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BTG-Hardfork, wie dem FA korrekt reporten


Robyn

Empfohlene Beiträge

 

Hi zusammen,

bin gerade dabei, meinen Steuerreport für 2017 zusammenzustellen...

Nun bin ich beim BTG-Hardfork angelangt und will's möglichst korrekt machen. Ich hab schon gesehen, dass es da die ganz korrekte Möglichkeit gibt, die ganze Transaktionskette meiner BTCs bis zum initialen Erwerb zu nehmen und quasi auf BTG "umzuwidmen".

Was, wenn ich nun mit diesen BTC erstmal herumgetradet habe, bevor der Hardfork passierte? Ich habe Euch mal meine BTC-Historie (aus Cointracking exportiert) angehängt, um das mit konkreten Transaktionen zu veranschaulichen. In den Zeilen 6 und 14 würde ich also für die BTCs (also für den Steuerreport dann: BTG) 0 € Kaufpreis eintragen, richtig? Dann wurden die BTC (BTGs) zu Bittrex übertragen (Zeilen 10 u. 11).

Bis zum 18.10., also bis Zeile 1, habe ich dann bei Bittrex mehrere Trades, dazwischen noch eine weitere BTC-Einzahlung (Zeile 4) und schlussendlich am 18.10. die rund 0,05 BTC, aus denen (+ aus etwas dust vermutlich) dann 0.05023813 BTG geforkt wurden.

Diese ganzen Transaktionen wären dann in Cointracking zu importieren, damit für das FA schlüssig dargelegt werden kann, woher die BTG kommen, richtig?

Frage: Was mach ich dann mit den ganzen Trade-Transaktionen, wo ich NEO, BCH und VTC getradet habe? Alle Werte in den Spalten Kauf, Verkauf und Gebühren auf 0 setzen? Denn es kann ja wohl nicht sein, dass die Gewinne dieser Trades doppelt versteuert werden müssten!?!

Und: Interferieren andere BTCs, die ich im gleichen Zeitraum auf anderen Exchanges besaß, damit? Dann wird's ja irgendwie sehr aufwändig.

Ich weiß, es gibt auch noch die Meinung, dass man einfach den Zeitpunkt der BTG-Gutschrift nimmt und 0 € Kaufpreis ansetzt, fertig. Wäre ja wesentlich einfacher, soll aber lt. CoinTracking Support Desk steuerrechtlich nicht korrekt genug sein? Hat denn schon jemand es so gemacht? Was kam dabei raus?

Vielen Dank schon mal für jede Hilfe
Robyn

 

# Typ Kauf Cur. Verkauf Cur. Gebühr Cur. Börse Gruppe Kommentar Datum
1 Trade 0,05023783 BTC 162,64730926 VTC 0,00012590 BTC Bittrex     2017-10-18 22:35:54
2 Trade 162,64730926 VTC 0,04566976 BTC 0,00011388 BTC Bittrex     2017-10-18 09:16:44
3 Einzahlung 0,04567 BTC         Bittrex   von kraken, für VTC-Kauf 2017-10-17 15:02:18
4 Auszahlung     0.04667000 BTC 0.00100000 BTC Kraken Kraken Ledger zu meiner Electrum-Wallet für BTX-Airdrops 2017-10-17 14:43:57
5 Auszahlung     0.04667000 BTC 0.00100000 BTC Kraken Kraken Ledger zu Bittrex für VTC-Kauf '2017-10-17 14:43:00
6 Trade 0,09334 BTC 443,9809 EUR 0,70920000 EUR Kraken     2017-10-17 13:41:12
7 Trade 0,05162763 BCH 0,00769103 BTC 0,00001917 BTC Bittrex     2017-09-08 10:32:27
8 Trade 0,00904379 BCH 0,0013527 BTC 0,00000337 BTC Bittrex     2017-09-08 10:29:56
9 Trade 0,01062814 BCH 0,00158435 BTC 0,00000395 BTC Bittrex     2017-09-08 10:24:10
10 Trade 0,01062806 BTC 1,65922183 NEO 0,00002663 BTC Bittrex     2017-09-08 10:17:41
11 Trade 1,65922183 NEO 0,01180992 BTC 0,00002945 BTC Bittrex     2017-09-07 14:24:17
12 Einzahlung 0,01181 BTC         Bittrex   von kraken, für NEO- u. Bitcoin Cash-Spekulation 2017-09-07 14:20:58
13 Auszahlung     0,01281 BTC 0,00100000 BTC Kraken Kraken Ledger zu Bittrex 2017-09-07 14:10:41
14 Trade 0,01281 BTC 50,0518 EUR 0,08000000 EUR Kraken Kraken Ledger   2017-09-07 13:38:07
Bearbeitet von Robyn
typo
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vor 6 Stunden schrieb Robyn:

Was, wenn ich nun mit diesen BTC erstmal herumgetradet habe

Dann sind die Coins vor dem Split (nicht "Fork") verkauft worden und Du hast keine BTG dafür erhalten sondern nur auf Coins, die Du vor dem Split gekauft hattest.

vor 6 Stunden schrieb Robyn:

für die BTCs (also für den Steuerreport dann: BTG) 0 € Kaufpreis eintragen, richtig?

Korrekt, so wie für alle anderen Forkcoins (nicht Splitcoins :D).

vor 6 Stunden schrieb Robyn:

Frage: Was mach ich dann mit den ganzen Trade-Transaktionen, wo ich NEO, BCH und VTC getradet habe? Alle Werte in den Spalten Kauf, Verkauf und Gebühren auf 0 setzen

Was haben die anderen mit BTG zu tun?

 

vor 6 Stunden schrieb Robyn:

Und: Interferieren andere BTCs, die ich im gleichen Zeitraum auf anderen Exchanges besaß, damit? Dann wird's ja irgendwie sehr aufwändig.

Natürlich nicht.

 

vor 6 Stunden schrieb Robyn:

Ich weiß, es gibt auch noch die Meinung, dass man einfach den Zeitpunkt der BTG-Gutschrift nimmt und 0 € Kaufpreis ansetzt, fertig. Wäre ja wesentlich einfacher, soll aber lt. CoinTracking Support Desk steuerrechtlich nicht korrekt genug sein? Hat denn schon jemand es so gemacht? Was kam dabei raus?

Für wen "nicht korrekt genug"?

Ich hab für meine Paperwallets gar keine BTG geforkt und von bitcoin.de hab ich einfach die CSV-Datei genommen und auf den 24.10. zurück datiert (bitcoin.de schrieb erst viel später die Coins gut).

Ich hab nur einen einzigen BTG-Kauf zu 0 Euro.

Ob der Anschaffungszeitpunkt davor liegt oder nicht ist dem Finanzamt egal wenn man zu Gunsten des Finanzamtes berichtet.

Im Zweifel kann ich der Steuerfahndung einfacher die Herkunft meiner BTG erklären als Du.

... ob bei 0,05 BTG überhaupt jemand nachfragt?!? Das muss doch auch immer verhältnismäßig bleiben, bedenke wieviel Steuererklärungen die Beamten zu Prüfen haben.

Also einfach halten.

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  • 1 Monat später...

Muss überhaupt etwas angegeben werden, wenn man die geforkten Coins nicht beansprucht? Wenn ich jetzt z.B. 1 Bitcoin seit längerem auf einer Paperwallet liegen habe könnte ich ja theoretisch Bitcoin Cash, Bitcoin Gold, Bitcoin Private, Bitcoin Diamond, Bitcoin... daraus bekommen. Was, wenn ich keinen dieser Coins haben möchte, bzw. mir das Risiko oder der Aufwand zu groß ist für eventuell ein paar Euro ein Wallet für diese Coins zu installieren?

Noch schlimmer ist es ja bei Altcoins: Wenn du z.B. NEO hast bekommst du einfach irgendwelche Airdrops wie ONT,... auf deine Adresse geschickt. Die sind dort auch für jeden, der meine Neo-Adresse hat einsehbar. Jetzt habe ich aber gar keine Lust mit meinem NEO Seed/Private-Key dieses ONT Wallet zu eröffnen um dort die Dinger einzulösen. Bei halten von ERC-20 Token gibt es ja auch immer irgendwelche sonstige Gratis-Token die dann auf der Adresse landen.

Müssen die alle irgendwo aufgeführt werden? Oder nur wenn  verkauft wird? Oft sind die Token ja noch nicht mal so viel Wert, dass man diese zum Selbstkostenpreis an eine Exchange versenden könnte. Angenommen ich bekomme jetzt 1000 Coins weil ich irgendwas anderes auf meinem Wallet habe, diese 1000 Coins sind Stand jetzt alle zusammen 0,005 Euro Wert. Ich lasse die also einfach unberücksichtigt. In zwei Jahren sind diese 1000 Coins aber auf einmal 10.000,00 Euro Wert und ich beschließe diese zu verkaufen. Gibt es dann nicht eventuell Probleme mit dem bisher nicht dokumentierten Zugang? 

Wie handhabt ihr das?

 

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vor 3 Stunden schrieb MadDog:

Muss überhaupt etwas angegeben werden, wenn man die geforkten Coins nicht beansprucht? 

Die Antwort wird schnell klar, wenn Du weißt, dass lediglich "Veräußerungen" steuerlich relevant werden können.

Was Du nicht veräußerst, musst Du nirgendwo angeben.

Und was Du "nicht beanspruchst", kannst Du auch nicht "veräußern".

Das "Einlösen" von Token ist ebenso keine "Veräußerung" und wird nicht in der Anlage SO angegeben.

Schwieriger ist die Frage ob Airdrops, Forkcoins oder jeglicher anderer "Wertzugang" als steuerpflichtiges Einkommen mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zugangs sein könnte. Denn meine Lohntüte von meinem Chef muss ich auch versteuern auch wenn ich das Geld nicht ausgebe. ... man könnte nun "Coins sind kein Geld" anwenden, aber dann verweise ich eben auf die Schenkungssteuer wo Sachwerte ebenso zählen. Und wer dann mehr als die steuerfrei Grenze "geschenkt" bekommt, der steht schon wieder doof da.

Was ich damit sagen will: Bei Veräußerungen ist die Sache recht klar, bei den Einnahmen ist vieles unklar, wer alle Einnahmen jedoch nach bestem Wissen und Gewissen angibt, sollte auf der sicheren Seite sein.

... ich persönlich vermute, dass ab 2020 die Steuerfahnder sich auf diejenigen konzentrieren, die 6-stellige Gewinne machten, wäre ich im 4-stelligen Gewinnbereich, wäre ich ganz entspannt.

(Achtung!! Ich bin kein Steuerfachmann, meine Aussagen sind steuerrechtlich nicht belastbar)

Bearbeitet von Jokin
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Um die Geschichte mit den Split- oder Forkcoins noch etwas unübersichtlicher zu gestalten gebe ich noch eine anderen Punkt zum Besten:

Es gibt auch die Meinung dass ein Split- oder Forkcoin schon solange in "meinem" Besitz ist solange ich den jeweiligen "private key" dazu besitze. Also u.U. bereits seid Jahren Z.B. 1 BTC ist seid 2015 im Besitz von Hans, im August 2017 hat Hans mit dem "private key" seines Bitcoin dann einen BCH erhalten, "geschenkt" bekommen. Wenn er diesen BCH im September 2017 veräußert hat könnte man argumentieren "Hans ist ja bereits seid Jahren (2015) im Besitz des Coins gewesen deshalb > 12 Monate Haltezeit -> keine Steuerpflicht.

Ist auch eine Meinung, nicht unbedingt die Meinige, macht die Angelegenheit nicht klarer :)

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vor 10 Minuten schrieb Gärtner:

Es gibt auch die Meinung dass ein Split- oder Forkcoin schon solange in "meinem" Besitz ist [...]

Das ist steuertechnisch natürlich sehr "günstig" für uns und zumindest das österreichische BMF hat dazu bereits vor längerer Zeit eine positive Antwort gegeben:

Zitat

1. Wie ist die Ein-Jahres-Frist im Sinne des § 31 EStG im Falle eines Hardforks für die geforkten Coins zu berechnen
2. Wie sind die Anschaffungskosten für die geforkten Coins zu ermitteln?

Zur ersten Frage haltet das BMF fest, dass der Anschaffungszeitpunkt des ursprünglichen Kryptowährungsguthabens auch für das neu erhaltene Kryptowährungsguthaben relevant ist. Für die geforkten Coins ist daher das Anschaffungsdatum des Ursprungsasset zu übernehmen und auch für den Lauf der Ein-Jahres-Frist im Sinne des § 31 EStG heranzuziehen.

Die zweite Frage beantwortet das BMF wie folgt: „Die Anschaffungskosten des neu erhaltenen Kryptowährungsguthabens sind dabei mit Null anzusetzen, weshalb der volle Veräußerungspreis steuerpflichtig ist, die Anschaffungskosten des bisherigen Kryptowährungsguthabens bleiben unverändert“.

Quelle



 

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