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Zivilrechtsklage - bin ich der Erste?


bitcoinde775

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Hallo zusammen,

 

wie so oft, wenn der Preis in den Keller geht, lässt die Zahlungsmoral doch erheblich nach. Ein Goldmember hier auf bitcoin.de hat auch gemeint, dass er für einen gesparten hohen dreistelligen Eurobetrag doch gerne eine negative Bewertung in Kauf nimmt. Nun ja, Bitcoin.de hat ja nun die Daten rausgerückt und nächste Woche wird dann geklagt. Ich werde weiter berichten! Mich würde aber interessieren, ob es bereits ähnliche Fälle gibt? Hat jemand schon mal geklagt und wie ist das ausgegangen? Ich konnte nichts finden. Naja ich sehe gute Erfolgsaussichten. Der Vollstreckungstitel ist ja klar und bei nem Goldmitglied ist denke ich auch was zu holen....

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Das wirst du sogar ganz sicher gewinnen, denn er ist ja ganz klar einen gültigen Vertrag eingegangen. Blöd wird's nur, wenn er kein Geld hätte. Aber das ist in der Tat nicht zu erwarten.

 

Einziger Wermutstropfen: Das kann sich halt hinziehen.

 

Berichte bitte unbedingt weiter, weil das Thema natürlich für viele sehr interessant ist!

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Hast du gleich das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt oder vorher außergerichtlich in Verzug gesetzt?

 

Laut http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/recht/allg_rechtsauskuenfte/848624/WennderSchuldnernichtzahlt.html#12 verweigert das goldige Mitglied bei einer so eindeutigen Aussage ja die Vertragserfüllung.

 

Erfüllungsverweigerung

 

Der Schuldner kann auch dann ohne Mahnung in Verzug kommen, wenn er die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Dafür genügen nicht bloße Meinungsverschiedenheiten über den Vertragsinhalt oder vom Schuldner geäußerte rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Forderungsbetrages. Vielmehr muss der Schuldner eindeutig und als sein letztes Wort zum Ausdruck gebracht haben, dass er die offene Forderung nicht erfüllen werde.

 

Und wenn du dann den Titel hast, kannst du ja auch eine Kontenpfändung betreiben. Macht sich so gut in der Schufa und zieht eine Kette von geplatzten Bitcoin-Deals hinter sich her.

Bearbeitet von Pieter
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Übertreibst du es nicht ein bisschen?Wegen einem dreistelligen Betrag?

Die nicht verkauften BTC sind doch über kurz oder lang mehr Wert .

 

Ich hab in dem Fall -nach Begründung wollte eigentlich verkaufen-nicht kaufen sogar nur neutral bewertet.

Zu großzügig?

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Das Dumme bei dem Thema ist, dass das Bewertungssystem im Grunde komplett umgekehrt funktioniert wie es sollte. Golduser mit vielen positiven Bewertungen können sich im Zweifel mal ne negative Bewertung erlauben. Das kratzt die 100% nicht an. Bronze-User mit nur 2-5 Deals eher nicht. Daher verkaufe ich persönlich lieber an letztere. Alle Stornos die ich bisher hatte (3) waren von Goldusern. Mit Bronzeusern hatte ich nie ein Problem.

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Oder bis es soweit ist in 3 Jahren 1500€.

Das ganze System ist noch nicht ausgereift.

Es ist mehr oder weniger dem Zufall überlassen ob man sein Geld bekommt.

Wäre der Kurs weiter gefallen oder fällt noch werden sich die 800€ Verkäufer noch wundern.:mad:

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Oder bis es soweit ist in 3 Jahren 1500€.
☺☺☺

Der Beklagte zahlt denn die 600€ plus 200€ kosten des Rechtsstreites

und erhält dafür als Gegenwert Bitcoin für 1500.

Der Kläger erhält seine 600€ und legt noch 900€ dazu um die 1500€ für den Bitcoin aufzubringen☺

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Es gab bisher nur sehr sehr wenige Tage, an denen man im Verlauf der folgenden Woche nicht noch höher verkaufen konnte und somit eine Klage zwecklos geworden war. Ich denke, das ist auch der Grund, warum ich wirklich der Erste sein werde, der hier klagt. Und wenn der Kurs nächste Woche wieder steigt, wovon ich jetzt auch ganz stark ausgehe, wird sich der Käufer mit irgendeiner Ausrede melden und anbieten, den Betrag doch noch zu überweisen. Und dann hat sich die Klage, wie auch sonst, gegessen.

 

 

Es gibt auf Bitcoin.de Leute mit >40 negativen Bewertungen und die können immer noch handeln. Das sind >40 Betrugsfälle, also Straftaten (nicht getätigte Überweisungen sind zwar schwer als Straftaten nachzuweisen, aber da dies immer nur bei fallenden Kursen passiert, ist der Prozentsatz von Straftaten sehr sehr hoch) und Bitcoin.de lässt die immer noch weiterhandeln. Eine solch fahrlässige Duldung von Straftaten ist nach meiner Auffassung sehr sehr grenzwertig. Es gibt auch keine Möglichkeit, Nutzer mit negativen Bewertungen von der Annahme eigener Angebote auszuschließen.

 

Wenn sich der Preis auf niedrigem Niveau stabilisiert, werde ich meinen Anwalt auf jeden Fall beauftragen alleine schon um einen Referenzfall zu haben.

Bearbeitet von bitcoinde775
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Straftaten sind das nicht, schon gar kein Betrug. Dein Anwalt würde dir jetzt sagen, dass deine Auseinandersetzung mit dem Käufer reines Zivilrecht ist.

Juristisch liegt hier eine Erfüllungsstörung vor.

 

Soweit mir erinnerlich, habe ich bisher nur einmal eine negative Bewertung vergeben. Wenn sich jemand verklickt oder sonstwie vertan hat und sich unverzüglich meldet, stimme ich dem Storno zu. Dann ist mir das auch eine neutrale Bewertung wert. Gott hat uns schließlich alle fehlerhaft geschaffen, auch du wird eines Tages(wenn du nur lange genug handelst) auf ein Entgegenkommen deines Handelspartners angewiesen sein.

 

Mein bisher schlimmster Fehler war, versehentlich die Stückelung(0,1) auf der Verkaufsseite als Preis einzutragen. Allerdings warnt die Software einen davor und läßt den Deal erst gar nicht zu. Sonst wäre das für die Gegenseite das Geschäft des Jahrhunderts gewesen. Und im übrigen verweise ich auf den allseits beliebten § 119 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

 

Allerdings scheint in diesem konkreten Fall von bitcoinde775 die Sachlage anders zu sein, hier hat der Käufer ganz bewußt den Deal gewollt, sich aber später wegen des Preisverfalls "umentschieden". Pech für den Käufer, denn seit August gelten neue AGBs:

 

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen in den AGB:

...Klarstellung, dass es sich bei allen Angeboten auf bitcoin.de um verbindliche Angebote handelt und jeder Kauf oder Verkauf einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag gem. BGB begründet. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur mit Zustimmung des Handelspartners möglich. Weigert sich der Käufer zu zahlen, werden wir dem Verkäufer zukünftig auf Wunsch die Postanschrift zu gerichtlichen Durchsetzung des Kaufvertrages übermitteln. Damit wollen wir die „Rücktrittskultur“, die gerade bei größeren Kursschwankungen immer wieder vorgekommen ist, in den Griff bekommen. Dies war der größte Kritikpunkt von vielen Kunden in der Vergangenheit.

 

https://blog.bitcoin.de/informationen-zur-umstellung-am-mittwoch-07-08-2013

Bearbeitet von Pieter
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Spannendes Thema!

 

An solchen Fällen werden die Juristen sicherlich ihren Spaß haben. Da sind erstmal einige Grundsatzfragen zu klären. :)

Z.B. was für eine Form von Rechtsgeschäft hier überhaupt vorliegt. Kaufvertrag? Bitcoins sind ja eigentlich nicht-existent. Man kann sie weder speichern, noch übergeben. De facto gibt es nur eine große Datenbank (Blockchain), zu der Einträge hinzugefügt werden können. Übergeben wird beim "Verkauf" also gar Nichts...

 

Daraus folgt dann z.B. auch, dass es (juristisch) keinen Diebstahl an Bitcoins geben kann. B)

 

Naja, viel Erfolg jedenfalls!

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Also wegen des Kursanstiegs um mehr als 100€ habe ich die Sache abgeblasen. Sollte es nochmal einen ähnlichen Fall geben ohne Kursanstieg, werde ich mich wieder melden. @Pieter - bitte das den Fachleuten überlassen. Natürlich läuft es bei nicht getätigten Überweisungen immer nur auf Zivilklage hinaus. Der Betrug lässt sich halt nur sehr schwer nachweisen, dazu müsste man die Intentionen des Käufers kennen. Wer Bitcoins bestellt mit der vollen Absicht, sie bei Kursrückgängen nicht zu bezahlen, begeht Betrug.

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Ja das wäre in der Tat lustig. Wär mal schön, wenn sich ein Jurist äußerst, wie sowas ablaufen könnte! Also die Goldverkäufer fordern bei Nichtbezahlen 10% des Preises als Strafe und natürlich hat der Käufer kein Anrecht mehr auf das Gold. Also ich kann mir das nur vorstellen, den Schaden mithilfe eines Referenzzeitpunktes zu ermitteln - alles andere wäre ja verrückt!

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Mal ne Frage? Der Käufer hat doch um eine Stornierung gebeten. Diese hat der Verkäufer zugestimmt und der Käufer hat dafür eine negative Bewertung erhalten. Was gibt es da zu klagen?

Also der Käufer hat nicht überwiesen und die Transaktion wurde automatisch storniert, damit der Verkäufer wieder an seine Bitcoins kommt. Nun ändert diese Stornierung nichts daran, dass noch ein Vertrag vorliegt, der vom Käufer gebrochen wurde und somit eingeklagt werden kann.

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Ich habe gestern auch 6 Verkäufe im Bereich 550 - 560 gehabt. Von denen ist für einen Trade Geld angekommen. Einer wurde wegen fehlender Aktion des Käufers automatisch abgebrochen. Bei 4en denke ich, dass ich wieder kein Geld sehe. Mir geht das echt auf die Nerven.... Coins sind gesperrt und ich kan sie nun nicht mal noch für 490 verkaufen. Das ist echt sooo ärgerlich hier.

 

EDIT: gerade kamen 3 Überweisungen rein. Sehr positiv.

Bearbeitet von MaBu
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