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Funkzellenabfrage - Überwachung


Axiom0815

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb Axiom0815:

Ich denke, man sollte sich zahlreich anmelden um ein Zeichen gegen die rechtswidrige Überwachung zu setzen.

Ist "Überwachung" der richtige Begriff?

Oder wäre es eher "Datenanalyse"?

Und ja, es ist laut den im Video gezeigten Gesetzesauszügen "rechtswidrig", aber die FZA ändert ja nichts daran, dass die Daten gespeichert werden.

Selbst wenn man FZA komplett verbieten würde, dann kommt eben eine Bereichsabfrage von allen Mobilfunkdaten aus einem bestimmten geografischen Bereich. Die Datenanalysewerkzeuge können mit immer größeren Datensätzen umgehen.

 

Wer wirklich wirksam gegen die Datensammelei angehen will, der muss sich eigenverantwortlich selbst drum kümmern, dass seine Daten gar nicht erst gespeichert werden:

- kein Mobiltelefon benutzen

Oder dass so wenig wie möglich Daten gespeichert werden:

- bei Nichtgebrauch des Netzwerks in den Flugmodus wechseln.

Was sicher nicht gegen das Datensammeln hilft:" ist das Preisgeben der eigenen Rufnummer auf der Webseite um gleich noch seine IP-Adresse dort zu hinterlassen.

Weitere Maßnahmen um "nicht so einfach" analysierbar zu sein:

- Auslands-Prepaidkarte besorgen

- mehrere SIM-Karten in belebten Regionen nutzen (auf Norderney ist diese Maßnahme witzlos)

- registrierte Prepaidkarten von Vornutzern zu übernehmen (min. 12 Monate vorgenutzt), können im Freundeskreis mal durchgetauscht werden.

- möglichst oft WLAN nutzen anstatt im Mobilfunknetz eingeloggt zu sein. Insbesodere wenn man temporär mal woanders ist. Nur dann sollt man hoffen, dass nicht genau in diesem "Dunkelzeiraum" ein Nachbarskind entführt wird, da ist man sofort wieder streng verdächtig.

Und werdet alle mal realistisch. Wenn hier im Forum ein Terrorist vermutet wird, der Bitcoins zum Bombenteilekauf gekauft hat, dann flattert beim Betreiber des Forums eine Anfrage rein mit der Bitte alle Userdaten mit Logindatum, IP-Adresse und Browserversion zu übermitteln und schon weiß jeder, wann ich zu Hause war, wann ich auf dem Weg zur Arbeit war und wann ich wo im Urlaub war.

Wenn der Forenbetreiber die Daten nicht rausgibt, kann er aus einer Auswahlmöglichkeit wählen ob er einen richterlichen Beschluss haben möchte.

Wir Bürger sind nicht gläsern, weil alle Welt Daten sammelt.

NEIN! Wir Bürger sind gläsern weil wir bereitwillig unsere Daten preisgeben und dies tun wir absolut freiwillig!

.... ich hab in 2018 fast monatlich mit der Polizei Kontakt gehabt und Zeugenaussagen machen müssen. Da waren eBay-Kleinbetrüger, Mörder, Geldwäscher und Darknetbombenteilekäufer dabei. Bei dem Mordfall gab's bei mir einen Hausbesuch und da war mir übel. (das kommt wenn man ziemlich häufig Bitcoins per Banküberweisung verkauft)

 

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vor 23 Minuten schrieb Jokin:

Auslands-Prepaidkarte besorgen

Das funktioniert glaube ich nicht mehr, da diese SIMs in Deutschland nicht mehr roamen/funktionieren - zumindest bei EU-Prepaids habe ich das gesehen.

"registrierte Prepaidkarten von Vornutzern zu übernehmen" - Warum so kompliziert? Besorge dir ein alte und nicht-registrierte Prepaid-Karte.;-) Gibt es an jeder Ecke. Und lade ausschließlich mit Gutscheinen auf, die man mit Bargeld im Super-Markt gekauft hat.

 

Wie das eigentlich bei registrierten Prepaids? Wenn ich die an jemanden weiterverkaufe, bin ich ggf. auf dem Radar wenn damit Unfug betrieben wird? Gibt es da rechtliche Gefahren für mich? Und: gibt es bei Weitergabe oder Weiterverkauf eine Regelung, dass ich den neuen Eigentümer melden muss?

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vor 8 Minuten schrieb ap7fxm:

Wie das eigentlich bei registrierten Prepaids? Wenn ich die an jemanden weiterverkaufe, bin ich ggf. auf dem Radar wenn damit Unfug betrieben wird? Gibt es da rechtliche Gefahren für mich? Und: gibt es bei Weitergabe oder Weiterverkauf eine Regelung, dass ich den neuen Eigentümer melden muss?

Das ist wie mit dem Verkauf von Autos.

Wenn das Auto verkauft wird und damit Schindluder getrieben wird, dann wird erstmal gegen den "zuletzt bekannten Halter" ermittelt. Kann dieser belegen, dass er das Auto gar nicht mehr in seinem Besitz hat, dann ist er raus. Beim Autoverkauf ist das in der Regel ein Kaufvertrag - bei SIM-Karten einen Kaufvertrag aufzusetzen widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit, da reicht schon "ja, hab ich mal an einen Kumpel gegeben weil ich die nicht mehr brauchte - keine Ahnung wer das war, ist schon lange her."

Das ist ja das Problem bei der Funkzellenauswertung - wenn man die Daten vorliegen hat, muss noch zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass dieses Telefon auch von dem Verdächtigten mitgeführt wurde. Diese Verbindung zweifelsfrei herzustellen halte ich für schwer ... alles andere sind erstmal nur Indizien.

Genauso das Thema, dass diejenigen, die wirklich 5 Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten haben werden nicht so doof sein und ihr Handy mitnehmen.

Dahingegen sind es eher die Taschendiebe und andere "Gelegenheitsstraffällige", die gar nicht daran denken ihr Telefon abzulegen. Da macht es schon Sinn zu schauen welche Telefone am Tatort eingeloggt waren und welche davon auch an anderen Tatorten eingeloggt waren. Wenn da Nummern auffällig werden, dann muss mit konventionellen Ermittlungsmethoden der Kreis der Verdächtigen weiter eingeschränkt werden.

Die FZA dient somit ganz sicher nicht um jemanden einer Tat zu überführen, sehr wohl jedoch dazu die Ermittlung gezielter auf "mögliche" Personen zu "konzentrieren". Ich schrieb nicht: "Auf verdächtige Personen einzuschränken", denn durch die FZA ist noch lange nicht klar, dass der Täter erfasst wurde und es sind nicht alle "verdächtig" und es kann auch keine "Einschränkung" sein, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Täter eben kein Telefon dabei hatte.

Die FZA kann aber auch zeigen, dass ein bestimmter Verdächtiger im Tatzeitraum sein Handy in keiner Funkzelle eingeloggt hatte - es somit abgeschaltet war. Damit wäre er schon ziemlich doof, denn besser lässt er sein Telefon zu Hause eingeloggt vor dem laufenden Fernseher liegen ... und es gibt noch weitere Maßnahmen es erscheinen zu lassen als wäre der Verdächtige tatsächlich zu Hause ohne dass er es ist ... aber das führt hier zu weit, würde jedoch aufzeigen, dass es ein immer währendes Katzund-Maus-Spiel ist.

In diesem Katz-und-Maus-Spiel verlieren Ermittlungsmethoden mit der Zeit an Wirkung, da sich Verbrecher gezielte Gegenmaßnahmen einfallen lassen. Gleichzeitig wird so eine FZA immer umfangreicher und die Datenanalyse immer aufwendiger.

Und aus dem Grund werden Ermittlungen irgendwann nicht mehr mit so ineffizienten Maßnahmen geführt oder die Effizienz der Maßnahme wird durch Automatisierung gesteigert.
Tja, und durch die Automatisierung kann dann auch auf einfache Weise herausgefunden werden welcher Mensch mit anderen Menschen immer wieder Kontakt in unterschiedlichen Städten für Geheimtreffen hatte - es lassen sich Muster analysieren, Netzwerkstrukturen ermitteln und noch viel mehr Schindluder anstellen.

Daher sollte "eigentlich" jeder dafür sorgen, dass er möglichst wenig Daten preis gibt ... "eigentlich", weil auch ich das nicht tu, denn das macht Arbeit, ist umständlich und ich bin dann ja gar nicht erreichbar.

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Es geht hier nicht um Datenvermeidung, indem ich das Telefon abschalte oder zu Hause lasse, sondern um den Wahnsinn unverhältnismässige FZA Massenabfragen zu machen, damit ein Generalverdacht gegen jedermann und letztendlich damit die Kosten hoch zu treiben. Steuern, über die hier auch viel geschrieben wird, sind nicht dafür da ungesetzliche Taten zu finanzieren.

Und es kann nicht die Aufgabe des Bürgers sein, sich vor so was zu schützen. Nein, das ist ja wohl verkehrte Welt. In sofern sollte man das nicht banalisieren sondern öffentliches Bewustsein herstellen. 

Axiom

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vor 4 Minuten schrieb Axiom0815:

Und es kann nicht die Aufgabe des Bürgers sein, sich vor so was zu schützen. Nein, das ist ja wohl verkehrte Welt.

Warum ist es eine verkehrte Welt, wenn sich der Bürger selbst vor dem schützt, was er nicht erleiden will?

Also sorry, ich kann doch auch nicht in die Steckdose fassen und erwarten, dass sich der Strom rechtzeitig abschaltet.

Es gibt ein paar wichtige Dinge, die lassen sich nicht delegieren auch wenn wir es gerne hätten: Dazu gehört "Verantwortung". Wer glaubt, die Verantwortung übergeben zu können und dann durchsetzen will, dass der andere sich der fremden Verantwortung annimmt obwohl es gar nicht in dessen Interesse ist ... ja, nee - das nenne ich "Naivität" und absolut weltfremd.

Daher: Wer nicht will, dass seine Informationen "verwendet" werden, muss sich in erster Linie darum kümmern, dass sie nicht zugänglich gemacht werden.

Ich benutze absichtlich das Wort "verwendet", denn die FZA ist in erster Linie eine "Verwendung" und noch lange kein "Missbrauch".

vor 9 Minuten schrieb Axiom0815:

Generalverdacht

Durch eine FZA wird kein "Generalverdacht" ausgesprochen. Das ist reine Polemik Deinerseits. Bitte unterlasse das.

 

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vor 3 Stunden schrieb Jokin:

.... ich hab in 2018 fast monatlich mit der Polizei Kontakt gehabt und Zeugenaussagen machen müssen. Da waren eBay-Kleinbetrüger, Mörder, Geldwäscher und Darknetbombenteilekäufer dabei. Bei dem Mordfall gab's bei mir einen Hausbesuch und da war mir übel. (das kommt wenn man ziemlich häufig Bitcoins per Banküberweisung verkauft)

 

Ist dir eigentlich nicht bewusst, dass du verarscht wirst?

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vor 4 Minuten schrieb _/\_:

Ist dir eigentlich nicht bewusst, dass du verarscht wirst?

Nein, das ist mir nicht bewusst. Danke für Deinen gut gemeinten Hinweis.

Von wem werde ich verarscht?

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vor 37 Minuten schrieb Jokin:

Nein, das ist mir nicht bewusst. Danke für Deinen gut gemeinten Hinweis.

Von wem werde ich verarscht?

Keine Ahnung von wem, irgendwelche Trolle eben. Nur falls das echt so gewesen sein soll, ist das mehr als offensichtlich.

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vor 28 Minuten schrieb Jokin:

Ich glaub Du hast meine Aussage missverstanden. Macht aber nix 🙂

Was soll man da falsch verstehen? Hast du 12 Mal im Jahr Besuch von der Polizei wegen Kontakten mit Mördern, Geldwäschedelikten, Bombenteilekäufern, dann ist das weit weg von jeglichen statistischen Normalwerten und eine Verarsche.

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Durch eine FZA wird kein "Generalverdacht" ausgesprochen. Das ist reine Polemik Deinerseits. Bitte unterlasse das.

 

Generalverdacht definiert Wikipedia. Es ist also keine Polemik, sondern man sollte das Kind beim Namen nennen.

Sorry, die Gesetzeslage bei FZA ist eindeutig. Wenn sich Behörden darüber hinwegsetzen, und das massenweise, finde ich das schon bedenklich. 

Und jetzt bitte nicht den Spruch "Wer nichts zu verbergen hat..." In unserer Gesellschaft haben wir gewisse Normen in Konfessionen und Gesetze gefasst. Und an Gesetze hat man sich zu halten. Das dies immer weniger von oben wie unten befolgt wird kündigt "schlechte Ereignisse an".

Für dem, der sich etwas wichtiger nimmt und meint, die ganze Welt sollte sehen, wo man gerade rum läuft, dem empfehle ich eine entsprechende Webseite mit seinen GPS Daten z.B. live auf Googel-Maps. Warum nicht,  Facebook und Instargram habe ja auch bei Selbstdarstellern ein hohen Zuspruch.

Axiom

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Weil man nichts zu verbergen hat, braucht es keine Privatsphäre.

Weil man niemand treffen möchte, braucht es keine Versammlungsfreiheit.

Weil man nicht reisen möchte, braucht es keine Reisefreiheit.

Weil man keine Meinung hat, braucht es keine Meinungsfreiheit.

Weil man keine Zeitung liest, braucht es keine Pressefreiheit.

 

Weil man keine Bitcoin hat, können Cryptocoins verboten sein.

 

Es sollten vielleicht nicht diejenigen für andere über bestimmte Rechte entscheiden, die diese Rechte selbst nicht brauchen oder wollen.

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vor 2 Minuten schrieb _/\_:

Weil man nichts zu verbergen hat, braucht es keine Privatsphäre.

Weil man niemand treffen möchte, braucht es keine Versammlungsfreiheit.

Weil man nicht reisen möchte, braucht es keine Reisefreiheit.

Weil man keine Meinung hat, braucht es keine Meinungsfreiheit.

Weil man keine Zeitung liest, braucht es keine Pressefreiheit.

 

Weil man einfältig ist, braucht man kein Verstand. 😜😈🤦‍♂️

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vor 11 Minuten schrieb _/\_:

Was soll man da falsch verstehen? Hast du 12 Mal im Jahr Besuch von der Polizei wegen Kontakten mit Mördern, Geldwäschedelikten, Bombenteilekäufern, dann ist das ausserhalb jeglicher statistischer Normalwerte und eine Verarsche.

Wenn ich 100.000 km im Jahr auf der Straße unterwegs bin, dann bin ich auch deutlich häufiger Zeuge von Unfällen und sage zu diesen Unfällen aus - das ist auch außerhalb jeglicher statistischer Normalwerte.

vor 10 Minuten schrieb Axiom0815:

Generalverdacht definiert Wikipedia. Es ist also keine Polemik, sondern man sollte das Kind beim Namen nennen.

Durch eine Funkzellenabfrage wird genausowenig ein Generalverdacht geäußert wie durch eine KBA-Abfrage um alle Halter von einem grünen Jeep zu bekommen, weil der zum Tatzeitpunt in der Nähe gesichtet wurde. Es sind damit nicht schlagartig alle Jeep-Fahrer verdächtig sondern das dient als Hilfsmittel.

KBA-Abfrage und FZA können dann gematcht werden und es wird dann genau der Jeep-Fahrer verdächtigt, der auch in der Funkzelle angemeldet war.

Bitte verbiege nicht den Begriff "Generalverdacht" nur weil es gerade so passend erscheint.

vor 13 Minuten schrieb Axiom0815:

Und jetzt bitte nicht den Spruch "Wer nichts zu verbergen hat..."

Darum geht es doch gar nicht!

Ich hatte doch ganz klar geschrieben, dass jeder dafür selbst verantwortlich ist seine Daten nicht unnötigerweise preis zu geben, das ist inhaltlich etwas vollkommen anderes!

vor 15 Minuten schrieb Axiom0815:

Für dem, der sich etwas wichtiger nimmt und mein, die ganze Welt sollte sehen, wo man gerade rum läuft, dem empfehle ich eine entsprechende Webseite mit seinen GPS Daten z.B. live auf Googel-Maps. Warum nicht,  Facebook und Instargram habe ja auch bei Selbstdarstellern ein hohen Zuspruch.

Auch darum geht es nicht.

Es geht um "Datenvermeidung" und nicht darum sich die derzeitige Situation schön zu reden.

vor 6 Minuten schrieb _/\_:

Weil man nichts zu verbergen hat, braucht es keine Privatsphäre.

Weil man niemand treffen möchte, braucht es keine Versammlungsfreiheit.

Weil man nicht reisen möchte, braucht es keine Reisefreiheit.

Weil man keine Meinung hat, braucht es keine Meinungsfreiheit.

Weil man keine Zeitung liest, braucht es keine Pressefreiheit.

 

Du kommst vollkommen vom ursprünglichen Thema ab.

Da ging es darum, dass Axiom vorschlug sich auf der Seite einzutragen um die Info zu erhalten, dass seine Daten im Rahmen einer FZA an jemanden übermittelt wurde.

Und es geht insgesamt auch nicht darum, dass die "Funkmastbetreiber" die Daten sammeln - es geht vielmehr darum was damit gemacht wird. Dient es lediglich zur Analyse von Funkmaststörungen oder anderen technischen Analysen, dann hat sicher niemand etwas dagegen.

Es geht um das aushändigen der Daten an Dritte, die diese Daten auswerten und mit anderen Daten verknüpfen.

Und sorry, wer Daten hat wird diese Daten zu seinem Vorteil nutzen - niemand von uns kann dies verhindern. Es lässt sich nur im Vorfeld dadurch vermeiden, dass ich gar nicht erst diese Daten zur Verfügung stelle.

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vor 9 Minuten schrieb Jokin:

Wenn ich 100.000 km im Jahr auf der Straße unterwegs bin, dann bin ich auch deutlich häufiger Zeuge von Unfällen und sage zu diesen Unfällen aus - das ist auch außerhalb jeglicher statistischer Normalwerte.

Selbst wenn man jahrelang ständig mit dem Auto unterwegs ist, ist es nahezu unmöglich, mehr als 2x Augenzeuge eines fremden Unfalls zu werden.

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Zitat

Durch eine Funkzellenabfrage wird genausowenig ein Generalverdacht geäußert wie durch eine KBA-Abfrage um alle Halter von einem grünen Jeep zu bekommen, weil der zum Tatzeitpunt in der Nähe gesichtet wurde. Es sind damit nicht schlagartig alle Jeep-Fahrer verdächtig sondern das dient als Hilfsmittel.

KBA-Abfrage und FZA können dann gematcht werden und es wird dann genau der Jeep-Fahrer verdächtigt, der auch in der Funkzelle angemeldet war.

Bitte verbiege nicht den Begriff "Generalverdacht" nur weil es gerade so passend erscheint.

Okay, habe verstanden. Du argumentierst nach Deiner "Meinung" und nicht nach den Rechtsgrundlagen. Verstehe...

Denn in Strafprozeßordnung (StPO) § 100g Erhebung von Verkehrsdaten heißt es:

Zitat

(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer

  1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat oder 
  2. eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat, ...

 Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 ist die Maßnahme nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre.

Es geht also nicht um eine "Information", sondern um einen Verdacht, eine Straftat ... erheblicher Bedeutung.
Und wenn ich massenweise Leute unter den Verdacht stelle, spricht man von Generalverdacht.

Du musst also von Deinen persönlichen Empfindungen, Meinungen und der Rechtslage unterscheiden.
Der Staat ist mit erheblichen Möglichkeiten ausgestattet, ob Gewaltmonopol oder Überwachung. Er darf dies aber nicht nach gutdünken einsetzen.
Das Stichwort ist angemessen. Dieses Rechtsempfinden sollte man sich selbst auch verinnerlichen.
Wer so tickt, der Stärkere hat recht und soll sich doch jeder selber schützen, landet schlussendlich bei der Meinung, wenn ein 12 jähriges Mädchen von 5 erwachsenen Männern überfallen und vergewaltigt wird, im gleichen Sinne okay ist. 

Und ja, ich bin auch für Datenvermeidung. Aber das ist ein anderes Thema. Hier ging es um FZA als Missbrauch und dem Recht, über geheime Massnahmen im nachhinein informiert zu werden... 
Ein Macht, die nicht kontrolliert wird, jedes Recht übergehen.
 

Axiom

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vor 20 Minuten schrieb Axiom0815:

Dein Gesetzeszitat im Absatz 1 bezieht sich auf die Erhebung von zukünftigen Daten:

Zitat

Die Erhebung von Standortdaten ist nach diesem Absatz nur für künftig anfallende Verkehrsdaten oder in Echtzeit und nur im Fall des Satzes 1 Nummer 1 zulässig, soweit sie für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist.

... das hat mit der FZA überhaupt nichts zu tun.

Du möchtest Dich auf Absatz 2 des §100g StPO beziehen:

Zitat

Auf nach § 113b des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Verkehrsdaten darf für eine Funkzellenabfrage nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zurückgegriffen werden.

Und Absatz 2 umfasst eine ganze Reihe von Straftaten. Da sehe ich auch "Diebstahl", der in dem von Dir verlinkten Video im ersten Beitrag erwähnt wird: " Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ".

 

vor 20 Minuten schrieb Axiom0815:

Okay, habe verstanden. Du argumentierst nach Deiner "Meinung" und nicht nach den Rechtsgrundlagen. Verstehe...

Nein, es geht nicht um "Meinung" sondern es geht darum Sachverhalte korrekt zu interpretieren und exakt das zu lesen was dort geschrieben steht.

Es hilft wirklich nicht, wenn Du Definitionen verbiegst wie Du es für richtig hältst und Gesetzestexte zitierst bei denen Du glaubst, dass sie anwendbar sind obwohl sie es eben nicht sind.

 

Aber sorry, nun geht das hier leider zu sehr in die persönliche Richtung, lass es uns doch einfach bei meiner Bitte in Deine Richtung zu belassen zukünftig Fehlinterpretationen zu vermeiden - insbesondere bei so sensiblen Themen wie Datenschutz und Überwachung.

Um nochmal ganz missverständlich zu schreiben: Ich halte es ebenfalls für illegal, dass Behörden auf einfache und unkomplizierte Weise große Datenmengen von den Telekommunikationsdiensteistern erhalten um diese Daten beliebig lange zu speichern und auswerten zu können.

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Am 10.1.2019 um 14:56 schrieb Aktienspekulaant:

Uuuuups, was ist denn hier los??

@Jokinund @Axiom0815streiten sich.

Habe ich was verpasst? Normalerweise seid ihr doch ziemlich deckungsgleich in Euren Meinungen und Ansichten....

Wir streiten uns nicht. Es gibt Differenzstandpunkte und dazu tauschen wir Agument aus. Ist doch gut. Ich weiß nicht alles und bei Jokin wird es ähnlich sein.

Eine paar klare Worte sind da auf jeden Fall hilfreich, um sein Standpunkt zu dokumentieren und vielleicht kann man gegenseitig auch überzeugen. Wobei das kein Muss ist. Man kann auch mal anderer Meinung sein. 

Da hat man mit einen Streitgespräch die Chance, den andern zu verstehen oder seine Argumentation nachzuvollziehen.

Und ja, ich kann das verstehen, alle Leute überwachen, dann weiß man alles. Ich lehne es aber aus Überzeugung ab. Das verändert das Verhalten, die Gesellschaft. Und die Triebkraft unserer Gesellschaft, unseres Wohlstandes ist der Wettbewerb + soziales Verhalten.

Also, alles gut. 😉

Axiom

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vor 3 Stunden schrieb Jokin:

Dein Gesetzeszitat im Absatz 1 bezieht sich auf die Erhebung von zukünftigen Daten:

... das hat mit der FZA überhaupt nichts zu tun.

Du möchtest Dich auf Absatz 2 des §100g StPO beziehen:

Oops, Du läst den Anfang vom Absatz 2 beim Zitat weg.

Zitat

Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der in Satz 2 bezeichneten besonders schweren Straftaten begangen hat oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, eine solche Straftat zu begehen versucht hat, und wiegt die Tat auch im Einzelfall besonders schwer, dürfen die nach § 113b des Telekommunikationsgesetzes gespeicherten Verkehrsdaten erhoben werden, ...

Besonders schwere Straftaten! Und dann gehe ich ja auch mit. Inklusive der späteren Information, siehe ganz oben.

Axiom

 

 

 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb Axiom0815:

Und ja, ich kann das verstehen, alle Leute überwachen, dann weiß man alles.

 

Und auch das stimmt nicht wirklich. Fakes können den Anschein erwecken, dass etwas genauso passiert.

Man kann täuschend echt Dinosaurier zum Leben erwecken oder durch Galaxien fliegen oder Asteroiden einschlagen lassen. Jedes noch so komplexe Ereignis lässt sich heutzutage täuschend echt simulieren. Überwachungsinstrumente und -systeme sind sogar hervorragende Mittel für so manche Fakes, weil sie selber fehleranfällig, manipulierbar und aufgrund von Kostengründen qualitativ minderwertiger sind als bei auf Qualität achtendem professionellen oder privaten Einsatz.

Z.B. zeichnen Überwachungskameras selten mit HD-Qualität und vollständig auf, sondern machen eher nur eine Reihe von Einzelfotos. Reicht ja normalerweise und lässt die Kosten im Griff behalten. Ist dann aber fehleranfällig, manipulierbar und lässt falsche Schlüsse zu.

Bearbeitet von Gast
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