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Arbeitsloser verdient Tausende pro Woche mit seinen Bewerbungsgesprächen


borussenflut

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb borussenflut:

Ist es so einfach, duch quasi "Nichtstun",  Geld zu verdienen ?

Permanentes Herumreisen, Vorstellungsgespräche führen und irgendwann mal keine weiteren Unternehmen zu haben, die nicht bereits abgeklappert sind ... das bezeichnest Du als "Nichtstun"?

Wo lebst Du?

vor 3 Stunden schrieb borussenflut:

Und, was haltet ihr davon ?

Ein Video welches mehrere Jahrzehnte alt ist dient für Dich als Vorlage für das Geldverdienen in der heutigen Zeit?

Ernsthaft? :D 

Was ich davon halte: Nix.

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Wenn man bedenkt, das der Fachkräftemangel heutzutage  z.B.in der IT-Branche   noch viel dramatischer ist und die

Firmen nach wie vor die Auslagen übernehmen damit überhaupt einer zum Vorstellungsgespräch kommt , dürfte

die im Video beschriebene Vorgehenweise durchaus funktionieren und aktuell sein.

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vor 49 Minuten schrieb borussenflut:

Wenn man bedenkt, das der Fachkräftemangel heutzutage  z.B.in der IT-Branche   noch viel dramatischer ist und die

Firmen nach wie vor die Auslagen übernehmen damit überhaupt einer zum Vorstellungsgespräch kommt , dürfte

die im Video beschriebene Vorgehenweise durchaus funktionieren und aktuell sein.

Mach es doch einfach und berichte uns dann davon, von deinen eigenen Erfahrungen!

Ein Video kann jeder machen, das hat noch keinen Wahrheitsgehalt!

Evtl hast du damit ja mehr Erfolg als mit Krypto derzeit, dann berichte uns davon!

 

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https://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/regelungen-zur-kostenuebernahme-67090.aspx

Zitat

Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, ist er grundsätzlich zur Übernahme der anfallenden Kosten verpflichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. 

... Bewerber haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für ein Vorstellungsgespräch anfallen. Hierzu gehören neben den Fahrtkosten auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten. ...

... Der Arbeitgeber kann den Anspruch des Bewerbers auf Ersatz der Kosten für das Vorstellungsgespräch aber auch von vornherein ausschließen. ...

... Wird keine Regelung dazu getroffen, welche Kosten, die für die Anreise zum Vorstellungsgespräch anfallen, vom Arbeitgeber übernommen werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch des Bewerbers auf Erstattung der erforderlichen Vorstellungskosten (gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). ...

 

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vor einer Stunde schrieb koiram:

ja und? was willst du damit sagen? sollen wir jetzt unseren Job kündigen und statt dessen von Vorstellungsgespräch zu Vorstellungsgespräch reisen?

Freiwillige vor! 😂

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