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Mycelium BTC Privatkauf


Dela4096

Empfohlene Beiträge

Hi zusammen,

habe mich bei Mycelium Privat mit einem Verkäufer verabredet und dann ist es auch zum treffen gekommen.

Er hat mir offen und einsichtig auch 400€ in BTC auf meine Exodus Wallet transferiert.

Auf der Blockchain war die Transaktion auch sofort einzusehen.

Natürlich blieb die Transaktion über eine Stunde unbestätigt und ich musste dringend weiter.

Nun habe ich im stress nach 1,5std die Warterei meinerseits abgebrochen und natürlich bezahlt.

Nach ca. 24std immer noch nicht angekommen.

Den Kontakt hat er nicht abgebrochen und er entschuldigt sich vielmals für die Verzögerung.

Wie würdet ihr in meiner Situation vorgehen?

Wie kann man sich für solche Privatkäufe absichern oder sie garantiert schnell abwickeln.

Oder gibt es in dieser form eine Betrugsmasche aller ich setze die Gebühren auf 0 und nach einigen Tagen wird zu 95% der Betrag meiner Wallet (der des Verkäufers)

wieder gut geschrieben....?

 

Danke vorab für jegliche Hilfestellung?

 

PS: Das war definitiv nicht mein erster Privatkauf.

Alles lief bis dato immer spätestens nach 60min reibungslos ab!

 

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Auch mit geringen Fees sollte die durch gehen, aktuell ist ja eh kaum was los.
Wie viel sats waren es denn? Schau mal nach auf blockchain.info oder schreib hier die Adresse.

vor 3 Minuten schrieb Dela4096:

Wie kann man sich für solche Privatkäufe absichern oder sie garantiert schnell abwickeln.

Wenn man sich auskennt schickt man halbwegs Gebühren mit und trinkt einen Kaffee, denn nach ~ 10 Minuten hat man eine Bestätigung vom Bitcoin-Netzwerk.

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Jein, ca. 5.500 Transaktionen sind in diesem Bereich unbestätigt, deine ist da auch dabei.
Schwer zu sagen, denn neue Transaktionen mit höheren Gebühren werden von den Minern natürlich bevorzugt und quasi immer wieder vorne eingereiht.

Ich würde schätzen irgendwas zwischen 4 und 12 Stunden.

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Dann dürfte die Transaktion nach deiner schätzung zu folge ja bis spätestens 04.00 am durch sein.

Habe mich mal durch einige seiten durch gelesen.

Keine hatte leider die richtigen Informationen um meinen Wissensdurst zu stillen.

Wie kann ich Plattform und Wallet unabhänig die korrekte Fee berechnen.

Um in Zukunft bei einem weiteren kauf möglichst nicht wieder in diese unangenehme Situation zu geraten.

Fallst der nächste Verkäufer wieder keinerlei ahnung zum ansetzen der richtigen Fee mit bringt

und / oder komischer weise nicht auf die automatisierte Walleteinstellung zurück greifen möchte...

Würde mich freuen wenn du mir da eventuell noch ein wenig Input schenken könntest ?

 

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Nun, man fängt immer einmal an und muss dann lernen. ?

Wenn die Transaktion noch in der Warteschleife ist, sieht es ja noch positiv aus. Es gibt nämlich auch eine Betrugsmasche, wo man die Bitcoins doppelt aus gibt (eigenes Wallet) mit einen höheren Fee und so dann die Coins den ersten Kunden stiehlt.

Ich würde die Coins durch folgendes Vorgehen sichern. Von Deiner Empfangsadresse machst Du eine Transaktion auf eine neue Adresse in Deiner Wallet und packt's ein dementsprechenden Miner-Gebühr rein. Der Miner wird Deinen Auftrag im nächsten Block ausführen und dazu auch die vorhergehende "mit ziehen".

Sonst informiere Dich mal zu Thema. Insbesondere zu "Replace-by-Fee". Das ist eine Möglichkeit, eine Transaktion mit erhöhter Gebühr zu ersetzen.)

Viel Erfolg!

Axiom

 

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vor 6 Stunden schrieb Dela4096:

Keine hatte leider die richtigen Informationen um meinen Wissensdurst zu stillen.

Die Fees ändern sich laufend, da kannst Du nur direkt selber anhand der bereits oben genannten Links nachrechnen.

vor 6 Stunden schrieb Dela4096:

 

Fallst der nächste Verkäufer wieder keinerlei ahnung zum ansetzen der richtigen Fee mit bringt

Schonmal daran gedacht, dass der Verkäufer sehr viel erfahrener ist als Du und sich Deine Unwissenheit zunutze macht?

Kauf über bitcoin.de und Dein Kauf ist deutlich sicherer.

Wenn Du weiterhin privat kaufen willst, bedenke, dass Bitcoins nicht anonym sind und sollten Deine Coins aus einer Erpressungslösegeldzahlung stammen kann das für Dich bitter werden. 

Ich hab mittlerweile innerhalb von zwei Jahren mehrfach Post von der Kripo bekommen wegen Bitcoins.

Dein Problem mit den Fees ist eher gering solange Du nicht weißt wer Dein Handelspartner ist.

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Die schätzung von Amsi war sehr gelungen!!!

Um 02.28 am ist die Transaktion durch gegangen....

Danke dir für deinen Rat Jokin aber bisher hat immer alles gut funktioniert!

Wenn man für sich einfach nur ab und an mal für ein paar Hundert Euro BTC kauft und spart bricht man kein Gesetz!

Strafbar machst du dich wenn du handel betreibst und diesen dem Fiskus verheimlichst (Steuerhinterziehung).

Wenn sich eines Tages der verkauf wahrlich lohnt wird deklariert und gut ist!

Bei BTC Treff registriert und eine anfrage gestartet und immer an nette seriöse Menschen geraten.

 

Warum und wieso ist denn die Kripo bitte an deine Adresse gekommen?

Und was für Summen muss man bitte bewegen das die sich für einen interessieren?

 

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vor 7 Minuten schrieb Dela4096:

Wenn man für sich einfach nur ab und an mal für ein paar Hundert Euro BTC kauft und spart bricht man kein Gesetz!

Das hat niemand behauptet! Ich schrieb " sollten Deine Coins aus einer Erpressungslösegeldzahlung stammen " und war auf die Herkunft der Coins bezogen.

Wenn jemand Lösegeld in Bitcoins bezahlt und Du diese dann über den BTC-Treff erstehst und später bei bitcoin.de verkaufst, dann ist die Spur eindeutig zurück verfolgbar.

vor 8 Minuten schrieb Dela4096:

Warum und wieso ist denn die Kripo bitte an deine Adresse gekommen?

Über meine Bankverbindung.

vor 8 Minuten schrieb Dela4096:

Und was für Summen muss man bitte bewegen das die sich für einen interessieren?

150 Euro war der geringste Betrag für den die Polizei die Ermittlung verfolgte.

vor 9 Minuten schrieb Dela4096:

Danke dir für deinen Rat Jokin aber bisher hat immer alles gut funktioniert!

Das mag sein. Aber die Direkt-Verkäufe erfolgen in der Regel zu schlechteren Kursen, die einer der Handelspartner in Kauf nimmt um anonym zu bleiben. Und dieser Wunsch nach Anonymität ist deutlich eher bei kriminellen zu finden als bei ehrlichen Bürgern - dementsprechend ist sowas immer nur mit Vorsicht zu genießen.

Und auch gute Bewertungen schützen nicht vor Betrug. Wenn ich das große Los ziehen will, sorge ich auch erstmal mit vielen kleinen erfolgreichen Transaktionen für eine gute Reputation und dann schlage ich einmal bei einem fetten Fisch zu. (mal als Beispielszenario skizziert)

vor 13 Minuten schrieb Dela4096:

Strafbar machst du dich wenn du handel betreibst und diesen dem Fiskus verheimlichst (Steuerhinterziehung).

Wenn sich eines Tages der verkauf wahrlich lohnt wird deklariert und gut ist!

Dann hast Du hoffentlich auch ordentliche Kaufbelege um zu vermeiden, dass das Finanzamt Deinen Anschaffungspreis anzweifelt und selber eine (für Dich ungünstige) Schätzung vornimmt.

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Hier wird aktuell erläutert. Kauf / Verkauf

Wenn sie, egal ob privat oder gewerblich, Bitcoins an andere Personen verkaufen oder selber welche erwerben, und diese dann Straftaten mit den Bitcoins finanzieren, so haften sie nicht, denn sie haben die rechtswidrige Tat nicht begangen und auch nicht zu verantworten.

Es muss die zu bestrafende Tat auch konkret ihnen vorwerfbar sein, eine Strafbarkeit für das Handeln Dritter gibt es grundsätzlich nicht (Ausnahme: z.B. Verletzung von Aufsichtspflichten, Anstiftung, Mittäterschaft, Beihilfe). Allerdings ist dies nicht in konkreten Normen geregelt, sondern ergibt sich aus dem Tatbestand der Delikte. Eine Strafbarkeit würde regelmäßig an Vorsatz, Kausalität und objektiver Zurechnung scheitern. Das nur Vorsätzliches und nur bei eindeutiger Regelung im Gesetz auch fahrlässige Delikte bestraft werden können, ergibt sich aus § 15 StGB. Das hinzukommen muss, dass der Täter fähig sein muss, das Unrecht seiner Tat einzusehen und hiernach zu handeln ergibt sich aus §§19, 20,21 StGB ( sowie einer Gesamtschau und Auslegung von § 46 StGB und § 28 StGB, sowie Art 20 III GG und Art 103 GG)

Mann muss also dem zu Bestrafenden immer die begangene Straftat auch zur Last legen können, "Andernfalls wäre die Strafe eine mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Vergeltung für einen Vorgang, den der Betroffene nicht zu verantworten hat." (vgl. BVerfGE 20, 323 Rn. 31)


Für eine strafrechtliche (und grundsätzlich auch zivilrechtliche) Haftung ist immer zunächst eine rechtswidrige Tat erforderlich.

Allein der Kauf / Verkauf ist kein rechtswidriges Handeln, er kann keine Strafbarkeit auslösen. Es liegt ein sozialadäquates, nicht strafbares Verhalten vor, denn es gibt keine Strafnorm, die den Kauf / Verkauf von Bitcoins per se verbietet.

 

Wenn die von mir erworbenen BTC egal in welcher illegalen Form erbeutet wurden, würde ich diesen Handel natürlich nicht eingehen.

Wenn ich mir vorab Hintergrundinformationen einholen könnte....

Fragst man die nette verkäuferin am Flohmarkt oder bei Ebay Kleinanzeigen ob die Grafikkarte denn geklaut ist wenn keine Rechnung

mehr vorhanden ist und man aufgrund des guten Preises damit leben kann dieses Hintergrundwissen nicht zu erhalten?

 

Und die Moral von der Geschicht / BTC von Privat ist böse nicht ?

 

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Ordentliche kaufbeträge erhällt man so natürlich nicht!

Ich verkaufe nur wenn eine zu meinen gunsten schlechte schätzung den Braten nicht Fett macht.

Und über die Blockchain kann mann + - wenn schlecht zu meinen gunsten kalkuliert wird alles einiger maßen genau kalkulieren.

Da alles über die selbe Wallet läuft noch einfacher.

Einzahlung auf meine Wallet = Kurs zu genauem Zeitpunkt.

Unter zu dem Zeitpunkt aktuellen kurs wird geschätzt....

Höchster verlust ca. 8% abzüglich der Steuern bei grandiosem Kurs absolut vertretbar....

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vor 31 Minuten schrieb Dela4096:

Und zu den Kursen muss ich sagen es finden sich auch Händler die sich mit 7% zufrieden geben wie beim aktuellen Kauf.

Finde ich für den Kompfort absolut akzeptabel.

 

 

 

WOW - Du hast 7% Aufschlag auf den Preis bezahlt damit Du nicht für 0,5% bei bitcoin.de kaufen musst?!?

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vor 8 Minuten schrieb Dela4096:

Bei meiner geringen menge.

Ist doch irrelevant, niemand hat was zu verschenken.

400,- EUR entsprechen bei 7% 28,- EUR. Bei Bitcoin.de hättest du für die 400,- EUR nur 2,- EUR bezahlt (0,5%). D.h. für die 26,- EUR Differenz hättest du mehr Coins kaufen können ;)

 

vor 10 Minuten schrieb Dela4096:

Ich wollte dich auch garnicht angehen Jokin ?

Hast du nicht.

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vor 5 Stunden schrieb Dela4096:

Die schätzung von Amsi war sehr gelungen!!!

Um 02.28 am ist die Transaktion durch gegangen....

Das freut mich! :)

vor 2 Stunden schrieb Dela4096:

Vielleicht sollte ich mir doch dort mal ein Konto zulegen

Würde ich dir auch empfehlen.
Prozent bleiben Prozent. 28 Euro Gebühren klingt vielleicht nicht viel im Gegensatz zu 280 Euro. Aber es sind trotzdem 7%, einmal von 400 und einmal von 4000 Euro.

vor 17 Stunden schrieb Dela4096:

Wie kann ich Plattform und Wallet unabhänig die korrekte Fee berechnen.

https://bitcoinfees.earn.com/
Anschauen.

Wenn du dort etwas runterscrollst, steht auch "Which fee should I use?" und dort ist eine Angabe wie viel man wählen sollte.
Aktuell werden 12 sat/B (satoshis/byte) empfohlen, das sind bei einer durchschnittlichen Transaktion (225 b) 2.700 sat (was sind Satoshis?).
2.700 sat sind aktuell ca. 15 Euro-Cent.

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vor 5 Stunden schrieb Dela4096:

Hier wird aktuell erläutert. Kauf / Verkauf

Wenn sie, egal ob privat oder gewerblich, Bitcoins an andere Personen verkaufen oder selber welche erwerben, und diese dann Straftaten mit den Bitcoins finanzieren, so haften sie nicht, denn sie haben die rechtswidrige Tat nicht begangen und auch nicht zu verantworten.

Es muss die zu bestrafende Tat auch konkret ihnen vorwerfbar sein, eine Strafbarkeit für das Handeln Dritter gibt es grundsätzlich nicht (Ausnahme: z.B. Verletzung von Aufsichtspflichten, Anstiftung, Mittäterschaft, Beihilfe). Allerdings ist dies nicht in konkreten Normen geregelt, sondern ergibt sich aus dem Tatbestand der Delikte. Eine Strafbarkeit würde regelmäßig an Vorsatz, Kausalität und objektiver Zurechnung scheitern. Das nur Vorsätzliches und nur bei eindeutiger Regelung im Gesetz auch fahrlässige Delikte bestraft werden können, ergibt sich aus § 15 StGB. Das hinzukommen muss, dass der Täter fähig sein muss, das Unrecht seiner Tat einzusehen und hiernach zu handeln ergibt sich aus §§19, 20,21 StGB ( sowie einer Gesamtschau und Auslegung von § 46 StGB und § 28 StGB, sowie Art 20 III GG und Art 103 GG)

Mann muss also dem zu Bestrafenden immer die begangene Straftat auch zur Last legen können, "Andernfalls wäre die Strafe eine mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Vergeltung für einen Vorgang, den der Betroffene nicht zu verantworten hat." (vgl. BVerfGE 20, 323 Rn. 31)


Für eine strafrechtliche (und grundsätzlich auch zivilrechtliche) Haftung ist immer zunächst eine rechtswidrige Tat erforderlich.

Allein der Kauf / Verkauf ist kein rechtswidriges Handeln, er kann keine Strafbarkeit auslösen. Es liegt ein sozialadäquates, nicht strafbares Verhalten vor, denn es gibt keine Strafnorm, die den Kauf / Verkauf von Bitcoins per se verbietet.

 

 

 

Woher stammt denn das? Wo ist "Hier" (Dein erstes Wort in diesem Post)

Rainer

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