mobold Geschrieben 8. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2013 Hallo Leute, ein Freund von mir hat einen ganz normalen Kiosk und denkte darüber nach, dort Bitcoins zu verkaufen. Weiß jemand, inwieweit er dafür eine Lizenz braucht? Was gibt es zu beachten? Danke für Ideen, wo man dazu vielleicht etwas findet! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
H1Toni Geschrieben 11. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2013 Hi, soviel ich weiß brauch er eine Maklererlaubnis nach §34 f, für das vermitteln von Finanzanlagen, sowie eine Gewerbeanmeldung, ich weiß nur nicht wie das mit letzterem aussieht, da er ja nicht nur wie Bitcoin.de vermittelt sondern selber gewerblich verkauft und somit Devisenhandel betreibt. Für erstere benötigt man eine IHK Prüfung oder eine Fachähnliche Ausblidung sowie 3 Jahre Tätigkeit in der Branche. ist aber alles ohne Gewähr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sartorius Geschrieben 11. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2013 (bearbeitet) Hi, soviel ich weiß brauch er eine Maklererlaubnis nach §34 f, für das vermitteln von Finanzanlagen, sowie eine Gewerbeanmeldung, ich weiß nur nicht wie das mit letzterem aussieht, da er ja nicht nur wie Bitcoin.de vermittelt sondern selber gewerblich verkauft und somit Devisenhandel betreibt. Für erstere benötigt man eine IHK Prüfung oder eine Fachähnliche Ausblidung sowie 3 Jahre Tätigkeit in der Branche. ist aber alles ohne Gewähr Bitcoin sind kein Geld, damit keine Währung und dann auch keine Devisen. Ein Genehmigungsvorbehalt nach § 34c GewO (Maklererlaubis) scheidet aus, da er nicht markelt, also Verträge zwischen Dritten vermittelt. Wenn er selbstgeminte Bitcoin veräußern will, braucht er eine Erlaubnis der BaFin. Eine Gewerbeerlaubnis wird er schon haben, wenn er einen Kiosk betreibt. Wenn er Bitcoins erwirbt und diese weiterveräußert, sehe ich da kein Problem, solange das von seiner Gewerbeerlaubnis erfasst ist. Bearbeitet 11. Dezember 2013 von sartorius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herb1337 Geschrieben 11. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2013 Wenn er Bitcoins erwirbt und diese weiterveräußert, sehe ich da kein Problem, solange das von seiner Gewerbeerlaubnis erfasst ist. Das geht leider nicht. Auch dafür wird eine Bafinlizenz benötigt. Wenn der Bitcoin Hangelsgegenstand ist, gibts da kein Weg drumrum Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vans Geschrieben 11. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2013 hier handelt man doch auch mit bitcoins? was ist daran anders Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herb1337 Geschrieben 11. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2013 bitcoin.de ist an die fidor bank als vertraglich gebundener vermittler angekoppelt und kann somit die bafin lizenz,die die fidor bank hat, quasi mitbenutzen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mobold Geschrieben 12. Dezember 2013 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2013 man kann ja immer erst was mit € kaufen, dann vom rückgaberecht gebrauch machen und sich in BTC auszahlen lassen ok, spaß beiseite. das scheint ja lizenztechnisch doch komplizierter zu werden, als wir gehofft hatten. naja, wir bleiben dran! danke für alle infos bisher! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rennschnecke Geschrieben 12. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2013 BTC ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, insofern würde er nichts viel anderes als "Gutscheine" (ähnlich wie Kaufhofgutschein usw.) verticken. Ich sehe keine gesetzliche Grundlage, auf der das nicht erlaubt sein sollte. Mich würde eher die angedachte techn. Umsetzung interessieren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EVO Media Geschrieben 12. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2013 Hat jemand vielleicht grade einen guten Link zu einer deutschen Beschreibung parat, wie das ganze steuerrechtlich ausschaut? Mal angenommen der oben genannte Kiosk würde die Bitcoins nicht gegen Geld sondern gegen Amazon/iTunes/IKEA/etc.-Gutscheine tauschen - würde das einen Unterschied machen? Und was wäre wenn der Kioskbesitzer die Bitcoins nach dem Tausch einfach ein Jahr halten würde? Müsste er dann die 19% Umsatzsteuer zahlen oder nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fyahfox Geschrieben 12. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2013 Die Idee mit dem Ware zurücktauschen, aber statt Geld Bitcoin bekommen, ist doch gar nicht blöd. Dazu könnte man zB Einkaufsgutscheine für diesen Kios erstellen. 5 €, 10 €, 20 €, ... Und dann überlegt man sich 10 Sekunden nach dem Kauf, dass man den ja doch nicht haben wollte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EVO Media Geschrieben 12. Dezember 2013 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2013 In UK scheint sowas Ähnliches auch schon in Planung zu sein: http://www.coindesk.com/zipzap-offer-cash-bitcoin-service-28000-uk-locations/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mobold Geschrieben 13. Dezember 2013 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2013 also technisch soll es gar nicht fancy sein. im prinzip geht es um nicht viel mehr als ein "localbitcoins" mit festen öffnungszeiten. der freund hat einen kiosk und ist eh nebenbei im internet. wer BTC kaufen will muss halt ein wallet mitbringen, am besten ein smartphone. ziemlich unspektakulär und es könnte sofort losgehen, aber natürlich möchten wir uns vorher zu der gesetzlichen regelung informieren. wo könnte man denn sowas in erfahrung bringen? beim finanzamt oder der IHK? weitere ideen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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