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Rechtliche Auswirkungen, wenn Kryptos "Finanzinstrumente"?


ap7fxm

Empfohlene Beiträge

vor 48 Minuten schrieb Jokin:

Ich denke, dass ich enger mit Steuerberatern, Juristen, Finanzämtern und Steuerfahndern zusammenarbeite als Du.

Bei mir ist es die Notwendigkeit dies zu tun und davon profitierten bisher schon einige hier im Forum. 

Und Du?

Du bist mir nicht erst in diesem Thema mit Deiner hypothetischen Art negativ aufgefallen.

Bleibt nur eines: dein Geschreibsel ab sofort ignorieren, solange du wenigstens Dritten keine Unrechtsberatung im Einzelfall erteilst.

Wenn du wüsstest. 😊

In gleich zwei Punkten unterscheiden wir uns da: du hast dich im Gegensatz zu mir hier schon zu konkreten Einzelfällen ausgelassen, darfst es aber nicht.

Diejenigen, welche lieber auf rechtliche Kompetenz als auf ignorantes Laien-Geschwafel setzen, wenden sich bitte an Steuerberater oder Rechtsanwälte: die werden ihnen  dann das raten, was am Ende als Fazit in diesem PDF-Dokument steht (ups, da steht ja tatsächlich das oben von mir erwähnte Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs😉)

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://baumgartnerpartner.com/wp-content/uploads/2019/01/2018_12_03_Newsletter.pdf&ved=2ahUKEwjCppnM6drjAhVHzhoKHQ5kBpMQFjAHegQICBAB&usg=AOvVaw3GeKEmUAgt-CykZhlXiMMn

Bearbeitet von Gast
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  • 4 Monate später...

Kurzes Update: der Bundesrat hat dem "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie" zugestimmt (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/983/983-pk.html;jsessionid=55455D6758C0CD6E97A7CAF372674667.1_cid365?nn=4732016#top-7). Jetzt muss nur noch der Bundespräsident zustimmen und dann gilt das Ding ab 01.01.2020.

 

Hat jemand Erkenntnisse, ob Kryptos dann, wie von mir vermutet, im Rahmen der Abgeltungssteuer zu versteuern sind oder weiterhin als private Veräußerungsgeschäfte? Das Ganze ist ja vor allem auch für Hodler interessant. 😉 Sie müssten ggf. vor Ende 2019 aktiv werden.

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Die Änderung der Geldwäscherichtlinie hat keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Das BMF wird in naher Zukunft (hoffentlich) ein Hinweisschreiben diesbezüglich veröffentlichen. Die Abstimmung der 16 Länder macht dies momentan etwas zeh.

 

Die von dir genannte Änderung hat hauptsächlich nur Bezug auf das Verwahrgeschäft von Kryptowerten und ist daher für Privatpersonen in der Regel erstmal irrelevant.

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vor 2 Stunden schrieb namCI:

Die Änderung der Geldwäscherichtlinie hat keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen.

Meine Frage bzw. meine Bedenken kommen daher, dass Kryptos im Zusammenhang mit der Geldwäscherichtlinie als Finanzinstrumente (und Rechnungseinheit) eingestuft werden können - und dies evtl.(!) Auswirkungen auf die Besteuerung hat. Ich bin auf das Hinweisschreiben gespannt (gibt es da einen einsehbaren Entwurf?).

 

vor 28 Minuten schrieb koiram:
vor 4 Stunden schrieb ap7fxm:

Das Ganze ist ja vor allem auch für Hodler interessant. 😉 Sie müssten ggf. vor Ende 2019 aktiv werden.

...inwiefern?

Es gäbe keine Steuerfreiheit mehr.

  • Thanks 1
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vor 32 Minuten schrieb koiram:

...inwiefern?

Ohne zukünftige Steuerfreiheit sollten dämtliche Gewinne noch in 2019 realisiert werden.

(ich weiß selber nicht was kommen wird und verhalte mich erstmal abwartend.)

Bearbeitet von Jokin
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