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FIFO-Prinzip für Krypto-Coins auf zwei Plattformen?


steko170981

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

habe schon einige Beiträge zum o.g. Thema gelesen, möchte mich aber gerne noch einmal hier unter den Finanzexperten aufschlauen 🙂

Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich auf einer Plattform A (z.B. einer Exchange) Krypro Coins (egal welche) kaufen und z.B. 1 Jahr und 1 Tag liegen lassen, um einen etwaigen Gewinn steuerfrei einzustreichen.

Parallel kann ich den oder die gleichen Coins auf einer Plattform B kurzfristiger traden und muss den Gewinn versteuern, wenn ich die "Spekulations-Gewinngrenze" von 600 € in einem Jahr überschreite.

Ich wende also für Plattform A und B separat das First-in First-out an, und gefährde durch das Traden auf Plattform B nicht die lange Haltzeit und Steuerbefreiung auf Plattform A, richtig?

Vielen Dank für euren Support 🙂

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First-in in was, First-out aus was...

Sonst gilt natürlich, das nur wenige hier zur Kaste der Rechtsanwälte und Steuerberater gehören und sich Gesetze regelmäßig ändern. Vorzugsweise an Großveranstaltungen wie WM oder irgendwelchen Spielen, meist nach 22:00 Uhr.
Wenn Du Deine Coin in Deiner Wallet verwahrst, sind sie auch noch da, wenn "Plattform A" nicht mehr da ist.

Axiom

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Zitat

Ich wende also für Plattform A und B separat das First-in First-out an, und gefährde durch das Traden auf Plattform B nicht die lange Haltzeit und Steuerbefreiung auf Plattform A, richtig? 

Ich darf hier keine Finanzberatung machen, und tue das auch nicht.

Aber in einem fiktiven ähnlichen Fall würde ein Finanzberater meiner Ansicht nach "stimmt" sagen, rein theoretisch.

Bearbeitet von koiram
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vor 4 Minuten schrieb Axiom0815:

First-in in was, First-out aus was...

Sonst gilt natürlich, das nur wenige hier zur Kaste der Rechtsanwälte und Steuerberater gehören und sich Gesetze regelmäßig ändern. Vorzugsweise an Großveranstaltungen wie WM oder irgendwelchen Spielen, meist nach 22:00 Uhr.
Wenn Du Deine Coin in Deiner Wallet verwahrst, sind sie auch noch da, wenn "Plattform A" nicht mehr da ist.

Axiom

Hi Axiom,

ich bin kein Steuerberater aber FIFO ist mit Sicherheit schon öfter in diesem Forum für Recht und Steuer als Begriff gefallen.

Den Rest deiner Antwort verstehe ich als Spaß 🙂

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vor 1 Minute schrieb steko170981:

Hi Axiom,

ich bin kein Steuerberater aber FIFO ist mit Sicherheit schon öfter in diesem Forum für Recht und Steuer als Begriff gefallen.

Deshalb habe ich Dir Deine Frage beantwortet.

vor 1 Minute schrieb steko170981:

Den Rest deiner Antwort verstehe ich als Spaß 🙂

Damit verweise ich darauf, das nur RA und Steuerberater verbindliche Rechts-/Steuerauskünfte geben kann. 
Du kannst also höchstens Meinungen und Erfahrungen hier lesen, ohne das hier Abmahnungen ein flattern.
Das Gesetze sich ändern und gerade in welcher Form die Änderungen demokratisch legitimiert sind, ist leider kein Spaß.

Axiom

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vor 5 Minuten schrieb Axiom0815:

Deshalb habe ich Dir Deine Frage beantwortet.

Damit verweise ich darauf, das nur RA und Steuerberater verbindliche Rechts-/Steuerauskünfte geben kann. 
Du kannst also höchstens Meinungen und Erfahrungen hier lesen, ohne das hier Abmahnungen ein flattern.
Das Gesetze sich ändern und gerade in welcher Form die Änderungen demokratisch legitimiert sind, ist leider kein Spaß.

Axiom

Da wird dann die Dezentralisierung Abhilfe schaffen - nur eine Frage der Zeit - vermutlich eine sehr lange Zeit 🙂

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vor 45 Minuten schrieb steko170981:

Ich wende also für Plattform A und B separat das First-in First-out an, und gefährde durch das Traden auf Plattform B nicht die lange Haltzeit und Steuerbefreiung auf Plattform A, richtig?

Das EStG §23 ist da sehr eindeutig (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html😞

"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Wobei man wissen sollte, dass sich "Beträge" auf ein und denselben Topf beziehen - wenn Du also immer mal wieder was in einen Topf wirfst und immer mal wieder etwas heraus nimmst, was gleichartig ist - dann gilt, dass das zuerst reingeworfene auch zuerst wieder rausgenommen wird.

Jede Exchange und jede Wallet, bzw. jede Adresse mit eindeutiger Zuordnung der Coins und deren Anschaffungszeitpunkt stellen separate Töpfe dar. Das nennt man "Depottrennung", dazu gibt es viele Informationen im Internet. 

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vor 4 Minuten schrieb Jokin:

Das EStG §23 ist da sehr eindeutig (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html😞

"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Wobei man wissen sollte, dass sich "Beträge" auf ein und denselben Topf beziehen - wenn Du also immer mal wieder was in einen Topf wirfst und immer mal wieder etwas heraus nimmst, was gleichartig ist - dann gilt, dass das zuerst reingeworfene auch zuerst wieder rausgenommen wird.

Jede Exchange und jede Wallet, bzw. jede Adresse mit eindeutiger Zuordnung der Coins und deren Anschaffungszeitpunkt stellen separate Töpfe dar. Das nennt man "Depottrennung", dazu gibt es viele Informationen im Internet. 

Danke Jokin für die gute Zusammenfassung,

da ich halt zwei "Töpfe" nutze, Topf A für Buy an Hold mit >1 Jahr Lagerzeit und Topf B zum Traden sollten die Coins im Topf A also dann eigentlich unabhängig vom Trading aus Topf B unberührt bleiben und bei einem späteren Verkauf nach eben mindestens einem Jahr steuerfrei sein (Kursgewinne mal vorausgesetzt :-))

Werde mir das Thema Depottrennung noch etwas intensiver anschauen.

 

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