Zum Inhalt springen

Kryptowährung und Finanzamt


Plusminus

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

Ich hätte da ein paar fragen zu dem Thema, und zwar habe ich am 15 März in litecoin investiert.

Nun wären meine Fragen, ob ich 1. solange ich mehr als 1 Jahr lang meine Coins "unberührt" im Wallet lasse, also weder nachkaufe, noch in andere Währungen konvertiere, muss ich diese dann nicht versteuern oder ? Auch wenn z.b. die litecoin in der zwischen Zeit ihren Hoch erreicht hat und dann wieder runtergeht ? Denn diesbezüglich hat mich ein Fall aus den Staaten ziemlich beunruhigt, da die Person ETH besaß, die zwischenzeitlich nen Wert von 800k euro hatten, jedoch wieder auf 125k Euro gefallen sind und die Person dann irgendwie Steuern in Höhe von 400k Euro nachzahlen musste?!

2. Ich habe mich bei coinbase registriert, läuft also sogesehen übers Ausland, hat dies auch irgendwelche Auswirkungen?

3. Wenn die Coins über 1 jahr lang meins sind, muss ich auch keine Steuererklärung dazu abgeben und mich sonst mit dem Finanzamt rumschlagen ? Anzahl der Coins, den damaligen Kurs und alles hab ich ja notiert und könnte es auch nachweisen.

Ich weiß das es sicher viele solcher Fragen hier gibt, wäre dennoch nett wenn ihr mir antwortet und mir weiterhilft, habe mich auch selbst erkundigt jedoch war das erstmal sehr viel Input für mich. War auch nicht so schlau ohne mich zu erkundigen direkt losgelegt habe, da ich dummerweise davon ausgegangen bin dafür keine Steuern zahlen zu müssen. Danke wer bis hier hin gelesen hat ! Bin wie ihr merkt noch ein blutiger amateur was das finanzamt usw. angeht

Danke und lg

Bearbeitet von Plusminus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Plusminus:

Nun wären meine Fragen, ob ich 1. solange ich mehr als 1 Jahr lang meine Coins "unberührt" im Wallet lasse, also weder nachkaufe, noch in andere Währungen konvertiere, muss ich diese dann nicht versteuern oder ?

Falsch.

"Veräußerungserträge" sind steuerrelevant.

Nachkaufen -> keine Veräußerung
Von Wallet zu Wallet verschieben -> keine Veräußerung
Tausch in anderen Coin -> DAS ist eine Veräußerung
Verkauf -> Auch das ist eine Veräußerung

vor 4 Minuten schrieb Plusminus:

Auch wenn z.b. die litecoin in der zwischen Zeit ihren Hoch erreicht hat und dann wieder runtergeht ?

Kursveränderungen sind keine "Veräußerung"

vor 5 Minuten schrieb Plusminus:

Denn diesbezüglich hat mich ein Fall aus den Staaten ziemlich beunruhigt, da die Person ETH besaß, die zwischenzeitlich nen Wert von 800k euro hatten, jedoch wieder auf 125k Euro gefallen sind und die Person dann irgendwie Steuern in Höhe von 400k Euro nachzahlen musste?!

Genau lesen: Der Typ hatte damit getradet, also immer wieder "veräußert" und "angeschafft"

vor 5 Minuten schrieb Plusminus:

2. Ich habe mich bei coinbase registriert, läuft also sogesehen übers Ausland, hat dies auch irgendwelche Auswirkungen?

Nein, da Du hier in Deutschland steuerlich ansässig bist.

vor 6 Minuten schrieb Plusminus:

3. Wenn die Coins über 1 jahr lang meins sind, muss ich auch keine Steuererklärung dazu abgeben und mich sonst mit dem Finanzamt rumschlagen ?

Solange das Finanzamt oder die Steuerfahndung keine Nachweise und keine Dokumentation sehen will, richtig.
Und nein, Du musst sie nicht in der Steuererklärung angeben.

vor 7 Minuten schrieb Plusminus:

Anzahl der Coins, den damaligen Kurs und alles hab ich ja notiert und könnte es auch nachweisen.

Sehr gut!

 

  • Love it 1
  • Thanks 1
  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Plusminus

 

Ich stimme @Jokin in allen Punkten zu, würde jedoch an einer Stelle etwas hinzufügen:

Am 3.4.2019 um 23:00 schrieb Jokin:

Solange das Finanzamt oder die Steuerfahndung keine Nachweise und keine Dokumentation sehen will, richtig.

Und nein, Du musst sie nicht in der Steuererklärung angeben. 

Wenn du nur HODLen willst, also die gekauften Coins erst nach Ablauf der Haltefrist verkaufen willst, musst du nichts beim Finanzamt angeben. Dennoch ist es empfehlenswert es trotzdem zu tun, vor allem wenn du eh eine Steuereklärung abgibst. Denn sobald das Finanzamt deine erklärten Gewinne/Einkünfte abgesegnet hat, kannst du für diesselben Angaben in Zukunft nicht mehr belangt werden, falls sich Regelungen oder Gesetzesauslegungen bezüglich der Haltefrist zB ändern. Angeben schadet also nie.

Bearbeitet von namCI
Mention vergessen
  • Thanks 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Am 3.4.2019 um 23:00 schrieb Jokin:

Falsch.

"Veräußerungserträge" sind steuerrelevant.

Nachkaufen -> keine Veräußerung
Von Wallet zu Wallet verschieben -> keine Veräußerung
Tausch in anderen Coin -> DAS ist eine Veräußerung
Verkauf -> Auch das ist eine Veräußerung

Kursveränderungen sind keine "Veräußerung"

Genau lesen: Der Typ hatte damit getradet, also immer wieder "veräußert" und "angeschafft"

Nein, da Du hier in Deutschland steuerlich ansässig bist.

Solange das Finanzamt oder die Steuerfahndung keine Nachweise und keine Dokumentation sehen will, richtig.
Und nein, Du musst sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Sehr gut!

 

Hey Jokin, du scheinst etwas Ahnung zu haben. Hoffe du kannst mir ein bisschen helfen!

Folgendes: 2017/2018 habe ich Massenhaft Coins mit FIAT gekauft (Immer die gleiche Börse) und dann in diverse Alts und wieder zurück getradet. Insgesamt habe ich durch trades vielleicht mehr als 600 Euro Gewinn gemacht (Das muss ich erst ausrechnen). Rohdaten sind alle vorhanden, also alles dokumentiert nur die Trades selber und der jeweilige genau Gewinn/Verlust muss ich noch auswerten. FIAT ist IMMER nur über eine einzige Börse in den Kryptokreislauf geflossen, was ich auch nachweisen kann.

Seit Mitte 2018 kaufe ich nur mehr Alts direkt auf der Börse mit FIAT und lasse sie dort liegen. Sagen wir Ethereum. Durch das frühere herumtraden liegen bereits ein paar Ether auf meiner Wallet und sind bald über 1 Jahr dort drauf. Zusätzlich liegen eben "neuere" Ether online auf der Börse, wo ich immer nur nachkaufe und sonst damit nichts mache.

Jetzt die Frage: Die Ether auf der Börse kann ich in der 1-Jahresfrist lückenlos nachweisen. Wenn ich DIESE nun verkaufe, wären trotzdem die auf meiner eigenen Wallet zuerst steuerlich relevant gemäß FiFo oder könnte ich sagen: Ich verkaufe erstmal meine lückenlos dokumentierten Ether und reiche die Erklärung für die "trade-ether" nach?

Hoffe man kann es irgendwie verstehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es sind zwei Sachen, die du hier beachten musst @Limitbreak

 

1. Die Gewinne sind nicht gleich dem realen Zuwachs an Euros, die du am Ende auf dem Konto hast. Gewinne entstehen einerseits beim Handel von Kryptowährungen mit Fiat. ABER diese entstehen auch beim Handel von Krypto mit Krypto. Es ist also nicht ganz leicht seinen Gewinn rechtskonform zu bestimmen, wenn man nicht auch den gemeinen Marktwert in Euro mit dokumentiert und ausgerechnet hat. 

 

2. Es gilt die FiFo Methode für jedes Depot. Du musst also jedes Depot einzeln betrachten und darin jeweils FiFo anwenden und dabei die Anschaffungsdaten mit verrechnen und ggf. aufteilen. Transfers verändern die Haltedauer dabei aber nicht. In deinem Fall sollten die "ersten Ether" dann nach einem Jahr steuerfrei sein. 

Wenn du mehr Informationen zur Haltefrist benötigst, kannst du hier mal in unserem ausführlichen Artikel dazu was lesen: Haltefrist von einem Jahr: Bitcoin halten oder verkaufen?

 

Übrigens kannst du mit dem kostenfreien Tool von coin.ink genau das alles prüfen - es löst dir deine Fragen ohne steuerliches Vorwissen zu benötigen: coin.ink - Steuerberichte für Kryptowährungen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Jahr später...
vor einer Stunde schrieb kazzumoto:

hallo,

eine frage:  wenn ich mich an einer kryptobörse bzw. broker anmelde. wird das dann automatisch an die BAFIN weitergeleitet?

danke

Nein. Was soll die Bafin mit dieser Information anstellen?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb bjew:

Er meint vermutlich, ob das FA oderdas Bundesamt für Finanzen  das mitkriegt 🤗

Klar kriegen die das mit.

Derzeit nur wenn sie es wollen.

Ein automatischer Abgleich zur Bafin macht kein Sinn und zum Finanzamt auch nicht.

Anders ist das in den USA, die Bürger müssen dort ihre Sozialversicherungsnummer angeben und das wird dann an die Steuerbehörde direkt weitergeleitet.

In Deutschland wird das auch irgendwann so kommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

danke für eure antworten.....

ich frage deshalb, weil ich mich diese woche per videoidentifikation bei einer börse verifizieren wollte und die dame sagte dann zu mir, ob ich einverstanden bin, dass die bafin evtl meine daten bekommt.....  ich war mir dann unsicher, ob das so üblich ist.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das war bei der holländischen seite  ANYCOIN DIRECT

ich bin ja schon länger bei denen registriert und auch verifiziert. nur die letzte limitstufe ist halt die videoident.

nicht, dass ich soviel geld umsetzten würde, ich wollte halt nur alles abschliessen.

hab mich ja auch schon bei anderen brokern per video verifiziert und da hat keiner was von bafin erwähnt.

entweder die haben " vergessen" mich darauf hinzuweisen, dass die bafin eine auskunft bekommt oder es gibt eine neue regelung.

ich hab das bei anycoin jedenfalls erst mal abgelehnt......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

danke, i

ich habe mir den link https://broker-bewertungen.de/forex-cfd-broker-vergleich/anycoin-direct-versus-ig-ig-markets#

angesehen, konnte aber nicht erkennen, dass anycoin ausser kryptos noch was anderes anbieten. im gegensatz zu dem vergleichsportal.

der vergleichsbroker ig markets ist bei der bafin gelistet, anycoin nicht.

oder habe ich etwas übersehen?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich hab mal den support  chat von anycoin angeschrieben und gefragt, seit wann es den hinweis auf die bafin gibt.

erst haben sie bissel rumgedruckst und gefragt, weshalb ich das wissen will und gemeint die regelung gäbe es schon eine ganze weile.

ich hab dann nochmal nachgehakt und gefragt, seit wann genau.

.......seit 21. mai diesen jahres wäre das so..... das ganze nennt sich wwft legislation ( AML5).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Am 3.4.2019 um 23:00 schrieb Jokin:

Falsch.

"Veräußerungserträge" sind steuerrelevant.

Nachkaufen -> keine Veräußerung
Von Wallet zu Wallet verschieben -> keine Veräußerung
Tausch in anderen Coin -> DAS ist eine Veräußerung
Verkauf -> Auch das ist eine Veräußerung

 

 

Gilt dasselbe auch hier für mining "Erträge"? Wenn man den Betrag an seine Wallet ausgezahlt bekommen hat und von Wallet zu Wallet verschiebt - ist das KEINE Veräußerung?

 

Nur wenn ich den Betrag auf einer Börse gegen Fiat Währung oder andere Coins tausche  IST DAS eine Veräußerung?

Bearbeitet von Hashmap
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Hashmap:

Gilt dasselbe auch hier für mining "Erträge"? Wenn man den Betrag an seine Wallet ausgezahlt bekommen hat und von Wallet zu Wallet verschiebt - ist das KEINE Veräußerung?

Warum sollte die "Art und Weise der Anschaffung" eine Rolle für die Veräußerung spielen? Das sind zwei vollkommen unabhängige Vorgänge.

Ist etwas in der Wallet enthalten, ist es  für die Veräußerung egal wo das herkommt.

vor einer Stunde schrieb Hashmap:

Nur wenn ich den Betrag auf einer Börse gegen Fiat Währung oder andere Coins tausche  IST DAS eine Veräußerung?

Nein.

Du "veräußerst" natürlich auch Deine Coins, wenn Du Dir davon etwas kaufst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb Jokin:

Warum sollte die "Art und Weise der Anschaffung" eine Rolle für die Veräußerung spielen? Das sind zwei vollkommen unabhängige Vorgänge.

Ist etwas in der Wallet enthalten, ist es  für die Veräußerung egal wo das herkommt.

Nein.

Du "veräußerst" natürlich auch Deine Coins, wenn Du Dir davon etwas kaufst.

Also heißt das vereinfacht. Solange der ausgezahlte betrag auf der Wallet ist und damit nichts "gekauft" wurde oder getauscht, solange muss man keine steuern zahlen?

Aber man kann den betrag wallet zu wallet verschieben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Hashmap:

Also heißt das vereinfacht. Solange der ausgezahlte betrag auf der Wallet ist und damit nichts "gekauft" wurde oder getauscht, solange muss man keine steuern zahlen?

Aber man kann den betrag wallet zu wallet verschieben.

"keine Steuern zahlen" ist mir zu pauschal. Keine Steuern durch den Kursgewinn, richtig. Die Mining-Erträge z.B. sind ggf zu versteuern.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.