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Einfache Steuerrechnung bei Handel über bitcoin.de/Fidor?


sbl

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Hallo, die Frage/Antwort darauf gab es bestimmt schon, habe sie aber leider nicht gefunden. (Dafür aber viele andere interessante Dinge erfahren. ?)

Beispiel, ich habe Anfang 2018 10k Euro bei Fidor eingezahlt, kaufe/verkaufe nur über bitcoin.de mit Verrechnungskonto immer Fidor und habe beim letzten Verkauf aller Coins (Bestand bei bitcoin.de ist 0) Ende 2018 18k Euro auf dem Fidorkonto. Gekaufte Coins bleiben immer bei bitcoin.de liegen und das Fidorkonto nutze ich auch für nichts anderes. Reicht es dann, wenn ich die Differenz zwischen Anfangs- und Endstand, also 8k, beim Finanzamt als Gewinn in 2018 angebe und bei Nachfrage als Belege Anfangs-, Endstand bei Fidor und den 0-Bestand bei bitcoin.de zu diesem Zeitpunkt vorzeigen kann? Die einzelnen Trades sind dann uninteressant?

Für das Steuerjahr 2019 würde ich dann die 18k als Anfangsbestand nehmen und Ende 2019 oder bevor ich die Coins länger als 1 Jahr halten möchte, wieder alles verkaufen um einen „sauberen“ Endstand für die Steuer zu haben. Nur einen Teil hodlen und mit dem Rest traden ist nicht geplant. Kann ich mir das dann wirklich so „einfach“ mit der Steuer machen oder habe ich etwas Kritisches übersehen?

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Wenn ich als Kind ein Eis haben möchte, dann hab ich Mama oder Papa gefragt, denn genau die bezahlen mein Eis.

... wenn ich meinen Freund gefragt hatte und der gesagt hatte: "Ja, klar darfst Du das Eis haben" bin ich spätestens an der Theka auf die Nase gefallen mit meinem Eis in der Hand und Mama sollte zahlen und guckte nur doof: "nö".

Ich hoffe, Du verstehst, was ich meine?

Wenn nicht: Frag denjenigen, der Deine Einkommensteuererklärung prüfen wird ob ihn in dem Fall die einzelnen Trades interessieren oder nicht.

Und nicht das Forum.

Selbst wenn irgendjemand so eine einfache Steuererklärung erfolgreich durchgebracht hat, muss das nicht bedeuten, dass Dein Finanzbeamter das auch so machen wird.

 

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Ich hoffe, Du verstehst, was ich meine?

Inhaltlich schon, aber nicht passend zur Frage, da ich Ratschläge von Freunden schon immer nur als genau solche auffasse und auch Foren nur als Medium zum Ideen-/Erfahrungsaustausch begreife und nicht als verbindliche Beratungsstelle.

Alle Antworten zwischen „Klingt gut, probier’s doch einfach.“ und „Das klappt niemals, weil…“ sind mir in diesem Fall gleich willkommen. Was ich am Ende daraus mache, liegt eh bei mir.

Das Finanzamt werde ich jetzt nicht schon wuschig machen. Im Zweifelsfall muss ich halt nachträglich alles zusammensuchen, wenn ich durch euch nicht bereits jetzt überzeugt werde, dass jetzt schon zu tun. Bisher sehe ich dazu keinen Grund, was grundsätzlich falsch sein kann oder ich irgendwo einen Denkfehler habe und weshalb ich genau hier frage.

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vor 12 Stunden schrieb sbl:

Das Finanzamt werde ich jetzt nicht schon wuschig machen.

Ich hatte es in meinem Fall getan.

Meine Dokumentation ist mehrschichtig aufgebaut.

1. Schicht: Anlage SO. Die ca. 10 Zahlen und fertig, mehr wird nicht eingereicht.
2. Schicht: Die Ermittlung dieser Zahlen, aus welchen anderen Zahlen summieren die sich zusammen, also Anfangsbestand (Coins, Euros), Endbestand (Coins, Euros)
3. Schicht: Auf welchen Börsen, Konten sind welche Bestände
4. Schicht: Welche Konto-Bewegungen, Trades wurden durchgeführt
5. Schicht: Nachweis der Trades anhand eines Bespiels
6. Schicht: Nachweis der korrekten Berechnungsmethode zur Ertragsermittlung

Und das ganze umklammert durch eine Plausibilitätsprüfung mit Ermittlung der Genauigkeit ... (ich hab's auf 1% genau)

Für die Steuererklärung reicht die erste Schicht aus.
Bei Nachfragen schiebe ich die zweite Schicht nach.
Und wenn es zur Steuerprüfung kommt, gehe ich die anderen Schichten auch nach und nach mit dem Steuerfahnder durch (Steuerprüfung wurde mir schon "in Aussicht gestellt")

Was ich beim Zusammenstellen der Unterlagen bemerkte: Wenn ich erst die Zahlen für die Anlage SO ermittle und später erst den rest, dann passt da nix mehr zusammen. Ich habe alles von unten nach oben aufbauen müssen damit das auch korrekt wird.

Und natürlich, das hängt auch immer davon ab wieviel Stellen die Zahlen in der Steuererklärung haben ... bei 4- und 5-stellig schaut da wohl niemand genauer hin. Auch bei 6-stelligen Umsätzen wacht der Beamte nur kurz auf und hakt das dann ab, wenn das ansonsten plausibel aussieht.
Gehen die Umsätze jedoch ins 7-stellige, dann schaut der Beamte da genauer hin.

 

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