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Oktober 2017 eingestiegen, große Verluste - Steuerrelevanz?


therekt

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Hallo zusammen,

würde gerne mal etwas Rat haben. Ich bin Arbeitnehmer und somit nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, habe 2015 meine erste und bisher letzte abgegeben. Zu Cryptos kam ich im Hype 2017 und habe ab Oktober kleinere Mengen eingekauft. Stand heute sind von 15.000 investierten Euros noch etwa 6.000€ übrig, die ich mittlerweile in cold storage gepackt habe. Nun überlege ich, ob ich irgendwelche Vorteile habe, wenn ich etwas verkaufe. Mein Portfolio besteht zu 30% aus BTC, der Rest sind Altcoins, die teilweise massiv an Eurowert verloren haben. Macht es Sinn, diese Altcoins nun in BTC zu wandeln und damit einen Trade mit Verlust abgeschlossen zu haben? Habe ich daraus irgendwelche steuerlichen Vorteile?

Ich habe sonst außer meinem Gehalt keine wirklichen Einkünfte, ein ETF-Sparplan läuft noch, was da die Auszahlung am Jahresende ist, muss ich sehen. Der ETF-Plan ist allerdings vom Kurswert her auch 8% im Minus.

 

Bin leider, wie man oben sieht, sehr unerfahren was Steuern angeht und würde mich da über Input freuen. So wie ich verstanden habe, kann ich Verluste nur gegen Gewinne verrechnen - Gewinne gibts aber keine. Was tun?

Danke und Gruß

the rekt

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Coins, die Du vor mehr als 12 Monaten gekauft hast, sind bei deren Veräußerung steuerlich nicht relevant.

Und ja, mit steuerrelevanten Verlusten lassen sich steuerrelevante Gewinne reduzieren.

Verluste lassen sich in das Vorjahr zurücktragen und in Folgejahre vortragen.

Ich halte es für sehr wichtig das Steuerrecht zu kennen.

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Danke für deine schnelle Info.

Dann wäre es ja nun taktisch klug, wenn ich nun alle Altcoins mit den herben Verlusten verkaufe und in Bitcoin umtausche. Denn erstens bin ich dann vor den weiteren, enormen Verlusten ein wenig besser geschützt und zweitens kann ich diese Summe dann als Steuerminderung für eventuelle BTC-Gewinne in Zukunft nutzen - korrekt? Denn prinzipiell glaube ich an BTC und will im Markt bleiben.

 

Letztlich muss ich nun also prüfen, was weniger als 12 Monate her ist (denke mal hier geht es um das genaue Datum?) und könnte damit meine Steuerlast senken, wenn ich denn irgendwann mal Gewinn erzielte.

Dazu noch eine Frage: Angenommen ich generiere nun Verluste, halte dann BTC über ein Jahr - dann wäre das BTC steuerfrei und die eingetragenen Verluste, was passiert dann mit denen? Gegen Einkünfte aus dem ETF-Sparplan oder eventuellen Aktien kann ich diese nicht verrechnen, da andere Kategorie von Einkommen?

 

Ich finde das alles recht kompliziert. :)

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Die Sache hat wie immer mehrere Seiten:

Mit einer Veräußerung und Kauf von Bitcoin beginnt die 12 Monatsfrist erneut, was bei einem jederzeit möglichen Swing des Marktes blöd wäre, da steuerpflichtige Gewinne entstehen würden.

Falls man nur verkauft, gibt man die Möglichkeit auf, bei einem drehenden Markt weiter dabei zu sein.

Besser wäre, sich genau anzuschauen, wo Verlustrealisation Sinn macht und welche Coins man einfach steuerfrei belässt und sie als Option für einen drehenden Markt im Bestand behält.

Die eine Lösung für alles, gibt es nicht.

Bearbeitet von Gast
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@_/\_ man kann auch einfach die coins verkaufen -> verluste realisieren , und sie nen Tag später zurückkaufen -> man hat chance von steigenden Kursen zu profitieren.
Es soll wohl Steuerleute geben, die das als Steuervermeidung ansehen, aber die sind wohl ruhig, wenn zb ein Tag dazwischen liegt (ein Urteil diesbezüglich hatte wohl als Maßstab angelegt, dass man in der Zwischenzeit Spekulationsrisiko  ausgesetzt sein muss und es keine sichere Sache (gleicher Preis bei Verkauf und Zurückkauf) sein darf (das und die 1jahres haltefrist allgemein ermutigen meiner Meinung nach zu nicht verbraucherfreundlichem Handeln.. aber das ist ein anderes Thema)

Bearbeitet von Serpens66
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vor 9 Stunden schrieb _/\_:

Die eine Lösung für alles, gibt es nicht.

Korrekt, daher nicht nur in andere Coins und auf andere Wallets streuen sondern auch die Strategie muss gestreut sein.

Ich hab einige Verluste realisiert, aber nicht alle.

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Ich habe mich gerade mal in die Thematik eingelesen. Anbei ein paar Ergänzungen, um die Ausführungen von Serpens und Jokins besser nachvollziehen zu können.

 

vor 18 Stunden schrieb Serpens66:

Es soll wohl Steuerleute geben, die das als Steuervermeidung ansehen

Ja, das resultiert aus §42 AO (https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html. Die Auslegung/Beurteilung/Konkretisierung/Anwendungserlass ist wunderbar nachzulesen unter https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/303129/. Hier die relevanten Textpassagen:

  • Ein Missbrauch i. S. d. § 42 Abs. 2 liegt vor, wenn
    • eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die den wirtschaftlichen Vorgängen nicht angemessen ist,
  • Das Bestreben, Steuern zu sparen, macht für sich allein eine Gestaltung noch nicht unangemessen.
  • Eine Gestaltung ist aber dann zu überprüfen, wenn sie ohne Berücksichtigung der beabsichtigten steuerlichen Effekte unwirtschaftlich, umständlich, kompliziert, überflüssig, ineffektiv oder widersinnig erscheint.
  • Indizien für die Unangemessenheit einer Gestaltung sind zum Beispiel:
    • die Gestaltung wäre von einem verständigen Dritten in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung ohne den Steuervorteil nicht gewählt worden

 

Was ich noch nicht gesucht habe sind relevante Urteile zu privaten Veräußerungsgeschäften (und klassischen Anlagegeschäften; als es noch Spekulationsfrist gab). Insbesondere relevant ist ja, wie lange man dem Spekulationsrisiko während Verkauf und Rückkauf ausgesetzt sein muss (ein Tag, eine Minute, oder deutlich länger).

 

Dies ist wie immer keine Steuer-/Rechtsberatung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerfachmann o.ä.

Bearbeitet von ap7fxm
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Google: "spekulationssteuer taggleich" bringt ein paar gute Ergebnisse.

Das ist in gewisser Weise Grauzone, ich rate dazu solche Steuerspartricks nicht zu oft durchzuführen und mindestens einen Tag verstreichen zu lassen und am besten nicht dieselbe Menge an Coins zurück zu kaufen.

Und am besten an einer anderen Börse kaufen.

Bearbeitet von Jokin
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Mach mir zu dem Thema auch grad Gedanken. Bei mir liegt der Fall ähnlich: bin Dezember eingestiegen, erstmal 1 k Gewinn gemacht und damit (blöderweise) Alts auf einer Börse gekauft. Also steuerpflichtiger Vorgang. Danach hab ich das ganze Jahr über immer mal wieder dies und jenes zu- und nachgekauft, und einen Großeil auf Wallets geparkt. Jetzt überlege ich auch, Verluste zu realisieren (mit der "am nächsten Tag zurückkauf-methode). Zumindest soviel, dass der Gewinn egalisiert wird, wschl. aber viel mehr.

Muss ich dann nur die eine steuerpflichtige Veräußerung und die Verlustgeschäfte in Anlage SO angeben, oder sämtliche über das Jahr stattgefundene Nachkäufe, Transfers auf Wallets und token swaps und airdrops, die alle länger als die 12 Monate gehodlt werden? Also einen kompletten Steuerreport mit z.b. cointracking?

Und wie ist das mit der Frist, kann ich die 2018er Steuererklärung auch einfach dann erst machen, wenn ich irgendwann hoffentlich mit Gewinn was auscashe? Weil normalerweise gibt es ja bei einer freiwillig abgegebenen Steuererklärung bis zu 4 Jahren Zeit, die einzureichen?! Muss nämlich gestehen, meine Lust, mich in cointracking reinzufuchsen und xx Stunden damit zu verbringen (irgendein Problem wird ja sicher auftauchen), hält sich sehr in Grenzen.

Bearbeitet von nattyflo
Rechtschreibfehler
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@Jokin danke, die Suche ergibt gute Hinweise. Insbesondere https://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wertpapiere-verkauf-und-rueckkauf-am-selben-tag-ist-kein-gestaltungsmissbrauch.html ist gut vertsändlich und ziemlich eindeutig. Und auch bei den weiteren Suchergebnissen ist ein taggleicher Verkauf/Kauf kein Hinderungsgrund. Den Unfug vom Link, man solle nicht nur auf eine Entscheidung des BFH aufbauen, würde ich ignorieren. Als obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen würde ich dem BFH eine gewisse Kompetenz und vor allem Verbindlichkeit unterstellen. :D Sinnvoll erscheint jedoch, dass man für sein Agieren einen wirtschaftlichen (nicht steuerlich motivierten) Grund parat hat. Auch sollte man vielleicht nicht innerhalb weniger Minuten "durchtauschen". Als weiteres Indiz(!) für nicht steuerlich motiviertes Handeln -könnte- meiner Meinung nach gelten, dass, wenn ich bspw. am 1.1. gekauft und am 1.6. nachgekauft habe, ich meinen Gesamtbestand des entsprechenden Coins durchtausche.

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vor einer Stunde schrieb nattyflo:

Und wie ist das mit der Frist, kann ich die 2018er Steuererklärung auch einfach dann erst machen, wenn ich irgendwann hoffentlich mit Gewinn was auscashe?

Vermutlich. Ich fürchte aber, dass hier keiner eine wirklich stabile Antwort hat. Ich würde mal nach einem spezialisierteren Steuerforum suchen - und nur Antworten mit konkreten Gesetzesverweisen o.ä. vertrauen.

Bearbeitet von ap7fxm
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