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Verkauf von selbst geschürfte Coins nach der Haltefrist steuerfrei?


zipps

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Ich habe von Mitte 2016 bis Mitte 2017 über Genesis Mining Ether geschürft und jetzt meine Steuererklärung gemacht. Ich war bei der Steuererklärung davon ausgegangen, dass die selbst geschürften Ether nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei sind. In den Erläuterungen zum Steuerbescheid ergab sich jedoch eine Erhöhung meines Gewinns, da die Veräußerung der selbst geschürften Ether mit erfasst wurde. Als Begründung wurde angegeben, dass gemäß §22 Nr. 3 EStG auch Veräußerungen außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig wären. Ist das korrekt, oder ist meinem Sachbearbeiter da ein Fehler unterlaufen? Im Internet finden sich dazu leider widersprüchliche Angaben. Ich habe das Mining nicht gewerbemäßig betrieben. Das hat das Finanzamt akzeptiert. Es wäre nett, wenn jemand, der selbst Erfahrungen mit Genesis Mining hat, mir mal auf die Sprünge helfen könnte...

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Den Paragraph 22.3 EStG kann man durchaus ansetzen, das sind ja Einkünfte, die aus dem "Erschaffen" von Dingen entstehen. Das ist ja doch recht weit weg von "Vermögensverwaltung".

Aber auch 23 EStG könnte man ansetzen, wenn man den Erhalt vom Mining-Anbieter irgendwie als "Anschaffung" deklariert bekommt.

Ein guter Steuerfachmann wird Dir mehr helfen als das Forum.

 

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