aldrans Geschrieben 10. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2018 Hallo. muss man zum Vortragen von Kryptoverlusten als Student (Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 8.820,- Euro (2017)) die Steuererklärung für das Jahr 2017 noch zwingend bis Ende 2018 machen, damit diese steuerlich wirksam gemacht werden können oder gilt bei Kryptohandelverlusten die gleiche Regelung wie für Verlustrückträge bei Studenten (Werbungskosten), welche bis zu 4 bzw. 7 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können? Würde mich sehr über Antworten freuen, da ich hier speziell zu Kryptoverlustrückträgen bei Studenten noch nichts gelesen habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 10. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2018 Wenn wir hier sagen "jau, geht" und am Ende ging es doch nicht, stehste blöd da. Also mach Deine Steuererklärung rechtzeitig und gib sie ab wenn Du nicht in der Lage bist absolut belastbare Aussagen zu erhalten (vom Finanzamt direkt) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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