Zum Inhalt springen

Haltefrist bei Kapitalerträgen


lngrhns

Empfohlene Beiträge

Moin zusammen,

angenommen ich erwirtschafte Gewinne mit Coins durch Lending. Dadurch erhöht sich die Haltefrist der Coins auf zehn Jahre. Soweit so gut. Die Gewinne versteuere ich als Kapitalertrag.

Nehmen wir weiter an ich nutze die Erträge nun auch wieder zum Lending, gilt dann für diese auch wieder eine Haltefrist von zehn Jahren? Einerseits würde eine Veräußerung dieses Ertrags ja wieder ein privates Veräußerungsgeschäft darstellen, andererseits habe ich die Erträge doch schon versteuert...

Hat da jemand einen Besseren Einblock als ich?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Steuerrechtlich ist das noch Grauzone.

Da Coins als Wirtschaftsgüter gelten, kannst Du eigentlich keine Kapitalerträge geltend machen.

Einnahmen aus Wohnungsvermietung sind auch keine Kapitalerträge.

Weiterhin gilt die Verlängerung auf zehn Jahre nur auf Immobilien, Grundstücke, etc. wenn ich EStG 23 genau lese.

Von daher mache ich es mir sehr einfach und deklariere alle Einnahmen aus dem Lending als zusätzliches "Sonstige Einkünfte" in der Anlage SO.

Coinlend.de verweist auf eine Steuerberatung ... wende Dich bitte an die, denn meine Aussagen sind nicht vom Fach.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar, ist hier alles keine Rechtsberatung, wollte nur mal Meinungen hören ;)

Die Erträge aus dem Lending habe ich persönlich jetzt in der Anlage KAP angegeben. Steuerbescheid habe ich noch nicht, also mal abwarten.

Die verlängerte Haltefrist gilt für "andere Wirtschaftsgüter". §23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 4 bezieht sich ja auf den Satz 1 unter dem gleichen Absatz. Die Haltefrist für Immobilien etc. ist bereits unter Nummer 1 hinreichend definiert. Das ist ziemlich eindeutig, mal abgesehen davon, dass es keinen Sinn machen würde eine zusätzliche Information zu Nummer 1 in Nummer 2 zu "verstecken" ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das würde sich mit den meisten Artikeln decken, die ich dazu gelesen habe. 

Wegen der Haltefrist der Erträge werde ich vermutlich einfach mal auf Nummer Sicher gehen und sie liegen lassen, zumindest bis sich die Rechtslage da etwas besser herauskristallisiert. Auch wenn zehn Jahre natürlich ne Menge Zeit sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.