will005 Geschrieben 30. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2018 Hallo! Wenn ich beispielsweise mit 1.000,- Euro beginne zu traden, und auch immer wieder die volle Summe einsetze, ist die Umsatzgrenze von 17.500,- Euro pro Jahr schnell erreicht. Es wird ja nicht der Gewinn betrachtet bzw. berücksichtigt?! Folglich ist die Kleinunternehmerregelung und eine Befreiung von der Umsatzsteuer in dem Fall nicht möglich? Weiß hier jemand mehr dazu? Vielen Dank für Antworten. will005 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 30. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2018 Wenn du nur für dich und nur mit deinem Geld tradest, ist das nicht gewerblich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 30. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2018 Bitcointrading ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Es handelt sich bei Coin-Veräußerungen um "Private Veräußerungsgeschäfte". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
will005 Geschrieben 30. Dezember 2018 Autor Teilen Geschrieben 30. Dezember 2018 Ja schon für mich traden aber eben auch mit dem Ziel dadurch Gewinn zu machen. Ich habe mich ein wenig belesen. Eine klare Definition ab wann der Handel gewerblich wird gibt es nicht. Traden "zur reinen Vermögensverwaltung" soll privat sein. Alles was das übersteigt soll dann schon gewerblich sein. Wenn man in einem Jahr soviel handelt, dass man von leben könnte wäre es auf jeden Fall schon gewerblich. Wer außerdem ständig mit Gewinnerzielungsabsicht handelt ist ebenfalls schon gewerblich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 30. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2018 vor 19 Minuten schrieb will005: Eine klare Definition ab wann der Handel gewerblich wird gibt es nicht Doch, die gibt es: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/day-trader-ist-kein-gewerblicher-wertpapierhaendler_idesk_PI11525_HI2274990.html 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Drayton Geschrieben 30. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2018 vor 1 Stunde schrieb will005: Hallo! Wenn ich beispielsweise mit 1.000,- Euro beginne zu traden, und auch immer wieder die volle Summe einsetze, ist die Umsatzgrenze von 17.500,- Euro pro Jahr schnell erreicht. Es wird ja nicht der Gewinn betrachtet bzw. berücksichtigt?! Folglich ist die Kleinunternehmerregelung und eine Befreiung von der Umsatzsteuer in dem Fall nicht möglich? Weiß hier jemand mehr dazu? Vielen Dank für Antworten. will005 Unabhängig davon, ob du gewerblich handelst oder nicht, ist der Handel mit Kryptowährungen von der Umsatzsteuer befreit. Insofern ist die Kleinunternehmer-Regelung hier irrelevant. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
will005 Geschrieben 30. Dezember 2018 Autor Teilen Geschrieben 30. Dezember 2018 Ja danke. Guter Link! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ichwarsnet Geschrieben 7. Januar 2019 Teilen Geschrieben 7. Januar 2019 Wenn du Pech hast und einen bestimmten Betrag übersteigt, dann wird sogar Gewerbesteuerfällig. Wie bei jeder Steuer, kommen dann jährlich 6% Zinsen obendrauf. "Viele wissen nicht was sie tun!" 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. Januar 2019 Teilen Geschrieben 7. Januar 2019 vor 50 Minuten schrieb Ichwarsnet: Wenn du Pech hast und einen bestimmten Betrag übersteigt, dann wird sogar Gewerbesteuerfällig. Wie bei jeder Steuer, kommen dann jährlich 6% Zinsen obendrauf. "Viele wissen nicht was sie tun!" Welches ist dieser "bestimmte Betrag"? Und warum kommen auf jede Steuer jährlich 6% Zinsen obendrauf? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ichwarsnet Geschrieben 8. Januar 2019 Teilen Geschrieben 8. Januar 2019 wen jemand der Meinung ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss und das FA nach Jahren erst die Steuerpflicht feststellt, dann werden diese 6% fällig. Das betrifft eventuell die Daytrader, die viel Umsatz machen, dafür aber kaum Gewinne realisieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 8. Januar 2019 Teilen Geschrieben 8. Januar 2019 vor einer Stunde schrieb Ichwarsnet: wen jemand der Meinung ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss und das FA nach Jahren erst die Steuerpflicht feststellt, dann werden diese 6% fällig. Das betrifft eventuell die Daytrader, die viel Umsatz machen, dafür aber kaum Gewinne realisieren. Abenteuerliche These ... kannst Du bitte aufzeigen wie Du die Eintrittswahrscheinlichkeit Deiner These ermittelt hast? ... fang mal damit an, dass Du belegst, dass die Gewerbesteuer auf den Umsatz bezogen wird anstatt auf den Gewinn. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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