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Urteil zu Bafin und BTC-Handel


Onkel Heini

Empfohlene Beiträge

ich hab mal was interessantes gefunden:


https://www.online-und-recht.de/urteile/Handel-mit-Bitcon-ist-nicht-strafbar-da-Bitcoin-kein-Finanzinstrument-im-Sinne-des-KWG-Kammergericht-Berlin-20180925/



Das Urteil stammt von Ende September 2018 und wie ich das so laienmässig verstanden habe, ist der Handel mit Bitcoins (und anderen) nicht erlaubnispflichtig.

Das hiesse zu deutsch, jeder könnte folglich ein BTC-exchange aufmachen.

Aber lest selber und bildet euch eine eigene Meinung.

 

https://www.online-und-recht.de/urteile/Handel-mit-Bitcon-ist-nicht-strafbar-da-Bitcoin-kein-Finanzinstrument-im-Sinne-des-KWG-Kammergericht-Berlin-20180925/

ich hab den link nochmal editiert, keine Ahnung warum der nicht funzen wollte, jetzt sollte es besser sein.

Bearbeitet von Onkel Heini
link nchmal erneuert
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Ein sehr interessantes Urteil - daran, dass Einkünfte aus Bitcoingeschäften zu versteuern sind, ändert sich zwar nichts, ich vermute jedoch, dass Localbitcoins bald wieder in Deutschland erscheinen wird und es weitere Bitcoinbörsen geben wird.

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Oh man die BaFin hat wie erwartet Unsinn erzählt und kein Recht dazu gehabt, Bitcoin als irgendwas einzustufen.
Besonders lustig finde ich, dass das Gericht die Begründung der Kläger "aber die Bafin hat gesagt es ist eine Rechnungseinheit" so direkt abgeschmettert hat, ich stell mir das so vor "du glaubst auch jeden Mist den die BaFin erzählt, oder?" :D

Auch wenn natürlich jeder wusste, dass die Einstufung als Rechnugseinheit nicht wirklich sinnvoll ist und auch jeder wusste, dass die BaFin das nicht bestimmen darf, muss es halt dennoch erstmal eine Person geben, die sich gegen die BaFin gerichtlich wehrt.. und das wollte halt bisher keiner sein. Schön, dass das nun geklärt ist :) Bin gespannt was das für Folgen hat.

Jetzt dürfte doch vorallem auch die Tür für ATMs und Bitcoins am Kiosk offen stehen?!?! Oder nicht?

@Christoph Bergmann kannst ja mal weiter dazu recherchieren und einen Blogbeitrag dazu schreiben :)

edit:
und falls das dann tatsähclich heißt, dass der gewerbliche Ankauf/Verkauf von BTC öffentlich erlaubt ist, welche weiteren Dinge gilt es zu beachten, besonders bezüglich AML/KYC. Ich meine Goldhändler müssen glaube ich erst ab einer gewissen Geldhöhe (glaube 10k€?) eine Identifizierung der Person durchführen, oder? Gilt das dann auch bei Bitcoin?
Btw. Bitstamp hatte mich mal gefragt, ob die Coins die ich bei ihnen kaufe/verkaufe in Berührung mit localbitcoins kommen und falls ja, müsste ich nachweisen, dass ich bei all meinen Kunden AML/KYC durchführe. Das zum Thema localbitcoins und der Relevanz von KYC/AML Regelungen.

Bearbeitet von Serpens66
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vor 11 Stunden schrieb Serpens66:

Ich meine Goldhändler müssen glaube ich erst ab einer gewissen Geldhöhe (glaube 10k€?) eine Identifizierung der Person durchführen, oder? Gilt das dann auch bei Bitcoin?

Korrekt.

https://www.gold.de/gold-anonym-kaufen/

Dies dürfte tatsächlich die Tür für Bitcoinautomaten öffnen.

@boardfreak Glaubst Du, das hat Auswirkungen auf die Besteuerung von Lendingerträgen? Die Abgeltungssteuer gilt doch nur für Kapitalerträge - Bitcoins sind jedoch keine Kapital ... das dürfte meiner Meinung nach die nächste Grauzone werden.

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Glaubst Du, das hat Auswirkungen auf die Besteuerung von Lendingerträgen? Die Abgeltungssteuer gilt doch nur für Kapitalerträge - Bitcoins sind jedoch keine Kapital ... das dürfte meiner Meinung nach die nächste Grauzone werden.

Bezieht sich das Urteil eigentlich auf alle Cryptos (inkl. Stablecoins, Tokens, und was immer es noch [zukünftig] geben wird) oder ausschließlich auf Bitcoins? Ggf. gibt es hier weiterhin reichlich Grauzone. Das gleiche gilt übrigens bei der Frage, ob Cryptos frei von Umsatzsteuer sind (Bitcoins ja, aber der Rest?).

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Am 13.10.2018 um 19:05 schrieb Serpens66:

Oh man die BaFin hat wie erwartet Unsinn erzählt und kein Recht dazu gehabt, Bitcoin als irgendwas einzustufen.
Besonders lustig finde ich, dass das Gericht die Begründung der Kläger "aber die Bafin hat gesagt es ist eine Rechnungseinheit" so direkt abgeschmettert hat, ich stell mir das so vor "du glaubst auch jeden Mist den die BaFin erzählt, oder?" :D

Auch wenn natürlich jeder wusste, dass die Einstufung als Rechnugseinheit nicht wirklich sinnvoll ist und auch jeder wusste, dass die BaFin das nicht bestimmen darf, muss es halt dennoch erstmal eine Person geben, die sich gegen die BaFin gerichtlich wehrt.. und das wollte halt bisher keiner sein. Schön, dass das nun geklärt ist :) Bin gespannt was das für Folgen hat.

Jetzt dürfte doch vorallem auch die Tür für ATMs und Bitcoins am Kiosk offen stehen?!?! Oder nicht?

@Christoph Bergmann kannst ja mal weiter dazu recherchieren und einen Blogbeitrag dazu schreiben :)

edit:
und falls das dann tatsähclich heißt, dass der gewerbliche Ankauf/Verkauf von BTC öffentlich erlaubt ist, welche weiteren Dinge gilt es zu beachten, besonders bezüglich AML/KYC. Ich meine Goldhändler müssen glaube ich erst ab einer gewissen Geldhöhe (glaube 10k€?) eine Identifizierung der Person durchführen, oder? Gilt das dann auch bei Bitcoin?
Btw. Bitstamp hatte mich mal gefragt, ob die Coins die ich bei ihnen kaufe/verkaufe in Berührung mit localbitcoins kommen und falls ja, müsste ich nachweisen, dass ich bei all meinen Kunden AML/KYC durchführe. Das zum Thema localbitcoins und der Relevanz von KYC/AML Regelungen.

Hi, ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Es würde mich sehr wundern, wenn die BaFin / der Gesetzgeber es hinnimmt, dass aufgrund eines einzelnen lokalen Gerichtsentscheidung keine Erlaubnispflicht besteht. Aber wer weiß, vielleicht wird das ja was -- aber das übersteigt meine juristische Kompetenz um Meilen ... interessant wäre es auf jeden Fall, darüber zu schreiben.

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vor einer Stunde schrieb Christoph Bergmann:

Hi, ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Es würde mich sehr wundern, wenn die BaFin / der Gesetzgeber es hinnimmt, dass aufgrund eines einzelnen lokalen Gerichtsentscheidung keine Erlaubnispflicht besteht. Aber wer weiß, vielleicht wird das ja was -- aber das übersteigt meine juristische Kompetenz um Meilen ... interessant wäre es auf jeden Fall, darüber zu schreiben.

Die GroKo taumelt doch gerade selber und steckt bis zum Hals im Dieseldrama. Da wird Bitcoin wohl zur Zeit überhaupt keine Rolle spielen. Die Banken werden schreien... Aber da ist ja zur Zeit auch Wassereinbruch im Keller.

Nur am Rande, genau diese Auffassung, dass die BaFin zu Bitcoin nichts zu sagen hat habe ich hier im Forum vor Monaten, wenn nicht schon Jahren gepostet.

Axiom

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Und nicht zu vergessen - die fetten Gewinne gab's letztes Jahr. Wenn das Finanzamt nun den Gewinnern hinterherrennt, wird sie sehr schnell auf Verlustvorträge aus 2018 stoßen ... so wird es bei mir jedenfalls sein. Es bleibt zwar noch steuerpflichtiger Gewinn über aber ich tu genug dafür, dass ich den entsprechend verringere.

Würde 2018 weiter ein Bullenmarkt sein, dann wären die Behörden da schon viel intensiver dran. Dann würde es auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geben.

Aber nun gut, so dümpelt die Rechtslage weiter vor sich hin und ein paar ehrliche Steuerzahler halten die Finanzämter auf Trab. Ich hab zwar meine 2017er-Erklärung noch nicht abgegeben, jedoch werde ich bestimmt einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen - allein schon um einen Zahlungsaufschub zu erreichen (https://www.steuertipps.de/gesetze/abgabenordnung-ao/361-aussetzung-der-vollziehung)

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