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Bitcoin & Steuer in Österreich?


tasab

Empfohlene Beiträge

hallo an alle, 

vielleicht ist ja hier jemand aus Österreich oder kennt sich einfach so mit der Rechtslage aus.... wie sieht es denn mit der steuerlichen Behandlung bei Bitcoins in Österreich aus? da es ja noch keine anerkannte Währung ist, ist das ja dann ein Wirtschaftsgut oder? Ertragssteuer wäre meines Empfindens nach dann eben zu entrichten... aber ich frag einfach mal, vielleicht kennt sich ja wer aus (zumindest besser als ich :D)... danke schon mal im voraus :) liebe grüße

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Diese Fragen wurden hier schon unfassbar oft gefragt und beantwortet - nutz doch bitte die Suchfunktion.
Das meiste ist mit Deutschland gleichzusetzen.

Sieh dir zB das an: https://bitcoin-austria.at/de/artikel/bitcoin-steuern-oesterreich/20170301_Bitcoin und Steuerrecht_Folien.pdf
Und ansonsten allgemein das Unterforum "Recht und Steuern".

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  • 2 Monate später...
Am 25.8.2018 um 09:16 schrieb Amsi:

Diese Fragen wurden hier schon unfassbar oft gefragt und beantwortet - nutz doch bitte die Suchfunktion.
Das meiste ist mit Deutschland gleichzusetzen.

Sieh dir zB das an: https://bitcoin-austria.at/de/artikel/bitcoin-steuern-oesterreich/20170301_Bitcoin und Steuerrecht_Folien.pdf
Und ansonsten allgemein das Unterforum "Recht und Steuern".

Informativer Link!
Weiters sehr hilfreiche Infos (speziell zu Österreich) unter https://coinforum.de/topic/14018-anleitung-wie-man-kryptogewinne-in-die-steuererklärung-einträgt-österreich/

Ein paar Punkte sind mir noch nicht klar ... vielleicht kann/möchte das jemand beantworten:

  • Freigrenze (in Ö) 440 Eur -> ist das "nur" für Spekulationsobjekte (18.3/801) oder ein allgemeiner Posten in den zb. auch Einkünfte von Vermietungen fallen?
  • kann man selbst nach Belieben die Tranchen wählen (dh. zwischen FIFO und gezielte auch jüngere Posten mischen?)
  • abgeleitet zu obigem Punkt: wenn ich Cryptos gezielt für einen Kauf wechsle und gleich weiter als Bezahlung verwende, kann diese Aktion auch als steuerfrei geführt werden (obwohl kleiner 1 Jahr Haltezeit)?
  • wenn ich Coins auf einer Exchange kaufe -> Transfer auf eine Hardwarewallet und dort > 1 Jahr behalte -> wieder Transfer auf Exchange und dort verkaufe
    Von Sicht der Exchange Logs kann dann ja nicht mehr festgestellt werden, dass die Coins schon länger als 1 Jahr gehalten wurden?
    In dem Falle ... reichen dann (penible) eigene Aufzeichnungen der Bewegungen mit Transaktions ID?
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Ich bin kein Steuerberater, meine Aussagen stellen meine persönlichen Ansichten dar und müssen nicht stimmen, man sollte sich Gewissheit bei einem Steuerberater oder Finanzamt beschaffen.
 

vor 45 Minuten schrieb fox912:
  • Freigrenze (in Ö) 440 Eur -> ist das "nur" für Spekulationsobjekte (18.3/801) oder ein allgemeiner Posten in den zb. auch Einkünfte von Vermietungen fallen?

Diese Freigrenze dient lediglich für Spekulationsgeschäfte. Es mag sein, dass für andere Einkünfte auch Freigrenzen oder Freimengen gelten.
Achtung: Es ist eine GRENZE, das bedeutet, bei 441 Euro sind die ganzen 441 Euro zu versteuern.

vor 49 Minuten schrieb fox912:
  • kann man selbst nach Belieben die Tranchen wählen (dh. zwischen FIFO und gezielte auch jüngere Posten mischen?)

Ja, sofern LÜCKENLOS dokumentiert wird. Die Frage ist, was bedeutet lückenlos wirklich? Muss man zB auch sämtliche Bewegungen mit TX-IDs zwischen zwei Wallets ausweisen? Im Falle des Falles ist dies wohl Auslegungssache des Finanzamt. Ich würde daher empfehlen, einfach je 12 Monate zu halten und FIFO zu verwenden.

Hier ein Auszug der entsprechenden BMF Seite:

Zitat

Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). 

 

vor 56 Minuten schrieb fox912:
  • abgeleitet zu obigem Punkt: wenn ich Cryptos gezielt für einen Kauf wechsle und gleich weiter als Bezahlung verwende, kann diese Aktion auch als steuerfrei geführt werden (obwohl kleiner 1 Jahr Haltezeit)?

Ja, wenn du wie oben steht lückenlos dokumentierst. "Aktion als steuerfrei" ist relativ ... steuerfrei ist es auch so nicht, aber du hast halt nur einen sehr kurzen Zeitraum, wo beim Kurs kaum was passieren wird aber kann. Wird in diesem kurzen Zeitraum (Kauf und anschließend Bezahlung) ein Gewinn erzielt, dann wäre dieser zu versteuern.

vor einer Stunde schrieb fox912:
  • wenn ich Coins auf einer Exchange kaufe -> Transfer auf eine Hardwarewallet und dort > 1 Jahr behalte -> wieder Transfer auf Exchange und dort verkaufe
    Von Sicht der Exchange Logs kann dann ja nicht mehr festgestellt werden, dass die Coins schon länger als 1 Jahr gehalten wurden?
    In dem Falle ... reichen dann (penible) eigene Aufzeichnungen der Bewegungen mit Transaktions ID?

Ein TRANSFER unterbricht die Haltefrist NICHT.

  • Thanks 1
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