lngrhns Geschrieben 29. September 2018 Teilen Geschrieben 29. September 2018 Moin zusammen, angenommen ich erwirtschafte Gewinne mit Coins durch Lending. Dadurch erhöht sich die Haltefrist der Coins auf zehn Jahre. Soweit so gut. Die Gewinne versteuere ich als Kapitalertrag. Nehmen wir weiter an ich nutze die Erträge nun auch wieder zum Lending, gilt dann für diese auch wieder eine Haltefrist von zehn Jahren? Einerseits würde eine Veräußerung dieses Ertrags ja wieder ein privates Veräußerungsgeschäft darstellen, andererseits habe ich die Erträge doch schon versteuert... Hat da jemand einen Besseren Einblock als ich? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 29. September 2018 Teilen Geschrieben 29. September 2018 Steuerrechtlich ist das noch Grauzone. Da Coins als Wirtschaftsgüter gelten, kannst Du eigentlich keine Kapitalerträge geltend machen. Einnahmen aus Wohnungsvermietung sind auch keine Kapitalerträge. Weiterhin gilt die Verlängerung auf zehn Jahre nur auf Immobilien, Grundstücke, etc. wenn ich EStG 23 genau lese. Von daher mache ich es mir sehr einfach und deklariere alle Einnahmen aus dem Lending als zusätzliches "Sonstige Einkünfte" in der Anlage SO. Coinlend.de verweist auf eine Steuerberatung ... wende Dich bitte an die, denn meine Aussagen sind nicht vom Fach. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lngrhns Geschrieben 29. September 2018 Autor Teilen Geschrieben 29. September 2018 Klar, ist hier alles keine Rechtsberatung, wollte nur mal Meinungen hören Die Erträge aus dem Lending habe ich persönlich jetzt in der Anlage KAP angegeben. Steuerbescheid habe ich noch nicht, also mal abwarten. Die verlängerte Haltefrist gilt für "andere Wirtschaftsgüter". §23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 4 bezieht sich ja auf den Satz 1 unter dem gleichen Absatz. Die Haltefrist für Immobilien etc. ist bereits unter Nummer 1 hinreichend definiert. Das ist ziemlich eindeutig, mal abgesehen davon, dass es keinen Sinn machen würde eine zusätzliche Information zu Nummer 1 in Nummer 2 zu "verstecken" ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 29. September 2018 Teilen Geschrieben 29. September 2018 vor einer Stunde schrieb lngrhns: Die Erträge aus dem Lending habe ich persönlich jetzt in der Anlage KAP angegeben. Steuerbescheid habe ich noch nicht, also mal abwarten. Wenn ich hier nachlese, hast Du es wohl richtig gemacht: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lngrhns Geschrieben 29. September 2018 Autor Teilen Geschrieben 29. September 2018 Das würde sich mit den meisten Artikeln decken, die ich dazu gelesen habe. Wegen der Haltefrist der Erträge werde ich vermutlich einfach mal auf Nummer Sicher gehen und sie liegen lassen, zumindest bis sich die Rechtslage da etwas besser herauskristallisiert. Auch wenn zehn Jahre natürlich ne Menge Zeit sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden