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Versteuerung von Arbitrage-Gewinnen


Mark70

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Hallo!

 

Ausgehend von der Prämisse, dass jeder Verkauf zu versteuern ist (auch Coin zu Coin und nicht nur Coin zu Fiat) frage ich mich, wie folgende Arbitrage-Gewinne zu versteuern wäre. (Weitere Prämisse: Es handelt sich um private Veräusserungsgeschäfte, nicht gewerblichen Handel.)

 

01.01. Kauf 10 ETH für 5000 Euro

15.01. Kauf von 30 XCoins für 1 ETH, sofortiger Verkauf der 30 XCoins zu 1.1 ETH

18.01. Kauf von 60 XCoins für 2 ETH, sofortiger Verkauf der 60 XCoins zu 1.3 ETH

30.01. Verkauf des Arbitrage-Gewinns von 0.4 ETH zu Euro

 

Mit welchem Tageskurs (welchen Tageskursen) ETH/EUR muss ich die 0.4 ETH für den steuerlichen Gewinn veranschlagen? 

 

Das ganze etwas weitergesponnen:

 

01.01. Kauf 10 ETH für 5000 Euro

15.01. Kauf von 30 XCoins für 1 ETH, sofortiger Verkauf der 30 XCoins zu 1.1 ETH, sofortiger Kauf von DAI-Stablecoin für die 0.1 ETH Gewinn

18.01. Kauf von 60 XCoins für 2 ETH, sofortiger Verkauf der 60 XCoins zu 1.3 ETH, sofortiger Kauf von DAI-Stablecoin für die 0.3 ETH Gewinn

Ein Jahr später (Haltedauer>12 Monate): Verkauf der DAI-Stablecoins zu Euro

 

Was fällt hier als steuerlich relevanter Gewinn an?

 

Vielen Grüsse!

Mark

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wie bei allen andern Trades auch, musst du die Gewinne gemäß FIFO oder LIFO ermitteln. In der Regel ist FIFO für reine Holder (kein traden) oder reine daytrader (kein holden) geeignet.
Für Leute die sowohl halten als auch etwas traden ist FIFO oftmals besser, weil sie so die haltefrist der gehaltenen Coins nicht durchs traden unterbrechen. Alternativ kannst du natürlich auch die gehaltenen Coins deutlich sichtbar von trading-coins trennen, zb durch ne Wallet auf der du sie definitv nicht bewegst.

So, such dir also eine Methode aus und berechne dir die Gewinne. Die Coins werden immer zum aktuellen Gegenwert in EUR bewertet (Zeitpunkt des Trades). Wenn du nur selten tradest reicht der durchschnittliche Tageskurs. Wenn du innerhalb des Tages viel zu versch. Kursen tradest, muss es natürlich etwas genauer sein.

also nochmal zur Verdeutlichung:
Bei jedem einzelnen Trade werden bereits die Gewinne in EUR ermittelt, auch wenn du nur Altcoins tauschst.
Wenn du am 15.1. 0.1ETH Gewinn machst, dann ist dein Gewinn zu diesem Zeitpunkt direkt 0.1ETH * ETH/EUR Kurs.
Dh wenn der ETH Kurs über die Zeit fällt und du die ETH hälst, kann dein "theoretischer Gewinn" schnell von deinem praktischen Gewinn in Euro abweichen. Allerdings ist dieser Tageskurs auch gleich deinen Anschaffungskosten. Dh wenn der ETH Kurs gefallen ist und du am Ende die ETH gegen EUR verkaufst, realisierst du den Kursverlust und kommst damit wieder auf ein korrektes Ergebnis.

Es ist also tatsächlich sinvoller, die Gewinne in einer Währung zu haben, an die du glaubst bzw die stabil ist.

Bearbeitet von Serpens66
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Vielen Dank für deine Antwort!

vor 3 Stunden schrieb Serpens66:

also nochmal zur Verdeutlichung:
Bei jedem einzelnen Trade werden bereits die Gewinne in EUR ermittelt, auch wenn du nur Altcoins tauschst.
Wenn du am 15.1. 0.1ETH Gewinn machst, dann ist dein Gewinn zu diesem Zeitpunkt direkt 0.1ETH * ETH/EUR Kurs.

[...]

Es ist also tatsächlich sinvoller, die Gewinne in einer Währung zu haben, an die du glaubst bzw die stabil ist.

So ganz peile ich es noch nicht...

Wenn es so ist, dass der Arbitrage-Gewinn in ETH am 15.01. sowieso immer zu versteuern ist, warum sollte es dann (steuerlich) noch sinnvoll sein den Gewinn (ob in ETH oder DAI) noch ein Jahr zu halten? Gewinn sofort ist natürlich besser als in einem Jahr und die Gewinn später würde man ja nur machen wenn man dadurch die Steuern mindern könnte.

Oder gibt es eine Möglichkeit den am 15.01. generierten Gewinn oder ganz allgemein Arbitrage-Gewinn steuerfrei zu bekommen - also insbesondere über die Haltedauer-Regelung aus EStG §23?

Bearbeitet von Mark70
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wie wäre es mal das fa oder den sb anzurufen? zudem sind die antworten bereits von dir und serp gepostet worden

"... warum sollte es dann (steuerlich) noch sinnvoll sein den Gewinn (ob in ETH oder DAI) noch ein Jahr zu halten? ..." - "... ist dieser Tageskurs auch gleich deinen Anschaffungskosten ..." - "... Gewinn steuerfrei zu bekommen - also insbesondere über die Haltedauer-Regelung aus EStG §23 ..."

"... gibt es eine Möglichkeit den am 15.01. generierten Gewinn oder ganz allgemein Arbitrage-Gewinn steuerfrei zu bekommen ..." - "... Wenn du am 15.1. 0.1ETH Gewinn machst, dann ist dein Gewinn zu diesem Zeitpunkt direkt 0.1ETH * ETH/EUR Kurs ..." - "... es so ist, dass der Arbitrage-Gewinn in ETH am 15.01. sowieso immer zu versteuern ist ..."

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG

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Diese Haltedauer-Regelung betrifft nur reine Holder. Jeder der irgendwie häufiger tradet, sei es Arbitrage oder Daytrading, oder auch nur einmal im Monat, der ist von der Haltedauerregel nicht betroffen.
Jetzt könnte man natürlich böse behaupten dass:
1) Holder fürs nichts tun belohnt werden, im Vergleich zu einer ausgetüftelten Trading strategie (natürlich gehen sie ein Risiko ein und informieren sich ausführlich vor der Investition, also wirklich "nichts" ist es natürlich nicht)
2) Der Staat dazu ermuntert, langfristig in hochspekulative Dinge zu investieren, was eigentlich genau das Gegenteil von Verbraucherschutz ist :D

Das eine Jahr muss zwischen Kauf und Verkauf liegen. Dh. wenn du am 15.1.17 deine 30 coins kaufst und sie am 15.1.18 mit 0.1ETH Gewinn verkaufst, dann ist der Gewinn steuerfrei. Ansonsten nicht.

Bearbeitet von Serpens66
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vor einer Stunde schrieb Serpens66:

Diese Haltedauer-Regelung betrifft nur reine Holder. Jeder der irgendwie häufiger tradet, sei es Arbitrage oder Daytrading, oder auch nur einmal im Monat, der ist von der Haltedauerregel nicht betroffen.

Alles klar. Hab's begriffen. Danke für deine Erklärungen!

 

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Es wird nicht zum Tageskurs sondern zum realen Kurs der Ertrag ermittelt.

Bei Arbitrage ist es ja sogar noch einfacher, denn wenn Du zwei Trades auf zwei Börsen durchführst, hast Du einen Ertrag erwirtschaftet. Und den kennst Du - ansonsten macht Arbitrage kein Sinn.

Und dieser Ertrag ist steuerlich relevant.

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vor 36 Minuten schrieb Jokin:

Es wird nicht zum Tageskurs sondern zum realen Kurs der Ertrag ermittelt.

Bei Arbitrage ist es ja sogar noch einfacher, denn wenn Du zwei Trades auf zwei Börsen durchführst, hast Du einen Ertrag erwirtschaftet. Und den kennst Du - ansonsten macht Arbitrage kein Sinn.

Und dieser Ertrag ist steuerlich relevant.

Naja, wenn ich mit zwei Trades aus 1.0 ETH 1.2 ETH mache, dann ist mein Ertrag 0.2 ETH - aber die nimmt ja das FA nicht ;-), d.h. ich muss die 0.2 ETH mit dem Tageskurs ETH/EUR in Euro umrechnen um auf meinen zu versteuernden Gewinn in Euro zu kommen, oder? Mein Kapital für die Arbitrage-Trades liegt ja in ETH rum und nicht in Euro.

 

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vor 13 Minuten schrieb Mark70:

Naja, wenn ich mit zwei Trades aus 1.0 ETH 1.2 ETH mache, dann ist mein Ertrag 0.2 ETH - aber die nimmt ja das FA nicht ;-), d.h. ich muss die 0.2 ETH mit dem Tageskurs ETH/EUR in Euro umrechnen um auf meinen zu versteuernden Gewinn in Euro zu kommen, oder? Mein Kapital für die Arbitrage-Trades liegt ja in ETH rum und nicht in Euro.

 

ja ist schon richtig. nur wenn du die Gewinne in Euro machen würdest, nimmst du den Kurs deines Trades.
Wenn du allerdings mehrere Trades pro Tag machst, ist es sicherlich sinnvoller den ETH/EUR Kurs direkt zum Tradezeitpunkt zu nehmen, da ja auch ETH an einem Tag stark schwanken können.

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