrist: auf diversen Ratgeberseiten im Internet wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die 10-Jahresregel auch beim Verleih von Kryptowährungen gilt. Aus welchem Gesetz (oder Rechtssprechung oder was auch immer) dies abgeleitet wird, habe ich bisher nicht gesehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 8. Juni 2018 Teilen Geschrieben 8. Juni 2018 "... Und in Satz 1 steht " Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten " ..." - ?!? - "... Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre ..." DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 8. Juni 2018 Teilen Geschrieben 8. Juni 2018 vor einer Stunde schrieb ap7fxm: Aus welchem Gesetz (oder Rechtssprechung oder was auch immer) dies abgeleitet wird, habe ich bisher nicht gesehen. Hab ich doch oben verlinkt! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 10. Juni 2018 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2018 Am 9.6.2018 um 00:56 schrieb Jokin: Hab ich doch oben verlinkt! Richtig. Ich meinte die Ratgeberseiten im Internet, die im Gegensatz zur Meinung hier (Jahresfrist) eine 10 Jahresfrist angeben. Vermutlich(!) nehmen die Ratgeberseiten zunächst auch §23 EStG, und haben dann entweder eine andere/falsche(?) Lesart oder noch eine Rechtssprechnung o.ä. im Hinterkopf. Beides würde mich nicht wundern. Letztlich ist es für mich aber nicht relevant. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 10. Juni 2018 Teilen Geschrieben 10. Juni 2018 Und selbst wenn Coins dann halt zehn Jahre liegen bleiben müssen - dann nimmt man eben den verliehenen Bitcoin raus, tauscht ihn gegen irgendwas anderes und am tauscht am nächsten Tag erneut in einen bisher unverliehenen Bitcoin. Und schon gibt es keine 10-Jahres-Hampelei mehr. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joewes Geschrieben 9. August 2018 Teilen Geschrieben 9. August 2018 (bearbeitet) Am 8.6.2018 um 19:22 schrieb Jokin: Korrektur: Dies gilt ausschliesslich fuer Immobilien: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Da steht: " Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre; " Und in Satz 1 steht " Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten " Der Thread ist zwar schon alt, aber ich kann nicht widerstehen: Korrektur der Korrektur: Beim Zitieren von Gesetzen sollte man "Satz" und "Ziffer" nicht verwechseln. Ziffer 2 ist hier eindeutig Bestandteil des Satzes 1. Somit gilt die 10-Jahresfrist auch für andere Wirtschaftsgüter. Bearbeitet 9. August 2018 von joewes Hatte auf "senden" geklickt, bevor ich den Kommentar zuende geschrieben hatte. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 10. August 2018 Teilen Geschrieben 10. August 2018 Die 10 Jahresfrist lässt sich dadurch umgehen, dass man Coins verkauft und neu kaift. Somit gelten die 10 Jahre nicht. Ist auch irgendwo von offizieller Seite so bestätigt worden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 10. August 2018 Teilen Geschrieben 10. August 2018 vor 12 Stunden schrieb Jokin: Die 10 Jahresfrist lässt sich dadurch umgehen, dass man Coins verkauft und neu kaift. Somit gelten die 10 Jahre nicht. Ist auch irgendwo von offizieller Seite so bestätigt worden. interessant... das soll also so okay sein, während andere "kleine Tricks" mit verkauf und zurückkaufen Steuerbetrug sind? Schweinerei... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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