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Mycelium BTC Privatkauf


Dela4096

Empfohlene Beiträge

Danke für deine Tips Amsi!

Habe mich eben nebenbei mal bei Bitcoin.de registriert ☺️

Die Differenz ist wirklich enorm!

 An Rainer: Habe den Text in einem anderen Krypto Forum gefunden.

Wurde gepasted und sollte wohl von einer Anwaltspage stammen.

 

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vor 8 Stunden schrieb Dela4096:

Fragst man die nette verkäuferin am Flohmarkt oder bei Ebay Kleinanzeigen ob die Grafikkarte denn geklaut ist wenn keine Rechnung

mehr vorhanden ist und man aufgrund des guten Preises damit leben kann dieses Hintergrundwissen nicht zu erhalten?

Im Zweifel sollte man genau diese Frage stellen und bei offensichtlichen Angeboten Abstand nehmen. Einfach mal mit dem §259 StGB und §935 BGB auseinander setzen (Stichpunkte: Hehlerware, Schwarzgeld etc.). Ergänzend auch hier mal kurz drüber fliegen. Der Kauf gestohler Ware ist damit mitnichten zwangsläufig ungültig (siehe BGH-Urteil hier). Sobald du aber davon wusstest oder hättest wissen bzw. im Zweifel erahnen müssen, dann ggf. viel Spaß.

 

vor 18 Minuten schrieb Dela4096:

sollte wohl von einer Anwaltspage stammen.

Ich bin kein Anwalt, aber nun ja. So einfach ist das nicht. Zwar hat der Schuldige primär die eigentliche Tat zu verantworten, aber es gibt wie oben erwähnt eben noch ein paar andere Dinge zu beachten.

 

Dies ist keine Rechtsberatung.

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vor 14 Stunden schrieb Dela4096:

Hier wird aktuell erläutert. Kauf / Verkauf

Wenn sie, egal ob privat oder gewerblich, Bitcoins an andere Personen verkaufen oder selber welche erwerben, und diese dann Straftaten mit den Bitcoins finanzieren, so haften sie nicht, denn sie haben die rechtswidrige Tat nicht begangen und auch nicht zu verantworten.

Es muss die zu bestrafende Tat auch konkret ihnen vorwerfbar sein, eine Strafbarkeit für das Handeln Dritter gibt es grundsätzlich nicht (Ausnahme: z.B. Verletzung von Aufsichtspflichten, Anstiftung, Mittäterschaft, Beihilfe). Allerdings ist dies nicht in konkreten Normen geregelt, sondern ergibt sich aus dem Tatbestand der Delikte. Eine Strafbarkeit würde regelmäßig an Vorsatz, Kausalität und objektiver Zurechnung scheitern. Das nur Vorsätzliches und nur bei eindeutiger Regelung im Gesetz auch fahrlässige Delikte bestraft werden können, ergibt sich aus § 15 StGB. Das hinzukommen muss, dass der Täter fähig sein muss, das Unrecht seiner Tat einzusehen und hiernach zu handeln ergibt sich aus §§19, 20,21 StGB ( sowie einer Gesamtschau und Auslegung von § 46 StGB und § 28 StGB, sowie Art 20 III GG und Art 103 GG)

Mann muss also dem zu Bestrafenden immer die begangene Straftat auch zur Last legen können, "Andernfalls wäre die Strafe eine mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Vergeltung für einen Vorgang, den der Betroffene nicht zu verantworten hat." (vgl. BVerfGE 20, 323 Rn. 31)


Für eine strafrechtliche (und grundsätzlich auch zivilrechtliche) Haftung ist immer zunächst eine rechtswidrige Tat erforderlich.

Allein der Kauf / Verkauf ist kein rechtswidriges Handeln, er kann keine Strafbarkeit auslösen. Es liegt ein sozialadäquates, nicht strafbares Verhalten vor, denn es gibt keine Strafnorm, die den Kauf / Verkauf von Bitcoins per se verbietet.

 

Wenn die von mir erworbenen BTC egal in welcher illegalen Form erbeutet wurden, würde ich diesen Handel natürlich nicht eingehen.

Wenn ich mir vorab Hintergrundinformationen einholen könnte....

Fragst man die nette verkäuferin am Flohmarkt oder bei Ebay Kleinanzeigen ob die Grafikkarte denn geklaut ist wenn keine Rechnung

mehr vorhanden ist und man aufgrund des guten Preises damit leben kann dieses Hintergrundwissen nicht zu erhalten?

 

Und die Moral von der Geschicht / BTC von Privat ist böse nicht ?

 

Es geht gar nicht darum, ob das kriminell ist. Bitcoin kaufen/verkaufen ist legal.

Es ist eine Sicherheitsfrage und immer wieder hört man, das Käufer/Verkäufer ausgeraubt, wenn nicht sogar umgebracht werden. Sowas ist sicherlich nicht die Mehrheit, aber ein Einzelfall ist es eben auch nicht mehr. Sei Dir dessen also bewusst und achte auf den Ort des Treffens...

Ich würde Dir auch Bitcoin.de raten. Schaue es Dir wenigstens mal an. 

Axiom

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vor 4 Stunden schrieb Axiom0815:

Es geht gar nicht darum, ob das kriminell ist. Bitcoin kaufen/verkaufen ist legal.

Es ist eine Sicherheitsfrage und immer wieder hört man, das Käufer/Verkäufer ausgeraubt, wenn nicht sogar umgebracht werden. Sowas ist sicherlich nicht die Mehrheit, aber ein Einzelfall ist es eben auch nicht mehr. Sei Dir dessen also bewusst und achte auf den Ort des Treffens...

Ich würde Dir auch Bitcoin.de raten. Schaue es Dir wenigstens mal an. 

Axiom

Genau.

Darüber hinaus ging es mir auch darum zu erwähnen, dass im Falle eines Bitcoinkaufs von einem Kriminellen auch die eigenen Transaktionen überprüft werden und das verursacht Arbeit. In meinen Fällen war es jeweils mit Auszügen der Tradedetails von bitcoin.de getan und ich war raus aus der Nummer.

Und ja, natürlich tummeln sich auch Kriminelle bei bitcoin.de, das ist unvermeidbar. Es geht auch nicht darum die Kriminellen zu vermeiden sondern selbst safe zu sein - und darum geht es beim BTC-Treff eben .... dort ist man aufgrund persönlicher Treffen erheblich größeren Risiken ausgesetzt. Und im Falle einer Strafverfolgung des anderen hängt man selber ebenso mit drin.

Und glaub mir ... mir ist der Arsch ganz schön auf Grundeis gegangen als ich den ersten Brief von der Polizei erhielt. Mittlerweile weiß ich was zu tun ist und es juckt mich nicht mehr.

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