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Bitbond / EUR-Token (EURT) / BAFIN


Gulliver

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Hallo zusammen, eigentlich wollte ich keinen neuen Faden zu diesem Thema eröffnen. Allerdings habe ich keinen so richtigen exisiterenden Thread gefunden, wo das hinpassen könnte.

Ich habe heute erfahren, dass dem Bitbond-Geschäftspartner, der Bit4Coin BV, vom BAFIN untersagt wurde, Zins- und Tilgungszahlungen in BTC zu akzeptieren oder auszuzahlen. Kennt hier jemand die Hintergründe?

Das hat zur Folge, dass alle Zins- und Tilgungsbeträge von deutschen/(teilweise)europäischen Darlehensnehmers per SEPA in EURO geleistet werden; hierfür ist die französische TEMPO zwischengeschaltet. Diese tauscht die EURO mit dem festen Wechselkurs 1:1 in EUR-Token (EURT) um. Diese werden dann dem Konto des Darlehensgeber gutgeschrieben, entgegen dem ursprünglichen Ansatz BTC zu verleihen und ausschließlich BTC (Zins & Tilung) zu erhalten.

Da ja jetzt eine Art "Medienbruch" vorliegt, stellt sich die Frage, was daraus an Implikationen (zusätzliche Schnittstellen, Steuer etc.) entsteht. Verleiht wurden BTC, zurückbezahlt wurden (teilweise) BTC und EUR.

Danke für ein paar Sichtweisen dazu.

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Ich möchte das Thema nochmal hochbringen, auch wenn vielleicht zum Sachverhalt und den Hintergründen nicht unbedingt viele Informationen vorliegen mögen.

Mich würde mal interessieren, wie die Rückzahlung der verliehenen BTC (!) aus steuerlicher Sicht gehandhabt wird; nicht die Zinsen, die ich halt in EURO erhalte. Die verliehenen BTCs werden ja nicht mehr in BTC zurückgezahlt, sondern in EURO. Gelten diese BTC dann als veräußert/getauscht in EUR? Der Verleiher hat ja selbst nicht aktiv veräußert/getauscht, sondern dieser Umstand kommt durch die Rückzahlung zustande, deren Form er nicht beeinflussen kann. Was passiert, wenn die erhaltenen EUR sofort wieder in BTC getauscht werden (er hätte dann ja wieder die BTC, die er vorher verliehen hat); könnte dann dennoch wieder einer neuer Haltezeitraum beginnen?

Eigentlich ist ja die Idee, dass BTC verliehen werden und diese BTC (Zinsen in BTC außen vorgelassen) auch wieder zurückgenommen werden. Nach einem Jahr wären evtl. Wertsteigerungen dieser BTC steuerfrei. Jetzt entsteht zwanghaft ein Bruch, dessen steuerliche Behandlung evtl. unterschiedlich ausfallen kann.

Danke & Gruß

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Wenn Du die BTC aus der Hand gibst, dann hast Du sie damit auch "veräußert" - Du hast sie jemanden gegeben und bekommst dann nach einer Weile etwas zurück - ob Muscheln, BTC, Euros oder USD - Deine BTC sind in diesem Fall "veräußert".

Und ja, die Haltezeit beginnt ab dem Zeitpunkt der erneuten Anschaffung von Neuem.

  • Confused 1
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vor einer Stunde schrieb Jokin:

Wenn Du die BTC aus der Hand gibst, dann hast Du sie damit auch "veräußert" - Du hast sie jemanden gegeben und bekommst dann nach einer Weile etwas zurück ...

Die Sichtweise kann ich so nicht ganz teilen. Ich leihe die BTC jemandem, ja ... behalte aber das Eigentum daran, auch wenn sie jemand anderes temporär besitzt. Für diesen Besitz erhalte ich Zins (in BTC, oder halt EUR). Bei einer Veräußerung wechselt nicht nur der Besitz, sondern auch das Eigentum an der Sache. Für den Zins in BTC beginnt die Haltedauer neu ... da sind wir einer Meinung.

Woran machst Du die Veräußerung fest? Nur daran, dass der Besitzer temporär wechselt?

Danke & Gruß

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  • 2 weeks later...
  • 1 month later...
  • 1 month later...

jetzt wo sogar bitcoin.de werbung dafür macht, versuch ich gerade ein paar mehr infos zusammen zu kriegen. Aus den insg. 3 threads hier im Forum wird man nicht so sehr schlau, außer dass 4% pro Jahr schon recht wenig ist und es wohl auch das Risiko eines totalverlustes gibt, wenn bitbond pleite geht, richtig?

Auf deren website steht, dass noch 9 Tage fürs Investment verbleiben und aktuell 2,1 Millionen investiert wurden. Dafür dass 100 Millionen geplant udn 1M am ersten Tag investiert wurden, klingt das ziemlich schlecht, also war wohl nichts mit "nächster Hype".

Weiß jemand genau was die Risiken sind und kann die hier auflisten?

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  • 2 weeks later...
Am 25.3.2019 um 19:11 schrieb Jokin:

Wenn Du die BTC aus der Hand gibst, dann hast Du sie damit auch "veräußert" - Du hast sie jemanden gegeben und bekommst dann nach einer Weile etwas zurück - ob Muscheln, BTC, Euros oder USD - Deine BTC sind in diesem Fall "veräußert".

Und ja, die Haltezeit beginnt ab dem Zeitpunkt der erneuten Anschaffung von Neuem.

Da ich gerade meine Steuer für 2018 erstelle, musste ich mich auch nochmal mit diesem Thema beschäftigen. Da ist mir aufgefallen, dass für BTC, die einmal gegen Zinsen verliehen wurden und später verkauft werden, eine Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt. Ergo impliziert das, dass ein Verleihen alleine keine Veräußerung darstellt. Das werde ich mir nochmal vom FA bestätigen lassen.

Jetzt noch etwas zu Bitbond. Die haben die Tage angerufen und Werbung für ihr STO gemacht. Außerdem darauf hingewiesen, dass sie ihren Marktplatz für BTC-Kredite schließen werden und BTC-Bestände etc. in andere Wallets überführt werden sollen. Da ich mit denen absolut nichts mehr zu tun haben möchte , wurden alle Bestände umgehend transferiert.

Dies nur als Hinweis, da ich mir bei deren "Qualität" an Transparenz vorstellen könnte, dass die Nutzer nicht separat und umfassend über diese Notwendigkeit informiert werden und irgendwann ihren Beständen nachlaufen.

 

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