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Steuern bei Faucet


Meister_Eder

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen zusammen,

ich hatte die Suche schon benutzt, aber leider nix genaueres gefunden. Ich wollte mal hier in der Runde fragen, wie das ausschaut Steuern bei Faucet Seiten?
(Ja Flaschensammeln ist lukrativer .... kenn ich schon alles) ;)

Ich hab jetzt selbst durch Faucets gut 20$ in Crypto gemacht. Gilt auch hier die 1 jahres Frist?

 

Danke für eure Antworten

Bearbeitet von Meister_Eder
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Faucets sind wohl sowas wie Schenkungen ohne Gegenleistung, insofern nicht bei der Einkommensteuer steuerbar. Ich wüsste jetzt auch nicht unter welcher Einkunftsart man das ansetzen könnte. Es sind keine Gewinneinkünfte, es ist keine nichtselbständige Abeit, keine Vermietung, kein Ertrag aus Kapitalanlagen oder Rentenansprüchen und Veräußerungen sind es auch nicht.

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vor 10 Stunden schrieb Meister_Eder:

Guten Morgen zusammen,

ich hatte die Suche schon benutzt, aber leider nix genaueres gefunden. Ich wollte mal hier in der Runde fragen, wie das ausschaut Steuern bei Faucet Seiten?
(Ja Flaschensammeln ist lukrativer .... kenn ich schon alles) ;)

Ich hab jetzt selbst durch Faucets gut 20$ in Crypto gemacht. Gilt auch hier die 1 jahres Frist?

 

Danke für eure Antworten

Ich habe es immer als Geschenk verbucht. Wurde hier auch schon mehrfach gefragt.

Aber du hast recht, ich habe eine konkrete Aussage bisher auch nicht finden können. Allerdings bewerte ich die Schenkungsvariante als gut begründet, schlüssig und daher aktuell als richtig :)

Die 1-Jahresfrist dürfte hier übrigens nicht greifen. Sicher bin ich mir allerdings nicht.

Laut Cointracking Report zählen auch Airdrops und Verteilungen z.b. von GAS bei NEO oder VHTO bei VET als nicht steuerpflichtig. (Seltsamerweiser stehen die Coins aber auch nicht bei den steuerfreien Coins. Sie tauchen einfach gar nicht auf)

Ich vermute daher, Geschenke sind frei und können direkt ausgezahlt werden*

*Vermutung, eigene Annahme, persönliche Meinung, keine Rechtsberatung (AUF KEINEN FALL RECHTSBERATUNG!)

;)

 

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Der Freibetrag liegt bei Schenkungen an Personen die nicht mit einem verwand sind in Deutschland bei 20.000 € in 10 Jahren - da liege ich mit meinen ca. 10 € monatlichen = 120 € jährlichen Einnahmen durch Faucets hochgerechnet auf 10 Jahre = 1200 € ja weit drunter.

Aber mal theoretisch angenommen, der Bitcoin-Kurs steigt im Jahr 2022 auf 250.000 USD/BTC - dann wären die 4 Jahre x 120 € = 480 € ja auf einmal über 32.000 € wert und somit über der Freigrenze - müsste man die dann...

1. nicht versteuern, weil die zum Zeitpunkt der Schenkung unter der Freigrenze waren

2. auf jeden Fall versteuern, da der aktuelle Wert dann ja über der Freigrenze liegt

3. nur versteuern wenn man die dann zurück in Euro oder andere Coins tauscht...???

(Falls die Anmerkung kommt, ich soll beim FA anfragen - nein, das habe ich erstmal nicht vor, will mich erst so informieren)

Dieses ist eine Vermutung, eigene Annahme, persönliche Meinung, keine Rechtsberatung (AUF KEINEN FALL RECHTSBERATUNG!)

Bearbeitet von koiram
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  • 1 Monat später...
vor 9 Minuten schrieb Drayton:

Da musst du aber ein "FullTimeFauceter" sein. :D

Muss leider noch arbeiten ;)

Aber solange man noch Möglichkeiten hat, kostenlos BTC zu erwerben, nutz ich das.

Am 5.12.2018 um 15:03 schrieb _/\_:

Faucets sind wohl sowas wie Schenkungen ohne Gegenleistung, insofern nicht bei der Einkommensteuer steuerbar. Ich wüsste jetzt auch nicht unter welcher Einkunftsart man das ansetzen könnte. Es sind keine Gewinneinkünfte, es ist keine nichtselbständige Abeit, keine Vermietung, kein Ertrag aus Kapitalanlagen oder Rentenansprüchen und Veräußerungen sind es auch nicht.

Haben jetzt in einem anderen Thread festgestellt, dass man Airdrops, Verteilungen und dann sicherlich auch Faucets als Einnahme hinterlegen sollte. Jedenfalls nicht als Schenkung.

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Schenkung heisst Anschaffung zu 0

Bei Veräußerung wird der Veräußerungserlös in voller Höhe versteuert soweit nicht außerhalb der 1-Jahresfrist.

Was sind Verteilungen?

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vor 13 Minuten schrieb _/\_:

Schenkung heisst Anschaffung zu 0

Bei Veräußerung wird der Veräußerungserlös in voller Höhe versteuert soweit nicht außerhalb der 1-Jahresfrist.

Was sind Verteilungen?

Ich hab mir für die Dokumentation in Cointracking den Hinweis von Jokin genommen und alle Verteilungen* nun als Einnahme statt Geschenk hinterlegt.

Ein Geschenk ist demnach eine "Zuwendung ohne jede Gegenleistung". Und sowohl für Faucets als auch Airdrops oder Verteilungen erfolgte ja eine Gegenleistung.

*Ausschüttung von Coins wie GAS bei EOS oder VTHO bei VET. Die werden bei Binance in der Dokumentation als Verteilung deklariert.

 

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vor 9 Minuten schrieb Ulli:

 Und sowohl für Faucets als auch Airdrops oder Verteilungen erfolgte ja eine Gegenleistung.

welche?

Problem ist auch, du hast gar keinen Preis.

Irgendwann schaust du in deinen Account und bemerkst, dass da was eingebucht wurde. Und nun? Bei Veräußerung gibts einen Preis zu dem etwas zufließt. Bei Einbuchung gibts gar nichts außer den Stücken.

Bearbeitet von Gast
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Gerade eben schrieb _/\_:

welche?

Verteilung - Erwerb von Coins (z.b. VET oder EOS)

Airdrops - Registrierung auf irgendwelchen Seiten, Erwerb von Coins (z.b der BTT Airdrop bei TRX)

Faucet - Registrierung auf irgendwelchen Seiten, Werbung gucken, Casinospielchen, etc.

Ich verstehe aber, was du meinst. Für die Leistung, die in dem Moment erfolgt, hast du keine finanzielle Gegenleisung erbracht. Aus dem Grund hatte ich es auch immer als "Geschenk" angesehen.

Für den Nachweis in der Steuer oder die Erklärung dazu erscheint mir "Einnahme" aber als richtiger..

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vor 41 Minuten schrieb _/\_:

Problem ist auch, du hast gar keinen Preis.

Irgendwann schaust du in deinen Account und bemerkst, dass da was eingebucht wurde. Und nun? Bei Veräußerung gibts einen Preis zu dem etwas zufließt. Bei Einbuchung gibts gar nichts außer den Stücken.

Ich hab da irgendwie ne Denkblockade.

Ob ich es als Geschenk oder als Einnahme zum Preis von 0 eintrage...

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vor 8 Minuten schrieb Ulli:

Ich hab da irgendwie ne Denkblockade.

Ob ich es als Geschenk oder als Einnahme zum Preis von 0 eintrage...

Bei einer Einnahme wird mit dem Datum der Einnahme als Anschaffungskosten der aktuelle Kurs angenommen.
Trägst Du heute einen Bitcoin als Einnahme ein, dann erscheint in Deinem Steuerreport eine steuerpflichtige Einnahme von 3.100 Euro, die sofort steuerrelevant ist.
Veräußerst Du den Bitcoin innerhalb eines Jahres für 5.000 Euro, sind weitere 1.900 Euro steuerrelevant.

Trägst Du den Bitcoin als Schenkung ein, dann wird er mit Anschaffungskosten von 0 Euro aufgenommen. Da ist erstmal nix steuerrelevant.
Veräußerst Du den Bitcoin innerhalb eines Jahres für 5.000 Euro, sind die 5.000 Euro steuerrelevant.

In beiden Fällen kommt über einen Betrachtungszeitraum von weniger als 12 Monaten dasselbe raus.

Wird dieser Bitcoin jedoch nach über 12 Monaten für 5.000 Euro verkauft, so hat man im ersten Fall die Einnahme ordnungsgemäß versteuert und im zweiten Fall hat man die Einnahme nicht versteuert.

 

Ab 20.000 Euro ist die Schenkungssteuer zu bezahlen, das sind pauschal 30% - gut für die, die einen höheren persönlichen Einkommensteuersatz haben, schlecht für die, die darunter liegen - wobei die mit derart hohen "Schenkungssummen" sicher auch entsprechende Gewinne verbuchen konnten.

Die Schenkungen müssen wieder irgendwo anders in der Einkommensteuererklärung gesondert eingetragen werden .. was'n Aufriss. Aber auch die "Einnahmen" muss ich in die Anlage "S" schreiben. Dort muss aber auch die Tätigkeit aufgeführt werden, die darf dann auch nicht den Eindruck der Gewerblichkeit erwecken ...

... das ist absolut ätzend für 2018, da ja nun auch die API-Kickback-Rückzahlungen als "Einnahmen" gelten, was ja auch vollkommen korrekt ist, jedoch für deutlichen Mehraufwand bei der Steuererklärung sorgt.

  • Thanks 1
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vor 28 Minuten schrieb Jokin:

Bei einer Einnahme wird mit dem Datum der Einnahme als Anschaffungskosten der aktuelle Kurs angenommen.
 

Es sei denn, man passt den Asset Wert manuell auf 0.00000001 an. Dann hast du quasi eine Einnahme zum Anschaffungspreis von 0. Hab ich im CT helpdesk gelesen.

Ich danke dir aber erstmal für die ausführliche Erklärung.

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vor 55 Minuten schrieb Jokin:

Trägst Du heute einen Bitcoin als Einnahme ein, dann erscheint in Deinem Steuerreport eine steuerpflichtige Einnahme von 3.100 Euro, die sofort steuerrelevant ist.

Da fängts schon an. Wie kommst du auf 3100 EUR?

Es gibt zwischen Börsen Preisdifferenzen von einigen Prozent manchmal sogar 2-stellig. Die Handelsschwankungen am Tag können auch erheblich sein. Es gibt dafür keine allgemeingültige Quelle. Auch kann es sein, dass eine Einbuchung erst Tage später erfolgt, dann gibts erst recht das Preisproblem. Und wenn einem Kleckerbeträge von Faucets für irgendwelche Altcoins zufließen, findet man selten irgendwelche historischen Kursinformationen, die einigermaßen brauchbar wären.

Die Einbuchung zu 0 macht bei sowas mehr Sinn. Dann fließt der Erlös steuerlich zu, wenn man auch über den Erlös verfügen kann und alle notwendigen Informationen dafür hat. Über einen fiktiven Wert bei Einbuchung, den man noch nicht mal richtig bestimmen kann, kann man liquiditätsmäßig nicht verfügen.

Oder auch anders: Zum Zeitpunkt der Einbuchung kommt es bei einem Coin am Markt zu keiner Liquiditätsveränderung. Die Einbuchung verändert nicht das Marktvolumen. Gibt es zum Zeitpunkt einer Einbuchung Mondpreise, dann wäre eine Steuerschuld auf Basis dieser fiktiven Mondpreise zu diesem Zeitpunkt oder später nicht durch Verkäufe der zugeflossenen Coins am Markt erzielbar. Die Steuerschuld selbst würde somit erzeugt, ohne dass diese jemals wirklich echten erzielbaren Bestand gehabt hätte.

Das kann aus reiner Logik nicht richtig sein. Wobei Gesetz und Logik nicht unbedingt immer zusammen gehen.

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Minuten schrieb _/\_:

Da fängts schon an. Wie kommst du auf 3100 EUR?

Sorry, mein Fehler .. bei Faucets ist das nicht so einfach, da hast Du recht. Aber da geht es ja auch häufig eher um Bruchteile eines Cents.

Ich war beim API-Kickback von Bitcoin.de sowie bei den Referral-Bonis von den Exchanges, da kann das schnell mal in die Tausende gehen.
Je Monat.

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Ich halte mich jetzt dann mal an das Bsp  im Cointracking Support Desk:

9.) Ich bekomme Coins geschenkt oder als Air Drop

 

Dies wird als "Geschenk" eingetragen, kann auch für Forked Coins benutzt werden und erscheint im Einkommensbericht.

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