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Bewertungshöhe von Cryptos in der Steuererklärung, wenn Gerichtsverfahren gegen Käufer läuft?


ap7fxm

Empfohlene Beiträge

Hintergrund:

  • Käufer auf Bitcoin.de hat mir Cryptos nicht gezahlt
  • Ich bin dabei den Kauf über Gerichtsverfahren „abzuwickeln“
  • Gerichtsverfahren in 2018 begonnen, Entscheidungszeitpunkt vermutlich 2019

Wie ermittle ich meinen Jahresgewinn? Setze ich die Cryptos zum Anschaffungswert, zum aktuellen Kurs (am 31.12.) oder „irgendwas anderes“ an?

  • Fall 1: Cryptos liegen da und sonnen sich
  • Fall 2: Cryptos werden in der Zwischenzeit verwendet? (lending, trading, „als Sicherheit“ beim shorten, …)
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Solange das Verfahren läuft, hast Du sie nicht veräußert.

Somit kann kein Gewinn ermittelt werden und kann auch nicht in der Steuererklärung auftauchen.

Wenn Du diese Coins zwischenzeitlich tradest, gilt FIFO sofern sie nicht per Depottrennung separiert wurden.

Wenn das Verfahren entschieden wurde, gilt ebenso FIFO - eventuell hast Du dann eine andere Gewinn-Verlust-Situation.

  • Thanks 2
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Danke. So hätte ich spontan auch argumentiert.

 

Noch rausgefunden: zur Gewinnermittlung hilft Google bei den Suchwörtern 'Schadensersatz Steuerklärung':

Etwas Rechnerei, aber machbar. Zu beachten ist, dass die Verzugszinsen dann wohl zu den Kapitalerträgen gehören.

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