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Monate spätere Forderung nach abgebrochenem Kauf


BassLightyear

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vor 14 Minuten schrieb CheHoernchen:

Sollten Sie jedoch keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, oder eine rechtlich falsche, dann haben Sie sogar eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Hinweis: gilt hier wenn dann nur zwischen gewerblich und privat, jedoch nicht zwischen privat und privat.

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vor 52 Minuten schrieb ap7fxm:

Hinweis: gilt hier wenn dann nur zwischen gewerblich und privat, jedoch nicht zwischen privat und privat.

Hier gibt es aber die Vermutung auf gewerblichen Handel................

 

 

Gruß Pauli

Bearbeitet von pauli
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vor 15 Minuten schrieb pauli:

Hier gibt es aber die Vermutung auf gewerblichen Handel................

Jo, das war mein indirekter Hinweis, dass das Eichhörnchen Quark erzählt. Die Widerrufsfrist beginnt ohnehin erst ab Lieferung. ;-)

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Leider finde ich meinen Anhaltspunkt, dass es auch private Verkäufer nicht wie "Kai aus der Kiste" kommen können, nicht wieder.

ABER: alle Betroffenen sollten sich wie von Jokin vorgeschlagen zusammentun und ggf. gemeinsam rechtlichen Rat einholen. In dem Zusammenhang sollten sie sich auch mit dem §242 BGB (Treu und Glauben) auseinander setzen und klären ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Privaten Verkäufern kann man von dem Vorgehen nach x-Monaten die Zahlung einzufordern nur abraten, denn neben moralischen Punkten besteht hier die rechtliche Gefahr, dass die Richter zu Ungunsten der Verkäufer entscheiden und ggf. auch sehr unterschiedlichen urteilen. Finanziell attraktiv dürfte das Vorgehen daher nicht sein - außer man trifft viele Fälle, die freiwillig zahlen und vor dem Gerichtsprozess einknicken.

 

Dies ist keine Rechtsberatung.

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vor 3 Stunden schrieb ap7fxm:

Jo, das war mein indirekter Hinweis, dass das Eichhörnchen Quark erzählt. Die Widerrufsfrist beginnt ohnehin erst ab Lieferung. 😉

Naja völliger Quark ist es nicht.

Ich würde nach dem ich erstens prüfen würde ob überhaupt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, als zweites prüfen ob der Verkauf wirklich als Privathandel angesehen werden kann/muss, oder ob der Verkäufer nicht doch gewerblichen Handel betreibt. Das geht nämlich schneller als mancher denkt.

War vielleicht nicht so klar warum der Link.

Bearbeitet von CheHoernchen
Tipser
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"rechtskräftiger Kaufvertrag" - daran besteht kein Zweifel.

"oder ob der Verkäufer nicht doch gewerblichen Handel betreibt" - du willst, wenn dich jemand zur Zahlung verklagt, nicht den Beweis führen, dass eine Person gewerblich handelt. Entweder es ist direkt ersichtlich oder man hat ein Problem.

"Das [gewerblich Handeln] geht nämlich schneller als mancher denkt." - Diesen Quark konntest du uns noch nie erklären. Bitte eröffne ggf. für dieses Sachverhalt einen neuen Thread und verlinke diesen hier.

Nebenbei: das mit Widerrufsbelehrung wurde längst in https://coinforum.de/topic/16095-verk%C3%A4ufer-droht-mit-mahnung/ geschrieben, und auch noch deutlich besser.

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Das [gewerblich Handeln] geht nämlich schneller als mancher denkt." - Diesen Quark konntest du uns noch nie erklären. Bitte eröffne ggf. für dieses Sachverhalt einen neuen Thread und verlinke diesen hier.

Zeig mir mal wo ich das schon einmal probiert habe zu erklären.... da bin ich gespannt...

Nur Kurz Stichpunkte dazu, keinen Bock jetzt das Erteil vom EuGH rauszusuchen:

● Hohe Anzahl und Regelmäßigkeit an Verkäufen übers Internet

● Anbieten von gleichartigen Artikeln

● Verkauf von Neuware

● Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiterzuveräußern

Allerdings ist auch entschieden worden das  von Fall zu Fall geprüft werden muss.

vor 5 Minuten schrieb ap7fxm:

"oder ob der Verkäufer nicht doch gewerblichen Handel betreibt" - du willst, wenn dich jemand zur Zahlung verklagt, nicht den Beweis führen, dass eine Person gewerblich handelt. Entweder es ist direkt ersichtlich oder man hat ein Problem.

Wenn sich das auf das anzuwendende Recht auswirkt, ist das eine durchaus klärenswerte Frage m.M.n.

Warum sollte ich einen Neuen Thread eröffnen, nur weil du eine Andere Meinung hast.

vor 9 Minuten schrieb ap7fxm:

Nebenbei: das mit Widerrufsbelehrung wurde längst in https://coinforum.de/topic/16095-verk%C3%A4ufer-droht-mit-mahnung/ geschrieben, und auch noch deutlich besser

Sorry das ich das nicht gelesen habe. Asche auf mein Haupt.

Und das wars auch von mir dazu.

Wie gesagt so wichtig ist es mir jetzt nicht .....

 

 

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vor 5 Minuten schrieb CheHoernchen:

Verkauf von Neuware

Die Neuware Bitcoin, wer kennt sie nicht. Auch die Anwendbarkeit der Urteile vom EuGH... schick.

Zum Thema Gewerbetreibende hilft u.a. folgender Thread (insb. die Beiträge von Jokin): https://coinforum.de/topic/11311-unterstellung-von-gewerblichkeit-bei-vielen-trades/. Für weitere Anmerkungen zu Gewerbe vs. Privat bitte ggf. den genannten oder einen ähnlichen Thread nutzen.

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Hallo,

ich bin neu hier und verfolge ebenfalls die Gespräche.

Auch ich habe eine Zahlungsaufforderung bekommen und hier ging es nie darum nicht zu zahlen sondern weil aus technischen Gründen das Geld bei der Fidor Bank noch nicht freigeschaltet war....

Meine Nachricht an Bitcoin.de

Storno-Anfrage eines Bitcoin-Kaufs

Hallo :::::::,

Sie haben bezüglich des Kaufs von 0,06 Bitcoins (Transaktion-ID XUAV4R) eine Stornoanfrage veranlasst. Als Grund haben Sie folgende Angabe gemacht:

"Hallo,

leider ist noch das falsche Konto angegeben und ich soll ausdrücklich das verifizierte Konto nutzen um zu überweisen.

Bitte um Stornierung
Werde gerne wieder bei Ihnen Kaufen aber eben nur mit dem richtigen Konto.

MfG"

Sie haben bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen. Eine Stornierung ist daher nur möglich, wenn der Vertragspartner zustimmt.

Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Details zu diesem Kauf

 

Dann im Januar die Nachricht von dakleym

Erfüllung des Kaufvertrags

Sehr geehrte(r) Käufer(in),

dieser Trade wurde systemseitig abgebrochen, da die Kaufpreiszahlung von Ihnen nicht rechtzeitig als gesendet markiert wurde. Ferner wurde von Ihnen bislang auch keine tatsächliche Kaufpreiszahlung geleistet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gem. § 14 der AGB der Bitcoin Deutschland AG durch die Annahme unseres Verkaufsangebots ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags wird durch den systemseitigen Abbruch nicht berührt. Gern hätten wir Sie bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt über diesen Umstand informiert. Jedoch erfolgte seitens Bitcoin.de die Freischaltung der Kommunikation zu diesem Trade erst mit erheblicher Verzögerung, d.h. vor wenigen Tagen. Deshalb kommen wir jetzt und auf diesem Weg auf Sie zu. Unsere juristische Anspruchsgrundlage bleibt davon jedoch unberührt.

Mit Verweis auf § 15 Abs. 14 der AGB der Bitcoin Deutschland AG verlangen wir nun von Ihnen die Erfüllung des Kaufvertrags durch Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 385,06 EUR auf unser folgendes Konto:

Kontoinhaber: First Coin GmbH
IBAN: DE09 7002 2200 0020 0356 25
BIC: FDDODEMMXXX

Bitte veranlassen Sie die Zahlung bis spätestens 25.01.2019 unter Angabe der Trade-ID. Im Falle einer Nichterfüllung Ihrer kaufvertraglichen Verpflichtungen sehen wir uns zur rechtlichen, nötigenfalls gerichtlichen, Durchsetzung unserer Ansprüche gezwungen. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige weitere Kommunikation mit uns zu diesem Sachverhalt ausschließlich schriftlich über die Nachrichtenfunktion dieser Trade-Detailseite erfolgen kann und wir diese nur innerhalb der vorstehend genannten Frist, d.h. bis längstens zum 25.01.2019, mit Ihnen führen werden. Nach Ablauf der Frist werden wir diesen Fall umgehend unseren Rechtsberatern übergeben, deren Tätigwerden für Sie kostenverursachend sein wird. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem weiteren Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
First Coin GmbH

Meine Nachricht an support Bitcoin.de

> Kontaktformular: Stornierung

>

> Hallo Ich habe diese E-Mail bekommen die BC wurden doch bereits wieder frei

> gegeben der Kauf abgebrochen.

> 1.Muss ich den angegebenen Betrag bezahlen

> 2.Würe ich für das Geld auch BC bekommen

> 3.Ist eine ganz schöne Abzocke nach einem halben Jahr eine Nachricht zu schreiben

> der Kauf jetzt doch zustande kommen soll.

> Habe keine weiteren Kaufe in meiner erfolglos Liste

Nachrich von Bitcoin.de

Ihre Frage

Hallo ........,

wir können in dieser Angelegenheit bestätigen, dass zwischen Ihnen und Ihrem Handelspartner dakleym ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ob die Ansprüche Ihres Handelspartners inzwischen erloschen sind, etwa da Sie die Zahlung seinerzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, Sie einen wirksamen Rücktritt erklärt haben, die Ansprüche Ihres Handelspartners in der Zwischenzeit verjährt sind oder Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Handelspartner auf eine Stornierung geeinigt haben, können wir nicht beurteilen.

Zudem ist uns jegliche Rechtsberatung von Gesetzes wegen untersagt. Wenn Sie keine Einigung mit dem Handelspartner finden, können wir Ihnen daher nur die Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bitcoin.de Support Team

Meine Nachricht an den Händler

von Mir

Problem mit abgebrochenem Kauf

Hallo,

ich den Verkauf bereits storniert aus technischen Gründen war die Zahlung nicht möglich also würde ich sie bitten dies auch anzuerkennen und nicht nach einem halben Jahr nachzufordern.

MfG
............

Antwort von First Coin / dakleym

von dakleym

Erfüllung des Kaufvertrags

Sehr geehrte(r) Käufer(in),

leider wurde seitens Bitcoin.de mehrere Monate lang nicht auf unsere Bitte um Freischaltung der Kommunikationsfunktion zu diese Trade reagiert. Daher können wir erst jetzt auf Sie zukommen. Die kaufvertraglichen Verpflichtungen sind hiervon und auch von der seinerzeitigen Stornoanfrage nicht berührt und wir bekräftigen unsere Bitte um Erfüllung durch Kaufpreiszahlung Ihrerseits. Es bleibt bei der genannten Frist.

Unserem Teil der kaufvertraglichen Verpflichtung entsprechend haben wir natürlich die BTC über die Monate hinweg im Bestand vorgehalten um unsere Verpflichtung jederzeit erfüllen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
First Coin GmbH

1. Keiner kann mir garantieren das ich die BC dann auch bekomme.

2.Ist es rechtlich überhaupt noch erlaubt / Keine Widerrufserklärung / GmbH usw

3. Ist der User Verkäufer wirklich bekannt für diese Masche.

Vielen Dank für die Hilfe.

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Hier noch eine kleine Info...

Es geht um den angeblich geltenden Kaufvertrag.

Ein Kaufvertrag gilt laut ihren AGB nur zwischen zwei natürlichen personen.

§ 7 Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de

    Am Handel auf bitcoin.de können nur natürliche Personen teilnehmen. Die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de setzt ferner folgendes voraus:

    Volljährigkeit sowohl im Sinne des § 2 BGB als auch gemäß dem Recht des Staates, dem der potentielle Kunde angehört,
    einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz,
    die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eines der folgenden Staaten: Australien, Brasilien, Indien, Japan, Kanada, Südkorea, Mexico, Schweiz, Singapur,Südafrika.

Zum Handel nicht zugelassen sind jedoch – selbst wenn sie ihren Wohnsitz in einem der in Satz 2 lit. b) genannten Staaten haben oder auch über eine der in Satz 2 lit. c) genannten Staatsangehörigkeiten verfügen - US-Bürger oder andere Personen, die in den USA oder einem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind.

Nicht zum Handel zugelassen sind Kunden, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Vermittlung von Bitcoins nicht zugelassen ist oder einer Erlaubnis bedarf, über die die Bitcoin Deutschland AG in dem Land, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, nicht verfügt.

Der Kunde darf beim Kauf und Verkauf von Bitcoins auf der Internetplattform bitcoin.de nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln.

Hier die Zahlungsaufforderung von dakleym, der hier offensichtlich als juristische person auftritt.

IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 TMG

First Coin GmbH
Neue Mainzer Str. 46-50
60311 Frankfurt am Main

Handelsregister: HRB 100522
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Clemens Marckhoff
Kontakt

+49 (0) 170 45 33 600
info(at)firstcoin.de
www.firstcoin.de

DIE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG DES KUNDEN

Nachricht von: dakleym
Betreff: Erfüllung des Kaufvertrags
Sehr geehrte(r) Käufer(in),

dieser Trade wurde systemseitig abgebrochen, da die Kaufpreiszahlung von Ihnen nicht rechtzeitig als gesendet markiert wurde. Ferner wurde von Ihnen bislang auch keine tatsächliche Kaufpreiszahlung geleistet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gem. § 14 der AGB der Bitcoin Deutschland AG durch die Annahme unseres Verkaufsangebots ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags wird durch den systemseitigen Abbruch nicht berührt. Gern hätten wir Sie bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt über diesen Umstand informiert. Jedoch erfolgte seitens Bitcoin.de die Freischaltung der Kommunikation zu diesem Trade erst mit erheblicher Verzögerung, d.h. vor wenigen Tagen. Deshalb kommen wir jetzt und auf diesem Weg auf Sie zu. Unsere juristische Anspruchsgrundlage bleibt davon jedoch unberührt.

Mit Verweis auf § 15 Abs. 14 der AGB der Bitcoin Deutschland AG verlangen wir nun von Ihnen die Erfüllung des Kaufvertrags durch Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 385,06 EUR auf unser folgendes Konto:

Kontoinhaber: First Coin GmbH
IBAN: DE09 7002 2200 0020 0356 25
BIC: FDDODEMMXXX

Bitte veranlassen Sie die Zahlung bis spätestens 25.01.2019 unter Angabe der Trade-ID. Im Falle einer Nichterfüllung Ihrer kaufvertraglichen Verpflichtungen sehen wir uns zur rechtlichen, nötigenfalls gerichtlichen, Durchsetzung unserer Ansprüche gezwungen. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige weitere Kommunikation mit uns zu diesem Sachverhalt ausschließlich schriftlich über die Nachrichtenfunktion dieser Trade-Detailseite erfolgen kann und wir diese nur innerhalb der vorstehend genannten Frist, d.h. bis längstens zum 25.01.2019, mit Ihnen führen werden. Nach Ablauf der Frist werden wir diesen Fall umgehend unseren Rechtsberatern übergeben, deren Tätigwerden für Sie kostenverursachend sein wird. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem weiteren Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
First Coin GmbH

Nachricht wurde durch Bitcoin.de an mich weitergeleitet.

First Coin GmbH ist keine natürliche Person.

Bitte um Klärung.

 

 

Bin gespannt was da rauskommt was meint ihr dazu?

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vor 1 Stunde schrieb Helo1980:

Jedoch erfolgte seitens Bitcoin.de die Freischaltung der Kommunikation zu diesem Trade erst mit erheblicher Verzögerung, d.h. vor wenigen Tagen.

Bitte lasst Euch von bitcoin.de den exakten Zeitpunkt geben wann die Anfrage  zur Freischaltung gestellt wurde.

Ich wette, dass diese auch erst vor wenigen Tagen gestellt wurde.

Sollte ich recht haben, dürfte bitcoin.de ein berechtigtes Interesse daran haben nicht als "Verzögerer" dargestellt zu werden und in dieser Hinsicht tätig werden wollen.

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vor 3 Stunden schrieb Helo1980:

hier ging es nie darum nicht zu zahlen sondern weil aus technischen Gründen das Geld bei der Fidor Bank noch nicht freigeschaltet war

Sehr schwaches Argument, weil: (a) man sich die Frage stellen muss warum man handelt obwohl noch nicht alles freigeschaltet war, (b) das erstmal nicht das Problem des Verkäufers ist und (c) sich die Frage stellt, warum man trotz unbeantworteter Stornoanfrage und bestehenden Vertrag beim Vertragspartner nicht wenigstens mal nachfragt hat. Im Gesamtkontext würde ich(!) dieses Argument wegen (c) sogar gegen den Käufer werten.

 

"Keiner kann mir garantieren das ich die BC dann auch bekomme." - irrelevant.

"Ist es rechtlich überhaupt noch erlaubt / Keine Widerrufserklärung / GmbH usw" - schwierig. Rechtlich wäre 'noch erlaubt' ein Fall für §242 BGB (Treu und Glauben), vermag ich aber nicht zu beurteilen. 'Keine Widerrufserklärung/GmbH' ist formal zwar positiv für den Käufer, aber ich wäre skeptisch ob das ausreicht; u.a. weil du als Käufer ja davon ausgehen musstest mit einer privaten Person zu handeln.

"Ist der User Verkäufer wirklich bekannt für diese Masche" - ist das relevant?

 

Meine Hoffnung für euch wäre, dass der Verkäufer die Anfrage an bitcoin.de tatsächlich erst vor wenigen Tagen, vielleicht noch Wochen, gestellt hat. Denn dann bewegt sich der Verkäufer auf dünnem Eis (Stichpunkte: prozessuale Wahrheitspflicht / Täuschung und §242 BGB).

Schließt euch wie bereits von Jokin empfohlen zusammen und lasst euch ggf. anwaltlich beraten, ODER erzielt, dass der Verkäufer von bitcoin.de entfernt wird. Denn dann bekommt er erstmal nicht an eure Kontaktdaten ran.

Dies ist keine Rechtsberatung.

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vor 14 Minuten schrieb ap7fxm:

ODER erzielt, dass der Verkäufer von bitcoin.de entfernt wird. Denn dann bekommt er erstmal nicht an eure Kontaktdaten ran.

Doch, doch - er hat ein Recht darauf an die Daten desjenigen zu kommen mit dem er einen nicht erfüllten Vetrag hat, oder?

Seitens bitcoin.de würde ich mir wünschen wenn der User "In-Only" geschaltet wird, er darf dann nur noch einzahlen aber weder auszahlen noch verkaufen. Letzteres bewahrt die Plattform vor weiteren Fällen mit zukünftigem Vertragsabschluss.

 

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Bis jetzt habe ich mich ja sozusagen auf die "Seite" des Verkäuferst gestellt. Nachdem ich aber las, dass gewerbliche Kunden auf bitcoin.de gar nicht "vorgesehen" sind, zweifle ich mittlerweile an der Gültigkeit des Kaufvertrags.

Um es kurz zu fassen: in meinen Augen müsste der Verkäufer aus dem bitcoin.de Marktplatz wegen Verstoß gegen die AGBs entfernt werden und die Kaufverträge aufgehoben werden, da sie nicht im Rahmen des "erlaubten" stattgefunden haben. Der Käufer wurde aus meiner Sicht getäuscht. Ob der Käufer beim Kauf davon ausgehen MUSSTE, dass es eine Privatperson ist, ist meiner Meinung nach irrelevant - die Rahmenbedingungen waren nicht diejenigen, die Bitcoin.de als Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages geschaffen hat.

Ist aber wie immer nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

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vor 20 Minuten schrieb Fantasy:

Bis jetzt habe ich mich ja sozusagen auf die "Seite" des Verkäuferst gestellt. Nachdem ich aber las, dass gewerbliche Kunden auf bitcoin.de gar nicht "vorgesehen" sind, zweifle ich mittlerweile an der Gültigkeit des Kaufvertrags.

Ich frage mich gerade, wie man sich als gewerblicher Kunde überhaupt auf bitcoin.de verifizieren kann. Das sollte doch eigentlich nur als natürliche Person möglich sein. Folglich dürfte es nur einen Vertrag zwischen der verifizierten Person1 "Käufer" und der verifizierten Person2 "Verkäufer" geben. Soweit sich beide verifiziert haben.

Angenommen der Verkäufer hat sich gar nicht verifiziert. Ist es in so einem Fall überhaupt möglich festzustellen zwischen welchen beiden natürlichen Personen ein Vertrag geschlossen wurde? Wie lässt sich dann feststellen, ob eine Forderung gerechtfertigt ist?

vor 33 Minuten schrieb Fantasy:

Um es kurz zu fassen: in meinen Augen müsste der Verkäufer aus dem bitcoin.de Marktplatz wegen Verstoß gegen die AGBs entfernt werden und die Kaufverträge aufgehoben werden, da sie nicht im Rahmen des "erlaubten" stattgefunden haben.

Schwierig die Kaufverträge rückwirkend aufzuheben. Dann müssten alle Kaufverträge aufgelöst werden, auch die mit denen Käufer und Verkäufer bisher glücklich sind.

Gedanken mache ich mir auch über den umgekehrten Fall. Ich hatte einmal einen abgebrochenen Verkauf, weil der übermittelte Name und die Kontonummer nicht mit den von bitcoin.de übermittelten Daten übereinstimmte. Ich habe seinerzeit auf anraten von bitcoin.de den Verkauf nicht akzeptiert und das Geld zurück überwiesen. Was wenn der Bitcoin jetzt auf 10.000 Euro steigt und der Käufer plötzlich um die Ecke kommt (und von der hinterlegten Kontonummer aus mit richtigem Namen überweist) und seine Coins haben will? 

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vor 12 Stunden schrieb Jokin:

Doch, doch - er hat ein Recht darauf an die Daten desjenigen zu kommen mit dem er einen nicht erfüllten Vetrag hat, oder?

Bin ich mir unsicher. Begründung wäre, dass Bitcoin.de die Herausgabe wegen Verstoß gegen die AGBs verweigert - das werden sie aber vermutlich nicht tun. Wenn ihn bitcoin.de aber wegen AGB-Verstoß zunächst mal "nur" (kurz vor Fristende) kickt UND die Betroffenen ihn dann auch nicht mehr kontaktieren können, dann würde das zumindest dem Verkäufer das Leben erschweren und die betroffenen User würden etwas Zeit gewinnen.

 

"Was meint ihr sollte ich den Verkäufer mit dem Problem juristischer und privater Person konfrontieren?" - Ihr solltet den Empfehlungen von Jokin folgen und keine Schaukämpfe veranstalten.

Den Vertrag hier wegen "gewerblicher Verkäufer" anzufechten halte ich für wenig erfolgsversprechend. Die Käufer erstmal keinen Nachteil, dass es sich offenbar um einen gewerblichen Verkäufer handelt.

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vor 2 Minuten schrieb ap7fxm:

Begründung wäre, dass Bitcoin.de die Herausgabe wegen Verstoß gegen die AGBs verweigert

Interessanter Aspekt, das wäre in der Tat zumindest eine Chance.

vor 2 Minuten schrieb ap7fxm:

Ihr solltet den Empfehlungen von Jokin folgen und keine Schaukämpfe veranstalten.

Ich könnte wetten, dass dakleym hier im Forum sehr genau verfolgt, was da passiert.

Lasst ihn wissen, was er wissen soll.
Ansonsten findet Euch in Eurer Gruppe und besprecht dort mit anwaltlicher Unterstützung wie Ihr weiter vorgehen wollt.

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vor 19 Stunden schrieb Jokin:

Lasst ihn wissen, was er wissen soll.

Sehe ich auch so. Er kann sich ja schon mal darauf vorbereiten, wie er aus diesem Schlamassel rauskommen will.

 

Denn das steht ja auch noch im Raum:

Am 20.1.2019 um 13:15 schrieb pauli:

Zurück zum Handybeispiel. Wurde das Handy nochmal benutzt? Eine Eigenschaft besitzt das Handy garantiert nicht mehr, nämlich das Alter. Nur ein Gericht kann klären zu wessen Lasten der Wertverlust geht. 

Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter sagt: OK, Kaufvertrag ist gültig. Käufer, zahle den Wert, den der Coin JETZT hat (oder am Tag der Anspruchsstellung hatte).

Als Begründung könnte ich vorstellen: Warum wartest du Verkäufer 9 Monate und meldest dich nicht früher? Dass die Kommunikation mit dem Käufer nicht möglich war, da wissen wir bereits, dass das nicht der Wahrheit entspricht (das wird bitcoin.de im Zweifelsfalle beweisen müssen). Er wird vermutlich noch die (rhetorische) Frage stellen, ob er auch auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestanden hätte, wenn der Preis in die andere Richtung gegangen wäre - die Antwort darauf wissen wir alle, denke ich :)

Bearbeitet von Fantasy
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Vielleicht kann man ja auch versuchen, dass Spielchen umzudrehen? :D

Ich wurde als Privatperson in meinem guten Glauben getäuscht, mit einer natürlichen Person Geschäfte zu machen. Jetzt stelle ich fest, dass ich mit einer dubiosen GmbH einen Vertrag abgeschlossen hatte - dies war mir bis zum heutigen Tage nicht ersichtlich. Daher möchte ich nun, vom Kaufvertrag zurücktreten, da ich grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen über bitcoin.de abwickle. Da ich mich durch die AGBs darauf verlassen habe, dass bitcoin.de nur Privatpersonen zulässt, konnte ich nicht damit rechnen, dass mir ein Firmenkunde "untergejubelt" wird.

 

Sehr geehrte FirstCoin GmbH, die es irgendwie geschafft trotz Verstoß gegen die AGBs weiterhin Geschäfte zu betreiben,

bitte überweisen Sie mir den folgenden Betrag einschließlich Gebühren auf mein Konto:

image.png.dcfff303160736d41343ae1781c25ab3.png

Ich erwarte Ihre Rückzahlung bist zum 23.01.19, sofort nach Ihrer Überweisung von 1.363,89 EUR werde ich Ihnen den Gegenwert von 0,11 BTC auf Ihre gewünschte Adresse gutschreiben.

 

 

 

 

Die o.a. Transaktion ist kein Fake, sondern ein echter Screenshot meiner Aufzeichnungen :(

 

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Hallo Leute, habe mich jetzt entschieden das mal so anzupacken.


Ungültiger Kaufvertrag / Täuschung

Hallo dakleym

Ein Handel gilt laut AGB nur zwischen natürlichen Personen somit wurde ich von Ihnen getäuscht und habe dies bereits an Bitcoin.de weiter gegeben.

Ihre Zahlungsaufforderung haben sie mir mit First Coin GmbH zukommen lassen.

§ 7 Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de

Am Handel auf bitcoin.de können nur natürliche Personen teilnehmen. Die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de setzt ferner folgendes voraus:

Volljährigkeit sowohl im Sinne des § 2 BGB als auch gemäß dem Recht des Staates, dem der potentielle Kunde angehört,
einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz,
die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eines der folgenden Staaten: Australien, Brasilien, Indien, Japan, Kanada, Südkorea, Mexico, Schweiz, Singapur,Südafrika.

Zum Handel nicht zugelassen sind jedoch ? selbst wenn sie ihren Wohnsitz in einem der in Satz 2 lit. b) genannten Staaten haben oder auch über eine der in Satz 2 lit. c) genannten Staatsangehörigkeiten verfügen - US-Bürger oder andere Personen, die in den USA oder einem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind.

Nicht zum Handel zugelassen sind Kunden, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Vermittlung von Bitcoins nicht zugelassen ist oder einer Erlaubnis bedarf, über die die Bitcoin Deutschland AG in dem Land, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, nicht verfügt.

Der Kunde darf beim Kauf und Verkauf von Bitcoins auf der Internetplattform bitcoin.de nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln.

Hier die Zahlungsaufforderung von dakleym, der hier offensichtlich als juristische person auftritt.
Nach Beratung durch meinen Beratungsrechtschutz bin ich zum Schluß gekommen,
sollte weiter auf irgendeine Zahlung bestanden werde, werde ich rechtlich Schritte gegen Sie einleiten und von meinem Anwalt gebrauch machen.

Bitte um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

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