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Versteuerungspflicht von Krypto bei Einsatz als Währung


CFP Trader

Empfohlene Beiträge

Hallo Community,

wie würdet ihr folgende Situation bewerten:

Ich (in Deutschland steuerpflichtig) kaufe für 1.000€ eine Kryptowährung, der Kurs entwickelt sich sehr gut und nach kurzer Zeit liegt der Gegenwert bei 1.500€.

Wenn ich 365 Tage warte sind die 500€ steuerfrei  - oder je nachdem wie es sich entwickelt.
Wenn ich unterjährig verkaufe muss ich die 500€ mit meinem Steuersatz im Rahmen des Spekulationsgewinns versteuern.

Was ist wenn ich unterjährig mir von den 1500€ einen Wertgegenstand kaufe (Uhr, Schmuck etc.) und mit den Kryptos bezahle.

 

Wie verhält sich das mit der Steuer oder ist wird das nicht berücksichtig? Falls Steuer - wie wird die Mwst. behandelt?

 

Danke für die Antworten!

 

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Ich würde sagen da Du sie nicht veräußert hast musst Du sie auch nicht angeben. Dies müsste dann derjenige tun, den Du damit bezahlst wenn er sie veräußert. ;o))

 

P.S. Sie sind auch so steuerfrei da die Freigrenze bei 600 Euro liegt.

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
P.S. ... ;o))
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vor einer Stunde schrieb CFP Trader:

Wenn ich unterjährig verkaufe muss ich die 500€ mit meinem Steuersatz im Rahmen des Spekulationsgewinns versteuern.

 

korrekt.

vor einer Stunde schrieb CFP Trader:

Was ist wenn ich unterjährig mir von den 1500€ einen Wertgegenstand kaufe (Uhr, Schmuck etc.) und mit den Kryptos bezahle.

Dann musst Du die 500 Euro Gewinn als "privates Veräußerungsgeschäft" mit Deinem pers. Steuersatz versteuern.

Es ist vollkommen egal was Du mit den Kryptowährungen nach der Veräußerung tust ... bzw. was Du erhalten hast. Was auch immer Du erhalten hast wird in Euro umgerechnet und dies stellt den Veräußerungspreis dar.

vor einer Stunde schrieb CFP Trader:

 wie wird die Mwst. behandelt?

Was soll mit der Mehrwertsteuer schon sein?

Es sind zwei getrennte Vorgänge:

1. "Veräußerung der Kryptowährung"
2. "Anschaffung von etwas anderem"

Wenn das "andere" der Mehrwertsteuer unterliegt, dann ist die zu zahlen - vollkommen logisch. Und auch dem entsprechenden Prozentsatz und entsprechend dem geltenden Recht in dem Land in dem Du das erwirbst.

 

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vor einer Stunde schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Ich würde sagen da Du sie nicht veräußert hast

Er hat vorher X Kryptowährungen im Wert von 1.000 Euro

Er hat später X Kryptowährungen im Wert von 1.500 Euro

Er hat noch etwas später eine Uhr im Wert von 1.500 Euro

... hätte er nichts veräußert, würde er immernoch X Kryptowährungen haben.

Preisfrage: Hat er X Kryptowährungen veräußert, also nun "0" oder "X"?

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vor 17 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Was passiert wenn ich Dir Coins schicke, ohne Gegenleistung. Habe ich die dann auch veräußert da ich sie Dir übereigne? –.–

Ja, auch dann hast Du sie "veräußert". Nun schlitterst Du jedoch in die Schenkungsgrauzone .... 

Anders ist es wenn Du mir den Privatekey gibst. Dann ist da zwar wieder eine Schenkungsgrauzone, die nebulös ist. 

Spannend ist auch die Situation, wenn Du Paperwallets verloren hast, die Coins als Totalverlust abschreibst, die Dokumente jedoch von jemand anders gefunden werden.

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Spar Dir die Zeit alle Sonderfälle zu lernen.

Wann immer sich Dein Coinbestand auf einer Adresse verringert, hast Du etwas veräußert. Genaugenommen sind also auch Umbuchungen "Veräußerungen", da nimmste aber als Veräußerungspreis den ursprünglichen Anschaffungspreis und übernimmst den für die Empfängeradresse.

... insgesamt rate ich dazu möglichst wenig Transaktionen vorzunehmen.

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vor 3 Stunden schrieb Jokin:

Spar Dir die Zeit alle Sonderfälle zu lernen.

Wann immer sich Dein Coinbestand auf einer Adresse verringert, hast Du etwas veräußert. Genaugenommen sind also auch Umbuchungen "Veräußerungen", da nimmste aber als Veräußerungspreis den ursprünglichen Anschaffungspreis und übernimmst den für die Empfängeradresse.

... insgesamt rate ich dazu möglichst wenig Transaktionen vorzunehmen.

Super danke für die angeregt Diskussion und die Antworten!

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Was ist, wenn ich vor einem halben Jahr USD gekauft habe und der Kurs (fiktiv für die Rechnung...) um 20% gestiegen ist. Jetzt kaufe ich in den USA für meine Dollar sonstwas.. nen Keks.

Muss ich den Preis von dem Keks in Eur umrechnen und den Gewinn versteuern? Also den Umrechnungskurs von dem Tag des Kaufes entsprechend nehmen?

 

edit:

Was ich fragen will: Wenn der Wert nicht in FIAT angegeben werden kann, weil der Verkauf in Crypto passiert und sonst keine Bewertung der Ware vorliegt. Bewerte ich den Wert dann indirekt über einen Wechselkurs von einem Exchange meines Vertrauens (Beliebens).

Bearbeitet von fox42
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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Oh Gott... Ich fahre nicht mehr in den Urlaub O.O - Für jeden Keks und jeden Kaffee und jeden Eintritt immer nen Eintrag ins Logbuch für die Steuer. (Sofern man über 600€ Gewinn im Jahr kommt)

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vor 30 Minuten schrieb fox42:

Sofern man über 600€ Gewinn im Jahr kommt)

Kommt man als Urlauber im Normalfall nicht, da muss schon wirklich was Außergewöhnliches passieren.

Ich hab auch ein Auslandskonto - die Kurse bewegen sich nicht sooo heftig, dass ich da jemals Probleme bekommen könnte.

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vor 9 Minuten schrieb Jokin:

Kommt man als Urlauber im Normalfall nicht, da muss schon wirklich was Außergewöhnliches passieren.

Ich hab auch ein Auslandskonto - die Kurse bewegen sich nicht sooo heftig, dass ich da jemals Probleme bekommen könnte.

Problematisch wird nur:

Zitat

Für die Anwendung der Freigrenze sind die Einkünfte aus allen Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr zusammenzurechnen.Für die Anwendung der Freigrenze sind die Einkünfte aus allen Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr zusammenzurechnen.Für die Anwendung der Freigrenze sind die Einkünfte aus allen Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr zusammenzurechnen.5Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.

Wenn ich das richtig verstehe, ist man dran, wenn man nebenbei viel verhöckert.. (Autos, Blumen, Cryptos)

 

Haufe sagt, man muss zusammenrechnen:

Zitat

Für die Anwendung der Freigrenze sind die Einkünfte aus allen Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr zusammenzurechnen.

 

Wie man auf jeden Fall drumrumkommt: Alles mit Karte bezahlen. Da wird live umgerechnet -> 0 Gewinn/Verlust

Bearbeitet von fox42
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vor 8 Stunden schrieb Jokin:

Klar, alles was innerhalb der letzten 12 Monate angeschafft wurde.

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch!

Im Gesetzes Text steht
Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte, Absatz 1 - 2
"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Das würde heißen der Staat erkennt Cryptos als Währung an - sonst wären käme der Passus "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" zum tragen.

Vielleicht spitzfindig aber ist das schon diskutiert worden?

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vor 48 Minuten schrieb CFP Trader:

Vielleicht spitzfindig aber ist das schon diskutiert worden? 

Bitcoins sind derzeit keine "Gegenstände des täglichen Gebrauchs".

Jedoch können sie zu solchen "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" werden, wenn man damit permanent bezahlt, dann muss man sich um die Dokumentation dieser Bezahlungsmethode keine Gedanken mehr machen - dazu muss man dem Finanzamt aber auch erstmal gut erklären, dass man diese Zahlungsmethode täglich nutzt und nicht nur dazu benutzt um Veräußerungsgewinne steuerfrei zu bekommen.

Wenn das Finanzamt erstmal "Steuerhinterziehung" mit guter Begründung in den Raum wirft, dann liegt es am Steuerpflichtigen diesen Vorwurf zu entkräften.

Natürlich hab ich mir dazu auch Gedanken gemacht und mich recht einfach entschieden:

Ich habe auf einer Wallet Coins, die ich seit mehr als 12 Monaten dort liegen habe. Sobald ich mit Bitcoins bezahlen möchte, dann gebe ich die Coins aus dieser Wallet aus und muss mir um die zwischenzeitlichen Kursgewinne überhaupt nicht kümmern.

Damit auch immer ausreichend Coins zur Verfügung stehen, kaufe ich entsprechend meiner Ausgaben BTC nach und lege diese für 12 Monate auf Steuer-Schlaf-Adressen.

Solange es keine vollkommen klare Entscheidung gibt halte ich es für schlau jeglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen und auf keinen Fall irgendwelche Angriffsflächen zu bieten.

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Hallo, ich bin ganz neu in das Thema eingestiegen. Hab erst vor einer Woche angefangen mit Krypto zu handeln. Eigentlich hab ich eh vor eher langfristig zu kaufen, einen kleinen Betrag möchte ich aber auch kurzfristig handeln!

Muss ich wenn ich einen Gewinn mache und die Währung zurücktausche in mein Wallet schon versteuern, oder erst wenn ich mein Geld von der Wallet auf mein Konto zurücküberweise??Bin aus Österreich wir aber in Deutschland auch nicht anders sein. Das mit den 600 Euro hab ich schon mitbekommen! 

Was ist wenn ich am Ende des Jahres zb. 1000 Euro Gewinn hab, aber gleich wieder alles in Krypto investiere damit auf meinem Wallet kein Gewinn aufscheint!

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vor 37 Minuten schrieb AngryRam:

Muss ich wenn ich einen Gewinn mache und die Währung zurücktausche in mein Wallet schon versteuern, oder erst wenn ich mein Geld von der Wallet auf mein Konto zurücküberweise??Bin aus Österreich wir aber in Deutschland auch nicht anders sein. Das mit den 600 Euro hab ich schon mitbekommen! 

Bei jeder Veräußerung ermittelst Du den Gewinn anhand der vorherigen Anschaffungskosten.

vor 38 Minuten schrieb AngryRam:

Was ist wenn ich am Ende des Jahres zb. 1000 Euro Gewinn hab, aber gleich wieder alles in Krypto investiere damit auf meinem Wallet kein Gewinn aufscheint!

Wenn Du Gewinn hast, wird der Gewinn versteuert.

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Am 22.3.2019 um 14:23 schrieb AngryRam:

Was ist wenn ich am Ende des Jahres zb. 1000 Euro Gewinn hab, aber gleich wieder alles in Krypto investiere damit auf meinem Wallet kein Gewinn aufscheint!

Die ganzen zwischengewinne muss man in der Steuererklärung angeben. Am Ende, wenn du dann alles verkaufst, wird dann alles berechnet. Also ist es nicht so dumm jedes Jahr die Steuererklärung abzugeben. Dadurch kann man auch die Verluste und gewinne verrechnen.

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Am 22.3.2019 um 07:21 schrieb CFP Trader:

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch!

Im Gesetzes Text steht
Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte, Absatz 1 - 2
"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Das würde heißen der Staat erkennt Cryptos als Währung an - sonst wären käme der Passus "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" zum tragen.

Vielleicht spitzfindig aber ist das schon diskutiert worden?

Naja. Cryptos sind Witschaftsgüter. vgl. Gold, Silber, Juwelen, Kunst. Gold hat vielleicht noch eine Sonderstellung und ist ein schlechter Vergleich..

 

Am 21.3.2019 um 22:24 schrieb Jokin:

Klar, alles was innerhalb der letzten 12 Monate angeschafft wurde.

Für den Normalo, der vielleicht mal nach 3 Jahren sein Auto oder 15 Jahren eine Briefmarke verkauft, kein Problem. Für viele Trader hier aber eigentlich ein riesiges Problem... Ich verstehe ja, dass der Sinn ist, die Gewinne nicht an der Steuer vorbeizuschmuggeln, indem man einfach irgendwelche Sachen von Wert kauft. Soweit sinnvoll. Aber das Finanzamt kann doch nicht ernsthaft wollen, dass man jede Bezahlung mit Fremdwährung in der Steuererklärung aufführt. Ich werde mir jetzt auch nicht in jeder Fremdwährung etwas zurücklegen, damit das dann 12 Monate gelegen hat, bevor ich das im Urlaub ausgebe. Dann doch lieber weiter alles mit Karte mit direkter Umrechnung bezahlen?

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vor 25 Minuten schrieb fox42:

Aber das Finanzamt kann doch nicht ernsthaft wollen, dass man jede Bezahlung mit Fremdwährung in der Steuererklärung aufführt.

Nö, natürlich nicht - bis 600 Euro Gewinn ist alles frei. 

Du als Steuerpflichtiger musst da selber drauf achten.

vor 26 Minuten schrieb fox42:

Ich werde mir jetzt auch nicht in jeder Fremdwährung etwas zurücklegen, damit das dann 12 Monate gelegen hat, bevor ich das im Urlaub ausgebe.

Ich könnte mir kein Szenario ausdenken bei dem ich durch Tausch und Ausgeben 600 Euro Gewinn machen würde.

Wie sieht Dein Szenario aus?

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Nö, natürlich nicht - bis 600 Euro Gewinn ist alles frei. 

Du als Steuerpflichtiger musst da selber drauf achten.

Ich könnte mir kein Szenario ausdenken bei dem ich durch Tausch und Ausgeben 600 Euro Gewinn machen würde.

Wie sieht Dein Szenario aus?

Strenggenommen muss man doch alle Veräußerungsgeschäfte zusammenrechnen. Also: 600eur Gewinn mit cryptos: Zack, Urlaub im Eimer, alles aufschreiben.

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vor 4 Minuten schrieb fox42:

Strenggenommen muss man doch alle Veräußerungsgeschäfte zusammenrechnen. Also: 600eur Gewinn mit cryptos: Zack, Urlaub im Eimer, alles aufschreiben.

Mit wieviel Gewinn durch Wechselkursschwankungen rechnest Du denn?!? Ich sehr da keine 10 Euro in 2 Wochen ...

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