ZineX Posted June 24, 2019 Share Posted June 24, 2019 Moinsen! Ich hatte zwischen 2017-2018 einen Miner am Laufen der Erträge generiert hat. Da es um <10k€ ging, konnte ich dem FA glaubhaft machen es sei kein Gewerbe und dies über den §22 Nr. 3 EstG als private Vermögensverwaltung zu besteuern. Nun muss ich für die erminerten Coins eine separate Buchführung erstellen, was mir auf Dauer zu anstrengend ist. Nun frage ich mich, wie ich die Coins oder den Ertrag ins Privatvermögen umwälzen kann, so dass es zukünftig auch per §23 Abs 1 Nr 2 EStG besteuerbar ist. Reicht es eurer Meinung nach die erminerten Coins bzw deren Kaufpools einmal gegen FIAT zu leeren/tauschen? Würde dieser Schritt auf einer Exchange genügen oder sollte tatsächlich ein Buchungseingang des FIATS auf einem Bankkonto erscheinen mit anschließend verzögerter Reinvestition? MfG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted June 25, 2019 Share Posted June 25, 2019 vor 9 Stunden schrieb ZineX: Reicht es eurer Meinung nach Reicht es wenn Du dem Finanzamt später erklärst, dass Deine Steuererklärung korrekt ist weil Du der Forenmeinung gefolgt bist? Oder könnte es doch pfiffiger sein, der Meinung eines Steuerberaters zu folgen? Das ist immerhin deren Job. Dafür sind sie ausgebildet und mittlerweile gibt es genügend weitergebildete. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ZineX Posted June 25, 2019 Author Share Posted June 25, 2019 Ach Jokin Schätzle. Natürlich hast du Recht, darum ging es in der Fragestellung aber gar nicht. Ich wollte schon gezielt eure Meinung dazu haben. Ob diese Meinung nun durch Mutmaßungen, eigene Recherche oder selbigen Erfahrungen gebildet wurde, soll mir erst mal egal sein. Ich wollte nur etwas differenzierten, möglichst unbefangenen Input dazu. Ob es im Übrigen pfiffiger ist, dem 'Experten' zu folgen, sollte so manches mal angezweifelt werden. Aber das gilt wohl in allen Lebenslagen. Nichts desto trotz werden sämtliche Cryptoauswüchse meinerseits von einem fachkundigen Steuerberater begleitet. Dieser kann aber nur einen Standpunkt vertreten und ist in seiner Sichtweise auf das ihm bekannte begrenzt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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