Neon Geschrieben 7. Juli 2019 Teilen Geschrieben 7. Juli 2019 Man liest immer wieder von der Möglichkeit, Arbitrage-Handel mit Bitcoin und Bitcoin-Futures durchzuführen. Jetzt frage ich mich, ob das wegen der Steuer in Deutschland überhaupt umsetzbar ist. Beispiel: Ich kaufe Bitcoin für 100€ und gehe im Bitcoin-Future für 100€ short. Verdoppelt sich der Wert des Bitcoin, habe einen Gewinn von 100€ im Bitcoin und 100€ Verlust beim Future (den Arbitrage-Gewinn lasse ich jetzt mal weg). Wenn ich 100€ Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuern muss, kann ich dann den Verlust bei den Futures gegenrechnen? Oder wird dieser als Verlust bei den Kapitalerträgen verbucht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 7. Juli 2019 Teilen Geschrieben 7. Juli 2019 ich denke es wäre am einfachsten (für dich und das Finanzamt) wenn du so tust als wären beides ganz normale coin-trades. Falls es anders für dich lukrativer ist, kannst du es natürlich auch damit versuchen, ich bin mir aber sicher, dass ersteres einfach durch geht, während du für zweiteres einen Steuerrechtsanwalt brauchen könntest, der das für dich durchboxt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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