Zum Inhalt springen

Neue Regelungen ab 2020. Was bedeutet das für Anleger?


bleenk

Empfohlene Beiträge

Hallo leute,

ab 2020 wird kryptowährung ja neu reguliert in deutschland. Was bedeutet das für private anleger? Darf man dann weiterhin coins in ausländischen exchanges kaufen? oder gilt man im nächsten jahr dann selbst als gewerblich wenn man coins kauft und auf seine wallet verschiebt bzw. verkauft?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb bleenk:

Darf man dann weiterhin coins in ausländischen exchanges kaufen?

Wieso sollte das verboten sein? Wo steht das?

vor 8 Minuten schrieb bleenk:

oder gilt man im nächsten jahr dann selbst als gewerblich wenn man coins kauft und auf seine wallet verschiebt bzw. verkauft?

Und wo steht das?

... wenn Du sowas in den Raum wirfst, gib bitte die Quellen an.

Danke.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb bleenk:

Hallo leute,

ab 2020 wird kryptowährung ja neu reguliert in deutschland. Was bedeutet das für private anleger? Darf man dann weiterhin coins in ausländischen exchanges kaufen? oder gilt man im nächsten jahr dann selbst als gewerblich wenn man coins kauft und auf seine wallet verschiebt bzw. verkauft?

Für den privaten Anleger ändert sich dadurch nichts.

Natürlich kannst du weiterhin über ausländische exchanges handeln. So weit reicht der Arm der BaFin selbstverständlich nicht.

An den Kriterien für die Gewerblichkeit des Handelns ändert sich ebenfalls nichts.

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb bleenk:

Hallo leute,

ab 2020 wird kryptowährung ja neu reguliert in deutschland. Was bedeutet das für private anleger? Darf man dann weiterhin coins in ausländischen exchanges kaufen? oder gilt man im nächsten jahr dann selbst als gewerblich wenn man coins kauft und auf seine wallet verschiebt bzw. verkauft?

Warum sollte es als Gewerbe deklariert werden, gekaufte Coins von A nach B zu verschieben?

Welchen Artikel hast du zu diesem Thema bereits gelesen?

Es gibt bisher keine festgelegten Änderungen für private Anleger. Lediglich die Börsen, Exchanges, Marktplätze...müssen sich die Erlaubnis einholen bzw. Kontrollen unterziehen und sicherstellen, dass kein Schmu gemacht wird.

Grundsätzlich kannst du überall kaufen...das Internet steht dir frei. Vorraussetzung ist nur, dass die Börse dir das erlaubt.

Alles in allem mach ma hier die Pferde nicht scheu...

Wir lassen uns überraschen und passen uns den Gegebenheiten an.

  • Love it 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich über alle Änderungen im Detail informieren möchte, dem sei der 135 Seiten umfassende Entwurf der Bundesregierung ans Herz gelegt. Das sind Änderungen bis in die Grundbuchordnung hinein. Guten Appetit! 😃

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/2-Regierungsentwurf.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&ved=2ahUKEwjy6LO1jIzkAhUFZlAKHSk0DHkQFjACegQIBBAB&usg=AOvVaw2KVzxtWooA_DJ6E0OUpnbW

Ich bin die intendierten Änderungen neulich tatsächlich mal grob durchgegangen. Deine Befürchtungen sind (jedenfalls derzeit) allesamt unbegründet...

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Hallo,

ist es aber denn nicht so, dass wenn die Krypto Token ab dem 1.1.2020 als Finanzinstrument nach Wertpapiergesetz eingestuft werden, sich die steuerliche Bewertung verändert. Der Handel von Finanzinstrumenten nach wphg fällt doch unter die Kapitalertragssteuer oder nicht ? Ich konnte dazu im Netz leider nichts finden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, mit der Umstufung von Sachwerten in Finanzinstrumente fällt das Ganze in den Bereich der Kapitalertragssteuer.

Ob das dann auch zum 1.1.2020 erfolgen wird? Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen, zumal die vorher angeschafften Bitcoin ja als "Sachwerte" gekauft wurden und erst die gekauften Bitcoin ab 1.1.2020 "Finanzinstrumente" sein würden. Rückwirkend Änderungen reinzubringen wird kaum funktionieren.

Ebenso wird es eine ganze Weile dauern bis dann die Bitcoin-Handelsplätze dem Finanzamt auch die Daten übermitteln. Eventuell wird es auch dazu kommen, dass direkt beim Verkauf die Abgeltungssteuer einbehalten wird.

Aber ehrlich gesagt sehe ich das vor 2021 überhaupt nicht umsetzbar.

Andererseits würde diese Umwidmung einem Ritterschlag gleichkommen - damit dürfte der Bitcoin aus der Geldwäsche-Schmuddelecke rauskommen und für die Massen interessant werden.

Was Hodler tun sollten? Ich werde meine steuerfreien Bestände definitiv vor dem 31.12. komplett verkaufen und "neu anschaffen". Der Anschaffungspreis liegt dann auf "Marktniveau" und um den steuerfreien Gewinn muss ich mir dann keine Sorge mehr machen - der ist dann eingetütet.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Jokin:

Was Hodler tun sollten? Ich werde meine steuerfreien Bestände definitiv vor dem 31.12. komplett verkaufen und "neu anschaffen". Der Anschaffungspreis liegt dann auf "Marktniveau" und um den steuerfreien Gewinn muss ich mir dann keine Sorge mehr machen - der ist dann eingetütet.

Kannst du nicht einfach die Coins weiter halten. Auch einen Monat später sollten sie noch Steuerfrei sein weil vor dem Stichtag angeschafft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb Jokin:

Warum sollte ich unnötige Risiken eingehen? Nönö ... da gehe ich lieber sicher.

Erstmal abwarten bis es soweit ist. Ich hoffe genau diese Frage wird von der Regierung gleich mit geklärt.

Viel interessanter ist woher die Börse den Kaufpreis wissen soll. Bei Aktien ist das recht einfach aber bei Coins dürfte das schwierig werden. Ich vermute daher es läuft darauf hinaus, dass wir fleißig weiter FIFO berechnen müssen wie bisher. Es würde sich nur der Steuersatz und die Haltefrist ändern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Jokin:

Ich werde meine steuerfreien Bestände definitiv vor dem 31.12. komplett verkaufen und "neu anschaffen".

Mal angenommen, man macht das so (Verkauf vor 31.12.2019). Und dann steigt der Kurs Mitte oder Ende 2020 so hoch an dass man verkaufen will, dann hat man die BTC aber kein ganzes Jahr gehabt und müsste den Gewinn versteuern, wenn ich das richtig verstehe...!?

@Jokin: Was ist genau der Sinn vom Verkauf vor dem 31.12. ...?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frage ich mich auch grad.

Er hat dann die Gewinne nach JETZIGEM Recht eingesackt, Steuerfrei, wenn die Coins älter als ein Jahr sind. Würde er die länger halten und nach dem Stichtag verkaufen könnte der Gewinn unter die Kapitalertragssteuer fallen obwohl die Coins zur Zeit der jetzigen Regelung angeschafft wurden. Ich nehme an es würde der Zeitpunkt des Verkaufes gelten, wenn der in die Zeit  der neuen Regelung fällt isses Kapitalertragsteuerpflichtig.

Bei Coins die sowieso noch nicht Steuerfrei sind wäre das dann aber egal, für den zu frühen Verkauf wäre auf jeden Fall Steuer fällig.

Seh ich das richtig so?

Bearbeitet von battlecore
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja mal sehn, eventuell mach ichs so wie Jokin. Wenn ich die am nächsten Tag zurückkaufe wärs ja auch okay, die Hälfte meiner Coins ist mittlerweile auch Steuerfrei.

Wenn ich die also 2020 zurückkaufe würden die unter diese Regelung mit der Kapitalertragssteuer fallen und damit wär alles abgegolten. Könnte ja sonst sein das der Gewinn aus alten Coins pauschal mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Das wär kagge.

Für MICH wäre es warscheinlich günstiger mit Kapitalertragsteuer wenn die 25 Prozent beträgt wie bei anderen Anlagen. Mein persönlicher Steuersatz ist ja weitaus höher. Denn das 1 Jahr Haltefrist=Steuerfrei würde ja wegfallen und es würde pauschal besteuert. Wenn das gleich beim Kauf einbehalten wird wäre das zudem auch superbequem. Damit wäre alles abgegolten und gut is. Auf die späteren Gewinne würde dann ja nix mehr an Steuern anfallen.

Warscheinlich ist es dann egal ob man damit tradet oder hodelt.

Nur die Dividendencoins wie NEO oder warscheinlich POS-Coins könnten auch wieder anders behandelt werden, alles möglich.

Also unterm Strich, wenn sowieso Steuern, dann lieber eine Kapitalertragssteuer.

Bearbeitet von battlecore
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb battlecore:

Könnte ja sonst sein das der Gewinn aus alten Coins pauschal mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Das wär kagge.

Theoretisch nein, denn es gibt ja aktuell eine Besteuerungsgrundlage ... private Veräußerung.

Die können nicht einfach drehen wie sie wollen 😉

 

Bzw. falls doch... nunja, Abmeldung in DE ist auch schnell durch und dann schön die Welt bereisen 😄

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb battlecore:

Wenn das gleich beim Kauf einbehalten wird wäre das zudem auch superbequem.

Wie stellst Du Dir das vor?

Du kaufst einen Bitcoin für 8.000 Euro - und dann gibst Du 250 Euro beim Kauf ab weil Du Dir sicher bist, dass Du den Bitcoin zu 9.000 Euro wieder verkaufen wirst?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Jokin:

Wie stellst Du Dir das vor?

Du kaufst einen Bitcoin für 8.000 Euro - und dann gibst Du 250 Euro beim Kauf ab weil Du Dir sicher bist, dass Du den Bitcoin zu 9.000 Euro wieder verkaufen wirst?

 

Ne, sorry. Beim Verkauf!

So wie ich das verstanden habe wird ja komplett besteuert, also nicht nur der Gewinn. Daher wärs ja durchaus möglich das da gleich 25 Prozent einbehalten werden. Die Börse führt dann schlicht 25 Prozent auf alle von Nutzern verkauften Coins ab nehme ich an.

Nur den Gewinn besteuern ginge auf diese Art ja nicht, weiß ja keiner wieviel von der Summe dann Gewinn ist.

EDIT: Nee geht ja auch nicht, das würde ja voraussetzen das man immer mindestens 25 Prozent Gewinn macht um die Steuern wieder rauszuhaben. Dann würd das keine Sau mehr machen.

Bearbeitet von battlecore
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Ist das Folgende der Kern der Änderung?

Am 24.9.2019 um 10:14 schrieb Jokin:

mit der Umstufung von Sachwerten in Finanzinstrumente fällt das Ganze in den Bereich der Kapitalertragssteuer.

Ob das dann auch zum 1.1.2020 erfolgen wird? Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen, zumal die vorher angeschafften Bitcoin ja als "Sachwerte" gekauft wurden und erst die gekauften Bitcoin ab 1.1.2020 "Finanzinstrumente" sein würden. Rückwirkend Änderungen reinzubringen wird kaum funktionieren.

Und was bedeutet das konkret? Also nicht mehr "1 Jahr halten = steuerfrei" habe ich kapiert.

Sondern...? Wie soll das denn dann sein...? Kann mir das jemand kurz + einfach mit ganz einfachen Worten erklären, wie die BTC dann konkret zu versteuern sind...?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb battlecore:

Ne, sorry. Beim Verkauf!

So wie ich das verstanden habe wird ja komplett besteuert, also nicht nur der Gewinn. Daher wärs ja durchaus möglich das da gleich 25 Prozent einbehalten werden. Die Börse führt dann schlicht 25 Prozent auf alle von Nutzern verkauften Coins ab nehme ich an.

Nur den Gewinn besteuern ginge auf diese Art ja nicht, weiß ja keiner wieviel von der Summe dann Gewinn ist.

EDIT: Nee geht ja auch nicht, das würde ja voraussetzen das man immer mindestens 25 Prozent Gewinn macht um die Steuern wieder rauszuhaben. Dann würd das keine Sau mehr machen.

Nein, man muss nicht min. 25% Gewinn machen - der Gewinn ist ist egal - denn VOM Gewinn wird die Steuer einbehalten und abgeführt.

Das funktioniert aber nur wenn die Anschaffungskosten bekannt sind - das bedeutet, dass grundsätzlich keine Aus- und Einzahlungen mehr möglich sind sondern nur noch "Übertragungen" von einer Exchange zu einer anderen bei der die Anschaffungskosten gleich mit übermittelt werden.

... da das zu völligem Unverständnis führt und zur totalen Katastrophe, wird es anders kommen.

vor 5 Minuten schrieb koiram:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Ist das Folgende der Kern der Änderung?

Und was bedeutet das konkret? Also nicht mehr "1 Jahr halten = steuerfrei" habe ich kapiert.

Sondern...? Wie soll das denn dann sein...? Kann mir das jemand kurz + einfach mit ganz einfachen Worten erklären, wie die BTC dann konkret zu versteuern sind...?

Google kennste? "Kapitalertragsteuer"

vor 4 Minuten schrieb bjew:

so wie die letzte Änderung bei der Fondsbesteuerung - Altbestand? - Pfui Deifi

Ja, das wäre möglich - aber nur wenn keine Ein- und Auszahlungen möglich sind.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 39 Minuten schrieb Jokin:

Nein, man muss nicht min. 25% Gewinn machen - der Gewinn ist ist egal - denn VOM Gewinn wird die Steuer einbehalten und abgeführt.

Das funktioniert aber nur wenn die Anschaffungskosten bekannt sind - das bedeutet, dass grundsätzlich keine Aus- und Einzahlungen mehr möglich sind sondern nur noch "Übertragungen" von einer Exchange zu einer anderen bei der die Anschaffungskosten gleich mit übermittelt werden.

... da das zu völligem Unverständnis führt und zur totalen Katastrophe, wird es anders kommen.

Ja genau das wäre an sich der Idealfall. Aber da der Börse meine Anschaffungskosten nicht bekannt sind wird das überhaupt nicht möglich sein.

Die andere Sache ist das man dann gar nicht mehr hodeln muss, man kann traden wie man will, kaufen und verkaufen wie man will. Es werden sowieso 25 Prozent fällig. Denn das 1 Jahr wird sicherlich auch nicht beibehalten. Was übrig bleibt sind warscheinlich die 600 Euro frei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb battlecore:

Was übrig bleibt sind warscheinlich die 600 Euro frei.

Nein, das gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte - an die Stelle tritt dann der Sparerpauschbetrag mit 801 Euro

... steht doch alles bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland)

Bearbeitet von Jokin
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 45 Minuten schrieb Jokin:

Nein, das gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte - an die Stelle tritt dann der Sparerpauschbetrag mit 801 Euro

... steht doch alles bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland)

Ja da steht was. Bei der Steuerseite wo ich gelesen hatte stand auch das unklar ist ob es für Coins auch genauso angewendet werden wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Ich vermute, dass es letzten Endes länger dauert (2021 oder später) und verschiedene Coins unterschiedlich betrachtet werden.

Denn im Beispiel Bitcoin, gibt es ja zB. keine Zinsen oder Dividende. Es sollte also ein "Sachwert" wie zB. Gold bleiben.

Im Beispiel NEO wird doch GAS generiert, wenn ich mich hier nicht täusche, dies könnte womöglich dann als "Finanzinstrumente" eingestuft werden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In dem Gesetzesentwurf steht:

Zitat

In  Umsetzung  der  Änderungsrichtlinie  sieht  daher  der  Gesetzentwurf  zur  Erfassung  aller Verwendungsformen von virtuellen Währungen die Schaffung einer weiten Definition des Kryptowertes  vor.  Weiterhin  werden  das  Kryptoverwahrgeschäft  als  neue  Finanzdienstleistung  sowie  der  Kryptowert  als  neues  Finanzinstrument  eingeführt.  Dies  führt  zusam-men mit den bestehenden Regelungen in § 1 Absatz 1a KWG und § 2 Absatz 2 GwG da-zu,  dass  die  jeweiligen  Dienstleistungsanbieter  als  erlaubnispflichtige  Finanzdienstleistungsinstitute  geldwäscherechtlich  Verpflichtete  werden,  soweit  sie  nicht  bisher  bereits Verpflichtete sind.

Zitat

Musterbeispiel  derartiger  Kryptowerte  ist  der  Bitcoin.

Ich sehe daher einen sehr großen Konflikt für alle Bitcoin.de-Nutzer, welche die Trading-API benutzen oder generell viel handeln. Speziell die Arbitrage-Trader unter uns.

Denn: Wir müssten eine BaFin-Genehmigung einholen.

Nochmal Details aus dem Gesetzesentwurf:

Zitat

Der Umtausch von als Finanzinstrumente im Sinne des KWG einzuordnenden Kryptowerten  fällt  in  den  Katalog  der  Bank-  oder  Finanzdienstleistungen  nach  §  1  Absatz  1,  1a KWG.  [...] Unter „die Anschaffung und die  Veräußerung  von  Finanzinstrumenten“  in  den  vorgenannten  Tatbeständen  fällt  jedes Rechtsgeschäft,  das  auf  den  Erwerb  des  Eigentums  an  Finanzinstrumenten  zielt;  dazu zählen auch Tauschgeschäfte.

Wird schwierig werden, einen Bot zukünftig zu betreiben...

Bearbeitet von daniel-d
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.