bleenk Geschrieben 18. August 2019 Teilen Geschrieben 18. August 2019 Hallo leute, ab 2020 wird kryptowährung ja neu reguliert in deutschland. Was bedeutet das für private anleger? Darf man dann weiterhin coins in ausländischen exchanges kaufen? oder gilt man im nächsten jahr dann selbst als gewerblich wenn man coins kauft und auf seine wallet verschiebt bzw. verkauft? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 18. August 2019 Teilen Geschrieben 18. August 2019 vor 7 Minuten schrieb bleenk: Darf man dann weiterhin coins in ausländischen exchanges kaufen? Wieso sollte das verboten sein? Wo steht das? vor 8 Minuten schrieb bleenk: oder gilt man im nächsten jahr dann selbst als gewerblich wenn man coins kauft und auf seine wallet verschiebt bzw. verkauft? Und wo steht das? ... wenn Du sowas in den Raum wirfst, gib bitte die Quellen an. Danke. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 18. August 2019 Teilen Geschrieben 18. August 2019 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb bleenk: Hallo leute, ab 2020 wird kryptowährung ja neu reguliert in deutschland. Was bedeutet das für private anleger? Darf man dann weiterhin coins in ausländischen exchanges kaufen? oder gilt man im nächsten jahr dann selbst als gewerblich wenn man coins kauft und auf seine wallet verschiebt bzw. verkauft? Für den privaten Anleger ändert sich dadurch nichts. Natürlich kannst du weiterhin über ausländische exchanges handeln. So weit reicht der Arm der BaFin selbstverständlich nicht. An den Kriterien für die Gewerblichkeit des Handelns ändert sich ebenfalls nichts. Bearbeitet 18. August 2019 von Gast Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulli Geschrieben 18. August 2019 Teilen Geschrieben 18. August 2019 vor 10 Minuten schrieb bleenk: Hallo leute, ab 2020 wird kryptowährung ja neu reguliert in deutschland. Was bedeutet das für private anleger? Darf man dann weiterhin coins in ausländischen exchanges kaufen? oder gilt man im nächsten jahr dann selbst als gewerblich wenn man coins kauft und auf seine wallet verschiebt bzw. verkauft? Warum sollte es als Gewerbe deklariert werden, gekaufte Coins von A nach B zu verschieben? Welchen Artikel hast du zu diesem Thema bereits gelesen? Es gibt bisher keine festgelegten Änderungen für private Anleger. Lediglich die Börsen, Exchanges, Marktplätze...müssen sich die Erlaubnis einholen bzw. Kontrollen unterziehen und sicherstellen, dass kein Schmu gemacht wird. Grundsätzlich kannst du überall kaufen...das Internet steht dir frei. Vorraussetzung ist nur, dass die Börse dir das erlaubt. Alles in allem mach ma hier die Pferde nicht scheu... Wir lassen uns überraschen und passen uns den Gegebenheiten an. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 18. August 2019 Teilen Geschrieben 18. August 2019 vor 6 Minuten schrieb Ulli: Wir lassen uns überraschen und passen uns den Gegebenheiten an. this 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 18. August 2019 Teilen Geschrieben 18. August 2019 (bearbeitet) Wer sich über alle Änderungen im Detail informieren möchte, dem sei der 135 Seiten umfassende Entwurf der Bundesregierung ans Herz gelegt. Das sind Änderungen bis in die Grundbuchordnung hinein. Guten Appetit! 😃 https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/2-Regierungsentwurf.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&ved=2ahUKEwjy6LO1jIzkAhUFZlAKHSk0DHkQFjACegQIBBAB&usg=AOvVaw2KVzxtWooA_DJ6E0OUpnbW Ich bin die intendierten Änderungen neulich tatsächlich mal grob durchgegangen. Deine Befürchtungen sind (jedenfalls derzeit) allesamt unbegründet... Bearbeitet 18. August 2019 von Gast Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
badmetze Geschrieben 23. September 2019 Teilen Geschrieben 23. September 2019 Hallo, ist es aber denn nicht so, dass wenn die Krypto Token ab dem 1.1.2020 als Finanzinstrument nach Wertpapiergesetz eingestuft werden, sich die steuerliche Bewertung verändert. Der Handel von Finanzinstrumenten nach wphg fällt doch unter die Kapitalertragssteuer oder nicht ? Ich konnte dazu im Netz leider nichts finden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 24. September 2019 Teilen Geschrieben 24. September 2019 Ja, mit der Umstufung von Sachwerten in Finanzinstrumente fällt das Ganze in den Bereich der Kapitalertragssteuer. Ob das dann auch zum 1.1.2020 erfolgen wird? Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen, zumal die vorher angeschafften Bitcoin ja als "Sachwerte" gekauft wurden und erst die gekauften Bitcoin ab 1.1.2020 "Finanzinstrumente" sein würden. Rückwirkend Änderungen reinzubringen wird kaum funktionieren. Ebenso wird es eine ganze Weile dauern bis dann die Bitcoin-Handelsplätze dem Finanzamt auch die Daten übermitteln. Eventuell wird es auch dazu kommen, dass direkt beim Verkauf die Abgeltungssteuer einbehalten wird. Aber ehrlich gesagt sehe ich das vor 2021 überhaupt nicht umsetzbar. Andererseits würde diese Umwidmung einem Ritterschlag gleichkommen - damit dürfte der Bitcoin aus der Geldwäsche-Schmuddelecke rauskommen und für die Massen interessant werden. Was Hodler tun sollten? Ich werde meine steuerfreien Bestände definitiv vor dem 31.12. komplett verkaufen und "neu anschaffen". Der Anschaffungspreis liegt dann auf "Marktniveau" und um den steuerfreien Gewinn muss ich mir dann keine Sorge mehr machen - der ist dann eingetütet. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 24. September 2019 Teilen Geschrieben 24. September 2019 vor 5 Stunden schrieb Jokin: Was Hodler tun sollten? Ich werde meine steuerfreien Bestände definitiv vor dem 31.12. komplett verkaufen und "neu anschaffen". Der Anschaffungspreis liegt dann auf "Marktniveau" und um den steuerfreien Gewinn muss ich mir dann keine Sorge mehr machen - der ist dann eingetütet. Kannst du nicht einfach die Coins weiter halten. Auch einen Monat später sollten sie noch Steuerfrei sein weil vor dem Stichtag angeschafft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 24. September 2019 Teilen Geschrieben 24. September 2019 vor 32 Minuten schrieb skunk: Kannst du nicht einfach die Coins weiter halten. Auch einen Monat später sollten sie noch Steuerfrei sein weil vor dem Stichtag angeschafft. Warum sollte ich unnötige Risiken eingehen? Nönö ... da gehe ich lieber sicher. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 24. September 2019 Teilen Geschrieben 24. September 2019 vor 16 Minuten schrieb Jokin: Warum sollte ich unnötige Risiken eingehen? Nönö ... da gehe ich lieber sicher. Erstmal abwarten bis es soweit ist. Ich hoffe genau diese Frage wird von der Regierung gleich mit geklärt. Viel interessanter ist woher die Börse den Kaufpreis wissen soll. Bei Aktien ist das recht einfach aber bei Coins dürfte das schwierig werden. Ich vermute daher es läuft darauf hinaus, dass wir fleißig weiter FIFO berechnen müssen wie bisher. Es würde sich nur der Steuersatz und die Haltefrist ändern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koiram Geschrieben 24. September 2019 Teilen Geschrieben 24. September 2019 vor 8 Stunden schrieb Jokin: Ich werde meine steuerfreien Bestände definitiv vor dem 31.12. komplett verkaufen und "neu anschaffen". Mal angenommen, man macht das so (Verkauf vor 31.12.2019). Und dann steigt der Kurs Mitte oder Ende 2020 so hoch an dass man verkaufen will, dann hat man die BTC aber kein ganzes Jahr gehabt und müsste den Gewinn versteuern, wenn ich das richtig verstehe...!? @Jokin: Was ist genau der Sinn vom Verkauf vor dem 31.12. ...? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 (bearbeitet) Frage ich mich auch grad. Er hat dann die Gewinne nach JETZIGEM Recht eingesackt, Steuerfrei, wenn die Coins älter als ein Jahr sind. Würde er die länger halten und nach dem Stichtag verkaufen könnte der Gewinn unter die Kapitalertragssteuer fallen obwohl die Coins zur Zeit der jetzigen Regelung angeschafft wurden. Ich nehme an es würde der Zeitpunkt des Verkaufes gelten, wenn der in die Zeit der neuen Regelung fällt isses Kapitalertragsteuerpflichtig. Bei Coins die sowieso noch nicht Steuerfrei sind wäre das dann aber egal, für den zu frühen Verkauf wäre auf jeden Fall Steuer fällig. Seh ich das richtig so? Bearbeitet 25. September 2019 von battlecore Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
q1221q Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 Bei Aktien war der Wechsel doch auch so, dass alte Käufe auch Jahre danach steuerfrei blieben (die resultierenden Gewinne). Also ich werde eher am 31.12. nochmal kaufen! 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 (bearbeitet) Naja mal sehn, eventuell mach ichs so wie Jokin. Wenn ich die am nächsten Tag zurückkaufe wärs ja auch okay, die Hälfte meiner Coins ist mittlerweile auch Steuerfrei. Wenn ich die also 2020 zurückkaufe würden die unter diese Regelung mit der Kapitalertragssteuer fallen und damit wär alles abgegolten. Könnte ja sonst sein das der Gewinn aus alten Coins pauschal mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Das wär kagge. Für MICH wäre es warscheinlich günstiger mit Kapitalertragsteuer wenn die 25 Prozent beträgt wie bei anderen Anlagen. Mein persönlicher Steuersatz ist ja weitaus höher. Denn das 1 Jahr Haltefrist=Steuerfrei würde ja wegfallen und es würde pauschal besteuert. Wenn das gleich beim Kauf einbehalten wird wäre das zudem auch superbequem. Damit wäre alles abgegolten und gut is. Auf die späteren Gewinne würde dann ja nix mehr an Steuern anfallen. Warscheinlich ist es dann egal ob man damit tradet oder hodelt. Nur die Dividendencoins wie NEO oder warscheinlich POS-Coins könnten auch wieder anders behandelt werden, alles möglich. Also unterm Strich, wenn sowieso Steuern, dann lieber eine Kapitalertragssteuer. Bearbeitet 25. September 2019 von battlecore Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
q1221q Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 vor 14 Minuten schrieb battlecore: Könnte ja sonst sein das der Gewinn aus alten Coins pauschal mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Das wär kagge. Theoretisch nein, denn es gibt ja aktuell eine Besteuerungsgrundlage ... private Veräußerung. Die können nicht einfach drehen wie sie wollen 😉 Bzw. falls doch... nunja, Abmeldung in DE ist auch schnell durch und dann schön die Welt bereisen 😄 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 vor 19 Minuten schrieb battlecore: Wenn das gleich beim Kauf einbehalten wird wäre das zudem auch superbequem. Wie stellst Du Dir das vor? Du kaufst einen Bitcoin für 8.000 Euro - und dann gibst Du 250 Euro beim Kauf ab weil Du Dir sicher bist, dass Du den Bitcoin zu 9.000 Euro wieder verkaufen wirst? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 (bearbeitet) vor 15 Minuten schrieb Jokin: Wie stellst Du Dir das vor? Du kaufst einen Bitcoin für 8.000 Euro - und dann gibst Du 250 Euro beim Kauf ab weil Du Dir sicher bist, dass Du den Bitcoin zu 9.000 Euro wieder verkaufen wirst? Ne, sorry. Beim Verkauf! So wie ich das verstanden habe wird ja komplett besteuert, also nicht nur der Gewinn. Daher wärs ja durchaus möglich das da gleich 25 Prozent einbehalten werden. Die Börse führt dann schlicht 25 Prozent auf alle von Nutzern verkauften Coins ab nehme ich an. Nur den Gewinn besteuern ginge auf diese Art ja nicht, weiß ja keiner wieviel von der Summe dann Gewinn ist. EDIT: Nee geht ja auch nicht, das würde ja voraussetzen das man immer mindestens 25 Prozent Gewinn macht um die Steuern wieder rauszuhaben. Dann würd das keine Sau mehr machen. Bearbeitet 25. September 2019 von battlecore Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koiram Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Ist das Folgende der Kern der Änderung? Am 24.9.2019 um 10:14 schrieb Jokin: mit der Umstufung von Sachwerten in Finanzinstrumente fällt das Ganze in den Bereich der Kapitalertragssteuer. Ob das dann auch zum 1.1.2020 erfolgen wird? Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen, zumal die vorher angeschafften Bitcoin ja als "Sachwerte" gekauft wurden und erst die gekauften Bitcoin ab 1.1.2020 "Finanzinstrumente" sein würden. Rückwirkend Änderungen reinzubringen wird kaum funktionieren. Und was bedeutet das konkret? Also nicht mehr "1 Jahr halten = steuerfrei" habe ich kapiert. Sondern...? Wie soll das denn dann sein...? Kann mir das jemand kurz + einfach mit ganz einfachen Worten erklären, wie die BTC dann konkret zu versteuern sind...? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 vor 16 Minuten schrieb battlecore: Ne, sorry. Beim Verkauf! So wie ich das verstanden habe wird ja komplett besteuert, also nicht nur der Gewinn. Daher wärs ja durchaus möglich das da gleich 25 Prozent einbehalten werden. Die Börse führt dann schlicht 25 Prozent auf alle von Nutzern verkauften Coins ab nehme ich an. Nur den Gewinn besteuern ginge auf diese Art ja nicht, weiß ja keiner wieviel von der Summe dann Gewinn ist. EDIT: Nee geht ja auch nicht, das würde ja voraussetzen das man immer mindestens 25 Prozent Gewinn macht um die Steuern wieder rauszuhaben. Dann würd das keine Sau mehr machen. Nein, man muss nicht min. 25% Gewinn machen - der Gewinn ist ist egal - denn VOM Gewinn wird die Steuer einbehalten und abgeführt. Das funktioniert aber nur wenn die Anschaffungskosten bekannt sind - das bedeutet, dass grundsätzlich keine Aus- und Einzahlungen mehr möglich sind sondern nur noch "Übertragungen" von einer Exchange zu einer anderen bei der die Anschaffungskosten gleich mit übermittelt werden. ... da das zu völligem Unverständnis führt und zur totalen Katastrophe, wird es anders kommen. vor 5 Minuten schrieb koiram: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Ist das Folgende der Kern der Änderung? Und was bedeutet das konkret? Also nicht mehr "1 Jahr halten = steuerfrei" habe ich kapiert. Sondern...? Wie soll das denn dann sein...? Kann mir das jemand kurz + einfach mit ganz einfachen Worten erklären, wie die BTC dann konkret zu versteuern sind...? Google kennste? "Kapitalertragsteuer" vor 4 Minuten schrieb bjew: so wie die letzte Änderung bei der Fondsbesteuerung - Altbestand? - Pfui Deifi Ja, das wäre möglich - aber nur wenn keine Ein- und Auszahlungen möglich sind. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 vor 39 Minuten schrieb Jokin: Nein, man muss nicht min. 25% Gewinn machen - der Gewinn ist ist egal - denn VOM Gewinn wird die Steuer einbehalten und abgeführt. Das funktioniert aber nur wenn die Anschaffungskosten bekannt sind - das bedeutet, dass grundsätzlich keine Aus- und Einzahlungen mehr möglich sind sondern nur noch "Übertragungen" von einer Exchange zu einer anderen bei der die Anschaffungskosten gleich mit übermittelt werden. ... da das zu völligem Unverständnis führt und zur totalen Katastrophe, wird es anders kommen. Ja genau das wäre an sich der Idealfall. Aber da der Börse meine Anschaffungskosten nicht bekannt sind wird das überhaupt nicht möglich sein. Die andere Sache ist das man dann gar nicht mehr hodeln muss, man kann traden wie man will, kaufen und verkaufen wie man will. Es werden sowieso 25 Prozent fällig. Denn das 1 Jahr wird sicherlich auch nicht beibehalten. Was übrig bleibt sind warscheinlich die 600 Euro frei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 (bearbeitet) vor 14 Minuten schrieb battlecore: Was übrig bleibt sind warscheinlich die 600 Euro frei. Nein, das gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte - an die Stelle tritt dann der Sparerpauschbetrag mit 801 Euro ... steht doch alles bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland) Bearbeitet 25. September 2019 von Jokin 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 25. September 2019 Teilen Geschrieben 25. September 2019 vor 45 Minuten schrieb Jokin: Nein, das gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte - an die Stelle tritt dann der Sparerpauschbetrag mit 801 Euro ... steht doch alles bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland) Ja da steht was. Bei der Steuerseite wo ich gelesen hatte stand auch das unklar ist ob es für Coins auch genauso angewendet werden wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
q1221q Geschrieben 21. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2019 Ich vermute, dass es letzten Endes länger dauert (2021 oder später) und verschiedene Coins unterschiedlich betrachtet werden. Denn im Beispiel Bitcoin, gibt es ja zB. keine Zinsen oder Dividende. Es sollte also ein "Sachwert" wie zB. Gold bleiben. Im Beispiel NEO wird doch GAS generiert, wenn ich mich hier nicht täusche, dies könnte womöglich dann als "Finanzinstrumente" eingestuft werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daniel-d Geschrieben 28. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2019 (bearbeitet) In dem Gesetzesentwurf steht: Zitat In Umsetzung der Änderungsrichtlinie sieht daher der Gesetzentwurf zur Erfassung aller Verwendungsformen von virtuellen Währungen die Schaffung einer weiten Definition des Kryptowertes vor. Weiterhin werden das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung sowie der Kryptowert als neues Finanzinstrument eingeführt. Dies führt zusam-men mit den bestehenden Regelungen in § 1 Absatz 1a KWG und § 2 Absatz 2 GwG da-zu, dass die jeweiligen Dienstleistungsanbieter als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungsinstitute geldwäscherechtlich Verpflichtete werden, soweit sie nicht bisher bereits Verpflichtete sind. Zitat Musterbeispiel derartiger Kryptowerte ist der Bitcoin. Ich sehe daher einen sehr großen Konflikt für alle Bitcoin.de-Nutzer, welche die Trading-API benutzen oder generell viel handeln. Speziell die Arbitrage-Trader unter uns. Denn: Wir müssten eine BaFin-Genehmigung einholen. Nochmal Details aus dem Gesetzesentwurf: Zitat Der Umtausch von als Finanzinstrumente im Sinne des KWG einzuordnenden Kryptowerten fällt in den Katalog der Bank- oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1, 1a KWG. [...] Unter „die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten“ in den vorgenannten Tatbeständen fällt jedes Rechtsgeschäft, das auf den Erwerb des Eigentums an Finanzinstrumenten zielt; dazu zählen auch Tauschgeschäfte. Wird schwierig werden, einen Bot zukünftig zu betreiben... Bearbeitet 28. Oktober 2019 von daniel-d Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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