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Kleinunternehmerregelung beim Traden nicht möglich?


will005

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Wenn ich beispielsweise mit 1.000,- Euro beginne zu traden, und auch immer wieder die volle Summe einsetze, ist die Umsatzgrenze von 17.500,- Euro pro Jahr schnell erreicht. Es wird ja nicht der Gewinn betrachtet bzw. berücksichtigt?! Folglich ist die Kleinunternehmerregelung und eine Befreiung von der Umsatzsteuer in dem Fall nicht möglich? Weiß hier jemand mehr dazu?

Vielen Dank für Antworten.

will005

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Ja schon für mich traden aber eben auch mit dem Ziel dadurch Gewinn zu machen. Ich habe mich ein wenig belesen. Eine klare Definition ab wann der Handel gewerblich wird gibt es nicht. Traden "zur reinen Vermögensverwaltung" soll privat sein. Alles was das übersteigt soll dann schon gewerblich sein. Wenn man in einem Jahr soviel handelt, dass man von leben könnte wäre es auf jeden Fall schon gewerblich. Wer außerdem ständig mit Gewinnerzielungsabsicht handelt ist ebenfalls schon gewerblich.

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vor 1 Stunde schrieb will005:

Hallo!

Wenn ich beispielsweise mit 1.000,- Euro beginne zu traden, und auch immer wieder die volle Summe einsetze, ist die Umsatzgrenze von 17.500,- Euro pro Jahr schnell erreicht. Es wird ja nicht der Gewinn betrachtet bzw. berücksichtigt?! Folglich ist die Kleinunternehmerregelung und eine Befreiung von der Umsatzsteuer in dem Fall nicht möglich? Weiß hier jemand mehr dazu?

Vielen Dank für Antworten.

will005

Unabhängig davon, ob du gewerblich handelst oder nicht, ist der Handel mit Kryptowährungen von der Umsatzsteuer befreit. Insofern ist die Kleinunternehmer-Regelung hier irrelevant.

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  • 2 Wochen später...
vor 50 Minuten schrieb Ichwarsnet:

Wenn du Pech hast und einen bestimmten Betrag übersteigt, dann wird sogar Gewerbesteuerfällig. Wie bei jeder Steuer, kommen dann jährlich 6% Zinsen obendrauf.

"Viele wissen nicht was sie tun!"

Welches ist dieser "bestimmte Betrag"?

Und warum kommen auf jede Steuer jährlich 6% Zinsen obendrauf?

 

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wen jemand der Meinung ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss und das FA nach Jahren erst die Steuerpflicht feststellt, dann werden diese 6% fällig.
Das betrifft eventuell die Daytrader, die viel Umsatz machen, dafür aber kaum Gewinne realisieren.

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vor einer Stunde schrieb Ichwarsnet:

wen jemand der Meinung ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss und das FA nach Jahren erst die Steuerpflicht feststellt, dann werden diese 6% fällig.
Das betrifft eventuell die Daytrader, die viel Umsatz machen, dafür aber kaum Gewinne realisieren.

Abenteuerliche These ... kannst Du bitte aufzeigen wie Du die Eintrittswahrscheinlichkeit Deiner These ermittelt hast?

... fang mal damit an, dass Du belegst, dass die Gewerbesteuer auf den Umsatz bezogen wird anstatt auf den Gewinn.

 

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