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Monate spätere Forderung nach abgebrochenem Kauf


BassLightyear

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Hallo Zusammen,

gleich mit meinem ersten Kauf von 0,8 BCH im Mai 2018 (damaliger Kurs ca. 1200€) scheine ich in ein mächtiges Fettnäpfchen getreten zu sein und brauche Euren Rat!

Der beabsichtigte Kauf hat seinerzeit das Limit meines online-bankings überschritten. Es war mir nicht möglich, im festgesetzten Zeitraum eine technische Lösung herbeizuführen und so wurde der Kauf systemseitig abgebrochen. Jeglicher Versuch, den Händler vor dem Abbruch zu benachrichtigen blieben seinerzeit  unbeantwortet.

 Ich habe sofort eine Annulierungsanfrage gestellt, die jedoch unbeantwortet blieb - Gilt dies juristisch gesehen als Rücktrittsersuch vom Kaufvertrag? 

Auch nach dem systemseitigen Abbruch hat sich der Vertragspartner nicht gemeldet. Nun hat mich eine Forderung erreicht und dies natürlich zu einem Zeitpunkt, wo der Kurs am Boden ist in damaliger Höhe. 

Der Händler bekräftigt, dass es ihm nicht möglich war mich seitens der Plattform bis jetzt zu kontaktieren - Ist dies möglich?

Der Händler erwartet eine Überweisung binnen kürzester Zeit und das abseits der Plattform - Das werde ich natürlich nicht akzeptieren. Ist es, sofern ich mich bereit erklären würde die Zahlung zu leisten, möglich den Handel über bitcoin.de abzuwickeln?

Auch Ich habe nicht das im Vertrag vereinbarte Produkt erhalten, konnte nicht damit handeln geschweige denn mit Blick auf den derzeitigen Wert, wieder verkaufen. 

Ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen, den Hals wieder aus der Schlinge zu bekommen.

LG

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vor 9 Minuten schrieb Aktienspekulaant:

was war denn das für eine Plattform?

 

vor 36 Minuten schrieb BassLightyear:

über bitcoin.de

 

;)

vor 36 Minuten schrieb BassLightyear:

Ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen, den Hals wieder aus der Schlinge zu bekommen.

 

Kannst Du mir mal den Namen des Anwalts schicken, der Dir die Forderung geschickt hat?

 

Wenn der mit dieser Nummer echt durchkommt, dann mach ich auch all meine alten abgebrochenen Trades wieder auf und fordere nach - easy Money :D

... kann ich Dich beauftragen? Ich schicke Dir die Daten und dann beauftragst Du den Anwalt das Geld einzutreiben - Du bekommst 50% Gewinnbeteiligung :D
 

Nun aber mal im Ernst:
Geh in den Trade bei bitcoin.de und eröffne die Kommunikation indem Du an den Support schreibst.

Dem Support schilderst Du Deinen Fall.

Frag ihn nach einer Handlungsempfehlung.

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vor 5 Minuten schrieb Jokin:

Dem Support schilderst Du Deinen Fall.

Frag ihn nach einer Handlungsempfehlung.

 

bitcoin.de hält sich bei solchen Fällen fein heraus! Sie berufen sich auf den  Standpunkt als Vermittler keinen Einfluss auf den Vertrag der beiden Handelspartner zu haben.

 

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Das ganze lief über "bitcoin.de".

Aus den AGB's entnehme ich, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und dieser auch nach dem systemseitigen Abbruch zwischen den beiden Parteien bestehen blieb. Mir kann vorgeworfen werden, dass ich die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt habe. Ich habe mich jedoch absolut konform, sofort mit einer Annulierungsanfrage und Begründung an die Gegenpartei gewandt. Diese wurde bis heute weder angenommen noch abgelehnt. Fraglich ist daher, ob das Fristversäumnis der Gegenpartei, in unmittelbarer Zeit zu antworten, für eine Verjährung spricht. 

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Also die Antwort vom Support sieht wie folgt aus:

Hallo BassLightyear, 

wir können in dieser Angelegenheit bestätigen, dass zwischen Ihnen und Ihrem Handelspartner ***** ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Da Sie die Anweisung der Zahlung des Kaufpreises nicht fristgerecht auf Bitcoin.de bestätigt haben, wurden die Bitcoins dem Verkäufer zur Minimierung des Schadens wieder zur Verfügung gestellt.

Ob die Ansprüche Ihres Handelspartners inzwischen erloschen sind, etwa da Sie die Zahlung seinerzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, Sie einen wirksamen Rücktritt erklärt haben, die Ansprüche Ihres Handelspartners in der Zwischenzeit verjährt sind oder Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Handelspartner auf eine Stornierung geeinigt haben, können wir nicht beurteilen. 
 
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vor 3 Stunden schrieb BassLightyear:

Hallo Zusammen,

gleich mit meinem ersten Kauf von 0,8 BCH im Mai 2018 (damaliger Kurs ca. 1200€) scheine ich in ein mächtiges Fettnäpfchen getreten zu sein und brauche Euren Rat!

 

 

Asche auf mein Haupt, gerade sehe ich BCH, nicht BTC  😂

Bearbeitet von pauli
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Hm, bin mir unsicher wie lange der Anspruch besteht. Ich meine der Verkäufer kann nicht einfach nach einer längeren Zeit wie "Kai aus der Kiste" gehüpft kommen. Such mal bei Google, wie schnell der Verkäufer Frist setzen muss und was das für eine Wirkung auf das Rechtsverhältnis hat. Auch bei der Suche nach einseitiger Kündigung eines Kaufvertrages könnte man fündig werden. Ich hatte da mal was gelesen, weiß leider nicht mehr genau in welchem Zusammenhang...

„Der Händler bekräftigt, dass es ihm nicht möglich war mich seitens der Plattform bis jetzt zu kontaktieren - Ist dies möglich?“ – Das ist Quark. Der Handelspartner hätte nur Bitcoin.de kontaktieren müssen und sie hätten die Kommunikation wieder freigeschaltet.

"Auch Ich habe nicht das im Vertrag vereinbarte Produkt erhalten, konnte nicht damit handeln geschweige denn mit Blick auf den derzeitigen Wert, wieder verkaufen." - Auch Quark. Du hast ja nicht gezahlt, also bekommste auch nix...

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1) du hast leichtfertig einen Trade storniert/abbrechen lassen, ohne vernünftigen Grund. Aus meiner Sicht hat der Verkäufer sein Geld verdient (wenn dein Limit erreicht ist, dann benachrichtigst du den Verkäufer und zahlst zur Not halt über zwei Summen in zwei Tagen, das ist kein Grund für einen gefährlichen Storno)
2) Der Verkäufer hätte allerdings problemlos mithilfe des Supports sowohl Kommunikation als auch den Trade wieder eröffnen können und sofort (also zumindest innerhalb weniger Tage) auf deine Überweisung bestehen können.  So gesehen halte ich es tatsächlich für "richtig", dass du den Trade nicht mehr bezahlen musst.

Natürlich kenne ich mich rechtlich nicht aus und vermutlich kennt sich auch kein Anwalt der Welt rechtlich auf dem Gebiet aus, schließlich gehts um Kryptowährungen, die man nicht einfach wie jede andere Sache behandeln kann, besonders da hoch volatil.
Am sinnvollsten wäre es eine "angemessene Frist" für die Nachholung eines Trades zu haben, bzw zumindest in der man den bitcoin.de support kontaktiert haben muss. In Anbetracht der Volatilität sollte diese maximal bei 2 Wochen liegen, alles danach bleibt abgebrochen.
Ob du das nun auch rechtlich durchsetzen kannst, keine Ahnung. Aber sicher kann dein Anwalt so argumentieren, dass aufgrund der Volatilität ein halbes Jahr später viel zu spät ist und zusätzlich eine Wiedereröffnung durch den bitcoin.de Support jederzeit problemlos möglich gewesen wäre.

Bearbeitet von Serpens66
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Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber wenn ich das mit gesundem Menschenverstand betrachte, dann glaube ich kaum, dass Du dir große Sorgen machen musst.

Gehen wir es der Reihe nach mal durch:

  • Du hast auf kaufen geklickt! ....Nirgendswo wurdest du darauf hingewiesen, dass du einen rechtsgültigen (und vor allem) nicht wiederrufbaren Vertrag eingehst. Dementsprechend ist schon mal fraglich, ob du zu diesem Zeitpunkt überhaupt einen juristisch einklagbaren Vertrag eingegangen bist.
  • Danach steht sowohl in der Detailseite des Trades als auch in der Bestätigungsmail, die du nach dem Kauf erhältst, ganz klipp und klar, dass du innerhalb von einer Stunde überweisen und den gelben Button „Zahlung bestätigen“ drücken musst, da der Trade sonst storniert wird.

Wenn du das also nichts machst, wird der Trade storniert. Da steht nirgendwo, dass der Kaufvertrag selbst weiter erhalten bleibt oder du weiterhin zur Zahlung verpflichtet bist. Und nach einer Stunde erhältst du sogar eine Mail, in der dir bestätigt wird, das der Trade storniert ist.

  • --> Ergo: Du hast den gelben Button nicht gedrückt --> Der Vertrag ging in Autostorno. Die Sache ist erledigt.

Damit du juristisch belangt werden könntest, müsste aus meiner Sicht BitCoin.de das gesamte Prozedere überarbeiten.

  • Zunächst mal müsste man schon bevor man den Kaufen-Button drückt (oder danach, durch eine zweite Bestätigung) darauf hingewiesen werden, dass ein Kaufvertrag zustande kommt, der nicht wiederrufbar ist.
  • Zweitens dürfte in der Bestätigungsmail und auch auf der Detailseite nicht stehen, dass der Trade nach einer Stunde abgebrochen wird.  Denn das ist als Laie nun mal gleichzusetzen mit: „Der Kauf ist storniert und ich muss nichts mehr bezahlen!“    ....Mindestens müsste da zusätzlich sowas stehen wie: < Der Kaufvertrag bleibt weiterhin bestehen und Sie sind zur Zahlung auch weiterhin verpflichtet. Der Verkäufer hat die Möglichkeit seine Ansprüche juristisch durchzusetzen. >

Da das nicht der Fall ist, sehe ich für den Verkäufer generell keine Chance dass er dich juristisch belangen kann. (Unabhängig davon, dass er auch noch Monate gewartet hat den Trade wieder zu öffnen.)

 

Aber das ist nur meine Sichtweise zu diesem Thema und keine Rechtsberatung.

 

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Vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare! Ich werde mich auf jeden Fall weiter belesen und meine Updates mitteilen! 

vor 8 Stunden schrieb Serpens66:

1) du hast leichtfertig einen Trade storniert/abbrechen lassen, ohne vernünftigen Grund. Aus meiner Sicht hat der Verkäufer sein Geld verdient (wenn dein Limit erreicht ist, dann benachrichtigst du den Verkäufer und zahlst zur Not halt über zwei Summen in zwei Tagen, das ist kein Grund für einen gefährlichen Storno)
 

Es war auch nicht mein Ansinnen, den Verkäufer um sein Geld zu bringen. Ich habe erwartet, dass er sich binnen weniger Tage bezüglich der Stornierungsanfrage meldet und man den Handel eventuell wieder aufgenommen hätte.

vor 8 Stunden schrieb ap7fxm:

 Ich meine der Verkäufer kann nicht einfach nach einer längeren Zeit wie "Kai aus der Kiste" gehüpft kommen. Such mal bei Google, wie schnell der Verkäufer Frist setzen muss und was das für eine Wirkung auf das Rechtsverhältnis hat. Auch bei der Suche nach einseitiger Kündigung eines Kaufvertrages könnte man fündig werden. Ich hatte da mal was gelesen, weiß leider nicht mehr genau in welchem Zusammenhang...

Ja, als ob der Verkäufer einfach eine Option hat, die er zum bestmöglichen Zeitpunkt einlösen kann... Kennt sich vielleicht jemand mit der Verjährungsfrist beim Aktienhandel aus? Von der Tendenz her dürfte es dort möglicherweise parallelen geben.

vor 8 Stunden schrieb ap7fxm:

"Auch Ich habe nicht das im Vertrag vereinbarte Produkt erhalten, konnte nicht damit handeln geschweige denn mit Blick auf den derzeitigen Wert, wieder verkaufen." - Auch Quark. Du hast ja nicht gezahlt, also bekommste auch nix...

Völlig klar. Ich wollte nur andeuten, dass ich keinen Einfluss gehabt habe und die BCH nach dem systemseitigen Abbruch (etwa 2h nach Kauf) wieder freigegeben wurden.

@Cole, Deinem Gedankengang gehe ich später mal nach..

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Und mal eine ganz andere Frage: Nehmen wir an der Kurs des Coins, den Du seinerzeit kaufen wolltest, wäre jetzt heute um 300 % höher als damals: Würde dann der Verkäufer immer noch darauf drängen, dass Du den Kauf tätigen würdest?

Nein, wohl eher andersherum: Du würdest wohl eher darauf drängen, dass er Dir die Coins zum damaligen Kurs verkaufen würde. Und da möchte ich mal die Reaktion sehen. Der würde Dich auslachen und Dich einen Idioten nennen.

 

Rainer

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vor 15 Stunden schrieb Cole:

Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber wenn ich das mit gesundem Menschenverstand betrachte, dann glaube ich kaum, dass Du dir große Sorgen machen musst.

Ne, das denke ich nicht. Dafür glaube ich, dass du dir große Sorgen machen musst, wenn du gefährliches Halbwissen verbreitest.

 

vor 15 Stunden schrieb Cole:

Du hast auf kaufen geklickt! ....Nirgendswo wurdest du darauf hingewiesen, dass du einen rechtsgültigen (und vor allem) nicht wiederrufbaren Vertrag eingehst. Dementsprechend ist schon mal fraglich, ob du zu diesem Zeitpunkt überhaupt einen juristisch einklagbaren Vertrag eingegangen bist.

Fraglich ist eher, ob du jemals die AGBs gelesen hast.

 

vor 15 Stunden schrieb Cole:
  • Danach steht sowohl in der Detailseite des Trades als auch in der Bestätigungsmail, die du nach dem Kauf erhältst, ganz klipp und klar, dass du innerhalb von einer Stunde überweisen und den gelben Button „Zahlung bestätigen“ drücken musst, da der Trade sonst storniert wird.

Stornierung einer "Angelegenheit" auf einer Plattform ist nicht mit Stornierung des Kaufvertrages gleichzusetzen.

 

vor 15 Stunden schrieb Cole:

Da steht nirgendwo, dass der Kaufvertrag selbst weiter erhalten bleibt oder du weiterhin zur Zahlung verpflichtet bist.

Wenn man die AGBs gelesen hätte, hätte man sehr wohl lesen können, dass man weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist.

§16 Abs. 7:

"Bestätigt der Käufer nicht binnen der diesbezüglich im Fristenverzeichnis bestimmten Frist nach Versand der in Abs. 5 S. 1 erwähnten E-Mail, dass er den geschuldeten Betrag an den Verkäufer überwiesen hat, wird die Transaktion auf dem Marktplatz aus technischen Gründen abgebrochen. Die „Bitcoins“ des Verkäufers werden wieder freigegeben. Die Verpflichtung der Kunden zur Erfüllung eines auf dem Marktplatz geschlossenen Kaufvertrags bleibt dadurch unberührt"

 

vor 15 Stunden schrieb Cole:

Denn das ist als Laie nun mal gleichzusetzen mit: „Der Kauf ist storniert und ich muss nichts mehr bezahlen!“ 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Siehe AGBs.

 

vor 15 Stunden schrieb Cole:

Aber das ist nur meine Sichtweise zu diesem Thema und keine Rechtsberatung.

Nein, mit Rechtsberatung hat das nichts zu tun. Eher ein bisschen Wunschdenken ;)

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@Fantasy die Antworten wollte ich auch gerade geben. ;-)

Eine ergänzende Frage an @Cole: was ist doch gleich Sinn und Zweck eines Vertrages? Evtl. Verbindlichkeit schaffen? Insofern braucht man keine rote Warnleuchte, wenn ein Vertrag unwiederrufbar ist, das ist Standard. Sinnvolle Ausnahmen gibt es allerdings sehr wohl (z.B. im Fernabsatzgesetz und bei Haustürgeschäften).

Wo ich zustimme: bitcoin.de sollte insb. bei der Abbruchs-Mail auf die Verbindlichkeit hinweisen. Das würde Missverständnisse vermeiden.

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Also Ja, man wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass der sog. Kaufvertrag weiterhin besteht!

Wenn man sich jedoch tiefer mit der Materie beschäftigt wird immer unklarer ob dieser Vertrag wirklich rechtskräftig war. Die Rechtsbelehrung hinsichtlich Widerruf nach § 355 BGB hat nicht stattgefunden – weder vor noch nach dem Kauf. Auch ein Ausschluss dieser Regel aufgrund der Beschaffenheit des Produktes (ähnlich zu Aktiengeschäften) gibt es nicht. Für den Widerruf bedarf es  keines Grundes durch den Käufer, weshalb die Debatte um meine Begründung hinfällig ist. Dieses Recht habe ich bereits unmittelbar und noch vor dem systemseitigen Abbruch eindeutig wahrgenommen. 

Eben durch die hohe Volatilität sind beide Seiten nach den in §8 der AGB's genannten Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, sowie dem Fristenverzeichnis der Bitcoin Deutschland AG, zu einem schnellen Handeln verpflichtet. Hier liegt die größte Verfehlung der Gegenseite vor.

Auf Nachfrage beim Support der Bitcoin Deutschland AG wurde mir darüber hinaus nochmals mitgeteilt, dass es dem Verkäufer jederzeit (und damit konträr zur Argumentation der Gegenseite) möglich gewesen ist: Erstens, mich zu kontaktieren, zweitens, meine Stornierungsanfrage auch nach dem systemseitigen Abbruch zu bestätigen oder wenigstens zu beantworten.

Mal abwarten wie es weiter geht.. 

 

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vor 3 Stunden schrieb BassLightyear:

sog. Kaufvertrag

wofür steht sog.? :D

Natürlich hätte hätte hätte er dich kontaktieren können... Muss er das? 

Nur weil es eine Möglichkeit gibt, die Sachlage anders zu betrachten, ändert das nichts an der gültigen Rechtslage.

 

Am 17.1.2019 um 19:04 schrieb ap7fxm:

Ich meine der Verkäufer kann nicht einfach nach einer längeren Zeit wie "Kai aus der Kiste" gehüpft kommen. Such mal bei Google, wie schnell der Verkäufer Frist setzen muss und was das für eine Wirkung auf das Rechtsverhältnis hat.

Meine bisherigen Recherchen sagen: doch, kann er. Ich hab auch nochmal die AGBs überflogen und da muss ich schon sagen, da hält sich bitcoin.de geschickt, aber zurecht bzw. wohl aus rechtlichen Gründen heraus. Denn der Kaufvertrag wird ja zwischen den beiden Parteien geschlossen und da kann bitcoin.de (für mein Rechtverständnis) nicht selber irgend welche Fristen festlegen - nur Fristen, in welchen die Transaktion in ihrem System verarbeitet wird - nicht mehr und nicht weniger. Deswegen steht auch überall in den AGBs, dass nach Ablauf der Fristen die Transaktion aus "technischen" Gründen abgebrochen wird - weil Bitcoin.de vielleicht gar nicht befugt ist, einen gültigen Kaufvertrag abzubrechen - zumindest nicht ohne die Einverständnis beider Parteien, in diesem Fall des Verkäufers? Vermute ich mal.

D.h. der Verkäufer hätte sagen müssen, ich bestehe auf die Erfüllung des Vertrages. Macht aber nichts, so weit ich weiß, hat er dafür 3 Jahre Zeit. Unklar, also nicht auf der Plattform ersichtlich (aus zuvor genannten Gründen) war ja die von dir gemeinte Frist. Da dem Käufer (als Privatverbraucher) bisher nicht mitgeteilt wurde, ab wann genau er in Zahlungsverzug gerät, hat er das jetzt mit dem anwaltlichen Schreiben einfach nachgeholt - dafür hat er ja die drei Jahre bevor es verjährt gewesen wäre. Nach Ablauf der (mir unbekannten) Frist - i.d.R. werden zwei Wochen als angemessen angesehen - können Zinsen und Anwaltskosten zusätzlich verlangt werden.

Bitcoin.de AGBs Auszug: §15 Abs. 14 "Der Verkäufer kann nach seiner Wahl Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten."

Ich würde es mir wirklich überlegen, nicht einfach die Sache hinzunehmen und als "Lehrgeld" abzuhaken, künftig besser die AGBs durchzulesen. Apell an alle: lest euch vor jeder Unterschrift, Klick, und sonstigen "Häkchen" immer und überall die Scheiß AGBs durch. Es ist anstrengend, es ist mühsam, es ist meistens sehr klein geschrieben - aber man weiß dann wenigstens, woran man ist! Das hat mich vor sehr vielen Fehl-Verträgen bewahrt.

@BassLightyear Als Mensch wünsche ich dir nur das Beste und kann deine Verärgerung voll und ganz nachvollziehen. Auch finde ich die Masche mies, dass der Verkäufer sich nicht früher gemeldet hat. Aber wer weiß, ob er nicht gesundheitlich krank war und er es gar nicht konnte? Außerdem ist es sein gutes Recht. Aber ich persönlich würde sowas auch nicht machen, wenn dann würde ich schnell auf den Vertrag bestehen und nicht nach Monaten. Muss jeder für sich selbst wissen, ob man es so dermaßen nötig hat.

 

Bearbeitet von Fantasy
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Mein Vorschlag an bitcoin.de @Christoph Bergmann nach dem "technischen" Abbruch soll der Verkäufer entscheiden dürfen, ob er den Abbruch des Kaufvertrags akzeptiert, oder ob er auf die Erfüllung bestehen möchte. Wählt er letzteres aus, so wird der Käufer darüber DEUTLICH in Kenntnis gesetzt, dass der Kaufvertrag weiterhin seine Gültigkeit hat und auf die möglichen Folgen hingewiesen. In diesem Fall darf ja bitcoin.de den Vertrag abbrechen, da beide Seiten zugestimmt haben (ebay macht das auch so).

Damit hätten doch alle ihre Ruhe und Klarheit.

 

Edit: Noch besser: die Abfrage an den Verkäufer muss direkt bei der Stornierungsanfrage erfolgen.

Bearbeitet von Fantasy
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Sehr geehrte(r) Käufer(in),

leider wurde seitens Bitcoin.de mehrere Monate lang nicht auf unsere Bitte um Freischaltung der Kommunikationsfunktion zu diese Trade reagiert. Daher können wir erst jetzt auf Sie zukommen. Die kaufvertraglichen Verpflichtungen sind hiervon nicht berührt und wir bekräftigen unsere Bitte um Erfüllung durch Kaufpreiszahlung Ihrerseits. Es bleibt bei der genannten Frist. 

Unserem Teil der kaufvertraglichen Verpflichtung entsprechend haben wir natürlich den 1 ETH über die Monate hinweg im Bestand vorgehalten um unsere Verpflichtung jederzeit erfüllen zu können. 

Mit freundlichen Grüßen
First Coin 

lächerlich 

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Antwort Bitcoin.de:

wir können in dieser Angelegenheit bestätigen, dass zwischen Ihnen und Ihrem Handelspartner dakleym ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ob die Ansprüche Ihres Handelspartners inzwischen erloschen sind, etwa da Sie die Zahlung seinerzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, Sie einen wirksamen Rücktritt erklärt haben, die Ansprüche Ihres Handelspartners in der Zwischenzeit verjährt sind oder Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Handelspartner auf eine Stornierung geeinigt haben, können wir nicht beurteilen.

Zudem ist uns jegliche Rechtsberatung von Gesetzes wegen untersagt. Wenn Sie keine Einigung mit dem Handelspartner finden, können wir Ihnen daher nur die Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bitcoin.de Support Team

WICHTIG: Bitte antworten Sie dem Support in dieser Angelegenheit ausschließlich über das Formular (Support Anfrage) auf der Detailseite zum Trade

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Auf Basis dieser "Antwort" kann es nur eine Konsequenz geben.

Die Handelsaktivität auf dieser Plattform einstellen.

Es zeigt sich zum wiederholten Male, dass keinerlei Interesse besteht in Ernstfall seine Kunden auch nur in irgendeiner Weise zu unterstützen. 

Soviel zu Thema Sitz in Deutschland und dadurch einfachere Konfliktlösung. 

BG

G.

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