micro1 Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 Hallo, ich habe 2017 Gewinne mit Bitcoins gemacht. Steuerbescheid ist auch schon alles erledigt. Jetzt habe ich WISO Steuersparbuch 2019 also für das Steuerjahr 2018. Wie trage ich jetzt die Verluste aus 2018 dort ein? Ist das ein Verlustvortrag oder Verlustrücktrag. Hat das schon mal jemand gemacht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 Verlustrücktrag, wenn du mit den Gewinnen aus 2017 verrechnen möchtest. Verlustvortrag, wenn du deine Verluste in 2019 haben willst. Meistens einzutragen bei privaten Veräußerungsgeschäften. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ratzfatz Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 vor 3 Stunden schrieb micro1: Hallo, ich habe 2017 Gewinne mit Bitcoins gemacht. Steuerbescheid ist auch schon alles erledigt. Jetzt habe ich WISO Steuersparbuch 2019 also für das Steuerjahr 2018. Wie trage ich jetzt die Verluste aus 2018 dort ein? Ist das ein Verlustvortrag oder Verlustrücktrag. Hat das schon mal jemand gemacht? Vielleicht hilft der Artikel ein bißchen weiter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Spekulationsverluste-mit-Bitcoin-Co-richtig-von-der-Steuer-absetzen-4265582.html 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
micro1 Geschrieben 11. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 11. Januar 2019 vor 21 Stunden schrieb ap7fxm: Verlustrücktrag, wenn du mit den Gewinnen aus 2017 verrechnen möchtest. Verlustvortrag, wenn du deine Verluste in 2019 haben willst. Meistens einzutragen bei privaten Veräußerungsgeschäften. Ja danke. Ich habe mein Steuerbescheid für 2017 ja schon erhalten und mehr Steuren auf Gewinne gezahlt. Jetzt möchte ich mein Verluste aus 2018 damit verrechen. Muss ich dazu den Steuerbescheid für 2017 neu machen? Ich finde keine Option in WISO wie das geht. Es gibt nur Verlustvortrag und Verlustrücktrag hat irgednwie keine Auswirkung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 11. Januar 2019 Teilen Geschrieben 11. Januar 2019 Nichtmal eine Minute mit Google: https://www.ionos.de/startupguide/unternehmensfuehrung/verlustvortrag-und-verlustruecktrag-tipps-rund-um-steuern/ 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ratzfatz Geschrieben 11. Januar 2019 Teilen Geschrieben 11. Januar 2019 vor 3 Stunden schrieb Jokin: Nichtmal eine Minute mit Google: https://www.ionos.de/startupguide/unternehmensfuehrung/verlustvortrag-und-verlustruecktrag-tipps-rund-um-steuern/ ... nachdem wie Ihre persönliche Ausgangslage aussieht (ob Sie beispielsweise Student oder Arbeitnehmer sind), müssen Sie sich für eine Variante entscheiden. Für Selbstständige wiederum kann eine andere Variante interessanter sein:... Verstehe ich es dann richtig, als Arbeitnehmer muss man sich für Vortrag oder Rücktrag entscheiden. Kann also den Verlust nicht splitten in z. B. 40% Verlustrücktrag und 60% Verlustvortrag? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
micro1 Geschrieben 12. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 12. Januar 2019 Hallo, also eventuell wurde die Frage nicht verstanden. Aber ich konnte es erklären Mir ging es darum wie man ein Verlustrücktrag von einem Steuerjahr als Beispiel 2018 in 2017 zurückträgt. Antwort: Das geht automatisch. Es muss nämlich nichts extra angelickt werden usw. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 15. Januar 2019 Teilen Geschrieben 15. Januar 2019 Am 11.1.2019 um 18:18 schrieb micro1: Muss ich dazu den Steuerbescheid für 2017 neu machen? Nein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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