Guest Posted December 11, 2018 Share Posted December 11, 2018 Liebes Forum, ich habe eine Frage zur nachträglichen Verrechnung von Verlusten aus Kryptowährungen. Angenommen, A (Student) hat 2018 innerhalb der Spekulationsfrist einen Verlust realisiert. 2020 fährt er steuerpflichtige Gewinne ein. Die 2018 angefallenen Verluste könnte er verrechnen, denn seine Steuererklärung kann er bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Wie verhält es sich bei B (Autohändler), der sowieso jedes Jahr seine Steuererklärung abgibt? Den Verlust aus 2018 hat er nicht angegeben, weil Anlage SO erst ab 600€ Gewinn auszufüllen ist. Hat B noch irgendeine Möglichkeit, den Verlust aus 2018 mit dem Gewinn aus 2020 verrechnen zu lassen? Vielleicht indem er lediglich die Anlage SO für 2018 nachreicht? Oder indem er die Verluste aus 2018 mit zwei Jahren Verspätung in der Anlage SO 2020 aufführt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted December 12, 2018 Share Posted December 12, 2018 (edited) Deine Frage ist nicht cryptospezifisch, bitte frage daher jemanden, der sich mit Sonderfällen im Steuerrecht auskennt, also direkt das Finanzamt. Edited December 12, 2018 by Jokin 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fantasy Posted December 12, 2018 Share Posted December 12, 2018 vor 12 Stunden schrieb Johnny F: Hat B noch irgendeine Möglichkeit, den Verlust aus 2018 mit dem Gewinn aus 2020 verrechnen zu lassen? Vielleicht indem er lediglich die Anlage SO für 2018 nachreicht? Zur ersten Frage: meiner Meinung nach nicht. Zur zweiten Frage: was heißt nachreichen? Wenn die Steuererklärung abgeschlossen ist, gibt es nichts mehr zum nachreichen. Du kannst, wenn der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, nochmal einen Einspruch einlegen und die Ergänzungen/Korrekturen vornehmen. Soweit mir bekannt ist, kannst du aber Verluste nicht 2 Jahre "mitnehmen" und erst bei neuem Gewinn verrechnen. Nur in das Folgejahr. Stichwort: Verlustvortrag. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2018/80/verlustvortrag_verlustruecktrag Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted December 12, 2018 Share Posted December 12, 2018 vor 13 Stunden schrieb Johnny F: Den Verlust aus 2018 hat er nicht angegeben, weil Anlage SO erst ab 600€ Gewinn auszufüllen ist. Dann isser ganz schön doof, wenn er seine Verluste nicht geltend gemacht hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nattyflo Posted December 20, 2018 Share Posted December 20, 2018 Sorry für meine dauernden noob-Fragen hier... hab ich das richtig verstanden: wenn ich auf einer Börse einen halben, im Oktober gekauften btc und auf dem ledger einen ganzen, im April gekauften liegen hab, und sagen wir mal für den ganzen im April gekauften Verlust realisieren will.. reicht es dann, einen halben btc an die Börse zu senden und dort dann einen ganzen zu verkaufen, oder muss es der ganze vom ledger sein? Wegen Fifo sollte ein halber genügen, oder? Weil die hin- und herschickerei kostet ja auch immer gebühren... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted December 20, 2018 Share Posted December 20, 2018 (edited) Wenn Du nur einen halben schickst, dann bleibt ein halber auf dem Ledger liegen zum Anschaffungspreis vom April. FIFO gilt nur, wenn keine Depottrennung vorhanden ist. Du musst also erst den halben Oktober-BTC zum Ledger auf eine eigene Adresse senden. Danach den ganzen April-BTC zur Exchange. Edited December 20, 2018 by Jokin 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
nattyflo Posted December 20, 2018 Share Posted December 20, 2018 Alles klar, vielen Dank! Gut dass ich nochmal nachgefragt hab... Link to comment Share on other sites More sharing options...
bowden Posted December 20, 2018 Share Posted December 20, 2018 Hallo, ich habe auch noch mal eine Frage zum Verlustvortrag. Ich habe dieses Jahr ein sehr großes Minus gemacht, kann ich dass dann jedes Jahr mitnehmen ins Folgejahr? Also Beispiel: 2018 10000€ Verlust, Verlustvortrag über 10000€ 2019 1000€ Gewinn -> Weitere Verlustvortrag über 9000€ für 2020 2020 1000€ Gewinn -> Vorlustvortrag über 8000€ für 2021 usw. Geht das oder kann ich es nur einmalig für nächstes Jahr anrechnen und danach habe ich Pech gehabt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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