ap7fxm Geschrieben 20. Januar 2019 Teilen Geschrieben 20. Januar 2019 VORAB: dies ist keine Rechtsberatung. Die Ausführungen spiegeln meine Erfahrung und meinen Wissensstand wider. Ziel: rechtliche Sicherheit bei SEPA-Verkäufen auf bitcoin.de erhöhen. Hierzu möchte ich mein Wissen teilen, sowie durch Kommentare eurerseits ergänzen und ggf. korrigieren. Damit soll letztlich der Handel unter ehrlichen Usern gefördert werden Nicht-Ziel: den letzten Cent/Euro aus einer Transaktion herausholen Motivation: Bitcoin.de tut abgesehen von den AGBs relativ wenig bis nichts, um SEPA-Verkäufer zu schützen Zahlt der Käufer nicht, bleibt dem Verkäufer mitunter nur der Rechtsweg Die Fälle hier und hier, wo die Handelspartner nach x-Monaten plötzlich Trades einfordern. Ich finde das Vorgehen, d.h. nach x-Monaten die Abwicklung zu verlangen, moralisch mies und rechtlich bedenklich (Stichpunkt: Treu und Glauben §242 BGB). Bei den Links stehen zwar erstmal die Käufer blöd da, aber es kann auch Verkäufer treffen Wichtiges Wissen: Es besteht ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag (§§13 und 14 der AGBs von bitcoin.de) Der technische Abbruch der Transaktion stellt keinen Vertragsabbruch oder Vertragswiderruf dar (§16 Abs. 7 Satz 3) => d.h. der Käufer muss weiterhin zahlen und Verkäufer muss bei Zahlung die Cryptos liefern Bei Abbruch hat der Verkäufer 2 Optionen: Vertrag bzw. Zahlung einfordern oder einseitig widerrufen. Eine der beiden Optionen sollte zumindest zeitnah verfolgt werden. Alternativ können sich beide Parteien natürlich auch einvernehmlich zum Widerruf einigen Ein einseitiger Widerruf ist nicht ohne Grund möglich, Nichtzahlung gehört aber definitiv dazu VOR dem Widerruf muss eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt werden: Rechtlich bombenfest: 30 Tage Allgemein anerkannt: 14 Tage Sehr fraglich: Fristsetzung hinfällig, da der Käufer bereits ab Abbruch in Verzug ist (siehe AGBs und das Fristenverzeichnis). ABER: das ist rechtlich ziemlich unsicher (Pflicht rechtlich angemessene Frist zu setzen; §323 BGB) UND es wird knifflig wenn die Überweisung z.B. zwischen Banken einfach 1-2 Tage dauert. Im letzteren Fall erkennt man nicht sofort, ob der Käufer nicht gezahlt hat oder nur vergessen hat die Markierung auf bitcoin.de vorzunehmen. Ggf. besteht aber ein Entschädigungsanspruch Ergänzend: Bitcoin.de kann den Vertrag nicht widerrufen, das können nur die Vertragspartner selber. Ob bitcoin.de in den AGBs Mechanismen schaffen kann, um einen Widerruf zu vereinfachen oder gar zum "Standard" werden zu lassen, ist mir unbekannt Die Rechtsschutzversicherung übernimmt meist nur aus Kulanz das Kostenrisiko für ein Rechtsverfahren (in den AGBs decken sie meist nur „einfache“ Finanzgeschäfte ab, wenn überhaupt) Vorgehen, wenn der Käufer nicht zahlt: Vor Trade-Abbruch den Käufer an die Zahlung erinnern. Das erweist sich in meinem Rechtsfall als hilfreich Kommunikation von Bitcoin.de wieder öffnen lassen Frist von 3 Tagen setzen Bitcoin.de bitten den Käufer auf Verbindlichkeit des Vertrages und die Folgen hinzuweisen (vorher macht das Bitcoin.de nicht) Parallel: Kontaktdaten des Käufers von Bitcoin.de anfordern Letztmalige Frist von 14 oder 30 Tagen setzen (aufgerundet auf den nächsten Bankarbeitstag) Käufer auffordern innerhalb der Frist auch seine genannten Kontaktdaten zu bestätigen oder euch die neuen zu nennen Entscheiden was ihr machen wollt: widerrufen oder Rechtsweg Beim Rechtsweg: ab zum Anwalt. Ein gerichtliches Mahnverfahren scheidet womöglich aus (siehe hier, insb. Seiten 1-3) Vielen Dank @boardfreak, der mir zu vielen Punkten immer wieder wichtige und richtige Hinweise gegeben hat. Interessante Quellen und Links:https://www.recht-finanzen.de/faq/6042-rechte-des-glaeubigers-bei-zahlungsverzug https://www.mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/bw07_54.htmhttps://www.hood.de/tips/1237/wie-lange-ist-man-an-einen-kaufvertrag-gebunden-.htm 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 20. Januar 2019 Teilen Geschrieben 20. Januar 2019 "... richtige Hinweise ..." - "... Ein gerichtliches Mahnverfahren scheidet womöglich aus ..." - STOP FUD 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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