ap7fxm Geschrieben 7. Januar 2019 Teilen Geschrieben 7. Januar 2019 Hintergrund: Käufer auf Bitcoin.de hat mir Cryptos nicht gezahlt Ich bin dabei den Kauf über Gerichtsverfahren „abzuwickeln“ Gerichtsverfahren in 2018 begonnen, Entscheidungszeitpunkt vermutlich 2019 Wie ermittle ich meinen Jahresgewinn? Setze ich die Cryptos zum Anschaffungswert, zum aktuellen Kurs (am 31.12.) oder „irgendwas anderes“ an? Fall 1: Cryptos liegen da und sonnen sich Fall 2: Cryptos werden in der Zwischenzeit verwendet? (lending, trading, „als Sicherheit“ beim shorten, …) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 8. Januar 2019 Teilen Geschrieben 8. Januar 2019 Solange das Verfahren läuft, hast Du sie nicht veräußert. Somit kann kein Gewinn ermittelt werden und kann auch nicht in der Steuererklärung auftauchen. Wenn Du diese Coins zwischenzeitlich tradest, gilt FIFO sofern sie nicht per Depottrennung separiert wurden. Wenn das Verfahren entschieden wurde, gilt ebenso FIFO - eventuell hast Du dann eine andere Gewinn-Verlust-Situation. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 8. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2019 Danke. So hätte ich spontan auch argumentiert. Noch rausgefunden: zur Gewinnermittlung hilft Google bei den Suchwörtern 'Schadensersatz Steuerklärung': Kurzform: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/schadensersatz-einkommensteuer_idesk_PI11525_HI1637275.html Langform: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/s/schadensersatz-lexikon-des-steuerrechts/#D063068100009 Etwas Rechnerei, aber machbar. Zu beachten ist, dass die Verzugszinsen dann wohl zu den Kapitalerträgen gehören. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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