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Steuern bei nachkaufen


Chris4K

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Hallo, mich würde gerne interessieren wenn man einen bestimmten Coin erworben hat und diesen z.b einen Monat später nachgekauft hat wie das genau mit dieser 1 Jahres Frist aussieht?
Bezieht sich das Jahr dann wahrscheinlich erst auf den Nachkauf des folgenden Monats?

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vor 15 Minuten schrieb Chris4K:

Hallo, mich würde gerne interessieren wenn man einen bestimmten Coin erworben hat und diesen z.b einen Monat später nachgekauft hat wie das genau mit dieser 1 Jahres Frist aussieht?
Bezieht sich das Jahr dann wahrscheinlich erst auf den Nachkauf des folgenden Monats?

Die Menge, die du heute kaufst, ist in 12 Monaten steuerfrei. Kaufst du nächsten Monat nach, kannst du die 1. Menge weiterhin nach 11 Monaten steuerfrei veräußern. Die nachgekaufte Menge ab Kaufdatum + 12 Monate.

Willst du deinen Gesamtbestand des Coins steuerfrei verkaufen, rechne ab dem letzten Kaufdatum + 12 Monate.

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  • 2 Wochen später...
vor 4 Minuten schrieb Interessiertan:

Wenn ich z.b. über binance zb. eth gegen z.b iota tausche dann  muss man darauf ja steuern zahlen für den verkauf wenn es innerhalb 12 mon ist..  aber wie ist das eigentlich wenn ich direkt Fiat gegen Coins tausche (geht glaub ich zb . bei litebit) dann ist dieser kauf ja steuerfrei oder?

Wenn du ETH kaufst, ETH nun innerhalb von zwei Tagen um 20% steigt und du dann erst einen Altcoin kaufst, dann musst du den Gewinn versteuern, ja. Wenn du nun direkt von FIAT in einen Altcoin gehst, ist da nichts zu versteuern. Das ist ja der gleiche Schritt wie Fiat in ETH. Auch hier musst du nichts versteuern.

Solltest du direkt den Weg gehen: Fiat in ETH und direkt ohne Wartezeit bzw sehr zeitnah in einen Altcoin, dann fällt auch da keine Steuer an.

Wenn du jetzt aber nach 5 Monaten von Altcoin auf Litebit direkt in FIAT tauschst, fällt auch dort selbstverständlich die Steuer für den Gewinn an. Erst nach 12 Monaten ist es steuerfrei möglich solange die Coins tatsächlich 12 Monate "unangetastet" blieben.

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vor 1 Minute schrieb Deliciiouz:

Wenn du ETH kaufst, ETH nun innerhalb von zwei Tagen um 20% steigt und du dann erst einen Altcoin kaufst, dann musst du den Gewinn versteuern, ja. Wenn du nun direkt von FIAT in einen Altcoin gehst, ist da nichts zu versteuern. Das ist ja der gleiche Schritt wie Fiat in ETH. Auch hier musst du nichts versteuern.

Solltest du direkt den Weg gehen: Fiat in ETH und direkt ohne Wartezeit bzw sehr zeitnah in einen Altcoin, dann fällt auch da keine Steuer an.

Wenn du jetzt aber nach 5 Monaten von Altcoin auf Litebit direkt in FIAT tauschst, fällt auch dort selbstverständlich die Steuer für den Gewinn an. Erst nach 12 Monaten ist es steuerfrei möglich solange die Coins tatsächlich 12 Monate "unangetastet" blieben.

ach so ok.. ich hatte nämlich an einem Tag ETH gekauft und dann direkt zu Binance geschickt und dort direkt Altcoins erworben.. ich dachte dann wäre hier was zu versteuern

 

Da ergibt sich eine neue Sichtweise für mich > also wenn der Kurs gleich bleibt und ich innerhalb sagen wir mal 1-2 Tagen ex binanc in andere coins tausche brauch ich quasi keine Steuern darauf zu zahlen ok dann hatte ich da was mißverstanden.. vielen Dank schon mal Delicziious

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vor 2 Minuten schrieb Interessiertan:

ach so ok.. ich hatte nämlich an einem Tag ETH gekauft und dann direkt zu Binance geschickt und dort direkt Altcoins erworben.. ich dachte dann wäre hier was zu versteuern

 

Da ergibt sich eine neue Sichtweise für mich > also wenn der Kurs gleich bleibt und ich innerhalb sagen wir mal 1-2 Tagen ex binanc in andere coins tausche brauch ich quasi keine Steuern darauf zu zahlen ok dann hatte ich da was mißverstanden.. vielen Dank schon mal Delicziious

Ja, du musst nur einen Gewinn versteuern. Bleibt der Kurs gleich, hast du keinen Gewinn gemacht und du musst auch nichts versteuern. Ohne Gewähr: zeitnahe Wechsel von der Wechselwährung in Alts sind nicht zu versteuern. Ohne Gewähr. Aber das habe ich so mitgenommen (und wird durch meinen Steuerberater, wenn es so weit ist, geprüft).

Ich empfehle dir Cointracking für deine Krypto-Dokumentation. Google mal danach oder lies dich hier im Forum ein.

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Das mit den Steuern ist sehr einfach.

Es heißt nicht nur "private Veräußerungsgeschäfte", sondern das ist es auch.

=> Der "Kauf" eines Coins ist grundsätzlich kein "Veräußerungsgeschäft", also auch nicht steuerlich "relevant".

Da ein "Kauf" des einen Guts auch immer der Verkauf eines anderen Guts ist, muss also grundsätzlich das betrachtet werden, was veräußert wird!

=> werden Euros veräußert um einen anderen Coin zu kaufen, dann ist das steuerlich nicht relevant, da das die Währung ist in der wir unsere Steuern zahlen
=> werden USD veräußert um einen anderen Coin zu kaufen, dann liegt ein Devisengeschäft vor, was gesondert betrachtet werden muss.
=> werden andere Sachwerte 8BTC, ETH, USDT, Gemälde, Autos, Muscheln, Briefmarken, ...) veräußert um etwas damit zu bezahlen, liegt ein "Veräußerungsgeschäft" vor, also steuerlich relevant.

Und wenn es sich um ein "privates" Veräußerungsgeschäft handelt, kommt die Haltezeit des veräußerten Sachwertes ins Spiel. Wurde der Sachwert vor weniger als einem Jahr angeschafft, dann muss ist Differenz aus Verkaufserlös und Anschaffungspreis (jeweils in Euro umgerechnet!) als Einkommen zu versteuern.

So einfach ist das.

Und ja, auch die taggleiche Anschaffung und Veräußerung von ETH (erst Euro -> ETH, dann ETH -> Altcoin) ist steuerlich relevant und es muss die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös ermittelt werden. Insbesondere wenn der Kurs sich nicht ändert, führen Tradinggebühren und Transaktionskosten zu Verlusten, die sollte man aufzeichnen und von einem möglichen Gewinn später wieder abziehen.

und klar, ist das Arbeit alles zu dokumentieren - daher einfach Cointracking nutzen und es sich einfach machen.

(Ref-Link in meiner Signatur, der Refbonus darauf geht auf die Sparschweinwallet meiner Nachkömmlinge :-) ...)

 

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vor 6 Minuten schrieb Deliciiouz:

Ohne Gewähr: zeitnahe Wechsel von der Wechselwährung in Alts sind nicht zu versteuern. Ohne Gewähr.

Doch, doch! ... ansonsten könnten Daytrader dies als Schlupfloch nutzen um ihre Gewinne als "steuerfrei" zu deklarieren.

vor 7 Minuten schrieb Deliciiouz:

Bleibt der Kurs gleich, hast du keinen Gewinn gemacht und du musst auch nichts versteuern.

Bei gleichbleibendem Kurs sind Verluste durch Gebühren entstanden (in der Regel).

vor 7 Minuten schrieb Deliciiouz:

Ja, du musst nur einen Gewinn versteuern.

Verluste müssen zwar nicht versteuert werden, aber ich rate zur entsprechenden Steueroptimierung - wer derzeit Wallet-Bitcoins im Wert von über 10.000 Euro im Portfolio hat, dann sind die kein Jahr alt - also den Kram an der Börse für unter 6.000 Euro verkloppen und am nächsten Tag für 6.000 Euro neu kaufen ... für die Steuererklärung heißt das: Je BTC 4.000 Euro Verlust gemacht.

Auf diese Weise optimiere ich derzeit meine Tradinggewinne und bin schon super fett im Minus :-)

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vor 20 Stunden schrieb Jokin:

Das mit den Steuern ist sehr einfach.

Es heißt nicht nur "private Veräußerungsgeschäfte", sondern das ist es auch.

=> Der "Kauf" eines Coins ist grundsätzlich kein "Veräußerungsgeschäft", also auch nicht steuerlich "relevant".

Da ein "Kauf" des einen Guts auch immer der Verkauf eines anderen Guts ist, muss also grundsätzlich das betrachtet werden, was veräußert wird!

=> werden Euros veräußert um einen anderen Coin zu kaufen, dann ist das steuerlich nicht relevant, da das die Währung ist in der wir unsere Steuern zahlen
=> werden USD veräußert um einen anderen Coin zu kaufen, dann liegt ein Devisengeschäft vor, was gesondert betrachtet werden muss.
=> werden andere Sachwerte 8BTC, ETH, USDT, Gemälde, Autos, Muscheln, Briefmarken, ...) veräußert um etwas damit zu bezahlen, liegt ein "Veräußerungsgeschäft" vor, also steuerlich relevant.

Und wenn es sich um ein "privates" Veräußerungsgeschäft handelt, kommt die Haltezeit des veräußerten Sachwertes ins Spiel. Wurde der Sachwert vor weniger als einem Jahr angeschafft, dann muss ist Differenz aus Verkaufserlös und Anschaffungspreis (jeweils in Euro umgerechnet!) als Einkommen zu versteuern.

So einfach ist das.

Und ja, auch die taggleiche Anschaffung und Veräußerung von ETH (erst Euro -> ETH, dann ETH -> Altcoin) ist steuerlich relevant und es muss die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös ermittelt werden. Insbesondere wenn der Kurs sich nicht ändert, führen Tradinggebühren und Transaktionskosten zu Verlusten, die sollte man aufzeichnen und von einem möglichen Gewinn später wieder abziehen.

und klar, ist das Arbeit alles zu dokumentieren - daher einfach Cointracking nutzen und es sich einfach machen.

(Ref-Link in meiner Signatur, der Refbonus darauf geht auf die Sparschweinwallet meiner Nachkömmlinge :-) ...)

 

ok vielen Dank schon mal für deine ausführlichen Angaben..

noch ein paar Fragen bitte

- Werden bei Cointracking auch die  die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös ermittelt oder muss ich das selber dann rausrechnen?

- kann man den Cointracking Report direkt zur Steuererklärung dazugeben?

- Wenn man also die taggleiche Anschaffung und Veräußerung von ETH über eine Börse macht sollte ja auch nicht so viel bis gar kein Gewinn entstehen.. möchte halt hierfür nicht über die 600 Freigrenze kommen und einen Haufen Steuern nachzahlen weil das Geld ja quasi noch in den Altcoins steckt...

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vor 44 Minuten schrieb Interessiertan:

- Werden bei Cointracking auch die  die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös ermittelt oder muss ich das selber dann rausrechnen?

Das passiert automatisch. Auch bei Coin zu Coin-Tauschereien werden die Euro-Werte dazu automatisch ermittelt. Diese lassen sich manuell jederzeit anpassen, wenn man selber exaktere Werte hat.

vor 45 Minuten schrieb Interessiertan:

- kann man den Cointracking Report direkt zur Steuererklärung dazugeben?

Ja, das kann man tun - ich rate davon ab, da die Einkommensteuererklärung "belegfrei" ist. Du überträgst also nur die Werte und erst auf Nachfrage reichst Du den Report nach.

vor 46 Minuten schrieb Interessiertan:

- Wenn man also die taggleiche Anschaffung und Veräußerung von ETH über eine Börse macht sollte ja auch nicht so viel bis gar kein Gewinn entstehen.. möchte halt hierfür nicht über die 600 Freigrenze kommen und einen Haufen Steuern nachzahlen weil das Geld ja quasi noch in den Altcoins steckt...

Ich denke, da solltest Du selber mal eine Überschlagsrechnung machen wieviel Werte Du tauschen musst um bei einer Kursschwankung von wenigen 0,0x% innerhalb kurzer Zeit über diese Freigrenze zu gelangen.

Die Freigrenze macht auch nur Sinn solange man ansonsten nur knapp drüber liegt. Man darf auch nicht vergessen, dass die 600 Euro echter realisierter Gewinn ist und ich mein, wie schlimm kann es sein, wenn man da seine max. ca. 300 Euro Steuern und Soli drauf abführt. Der Gewinn ist ja dann quasi "beiläufig" entstanden ohne wirklich etwas dafür getan zu haben.

 

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