ap7fxm Posted September 20, 2018 Share Posted September 20, 2018 Dieser Thread hat seinen Ursprung hier: https://coinforum.de/topic/14906-darf-man-withdrawal-deposit-geb%C3%BChren-zum-abzug-bringen/ Frage ist, ob Kreditzinsen bei Cryptos im Rahmen des privaten Vermögenaufbaus (private Veräußerungsgeschäfte) als Werbungskosten berücksichtigt werden können: ja, nein oder vermutlich jain. --- Zum Einstieg empfehlen sich folgende Links: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten, https://de.m.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag, https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuerliche-absetzbarkeit-von-kreditzinsen, https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/abc-der-werbungskosten-veraeusserungsgeschaefte-private_idesk_PI10413_HI7472325.html, https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-543-werbungskosten_idesk_PI10413_HI2095018.html und https://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/g-Sonstige-Einkuenfte/Paragraf-23/paragraph-23.html?view=pdf&view=pdf --- ... und offenbar liegst Du richtig: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuerliche-absetzbarkeit-von-kreditzinsen Wenn ich also einen Kredit aufnehme um damit Coins zu kaufen, diese dann im Lending zu einem höheren Zinssatz als dem Kreditzins verleihe, dürften die Kreditzinsen wohl tatsächlich steuermindernd sein ... Ich hätte argumentiert, dass die Zinsen immer berücksichtigt werden können, WENN sie durch Crypto-Käufe entstehen UND die Cryptos in der Zeit des Haltens nicht selber genutzt werden (man sie also nicht etwa ausdruckt und im Bilderrahmen aufhängt… ;-)). Insbesondere die Dispozinsen bei Fidor sollten in den Werbungskosten erfolgreich berücksichtigt werden können, da diese in unserem Fall ausschließlich durch Crypto-Käufe entstehen und die Cryptos ausschließlich zum privaten Vermögensaufbau dienen. Zumindest bei mir dient der Spaß des Crypto-Handelns genau einem Zweck: Privatvermögen aufbauen. Spannend sollte es werden, wenn ein Kredit sowohl Aktien- als auch Cryptos-Käufen dient. Aber dann müsste man die Zinsen wahrscheinlich nur fair und plausibel auseinander rechnen. Ich versuche heute Abend die Logik mit ein paar einschlägigen Links (primär den oben genannten) genauer zu belegen – oder auch zu widerlegen. Aber eigentlich steht das in deinem Link (https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuerliche-absetzbarkeit-von-kreditzinsen) genau so drin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ap7fxm Posted September 29, 2018 Author Share Posted September 29, 2018 So, “heute Abend” ist nun eine Weile her und mein obiger Beitrag ist nicht ansatzweise übersichtlich. An meiner Meinung ändert sich nach erneutem Lesen nichts. Kreditzinsen im Zusammenhang mit Crypto-Trading sind im Rahmen des privaten Vermögensaufbaus grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung: ich nutze die Coins zwischendurch nicht privat bzw. fallen die Kreditzinsen nicht im Rahmen der laufenden Nutzung an. Was eine private und was eine laufende Nutzung von Coins ist sei mal dahingestellt. Am ehesten geht der Sachverhalt aus den Links hier, hier und hier hervor. Unklar ist mir die Handhabung, wenn ich Coins kaufe und diese dann verleihe. Grund: bisher scheint unklar, ob die erzielten Verleiherträge in KAP oder SO kommen und was ggf. „gewichtiger“ ist (Kauf/Verkauf oder Lending). Unpraktisch ist es, wenn ein Kredit aufgenommen wird welcher sowohl für Cryptos als auch für irgendetwas anderes (z.B. Aktien) verwendet wird. Das Finanzamt muss eine eindeutige Zuordnung treffen können. Unklar ist mir dabei, inwieweit eine plausible anteilige Aufteilung zulässig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted September 30, 2018 Share Posted September 30, 2018 vor 11 Stunden schrieb ap7fxm: Unklar ist mir die Handhabung, wenn ich Coins kaufe und diese dann verleihe. Grund: bisher scheint unklar, ob die erzielten Verleiherträge in KAP oder SO kommen und was ggf. „gewichtiger“ ist (Kauf/Verkauf oder Lending). Lendingerträge kommen in KAP, wie vom BMF mal veröffentlicht. (finde grad das PDF nicht) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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