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Datum: 06.07.19:20:17 Uhr | Express-Handel | Kurs: 2612,73 € | BTC 5,81000000 | Volumen: 15179,96 €


Coinle

Empfohlene Beiträge

       

Abend, wie kann es zu solch einer Transaktion kommen und guckt bei derart komischen Kursen jemand genauer nach?

Datum: 06.07.19:20:17 Uhr | Express-Handel | Kurs: 2612,73 | BTC 5,81000000 | Volumen: 15179,96

         
Bearbeitet von Coinle
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Moin, über die API geht das nicht. Die fängt zu große Abweichungen ab beim Erstellen von Ordern. Bei der manuellen Eingabe ist das theoretisch möglich, aber es kommt auch eine Warnung, dass es auch günstigere(bessere) Angebote gibt..

Aber ja, da hat wer nen Schnapper gemacht.. Oder an einen Freund verkauft, der zum richtigen Zeitpunkt schnell reagieren musste - Wobei mir das zu riskant wäre ^^

Bearbeitet von fox42
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Hallo Ich "nilus"war der jenige der einen großen Fehler gemacht hat!

Ich wollte meine 5,81 BTC  bei einem Kurs von ca.10250,-€ verkaufen,

Habe wie sonst die Menge angegeben , es wurden dann mehrere Angebote angezeigt die zusammengerechnet ca, 59552,-€ ergaben!

nach dem Kauf war ich geschockt warum ich nur 15119,-€ erhielt und die Bitcoins waren weg !!!

Ich habe schon den Support um Hilfe gebeten und warte auf Antwort.

Ich Hoffe nun das der Käufer  "*********" (der nur positive Bewertungen hat) dass er sich  BITTE  mit mir  in Verbindung setzt!

Ich möchte dann gerne eine konstruktive Lösung für das Problem besprechen.

Ich bin gerne bereit Ihn dann eine Entschädigung zu zahlen .

Ich habe leider irgendwie einen Fehler gemacht oder was übersehen, das tut mir echt leid!

Also ich würde mich freuen wenn mir sonst noch Jemand einen Tipp geben könnte, ich bin echt verzweifelt!

Bitte Kontakt via pm.

Dankbare Grüße nilus   !

 

Bearbeitet von Amsi
Rechtschreibfehler / Amsi: Verkäufername entfernt
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Ich frage mich, wie es überhaupt möglich ist, ein Verkaufsangebot mit einem Kurs von etwa 2000,-€ / BTC  erstellen zu dürfen???

wenn der Kurs bei  über 10.000,-€ liegt.

das denkt man gar nicht und somit fällt es auch nicht auf!

ich finde das ist schon eine arglistige Täuschung.

Bitcoin.de sollte da Maßnahmen ergreifen um so einen Betrug zu unterbinden.

nilus

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vor 31 Minuten schrieb nilus:

Ich frage mich, wie es überhaupt möglich ist, ein Verkaufsangebot mit einem Kurs von etwa 2000,-€ / BTC  erstellen zu dürfen???

wenn der Kurs bei  über 10.000,-€ liegt.

das denkt man gar nicht und somit fällt es auch nicht auf!

ich finde das ist schon eine arglistige Täuschung.

Bitcoin.de sollte da Maßnahmen ergreifen um so einen Betrug zu unterbinden.

nilus

Das ist keine Rechtsberatung, nur meine Meinung:

Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. Keine Täuschung, kein Betrug. Du hast dich einfach geirrt, vertippt.

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums könnte hier vielleicht die Lösung sein.

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vor 14 Stunden schrieb nilus:

Ich frage mich, wie es überhaupt möglich ist, ein Verkaufsangebot mit einem Kurs von etwa 2000,-€ / BTC  erstellen zu dürfen???

wenn der Kurs bei  über 10.000,-€ liegt.

Ähm, also ich habe bereits auch auf der Website eine Sperre, die mich daran hindert eine Order zu platzieren, hier zb. eine Kauforder von BSV zu einem Kurs von 12€/BSV:

Zitat

Bitte korrigieren Sie Ihren gewünschten Ankaufspreis pro Bitcoin SV. Der Preis darf nicht weniger als 50% des aktuellen Kurses (173,11 €/BSV) betragen.

Und bei einer Kauforder von BSV über Kurs erhält man die Meldung:

Zitat

Bitte korrigieren Sie Ihren gewünschten Ankaufspreis pro Bitcoin SV. Der Preis darf nicht mehr als 100% über dem aktuellen Kurs (173,11 €/BSV) liegen.

Allerdings ist diese Beschränkung, wie bei manch anderen Börsen auch, mies umgesetzt, da sie schlicht Abweichungen von zb 50% in beide Richtungen für beide Orderarten verbietet.
Natürlich ist es richtig, dass man gehindert wird eine Verkaufsorder für 2k/BTC beim aktuell Kurs zu erstellen, das ist ganz offensichtlich ein Vertipper.
Allerdings MUSS es weiterhin möglich sein, Kauforders für 2000€/BTC zu erstellen, da der Kurs theoretisch ja durchaus innerhalb kurzer Zeit so tief fallen kann, bei Altcoins noch extermer.

edit:
habe jetzt erst verstanden, dass der TE keine eigene Order erstellt hat (was ja auch nicht geht, wie eben demonstriert) sondern eine vorhandene Order angenommen hat. Zu diesem Preis können aktuell keine neuen Kauforders platziert werden, allerdings halte ich das für falsch, siehe meine Erläuterung oben.
In dem Fall vom TE sollte es stattdessen eine extra fette Warnung geben, aber verhindert werden sollte es nicht.

Bearbeitet von Serpens66
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vor 13 Stunden schrieb nilus:

Hallo Ich "nilus"war der jenige der einen großen Fehler gemacht hat!

Ich wollte meine 5,81 BTC  bei einem Kurs von ca.10250,-€ verkaufen,

Habe wie sonst die Menge angegeben , es wurden dann mehrere Angebote angezeigt die zusammengerechnet ca, 59552,-€ ergaben!

nach dem Kauf war ich geschockt warum ich nur 15119,-€ erhielt und die Bitcoins waren weg !!!

[...]

Wie hast du das denn geschafft? Ich will es nur nachvollziehen, dass mir das nicht mal passiert 😉

Hast du auf dem Marktplatz 5,81 BTC unter Verkaufen angegeben? Da werden mir nämlich herzlich wenige Angebote angezeigt. Keins über 10k, die meisten unter 5k. Sogar eins für 111,11€. Da hast du wahrscheinlich ein Angebot angenommen, bei dem das Volumen auf >59k war? Leider war das Volumen bezogen auf die maximale Menge im Angebot.

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Ja so in etwa war das leider so, hab ich nachher auch rausgefunden!

und man darf nicht vergessen im Feld  „Verkaufspreis (min)“

was rein zu schreiben!

nur bei meinen vorangegangenen Verkäufen hat immer alles geklappt.

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vor 29 Minuten schrieb nilus:

Ja so in etwa war das leider so, hab ich nachher auch rausgefunden!

und man darf nicht vergessen im Feld  „Verkaufspreis (min)“

was rein zu schreiben!

nur bei meinen vorangegangenen Verkäufen hat immer alles geklappt.

Wahrscheinlich damals mit kleinerem Volumen, da gibt es mehr Auswahl und daher auch bessere Preise.

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vor 9 Stunden schrieb Drayton:

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums könnte hier vielleicht die Lösung sein.

Die Betonung liegt auf -könnte-. Das "der/die/divers" TE einen Fehler gemacht hat ist offensichtlich und ich hoffe es findet sich eine Lösung. ABER: TE gibt auf der Marktplatz-Seite ein Angebot ein und bestätigt dies nochmal auf der nachfolgenden Seite (mit weiteren Details). Das kann als Irrtum durchgehen, muss es aber nicht.

Viel Erfolg.

Dies ist keine Rechtsberatung.

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vor einer Stunde schrieb ap7fxm:

Die Betonung liegt auf -könnte-. Das "der/die/divers" TE einen Fehler gemacht hat ist offensichtlich und ich hoffe es findet sich eine Lösung. ABER: TE gibt auf der Marktplatz-Seite ein Angebot ein und bestätigt dies nochmal auf der nachfolgenden Seite (mit weiteren Details). Das kann als Irrtum durchgehen, muss es aber nicht.

Viel Erfolg.

Dies ist keine Rechtsberatung.

119 ist ja gerade für den "Fehler" da. Es geht um die Willenserklärung, also was er tatsächlich wollte. Und es ist meiner Meinung nach absolut offensichtlich, dass niemand zum 1/5 des Kurses verkaufen wollen würde.

Bearbeitet von Drayton
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vor 3 Stunden schrieb Drayton:

Und es ist meiner Meinung nach absolut offensichtlich, dass niemand zum 1/5 des Kurses verkaufen wollen würde.

Der Verkäufer bestätigt* den Preis. Folglich wird es mit Erklärungsirrtum (besser bekannt "vertippt" bzw. "Schreibfehler") dann schon schwieriger. Zumal: 15119,-€ geteilt durch 5,81 = ~2600. Ein einfacher Tippfehler ist das zu den gewollten 10250 aus Laiensicht nicht. Wie gesagt: kann man als Irrtum sehen, muss es aber nicht.

*Ob die Implementierung von bitcoin.de als Bestätigung des Preises durchgeht oder nicht, ist natürlich auch ein Punkt.

Meine Hinweise sind immer noch keine Rechtsberatung.

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vor 29 Minuten schrieb ap7fxm:

Der Verkäufer bestätigt* den Preis. Folglich wird es mit Erklärungsirrtum (besser bekannt "vertippt" bzw. "Schreibfehler") dann schon schwieriger. Zumal: 15119,-€ geteilt durch 5,81 = ~2600. Ein einfacher Tippfehler ist das zu den gewollten 10250 aus Laiensicht nicht. Wie gesagt: kann man als Irrtum sehen, muss es aber nicht.

*Ob die Implementierung von bitcoin.de als Bestätigung des Preises durchgeht oder nicht, ist natürlich auch ein Punkt.

Meine Hinweise sind immer noch keine Rechtsberatung.

Bei so einer Bewertung spielen sicherlich viele Aspekte eine Rolle. War es wirklich ein Fehler, wie es die Abweichung vom Kurs vermuten lässt? Hätte der Verkäufer mit der Aktion irgendetwas anderen bewirken können und hat eigtl absichtlich so gehandelt?

Alles so fragen, die ich als nicht-Rechtler nicht beantworten kann. Also entweder nette Einigung zwischen den Parteien oder etwas mehr Aufwand mit Anwalt und co.  Bei >40k Schaden lohnt sich das. Der Käufer sollte bei einer Einigung auch wiederum keinen Nachteil erhalten, also z.B. bei einer Annullierung einen Ausgleich für entgangenen Kursgewinn erhält oder sowas.

Bin nicht vom Fach, alles nur geraten, fachmännischen Rat einholen.

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vor 7 Stunden schrieb ap7fxm:

Der Verkäufer bestätigt* den Preis. Folglich wird es mit Erklärungsirrtum (besser bekannt "vertippt" bzw. "Schreibfehler") dann schon schwieriger. Zumal: 15119,-€ geteilt durch 5,81 = ~2600. Ein einfacher Tippfehler ist das zu den gewollten 10250 aus Laiensicht nicht. Wie gesagt: kann man als Irrtum sehen, muss es aber nicht.

*Ob die Implementierung von bitcoin.de als Bestätigung des Preises durchgeht oder nicht, ist natürlich auch ein Punkt.

Meine Hinweise sind immer noch keine Rechtsberatung.

Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz... So oder so ähnlich dieses Sprichwort. :D

 

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

 

EDIT: Entscheidend hierbei ist auch immer, dass man seine Vertragspartei schnellstmöglich über den eigenen Irrtum informiert und auch erklärt, dass man bei Kenntnis diesen Vertrag nicht bzw. nicht in dieser Form abgeschlossen hätte. Man muss also schnellstmöglich anfechten. Wichtig ist auch, dass der Irrtum offensichtlich ist bzw. nachvollziehbar erklärt wird. Aus meiner Sicht ist ein Verkauf zum 1/5 des Marktpreises ein absolut offensichtlicher Irrtum. Natürlich spielt es auch eine Rolle wie man zunächst dem Vertrag zugestimmt hat. Ich kenne jedoch das Prozedere bei Bitcoin.de. Bitcoin.de trifft aus meiner Sicht hier keine Schuld. Man muss beim Kauf bzw. Verkauf schnell handeln. Bei den ständigen Kurswechseln wäre ein "Bestätigungsmarathon" auch sinnlos. Dennoch kann ich mir vorstellen, dass ein neuer User sich irren kann und dies dennoch zwei Mal bestätigt. Ansonsten: Wenn für die andere Partei durch die "Stornierung" Kosten entstehen, hier beispielsweise Kaufgebühren, wird man diese übernehmen müssen. 

Bearbeitet von Drayton
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So etwas gibt es auch beim Börsen- u. außerbörslichen Handel, hier z.B. https://www.focus.de/finanzen/boerse/kurioser-prozess-dieser-mann-hat-ueber-nacht-163-millionen-euro-verdient-aber-seine-bank-zahlt-nicht_id_7313775.html

Bei dem Prozess geht es nicht um die Frage, ob anfechtbar oder nicht, sondern nur um die Einhaltung der Fristen, bzw. ob der Trader einen Fehler der Bank bewusst ausgenutzt hat. Das endgültige Urteil steht wohl noch aus.

Bearbeitet von Grillo12
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vor 1 Stunde schrieb Drayton:

Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz... So oder so ähnlich dieses Sprichwort. :D

 

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

 

EDIT: Entscheidend hierbei ist auch immer, dass man seine Vertragspartei schnellstmöglich über den eigenen Irrtum informiert und auch erklärt, dass man bei Kenntnis diesen Vertrag nicht bzw. nicht in dieser Form abgeschlossen hätte. Man muss also schnellstmöglich anfechten. Wichtig ist auch, dass der Irrtum offensichtlich ist bzw. nachvollziehbar erklärt wird. Aus meiner Sicht ist ein Verkauf zum 1/5 des Marktpreises ein absolut offensichtlicher Irrtum. Natürlich spielt es auch eine Rolle wie man zunächst dem Vertrag zugestimmt hat. Ich kenne jedoch das Prozedere bei Bitcoin.de. Bitcoin.de trifft aus meiner Sicht hier keine Schuld. Man muss beim Kauf bzw. Verkauf schnell handeln. Bei den ständigen Kurswechseln wäre ein "Bestätigungsmarathon" auch sinnlos. Dennoch kann ich mir vorstellen, dass ein neuer User sich irren kann und dies dennoch zwei Mal bestätigt. Ansonsten: Wenn für die andere Partei durch die "Stornierung" Kosten entstehen, hier beispielsweise Kaufgebühren, wird man diese übernehmen müssen. 

Inhalts- und Erklärungsirrtum. Man kann sich auch schriftlich mit Vertrag und allem Geraffel mal irren.

Musste selbst die Erfahrung machen als ich ein Auto kaufte und der Verkäufer im Nachhinein mehr Geld forderte. Ich kam rechtlich aus der Nummer nicht raus und musste nachzahlen. Nach Aussage mehrerer Anwälte gab es noch niemals ein Urteil wo jemand einen Inhalts- und Erklärungsirrtum erfolgreich anfechten konnte-

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vor 49 Minuten schrieb battlecore:

. Nach Aussage mehrerer Anwälte gab es noch niemals ein Urteil wo jemand einen Inhalts- und Erklärungsirrtum erfolgreich anfechten konnte-

https://mobil.kostenlose-urteile.de/topten.erklaerungsirrtum.htm

Einige Urteile in denen erfolgreich angefochtenen wurde.

Bearbeitet von Drayton
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Hey Danke Euch alle für Eure Gedanken und Beiträge!!!

Ich bin gerade völlig am Ende ! Ich bekam jetzt Antwort von dem Käufer (von dem Trade um den es hier geht)

 

ZITAT:" hallo nilus,

einer Rückabwicklung des Trades stimme ich nicht zu, denn es ist ein rechtskonformer Kaufvertrag zustande gekommen. Sowohl die Handelsplattform bitcoin.de als auch ich haben sich dabei 100% rechtskonform verhalten. 
Da mir dies nicht zum ersten mal passiert und ich mich entsprechend juristisch habe beraten lassen, weiß ich, dass in diesem Fall die Anfechtbarkeit wegen Irrtums gemäß §119 BGB nicht zutrifft. 
... Ein Irrtum nach §119 (1) findet keine Anwendung, da nach letzter relevanter Rechtssprechung die mehrfache, bis zum Vertragsabschluss erforderliche Bestätigung einen Irrtum ausschließen lässt. 
Eine Anfechtung nach § 119 (2) BGB ist nicht relevant. Ein Irrtum über den tatsächlich erzielbaren Tauschwert von BTC trifft nach allgemeinen Grundsätzen nicht zu, da der Preis eines Gutes grundsätzlich keine Eigenschaft i.S.d. Norm ist....

Ich bitte um eine Rückantwort.

Mit freundlichen Grüßen 
Peter Sattler /?Heli-Ben? " ZITAT ende

 

Ich glaub das alles nicht, bin völlig fertig

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