MariusMueller Posted August 6, 2019 Share Posted August 6, 2019 Guten Tag, ich google mir einen Wolf, da ich wahrscheinlich einfach nur falsch suche: Wenn ich zum Kurs von 1000€ einen Bitcoin kaufe und zwei Tage später zum Kurs von 2000€ 0,5 Bitcoin verkaufe, habe ich dann einen für das Finanzamt (sprich steuerrelevanten) Gewinn eingefahren? Ich habe ja keinen Geldgewinn, da nicht realisiert? Mit welchen Schlagworten finde ich zu diesem Thema etwas im Internet? Vielen Dank:) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulli Posted August 6, 2019 Share Posted August 6, 2019 vor 2 Stunden schrieb MariusMueller: Guten Tag, ich google mir einen Wolf, da ich wahrscheinlich einfach nur falsch suche: Wenn ich zum Kurs von 1000€ einen Bitcoin kaufe und zwei Tage später zum Kurs von 2000€ 0,5 Bitcoin verkaufe, habe ich dann einen für das Finanzamt (sprich steuerrelevanten) Gewinn eingefahren? Ich habe ja keinen Geldgewinn, da nicht realisiert? Mit welchen Schlagworten finde ich zu diesem Thema etwas im Internet? Vielen Dank:) Es ist eine steuerrelevante Veräußerung. Anbei mal ein ganz guter Link: https://cryptotax.io/bitcoin-und-steuern/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 6, 2019 Share Posted August 6, 2019 (edited) In dem Bsp hast du für die inzwischen verkauften 0,5 BTC mal EUR 500 gezahlt. Nun hast du für diese 0,5 BTC EUR 1000 als Kaufpreis erhalten. Damit hast du EUR 500 Gewinn in Fiat gemacht. Der ist - da die Haltefrist von 1 Jahr evident nicht gewahrt ist - zu versteuern. (Wenn du im gesamten Steuerjahr jedoch nicht mehr einnimmst, bleibst du unter der Freigrenze von EUR 600). Also: Für die Steuerpflicht und die Bemessung des Gewinns/Verlusts kommt es allein auf den Anteil an, der auch veräußert wird iSv 23 EStG. Die 0,5 BTC, welche du noch hältst, sind komplett auszublenden, da sie nicht Gegenstand der Veräußerung waren... Edited August 6, 2019 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
MariusMueller Posted August 6, 2019 Author Share Posted August 6, 2019 vor 13 Minuten schrieb Igo: In dem Bsp hast du für die inzwischen verkauften 0,5 BTC mal EUR 500 gezahlt. Nun hast du für diese 0,5 BTC EUR 1000 als Kaufpreis erhalten. Damit hast du EUR 500 Gewinn in Fiat gemacht. Der ist - da die Haltefrist von 1 Jahr evident nicht gewahrt ist - zu versteuern. (Wenn du im gesamten Steuerjahr jedoch nicht mehr einnimmst, bleibst du unter der Freigrenze von EUR 600). Also: Für die Steuerpflicht und die Bemessung des Gewinns/Verlusts kommt es allein auf den Anteil an, der auch veräußert wird iSv 23 EStG... Halte ich aber den Fiatgewinn 1 Jahr, so wäre dieser nicht zu versteuern? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 6, 2019 Share Posted August 6, 2019 Gerade eben schrieb MariusMueller: Halte ich aber den Fiatgewinn 1 Jahr, so wäre dieser nicht zu versteuern? Nee, das wäre schön. 😀 Die Haltefrist bezieht sich auf das "andere Wirtschaftsgut" iSv 23 EStG = hier der BTC. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulli Posted August 6, 2019 Share Posted August 6, 2019 vor 4 Minuten schrieb MariusMueller: Halte ich aber den Fiatgewinn 1 Jahr, so wäre dieser nicht zu versteuern? Du könntest vor der Veräußerung (BTC in EUR) 1 Jahr warten. Dann ist dein Fiatgewinn steuerfrei. Oder einfach ein langfristiges Anlegen planen mit regelmäßigem Nachkaufen bei einem festgelegten Gesamtkapital. Hier gibt es diverse Tools, um den Überblick zu behalten, z.b Cointracking.info. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MariusMueller Posted August 6, 2019 Author Share Posted August 6, 2019 Vielen Dank euch für die hilfreichen Antworten! LG Link to comment Share on other sites More sharing options...
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