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Dezentrale Exchange (dEX) - Bisq


Axiom0815

Empfohlene Beiträge

Dezentrale Exchange (dEX) werden in Zukunft ein starken Anteil im Kryptomarkt haben.
Ein Grund mal immer wieder sich auf den aktuellen Stand zu bringen und Probleme gemeinsam zu diskutieren.

Ich will mir hier mal Bisq raus picken, ohne jetzt irgend eine Wertung gegenüber anderen Plattformen abzugeben.

Also wer Bisq nicht kennt:  https://bisq.network/

Zitat

Philosophie

Börsen spielen eine wichtige Rolle im Bitcoin-Ökosystem. Ohne sie wäre es fast unmöglich, Bitcoins für Euro, Dollar, Yen oder Yuan zu kaufen oder zu verkaufen. Bitcoin wäre ein Markt ohne Liquidität; Bitcoin wäre wertlos.

Satoshi Nakamoto gründete Bitcoin mit der Motivation, die Probleme zentraler Zahlungssysteme zu lösen, so dass es widersprüchlich erscheint, dass zentraler Bitcoin-Exchange immer noch der wichtigste Weg zum Erwerb von Bitcoins ist. Unseres Erachtens ist die Dominanz und Verwundbarkeit der zentralisierten Exchange die Achillesferse im aktuellen Ökosystem Bitcoin.

In den Foren gab es viele Diskussionen darüber, wie eine reine P2P-Lösung aufgebaut werden kann, aber es gibt noch keinen echten dezentralen Bitcoin-Austausch.

Hier kommt Bisq ins Spiel.

Wir haben eine Lösung entwickelt, die auf einer reinen P2P-Infrastruktur basiert. Während die Überweisung der Landeswährung die Einbeziehung traditioneller Zahlungskanäle wie Banken oder Zahlungsabwickler erfordert, sind wir nicht von einem bestimmten abhängig. Ihre Rolle ist auf das beschränkt, was sie sein sollte: Sie übertragen die Landeswährung. Keine Zensur, Konfiszierung, Überwachung oder Kontrolle Ihrer finanziellen Interaktion.

Was habt Ihr für Erfahrungen mit Bisq gemacht? Gab es schon Probleme oder Streitschlichtungen mit "Schiedsrichtern"?
Ich bin mal gespannt, ob es was zu berichten gibt, bzw, ob überhaupt zu dEX Interesse besteht.

Axiom

Bearbeitet von Axiom0815
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  • 4 Wochen später...

Seit 6 Monaten, etwa Juni 2018, handele ich ein wenig auf Bisq.

Erfreulich ist die zentrale Auszeichnung des laufenden Marktpreises von BitcoinAverage in der Bisq-App.  Preissetzung bei Markt-Orders ist möglich mit Koppelung an den laufenden Marktpreis durch Festsetzen eines prozentualen Abstands +/- vom Marktpreis. So gleitet der Preis der Kauf- oder Verkauforder bei Marktänderungen mit. Wie "Trailing Limits" = "mitgezogene Schwellen" bei manchen Wertpapierbörsen.

Streitschlichtung: Ich hatte von etwa 40 Trades 3 Konflikte. Meist kam die Zahlung nicht in der geforderten Frist oder der Empfänger hat den Empfang nicht bestätigt. Der Schlichter = "Arbiter" hat jedesmal zur Zufriedenheit den Fall gelöst. 

Bisq behält immer eine Kaution von beiden Handelspartnern ein. Diese Kaution = "Pfand" soll Wohlverhalten garantieren. Bei erfolgreichem Ablauf bekommen beide Seiten je ihre Kaution zurück. Man muss deshalb immer ein kleines BTC-Guthaben auf Bisq haben, auch wenn man BTC nur kaufen will, weil die Kaution in BTC vor dem Handel erbracht werden muss.

Leider ist der Markt auf Bisq noch sehr dünn besetzt.

 

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  • 1 Monat später...

Hallo, ich bin gerade auf der suche nach Erfahrungen über Bisq auf diesen Thread gestossen. Ich habe gestern meinen ersten kauf über Bisq gemacht. Das Geld natürlich überwiesen und den Verkäufer darüber bescheid gegeben. Ich bin schon sehr gespannt ob alles gut geht. Ich habe erstmal keinen großen Betrag investiert aber ein klein wenig nervös bin ich trotzdem. Ist denke ich aber normal beim ersten mal. Wenn alles positiv verlaufen ist melde ich mich noch mal.

Bearbeitet von tickbert
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  • 10 Monate später...
  • 4 Monate später...
Zitat

"About 24 hours ago, we discovered that an attacker was able to exploit a flaw in the Bisq trade protocol, targeting individual trades in order to steal trading capital. We are aware of approximately 3 BTC and 4000 XMR stolen from 7 different victims. This is the situation as we know it so far. The only market affected was the XMR/BTC market, and all affected trades occured over the past 12 days."
...
In plain words, this exploit was the result of a flaw in the way Bisq trades are carried out, not in the way funds are stored (i.e., there is no honeypot since Bisq is P2P).

https://bisq.network/statement-security-vulnerability-april-2020

Bearbeitet von ¯\_(ツ)_/¯
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  • 2 Jahre später...

Nicht dass ich das Problem hätte, aber gibts nicht Probleme wenn ich eine große Summe in BTC umschichten will, sagen wir 100.000 EUR und die dann privat zu privat überweisen muss? Über KYC Börse kein Problem. Herkunftsnachweis, vorher klären, überweisen, handeln. Aber hier? Klären Käufer und Verkäufer das auch einfach mit ihrer Bank und gut ists?

Verkäufer: Hallo Bank, hier die History meiner Coins, liegen schon länger als ein Jahr. Dafür kommt morgen eine Überweisung rein.

Käufer: Hallo Bank, ich kaufe Bitcoins. Bitte Überweisung von 100tsd zulassen. 

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56 minutes ago, James Hodlen said:

Nicht dass ich das Problem hätte, aber gibts nicht Probleme wenn ich eine große Summe in BTC umschichten will, sagen wir 100.000 EUR und die dann privat zu privat überweisen muss? Über KYC Börse kein Problem. Herkunftsnachweis, vorher klären, überweisen, handeln. Aber hier? Klären Käufer und Verkäufer das auch einfach mit ihrer Bank und gut ists?

Verkäufer: Hallo Bank, hier die History meiner Coins, liegen schon länger als ein Jahr. Dafür kommt morgen eine Überweisung rein.

Käufer: Hallo Bank, ich kaufe Bitcoins. Bitte Überweisung von 100tsd zulassen. 

SEPA ist akutell auf max. 0.25 BTC beschränkt 

https://bisq.wiki/Payment_methods
 

 

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Ist es nicht schlauer, ggü. der Bank nur von einem Privatveräußerungsgeschäft zu sprechen und entsprechende Geldflüsse dafür anzukündigen? Nicht wenige Banken kündigen gern das Konto, wenn's um den "bösen" Bitcoin (aus ihrer Sicht) geht.

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vor 2 Stunden schrieb Cricktor:

Ist es nicht schlauer, ggü. der Bank nur von einem Privatveräußerungsgeschäft zu sprechen und entsprechende Geldflüsse dafür anzukündigen? Nicht wenige Banken kündigen gern das Konto, wenn's um den "bösen" Bitcoin (aus ihrer Sicht) geht.

Sind die zufrieden mit "Privatveräußerungsgeschäft" ohne weitere Details? Zumindest der Verkäufer muss doch seine Bitcoinherkunft nachweisen.

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vor 5 Stunden schrieb James Hodlen:

Zumindest der Verkäufer muss doch seine Bitcoinherkunft nachweisen.

Wieso, wem gegenüber? Klar möchte der Coin-Käufer die Gewissheit haben, daß er keine Coins aus illegalen Aktivitäten erhält. Aber wie soll der das überprüfen können? Den Banken spreche ich die Kompetenz ab, hierzu entscheiden zu können und zu dürfen. Ich sehe nicht, wo ein Herkunftsnachweis der gehandelten Coins Teil des Bisq-Protokolls ist.

Ich habe mich über Bisq schon früher informiert, aber noch nicht darüber handeln müssen. Die Bank muss doch überhaupt nicht wissen, was da gehandelt wird, oder? [Keine illegalen Güter/Dienstleistungen, keine Geldwäsche, keine kriminellen Aktivitäten.]

Der Geldempfänger, der Coin-Verkäufer, muss mit seiner Bank auskaspern, daß die keinen Alarm schlagen und den Vorgang ausbremsen, wenn er vom Käufer eine Summe x überwiesen bekommt (für ein Privatveräußerungsgeschäft eines legalen Guts). Mehr würde ich jetzt meiner Bank nicht unbedingt sagen wollen, wenn ich ein Coin-Verkäufer wäre. Daß die vielleicht neugierig fragen bzw. fragen müssen (AML usw.), liegt beinahe auf der Hand. Meine Frage hier wäre: muss ich meiner Bank sagen, für was ich konkret als Verkäufer Geld überwiesen bekomme? Muss ich Nachweise erbringen, für was ich das Geld erhalten habe? Ich weiß es hierbei konkret nicht!

Als Geld-Sender, der Coin-Käufer, sollte ich ggf. meiner Bank ankündigen, wenn ich eine Überweisung oberhalb einer bestimmten Summe x tätigen möchte. Damit die einfach wissen, daß das geplant und OK ist. Ich stünde jetzt auf dem Standpunkt, meiner Bank keine Rechenschaft darüber schuldig zu sein, wofür ich mein Geld überweise.

Die zwei beteiligten Banken sollen nur das Geld möglichst reibungslos zwischen den P2P-Handelspartnern transportieren und es sollte eben nicht mit AML-Regularieren kollidieren. Ist man gezwungen, alle Karten vollkommen offen auf den Tisch zu legen? Reicht eine ggf. schriftliche Versicherung der Handelspartner aus, daß die Transaktion nicht für illegale Güter ist, also daß es nicht konkret um z.B. Bitcoin geht?

In den aktuellen Trading-Regeln von Bisq wird empfohlen, das Feld für Zahlungsinformation schlicht leer zu lassen oder falls erforderlich mit unverfänglichen Dingen zu befüllen, z.B. "-". Es ist natürlich die Pflicht des Zahlungsempfängers, dafür Sorge zu tragen, daß seine Bank die Zahlung ordnungsgemäß annimmt, sonst erfüllt er ja seine obligatorischen Trade-Bedingungen nicht und riskiert einen Disput.

Bearbeitet von Cricktor
Aktuelle Trading-Regel nochmals überprüft...
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Am 13.5.2022 um 18:24 schrieb Cricktor:

Meine Frage hier wäre: muss ich meiner Bank sagen, für was ich konkret als Verkäufer Geld überwiesen bekomme? Muss ich Nachweise erbringen, für was ich das Geld erhalten habe? Ich weiß es hierbei konkret nicht!

Es gibt wohl magische Grenzen, genau wie beim Hubraum des Motors. ;o))

Ich habe letztens bei der Commerzbank mit meiner Binance Card Geld geholt und einen Aushang gelesen worin klar gesagt wurde, dass jegliche Bargeldeingänge, auch am Automaten, ab 10.000 Euro der Nachweispflicht unterliegen woher das Geld kommt. Und zwar innerhalb von 30 Tagen. – Oftmals scheint eine schriftliche Erklärung zu genügen. Darauf spekuliere ich jedoch nicht.

*räusper*

So halte ich es auch mit dem "auscashen" von Exchanges.

*winkmitdemzaunpfahl*

... over and out. : )

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vor 54 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

...dass jegliche Bargeldeingänge, auch am Automaten, ab 10.000 Euro der Nachweispflicht unterliegen woher das Geld kommt. Und zwar innerhalb von 30 Tagen. – Oftmals scheint eine schriftliche Erklärung zu genügen. ...
So halte ich es auch mit dem "auscashen" von Exchanges. *winkmitdemzaunpfahl*

@..::. o.Z.o.n.e .::.. Nochmal ausdrücklich DANKE für diese Info, das "innerhalb von 30 Tagen" war mir neu! 👍

FALLS ich jemals in die glückliche Lage komme (z.B. durch Kurssteigerungen des BTC beim nächsten oder übernächsten ATH) und solche Summen transferieren werde, werde ich da dran denken, und das gestückelt machen.

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vor 6 Stunden schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

... und einen Aushang gelesen worin klar gesagt wurde, dass jegliche Bargeldeingänge, auch am Automaten, ab 10.000 Euro der Nachweispflicht unterliegen woher das Geld kommt. Und zwar innerhalb von 30 Tagen.

Die Betrachtung der Summe über einen größeren Zeitraum wie 30 Tagen ist naheliegend, da man damit der Anwendung einer Salamitaktik klare Grenzen setzen möchte. Aber gut, daß du darauf hinweist, denn das hätte ich auch nicht mehr so recht auf'm Schirm gehabt. Nicht, daß ich es bräuchte...

Bearbeitet von Cricktor
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vor 8 Minuten schrieb Cricktor:

Die Betrachtung der Summe über einen größeren Zeitraum wie 30 Tagen ist naheliegend, da man damit der Anwendung einer Salamitaktik klare Grenzen setzen möchte. Aber gut, daß du darauf hinweist, denn das hätte ich auch nicht mehr so recht auf'm Schirm gehabt. Nicht, daß ich es bräuchte...

Ich denke es gibt möglicherweise ein Missverständnis auf Grund meiner Formulierung. 

Ein einmaliger Bargeldeingang (ab 10.000 Euro), ob am Schalter, oder am Automaten bedarf eines Herkunftsnacheises. Und dieser ist innerhalb von 30 Tagen vorzulegen. ;o))

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  • 3 Wochen später...
vor 9 Stunden schrieb Marlies:

Nicht alle Banken fragen nach.
Ausserdem kann man der Bank ja mitteilen, dass man Kryptowährungen kauft. Das ist ja völlig legitim und wird dir keine Probleme verursachen.

Ich verstehe deine bedenken nicht?

Die Bank könnte einen Nachweis verlangen, woher die Bitcoins stammen. Das Problem hat vor allem der Verkäufer bei Geldeingang.

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  • 1 Jahr später...
  • 6 Monate später...

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