ebody Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 Hallo, im Oktober habe ich über kraken.com verschiedene Kryptowährungen gekauft und das war es. Ich habe seit dem nicht gekauft/verkauft und das möchte ich auch mind. die nächsten 10 Jahre so beibehalten. Muss/kann ich bei kraken.com einen Freistellungsauftrag stellen? Bei P2P z.B. braucht man keinen Freistellungsauftrag stellen, da ein P2P Anbieter die Kapitalertragssteuer nicht direkt einbehält, sondern ich sie selbst abführen muss. Bzgl. Dokumentation/Buchführung kann ich bei kraken.com unter History -> Export -> Trades eine CSV exportieren, wo alle Käufe/Verkäufe enthalten sind. Datum, Uhrzeit, damaliger Kurs der Währung, Anzahl Coins, Kosten, Gebühren. Das sind doch die Daten die das Finanzamt wenn verlangen könnte oder muss man da noch weitere Dinge dokumentieren? Gruß ebody Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 vor 7 Minuten schrieb ebody: Freistellungsauftrag Nein, da das nix mit Kapitalerträgen zu tun hat. vor 8 Minuten schrieb ebody: Das sind doch die Daten die das Finanzamt wenn verlangen könnte oder muss man da noch weitere Dinge dokumentieren? Das musst Du mit dem Finanzamt klären. Im Zweifel wird von Dir eine Zusammenfassung verlangt, weil sich keiner durch Hunderte von Trades durchwühlen will. Eventuell will die Steuerfahndungwissen woher das Geld kommt, was Du "investiert" hat. Soo viele Möglichkeiten und Risiken. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Amsi Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 Kursgewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert und nicht mit der KESt, daher ist die 1. Frage glaub ich hinfällig. Jein - du musst halt Gewinn/Verlust ausrechnen. Also mach dir einen kostenlosen CoinTracking.info Account und importiere dort die CSV. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 vor 11 Minuten schrieb ebody: Ich habe seit dem nicht gekauft/verkauft Wenn Du nix verkauft hast, musst Du auch nix in der Steuererklärung angeben. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
fox42 Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 Und wenn man länger als ein Jahr mit dem verkaufen gewartet hat doch auch nicht, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 vor 34 Minuten schrieb fox42: Und wenn man länger als ein Jahr mit dem verkaufen gewartet hat doch auch nicht, oder? Dann würde ich es trotzdem angeben. Das Finanzamt entscheidet ob es steuerfrei ist oder nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ap7fxm Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 (edited) vor 49 Minuten schrieb skunk: Das Finanzamt entscheidet ob es steuerfrei ist oder nicht. Hatten wir doch erst: entscheiden tut der Gesetzgeber und im Zweifel die Gerichte. Edited December 4, 2018 by ap7fxm Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 vor 5 Minuten schrieb ap7fxm: Hatten wir doch erst: entscheiden tut der Gesetzgeber und im Zweifel die Gerichte. Ich glaube da hast du mich falsch verstanden. Wenn es steuerfrei ist, dann schadet es auch nicht die Trades bei der Steuererklärung mit anzugeben. Das Finanzamt wird in diesem Fall eine Entscheidung zu meinen Gunsten schriftlich festhalten. Damit habe ich Gewissheit und bekomme später keine Probleme. Die steuerfreien Trades dem Finanzamt zu verheimlichen hat dagegen eher Nachteile als Vorteile. Außerdem hat FIFO durchaus seine Tücken. Wenn jemand behauptet die Coins länger als ein Jahr gehalten zu haben, muss das nicht zwingend stimmen. Das kann ich selbst für meine eigenen Coins erst dann sagen wenn ich alles sauber für die Steuererklärung abgerechnet habe. Gebe ich die Trades bei der Steuererklärung ab, kann mir nichts passieren. Habe ich einen Fehler gemacht, wird mir das Finanzamt das nicht übel nehmen und den Fehler korrigieren. Meine Empfehlung ist daher die Trades auch dann anzugeben wenn sie steuerfrei sind. Macht man das nicht, läuft man Gefahr später mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert zu werden. Klar kann man dann die steuerfreiheit nachweisen und ist raus aus der Nummer. Blöd wird es aber wenn man bei FIFO einen Fehler gemacht hat und sich rausstellt, dass man hätte steuern zahlen müssen. Genau dieses Risiko lässt sich recht einfach vermeiden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ap7fxm Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 vor 1 Minute schrieb skunk: Blöd wird es aber wenn man bei FIFO einen Fehler gemacht hat und sich rausstellt, dass man hätte steuern zahlen müssen. Genau dieses Risiko lässt sich recht einfach vermeiden. Das Risiko vermeidest du aber nicht, indem du die Cryptos wie beschrieben angibst. Auch dann kann das FA bzw. die Steuerfahndung entsprechend tätig werden und dich bei Falschangaben belangen - insb. wenn man Absicht unterstellen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 vor 2 Minuten schrieb ap7fxm: Das Risiko vermeidest du aber nicht, indem du die Cryptos wie beschrieben angibst. Auch dann kann das FA bzw. die Steuerfahndung entsprechend tätig werden und dich bei Falschangaben belangen - insb. wenn man Absicht unterstellen muss. Aber sicher kann ich das Risiko vermeiden. Bereits beim Erstellen meiner Steuererklärung werde ich eventuelle Fehler erkennen. Selbst wenn ich einen Fehler übersehe, wird das Finanzamt erstmal davon ausgehen, dass ich nicht Steuern hinterziehen wollte sondern es einfach nur nicht besser wusste. Ich habe zu diesem Zeitpunkt meine Kooperationsbereitschaft gezeigt und bin gewillt zusammen mit ihnen an einer Lösung zu arbeiten. Selbst wenn die Steuerfahndung zu besuch kommt, werde ich einfach alles offen legen und gemeinsam mit ihnen nach dem Fehler suchen. Gebe ich die Coins nicht ab, werden selbst Fehler die ich hätte selber erkennen können zum Verhängnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ap7fxm Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 @skunk: ich stimme dir zu, dass es sinnvoller ist die Angaben auch bei mehr als 12 Monaten Haltedauer anzugeben. Die Gründe hast du genannt. Ist man damit komplett aus dem Schneider? Mit Sicherheit nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted December 4, 2018 Share Posted December 4, 2018 Ja da hast du wiederum meine volle Zustimmung Link to comment Share on other sites More sharing options...
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