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Haltefrist Wallet vs. Börse


sj88le

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Ihr Lieben

ich weiß, dass wenn man seine Kryptos > 1 Jahr auf einer Wallet liegen hat, sind die Gewinne steuerfrei.

Trifft dies auch zu wenn man sie auf einer Börse wie Coinbase einfach liegen lässt?

Ich hab irgendwo aufgeschnappt dass für Börsen die Haltefrist sich auf 10 Jahre verlängert?

Falls dem so ist und ich daher jetzt meine Kryptos von einer Börse auf ein Wallet schiebe, wie wird das gehandhabt? Gilt in dem Moment des Transfers dass der Börsengewinn versteuert werden muss und die Krypto Haltefrist auf der Wallet wieder mit Tag 1 tickt?

Danke schon mal für euren Input

Liebe Grüße

Sabrina

 

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vor einer Stunde schrieb sj88le:

ich weiß, dass wenn man seine Kryptos > 1 Jahr auf einer Wallet liegen hat, sind die Gewinne steuerfrei.

Trifft dies auch zu wenn man sie auf einer Börse wie Coinbase einfach liegen lässt?

Es zählt das Datum des Erwerbs - "wo" die Coins liegen ist dafür vollkommen egal.

vor einer Stunde schrieb sj88le:

Ich hab irgendwo aufgeschnappt dass für Börsen die Haltefrist sich auf 10 Jahre verlängert?

Das "kann" für Lending gelten, also wenn Coins verliehen werden und daraus Gewinne erzielt werden. So richtig weiß das noch keiner, da fehlt es bisher an eindeutigen Erfahrungen.

Ich selber lasse meine Lendingcoins einfach liegen ohne sie zu veräußern - vollkommen getrennt von allem anderen gibt es dort nur Zuflüsse.

vor einer Stunde schrieb sj88le:

Falls dem so ist und ich daher jetzt meine Kryptos von einer Börse auf ein Wallet schiebe, wie wird das gehandhabt? Gilt in dem Moment des Transfers dass der Börsengewinn versteuert werden muss und die Krypto Haltefrist auf der Wallet wieder mit Tag 1 tickt?

Durch die Transaktion von Coins ändert sich nichts am Zeitpunkt des Erwerbs. Lediglich der Nachweis wann diese Coins erworben wurden ist schwerer zu dokumentieren. 

Ich rate grundsätzlich dazu eine Wallet-Adresse nur für eine Einzahlung zu benutzen damit nicht FIFO angewendet werden muss.

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vor 14 Stunden schrieb sj88le:

Ihr Lieben

ich weiß, dass wenn man seine Kryptos > 1 Jahr auf einer Wallet liegen hat, sind die Gewinne steuerfrei.

Trifft dies auch zu wenn man sie auf einer Börse wie Coinbase einfach liegen lässt?

Ich hab irgendwo aufgeschnappt dass für Börsen die Haltefrist sich auf 10 Jahre verlängert?

Falls dem so ist und ich daher jetzt meine Kryptos von einer Börse auf ein Wallet schiebe, wie wird das gehandhabt? Gilt in dem Moment des Transfers dass der Börsengewinn versteuert werden muss und die Krypto Haltefrist auf der Wallet wieder mit Tag 1 tickt?

Danke schon mal für euren Input

Liebe Grüße

Sabrina

 

Es gibt Coins bei denen die Haltefrist zehn Jahre betragen kann, bei NEO z.b. sind sich Steuerkenzleien nicht immer ganz einig weil NEO ein Dividendencoin ist. Wenn man NEO hat, bekommt man immer wieder ONT als zweiten Coin hinzu. Das ist dann die Dividende.

Die börsen machen in der Regel auch immer sogenannte Forks mit, wenn also ein Coin gesplittet wird in den bisherigen Coin, und dann einen zweiten neuen Coin noch dazu. Da weiß ich nicht genau wie es steuerlich ausschaut. Hat man die Coins selber, z.b. in einer Desktopwallet auf dem Computer, dann erhält man diesen neuen geforkten coin nicht. Dann kann es sein das es Steuerlich anders aussieht.

Wenn du 0,5 BTC menetwegen bei Binance hast, die schickst du dann in deine eigene Wallet, was hast du dann? Dann hast du immer noch 0,5 BTC. Hast du dabei am Ende mehr BTC bekommen? Nein hast du nicht. also hast du dadurch nix gewonnen, du hast weder Coins veräussert, noch sonstwie Gewinn erzielt.

Aber wie Jokin schon schreibt, die Dokumentation musst du dann erweitern, du musst dann dokumentieren das du die Coins von Adresse 23jkhtfh8s8ug... (Bei Binance) zu Adresse 657k45ugj30589tivjg (In deine Wallet) gesendet hast. Hilfreich ist dabei wenn du dieselbe Menge BTC in deine Wallet schickst wie du am Anfang ursprünglich gekauft hast.

Wenn du also gaaaanz am Anfang mal 0,5423871 BTC gekauft hast, dann solltest du in deine Wallet ebenfalls diese 0,5423871 BTC schicken.

 

Ich hab mir das sehr vereinfacht. Ich kaufe die Coins und lasse sie DIREKT auf meine Walletadressen senden. So hab ich den Nachweis vom Kauf und wieviel ich bezahlt habe und gleichzeitig den Nachweis wo sie hin sind. Ebenfalls habe ich in Limux mehrere Benutzernamen angelegt, Quartal1-22019, Quartal3-5-2019 usw. Mit jeweils Wallets drauf, total simple Dokumentation, für jedes Halbe Jahr ne eigene Wallet, also eigene Adressen usw. Und so weiß ich ganz einfach welche Wallet ich nach einem Jahr leeren kann.

Bei Coinbase kauf ich mittlerweile auch, die lasse ich dort einfach in der Wallet drin, da es keine riesigen Summen sind macht mir das momentan keine zu großen Sorgen. Da ist die dokumentation dann ebenfalls Lückenlos.

Bearbeitet von battlecore
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vor 3 Stunden schrieb battlecore:

Die börsen machen in der Regel auch immer sogenannte Forks mit, wenn also ein Coin gesplittet wird in den bisherigen Coin, und dann einen zweiten neuen Coin noch dazu. Da weiß ich nicht genau wie es steuerlich ausschaut. Hat man die Coins selber, z.b. in einer Desktopwallet auf dem Computer, dann erhält man diesen neuen geforkten coin nicht. Dann kann es sein das es Steuerlich anders aussieht.

Das ist geregelt.

Für den neuen Coin gilt der Anschaffungszeitpunkt des geforkten Coins und die Anschaffungskosten "0 Euro".

Ergänzung: "geforkter Coin" = der Coin, der ursprünglich geforkt wurde, also BTC ... (der andere wäre der "neue Coin")

 

 

Bearbeitet von Jokin
Ergänzung
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vor einer Stunde schrieb battlecore:

Hat man die Coins selber, z.b. in einer Desktopwallet auf dem Computer, dann erhält man diesen neuen geforkten coin nicht. Dann kann es sein das es Steuerlich anders aussieht.

Wieso erhält man die Coins nicht? Das macht doch keinen Unterschied, wo die liegen. Bei der eigenen Wallet muss man halt selber schauen, dass man die sauber (bzw. sicher) auseinander bekommt. Bei der Börse/Plattform machen die das für einen - evtl. kümmern die sich aber nicht um alle Forks. Steuerlich das gleiche.

vor 29 Minuten schrieb Jokin:

Für den neuen Coin gilt der Anschaffungszeitpunkt des geforkten Coins und die Anschaffungskosten "0 Euro".

Es dürfte sogar der Zeitpunkt der Anschaffung des Ursprungscoins sein - Weil bis zum Fork identisch. Evtl. meinst du das so :)
Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen und weil es bei mir keinen Unterschied gemacht hat, habe ich da aber bisher den Forkzeitpunkt angegeben.

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vor 45 Minuten schrieb fox42:

Wieso erhält man die Coins nicht? Das macht doch keinen Unterschied, wo die liegen. Bei der eigenen Wallet muss man halt selber schauen, dass man die sauber (bzw. sicher) auseinander bekommt. Bei der Börse/Plattform machen die das für einen - evtl. kümmern die sich aber nicht um alle Forks. Steuerlich das gleiche.

Es dürfte sogar der Zeitpunkt der Anschaffung des Ursprungscoins sein - Weil bis zum Fork identisch. Evtl. meinst du das so :)
Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen und weil es bei mir keinen Unterschied gemacht hat, habe ich da aber bisher den Forkzeitpunkt angegeben.

Wnn ich XYZ kaufe und mir in eine Wallet schicke dann liegen die da erstmal so rum. Dann wird der Coin geforkt und es gibt einen neuen Coin. Wie soll der dann in die Wallet kommen die den nicht unterstützt? Verstoist wie ich mein?

Jetzt mal aussen vor das man seine coins registrieren könnte und eine Adresse für den Forkcoin angeben könnte. Das gabs ja auch bei einigen Coins so in der Art glaub ich. Aber das meint ich nicht.

vor einer Stunde schrieb Jokin:

Das ist geregelt.

Für den neuen Coin gilt der Anschaffungszeitpunkt des geforkten Coins und die Anschaffungskosten "0 Euro".

 

 

Mit dem Anschaffungszeitpunkt das wusste ich, aber mit dem Anschaffungskosten 0 Euro würde das heissen das die auf jeden Fall Steuerrelevant sind egal ob die 1 Jahr liegenbleiben?

Dennoch wär es egal WO man Coins liegen hat. Ich denke die Feinheiten werden für den Fragesteller ohnehin erst so nach und nach auftauchen.

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vor 1 Stunde schrieb battlecore:

Mit dem Anschaffungszeitpunkt das wusste ich, aber mit dem Anschaffungskosten 0 Euro würde das heissen das die auf jeden Fall Steuerrelevant sind egal ob die 1 Jahr liegenbleiben? 

Einfache Gegenfrage: Hattest Du jemals bei irgendeiner Fork Kosten für den neu entstandenen Coin? Ich nicht. Daher betragen die Anschaffungskosten zwangsläufig "0 Euro".

Und nein, die sind nicht auf jeden Fall steuerrelevant sondern nur dann, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung des Ursprungscoins veräußert werden.

Daher macht es durchaus Sinn vor angekündigten Forks möglichst keine Altbestände zu verkaufen sondern erst nach Entstehung des Forkcoins diesen auf den Markt zu schmeißen - in der Regel hatte es direkt nach Listing des neuen Coins super Preise dafür gegeben.

vor 2 Stunden schrieb fox42:

Es dürfte sogar der Zeitpunkt der Anschaffung des Ursprungscoins sein -

Korrekt - ich hatte das missverständlich beschrieben.

Bearbeitet von Jokin
  • Thanks 1
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  • 1 Monat später...

Hallo,

ich häng mich hier mal dran. Ich habe über Jahre auf versch. Börsen BTC gekauft. Die BTC habe ich dann öfters verschoben auf diverse Paperwallets und kleinere Teilbeträge in andere Coins investiert. Später war mir das alles zu kompliziert, also habe ich alle BTC auf einen Leger Nano geparkt. Könnte ich die BTC jetzt alle "in einem Rutsch" wieder auf einer Börse veräußern, wenn die BTC länger als ein Jahr auf dem Leger "geparkt" waren? Oder muss ich für das Finanzamt trotzdem die BTC bis zu ihrem Kauf auf der jeweiligen Börse "zurückverfolgen"?

 

Danke schon mal ;)

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vor 35 Minuten schrieb BityMcBitface:

Könnte ich die BTC jetzt alle "in einem Rutsch" wieder auf einer Börse veräußern, wenn die BTC länger als ein Jahr auf dem Leger "geparkt" waren? Oder muss ich für das Finanzamt trotzdem die BTC bis zu ihrem Kauf auf der jeweiligen Börse "zurückverfolgen"?

Kannste auf einen Rutsch verkaufen.

Du musst nachweisen, dass der Anschaffungszeitpunkt mehr als 12 Monate zurück liegt.

Indem Du nachweist, dass sie länger als 12 Monate in Deinem Besitz waren, reicht das.

Genau genommen zeigt die Blockchain zwar, dass die Coins 12 Monate auf derselben Adresse lagen - jedoch könntest Du den PrivateKey dazu erst vor wenigen Tagen erhalten haben. Aus diesem Grund solltest Du in der Lage sein die Herkunft der Coins nachzuweisen.

Notfalls sollte es jedoch auch eine eidesstattliche Versicherung tun.

Sicher bist Du nur, wenn Du den Anschaffungszeitpunkt nachweisen kannst und dass Du auch der Käufer warst. Alles andere ist risikobehaftet.

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